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Reifengröße nicht im Fahrzeugschein und COC-Erklärung - Eintragung erforderlich?

Themenstarteram 13. August 2014 um 19:12

Hallo,

ich habe heute bei einem großen Hyundai Vertragshändler meinen nagelneuen i10 abgeholt.

Serienmäßig sind an diesem Wagen Sommerreifen der Größe 175/65/R14 auf den serienmäßigen Alufelgen montiert (5,5 J, 14 Zoll).

Ich hatte mit dem Händler aber vereinbart, dass ich Ganzjahresreifen haben möchte.

Er hat mir das Fahrzeug daher mit Ganzjahresreifen 185/60/R14 auf den serienmäßigen Alufelgen ausgeliefert. Die Reifen wurden in der Werkstatt des Händlers montiert.

In der Zulassungsbescheinigung und in der COC-Übereinstimmungserklärung sind aber nur Reifen der Größe 175/65/R14 genannt - absolut keine anderen Größen.

Auf Nachfrage sagte der Händler mir aber (sowohl der Verkäufer als auch der Kundendienstleiter) das ich nicht zum TÜV muss und auch nichts eingetragen werden muss.

Angeblich wird in der COC-Übereinstimmungserklärung nur noch die Mindest-Reifengröße eingetragen sagte man mir und eben deshalb stehen dort nur die 175/65/R14. Angeblich soll es sich bei der Größe 185/60/R14 auch um Serienbereifung handeln.

Stimmt das wirklich was man mir dort erzählt oder muss ich etwas veranlassen?

Gruß

Petrik75

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kadett 16v

Zitat:

Original geschrieben von Gorgeous188

Einfach zur TÜV Station fahren. Eventuell musst du ein bisschen warten, aber solche "Zwischenfragen" kannst du auch ohne Termin stellen. Willst ja keine Eintragung sondern nur mal nachfragen.

Joh, das wollt ich auch vorschlagen, bin aber zu spät ;-(

Die beim Tüv oder Dekra oder wo auch immer sollten es im PC haben oder sicg schlau machen können.

Das ändert garnix an der Tatsache, das er die Räder so nicht fahren darf! Das soll der Händler gerade biegen. Der hat's schließlich auch verbockt und nicht der Kunde. Warum soll ich als Kunde meine Zeit beim TÜV verdaddeln für etwas, was der Händler machen muss. Ich verstehe garnicht, was es da zu überlegen gibt.

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Das ist absoluter Stuss, was die erzählen.

Gerade in der CoC sind alle Grössen eingetragen, die Du auf diesem Typ fahren darfst.

Hast Du auch mal unter Punkt 50-52 nachgesehen, dort sind eventuell noch weitere Grössen eingetragen.

Also nicht nur in der 30?er Zeile.

In der COC stehen alle zulässigen Hyundai i10 Rad-/Refenkombinationen.

(Unter 32 [35] und 50 [52])

Unter welchen Ziffern hast du nachgesehen?

Zitat:

Stimmt das wirklich was man mir dort erzählt …

Nur wenn die größe in der COC steht.

Ansonsten laß es dir schriftlich 'erzählen'.

Themenstarteram 13. August 2014 um 19:29

Vielen Dank für Eure Antworten - es steht definitiv nichts anderes in der COC.

Ich hab mir so etwas schon gedacht denn ich kenne es auch nur so.

Ein Schreiben habe ich bereits aufgesetzt und werde morgen früh beim Händler auf der Matte stehen und er soll es mir dann unterschreiben/bestätigen das es nicht eingetragen bzw. vorgeführt werden muss.

Nur selbst wenn er mir das unterschreiben sollte - hilft mir das im Fall der Fälle? Wie ist es dann bei einer Fahrzeugkontrolle oder im schlimmsten Fall bei einem Unfall?

Gruß

Petrik75

Der Zettel wird dir nichts bringen. Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der ganze Zirkus wenn du angehalten wirst, oder wenn ein Unfall passiert.

Du könntest dir höchstens im Nachhinein vor Gericht die dir entstandenen Kosten vom Händler erstreiten.

Fahr zum Händler, du hast zwei Möglichkeiten:

er tauscht die Reifen gegen 175/65

er übernimmt die Kosten der Eintragung

Wobei die 185/60 auf einer 5,5er Felge schlechter sind als die 175/65er. Die Felge müsste eigentlich eine 6,0er sein, mit der 5,5er wölbt sich die Reifenflanke zu weit nach außen, was für ein schwammiges Fahrgefühl sorgt.

Oder nein, mach es anders: fahr zum TÜV und lass dir bestätigen, dass du diese Reifen eintragen lassen musst, und damit kannst du dann zum Händler. Setz ruhig schon mal einen Text für den TÜV auf. Das sollte für lange Gesichter beim Händler sorgen :D

Themenstarteram 14. August 2014 um 5:55

Hallo nochmals,

ich habe gerade mit dem Händler telefoniert, es war ein anderer Mitarbeiter dran, der schien aber etwas mehr Ahnung zu haben.

Angeblich soll es für die serienmäßigen Felgen ein TÜV-Gutachten geben, in welchem auch die Reifengröße 185/60/R14 aufgeführt ist - es gibt jedoch keine ABE.

Was heißt das jetzt für meinen Fall:

1.) Kann ich mir jetzt vom TÜV mit diesem Gutachten eine Bescheinigung holen, dass ich diese Reifengröße fahren darf?

2.) Kann das auch durch einen solchen TÜV-Prüfer bescheinigt werden, der Fahrzeuge direkt in den Werkstätten abnimmt, oder muss ich direkt zum TÜV fahren? Ginge es auch bei der DEKRA?

3.) Sofern es irgendwie eingetragen werden muss: Benötige ich dafür auch den Fahrzeugbrief? Der liegt nämlich leider bei der Bank.

Das von @Gorgeous188 erwähnte schwammige Fahrgefühl kann ich übrigens nicht bestätigen, der Wagen fährt sich mit diesen Reifen sehr gut, insofern würde ich sie nach Möglichkeit schon gern behalten.

Grüße

Petrik75

Dann kann man anhand der KBA Nummer auf den Felgen herausfinden, welche Reifen für das Fahrzeug zugelassen sind. Wobei es mir trotzdem komisch vorkommt, in allen ABEs die ich kenne steht drin: "nur wenn diese Reifengröße bereits in den Fahrzeugpapieren erwähnt wird".

Fahr am Besten direkt zum TÜV, in den neuen Bundesländern zur Dekra, und zeige die Felgen.

Die 185/60R14 sind auf einer 5,5er Felge im direkten Vergleich zu den 175/65R14 etwas schwammiger. Ohne einen Test wirst du nicht bemerken, welche Größe montiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von petrik75

Hallo nochmals,

ich habe gerade mit dem Händler telefoniert, es war ein anderer Mitarbeiter dran, der schien aber etwas mehr Ahnung zu haben.

Angeblich soll es für die serienmäßigen Felgen ein TÜV-Gutachten geben, in welchem auch die Reifengröße 185/60/R14 aufgeführt ist - es gibt jedoch keine ABE.

Wenn´s keine ABE gibt > gibt´s auch keine KBA-Nr.

Es handelt sich dann um ein Teile-Gutachten,

mit dem immer eine "TÜV"-Änderungsabnahme verbunden ist.

Zitat:

Was heißt das jetzt für meinen Fall:

1.) Kann ich mir jetzt vom TÜV mit diesem Gutachten eine Bescheinigung holen, dass ich diese Reifengröße fahren darf?

2.) Kann das auch durch einen solchen TÜV-Prüfer bescheinigt werden, der Fahrzeuge direkt in den Werkstätten abnimmt, oder muss ich direkt zum TÜV fahren? Ginge es auch bei der DEKRA?

zu 1.) und 2.)

die Änderungsabnahme ist durch jede Überwachungsorganisation

auch direkt in den Werkstätten möglich

Zitat:

3.) Sofern es irgendwie eingetragen werden muss: Benötige ich dafür auch den Fahrzeugbrief? Der liegt nämlich leider bei der Bank.

Die evtl. erforderliche "Eintragung" regelt die Änderungsabnahme-Bestätigung;

falls erforderlich wird nur Deine Zulassungsbescheinigung I berichtigt.

Zitat:

Das von @Gorgeous188 erwähnte schwammige Fahrgefühl kann ich übrigens nicht bestätigen, der Wagen fährt sich mit diesen Reifen sehr gut, insofern würde ich sie nach Möglichkeit schon gern behalten.

Grüße

Petrik75

ein "schwammigeres Fahrgefühl " muß nicht auftreten,

da die 5,5" Felgenmaulweite die Meßfelge=Idealweite für 185/60R14 ist.

Hi,

hast du mal im Bordbuch geguckt ob dort diese Reifengröße bei den technischen Daten auftaucht? Das wäre zumindest schon mal ein Hinweis darauf das die Reifengröße vom Hersteller auch vorgesehen ist.

Außerdem gibt es teilweise von Herstellern auch Freigabelisten die anerkannt werden.

Gruß tobias

Themenstarteram 14. August 2014 um 10:36

Ich war heute morgen bei dem Händler. Natürlich war es so, dass weder ein Werkstatt-Termin frei war, noch ein TÜV-Prüfer vor Ort gewesen ist.

Man wollte mich auch weiter verschaukeln, dass angeblich wirklich keine Eintragung erforderlich ist. Es wäre so wie sie mir schon sagten das in der COC nur die Mindestbreite eingetragen ist die nicht unterschritten werden darf. Ich habe dann einfach mal eingewendet wenn das tatsächlich so wäre dann dürfte ich mir ja auch 205er drauf ziehen - da haben Sie nur noch dicke Backen gemacht und nichts mehr gesagt.

Ein Geschäftsführer war natürlich auch nicht im Hause, der ist in einer anderen Filiale.

Unglaublich das man so etwas in einer großen Hyundai-Vertragswerkstatt erlebt.

Nun habe ich für Montag einen Termin, dann soll auch ein Prüfer dort im Hause sein und angeblich alles geklärt werden. Es handelt sich allerdings um einen GTÜ-Prüfer (kein DEKRA oder TÜV).

Ich bin mal gespannt was das wird und werde weiter berichten.

Achja: Im Bordbuch wird diese Reifengröße auch nicht erwähnt.

Gruß

Petrik75

Zitat:

Original geschrieben von petrik75

Ich war heute morgen bei dem Händler. Natürlich war es so, dass weder ein Werkstatt-Termin frei war, noch ein TÜV-Prüfer vor Ort gewesen ist.

Man wollte mich auch weiter verschaukeln, dass angeblich wirklich keine Eintragung erforderlich ist. Es wäre so wie sie mir schon sagten das in der COC nur die Mindestbreite eingetragen ist die nicht unterschritten werden darf. Ich habe dann einfach mal eingewendet wenn das tatsächlich so wäre dann dürfte ich mir ja auch 205er drauf ziehen - da haben Sie nur noch dicke Backen gemacht und nichts mehr gesagt.

Ein Geschäftsführer war natürlich auch nicht im Hause, der ist in einer anderen Filiale.

Unglaublich das man so etwas in einer großen Hyundai-Vertragswerkstatt erlebt.

Nun habe ich für Montag einen Termin, dann soll auch ein Prüfer dort im Hause sein und angeblich alles geklärt werden. Es handelt sich allerdings um einen GTÜ-Prüfer (kein DEKRA oder TÜV).

Ich bin mal gespannt was das wird und werde weiter berichten.

Achja: Im Bordbuch wird diese Reifengröße auch nicht erwähnt.

Gruß

Petrik75

An deiner Stelle würde ich für diesen Schwachsinn, den ganz alleine der Händler verbockt hat, keinen Cent extra bezahlen. Das würde ich ihm an deiner Stelle auch vor der Aktion klar sagen!

Einfach zur TÜV Station fahren. Eventuell musst du ein bisschen warten, aber solche "Zwischenfragen" kannst du auch ohne Termin stellen. Willst ja keine Eintragung sondern nur mal nachfragen.

was für ne zeitverschwendung, nur weil der händler ein vollpfosten ist.

dem würd ich beine machen.

Zitat:

Original geschrieben von Gorgeous188

Einfach zur TÜV Station fahren. Eventuell musst du ein bisschen warten, aber solche "Zwischenfragen" kannst du auch ohne Termin stellen. Willst ja keine Eintragung sondern nur mal nachfragen.

Joh, das wollt ich auch vorschlagen, bin aber zu spät ;-(

Die beim Tüv oder Dekra oder wo auch immer sollten es im PC haben oder sich schlau machen können.

Zitat:

Original geschrieben von kadett 16v

Zitat:

Original geschrieben von Gorgeous188

Einfach zur TÜV Station fahren. Eventuell musst du ein bisschen warten, aber solche "Zwischenfragen" kannst du auch ohne Termin stellen. Willst ja keine Eintragung sondern nur mal nachfragen.

Joh, das wollt ich auch vorschlagen, bin aber zu spät ;-(

Die beim Tüv oder Dekra oder wo auch immer sollten es im PC haben oder sicg schlau machen können.

Das ändert garnix an der Tatsache, das er die Räder so nicht fahren darf! Das soll der Händler gerade biegen. Der hat's schließlich auch verbockt und nicht der Kunde. Warum soll ich als Kunde meine Zeit beim TÜV verdaddeln für etwas, was der Händler machen muss. Ich verstehe garnicht, was es da zu überlegen gibt.

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