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Reifenwunder
Ein Gruß in die Runde,
der Titel hat weniger damit zu tun, dass ich wunderbare Reifen habe, denn mehr, dass ich mich darüber wundere.
Meine Freundin hat ne 750ziger Virago. Die steht seit jahren nur rum und wird eigentlich nur bewegt wenn ich sie zum TüV fahre.
Nun wollte ich mal wieder TüV machen lassen aber nicht wie sonst bei der DEKRA, sondern bei ner kleinen Schrauberwerkstatt. Da rif mich der Schrauber an und fragte ob ich für die Metzeler ME 33 Laser ne Freigabe hätte.
Ich such im I-Net und finde nix. Jetzt wirds komisch, die letzten 4 Jahre, sind diese Reifen drauf und die DEKRA hat nie was gesagt, obwohl die doch die ersten sind, die bei sowas hochgehen!
Jetzt wollen wir die Karre verkaufen, denn vom rumstehen in der Garage wird sie auch nicht besser.
Jetzt nochmal neue Pneus ist ja irgendwie auch albern. Hat jemand ne Idee, wen man da noch fragen kann, ob´s da nicht doch noch irgendne Freigabe gibt? Auf der HP habe ich zumindest nichts gefunden.
Dank und Gruß,
Peter
14 Antworten
versteh ich jetzt nicht ganz. reifenfreigabe wofür? wenn größe und traglast stimmen brauchst du doch keine freigabe.
doch, du brauchst für jede raifenpaarung, die nicht im fahrzeugschein und fahrzeugbrief eingetragen sind, eine freigabe vom reifenhersteller oder vom motorradhersteller.
also bei yamaha is das zu finden:
http://www.creativeaction.nl/yamreifen/Docs/UBReifen%203LP.pdf
und bei metzeler das:
http://www.metzelermoto.de/.../fitment.action?...
aber halt irgendwie nix für den laser ....
Für meine Heidenau hab ich auch keine Freigabe, weder TÜV noch Werkstatt haben das je bemängelt. Von daher war mir das neu.
Sachen gibet in D ... da fällt man echt langsam vom Glauben ab.
Such dirn andern Prüfer ...
Wenn die Größe und Traglast stimmen ist das auf gut deutsch sch***egal
momentan hat jeder ein wenig Recht...
- wenn KEIN Hersteller/ Typ eingetragen ist, sondern nur die Größe, dann ist das EGAL was du draufschraubst. auch kannst du dann Typ und Hersteller mischen, frei nach dem Motto: was nicht eingetragen ist , ist auch erlaubt
Dem Prüfer würd ich dann Inkompetenz unterstellen
- wenn Hersteller und Typ eingetragen ist, dann MUSS auch dieser verbaut sein.
Ausnahme: Freigaben vom Hersteller.
1. vom Motorradhersteller oder 2. vom Reifenhersteller.
Da gibts auch 2 verscheidene Typen:
A. die Freigabe benötigt eine Unterschrift/Stempel: das ist eine Bescheinigung, dass die Reifen ordungsgemäß Montiert werden. ohne Unterschrift ist dieser Zettel nicht gültig. unterschreiben kann der Reifenhändler oder die Fachwerkstatt.
B. eine Freigabe, auf der keine Unterschrift nötig ist. -> draufschrauben, fertig.
diese Zettel müssen dann mitgeführt werden. -> in deinem Fall: dem Käuder aushändigen.
Wem das ganze zu dumm ist, der lässt sich A) die Reifenbindung austragen, oder B) die neuen Reifen eintragen.
klingt alles komisch, ist aber so.
Ich finde das klingt überhaupt nicht komisch. Klingt voll nach Deutschland.
Ich war vor kurzer Zeit auf dem TÜV mit meiner Yamaha .
Im Schein stehen die Marken Bridgestone , Dunlop , Metzler.
Für die in der gleichen Größe montierten Michelin mußte ich eine Freigabe von Michelin besorgen , war dann kein Problem den Stempel zu bekommen . Nur , ich muß das Dokument immer mitführen.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Ich finde das klingt überhaupt nicht komisch. Klingt voll nach Deutschland.
Klingt gar nicht nach Deutschland sondern nach sinnvoll.
Wer ne Ahnung davon hat wie sich das Fahrverhalten eines Motorrades mit unterschiedlichen Reifen verändert und welche GEschwindigkeiten bei uns teilweise gefahren werden, der ist dankbar das nur das erlaubt ist, was auch getestet wurde.
Man kann den TÜV oder andere solche Institutionen verfluchen, aber sie haben schon viele Leben gerettet.
Warum haben dann manche in ihrem Schein die Markenbindung drin und andere nicht. Wenn das so wichtig ist.
Wenn ich z.B. für mein Motorrad nen Reifen brauche, 170/80-15 70S und die Marke Michelin, Bridgestone etc. erfüllen diese Anforderung, warum ne extra Freigabe für dieses Motorrad? Für mich ist das doppelt gemoppelt. Und somit doppelt abgezockt.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Warum haben dann manche in ihrem Schein die Markenbindung drin und andere nicht. Wenn das so wichtig ist.
Wenn ich z.B. für mein Motorrad nen Reifen brauche, 170/80-15 70S und die Marke Michelin, Bridgestone etc. erfüllen diese Anforderung, warum ne extra Freigabe für dieses Motorrad? Für mich ist das doppelt gemoppelt. Und somit doppelt abgezockt.
Es kommt auf die Leistung, auf den Motorradtyp und die VMax an. Das es bei einem Mofa keine Markenbindung gibt ist klar (Extrembeispiel!). Aber wenn ich ne R1 fahre dann hat der Reifen einen massiven Einfluß auf das Fahrverhalten des Motorrades. Das geht von superhandlich und spurstabil bis unfahrbar und gefährlich.
Meine Fazer z.B. hat mit den Orginal Bridgstone Reifen ein Shimmy. Mit den Metzlern ist das weg.
Selbst Auto in den hohen PS-Klassen haben oft eine Reifen und Markenbindung.
Und abgezockt ist ja wohl auch übertrieben. Jeder kann sich so ne Freigabe aus dem Netz herunterladen und muss sie nur mitführen. Ausnahme: Pirelli. Die wollen dafür 50€. Deswegen montiere ich nie wieder Pirellis
Dass wir hier gerade etwas OT geraten ist klar oder?
Aber, wo wir schonmal dabei sind:
Zitat:
Original geschrieben von jogie63
Meine Fazer z.B. hat mit den Orginal Bridgstone Reifen ein Shimmy. Mit den Metzlern ist das weg.
Die Bridgestone haben doch aber auch eine Freigabe für dein Motorrad oder? - und das trotz Shimmy.
Zitat:
Original geschrieben von jogie63
Selbst Auto in den hohen PS-Klassen haben oft eine Reifen und Markenbindung.
Lt. EU-Recht (welches in diesem Falle bereits in nationales Recht umgesetzt wurde) haben Reifenbindungen bei Autos KEINE rechtliche Bedeutung mehr.
So sprechen auch die Hersteller lediglich noch von empfohlenen Reifenkombinationen.
Als derartige Empfehlungen sind auch evtl. Eintragungen in den Fahrzeugpapieren anzusehen.
Zitat:
Original geschrieben von jogie63
Und abgezockt ist ja wohl auch übertrieben. Jeder kann sich so ne Freigabe aus dem Netz herunterladen und muss sie nur mitführen.
Ist richtig, bei guten Reifenhändlern kann man die Freigabebescheinigung (gleich abgestempelt) auch erhalten.
Dennoch gibt es Ungereimtheiten.
Warum z.B. bei meiner Yamaha XT 660 X das Baujahr ´04 keine Reifenbindungen eingetragen hat, aber -bei ein und demselben Motorrad wohlgemerkt - ab Baujahr Mitte ´05 derartige Reifenbindungen bestehen, das sollte mir auch mal jemand in einer nachvollziehbaren Form erklären können.
Mit abgezockt meine ich, die Reifenfreigabe muss ja auch erstmal erteilt werden. Bedeutet also der Reifen wird von Prüfern auf dem Motorrad getestet. Und das kostet auch Geld, oder nicht?
Und es ist für mich nicht nachvollziehbar warum ein Reifen gefährlich ist und ein anderer superstabil, wenn beide denselben Traglastindex und dieselbe V-Max haben. Entweder der Reifen geht bis 300km/h stabil oder nicht. Wenn nicht dürfte er überhaupt nicht in den Handel gelangen.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Mit abgezockt meine ich, die Reifenfreigabe muss ja auch erstmal erteilt werden. Bedeutet also der Reifen wird von Prüfern auf dem Motorrad getestet. Und das kostet auch Geld, oder nicht?
Und es ist für mich nicht nachvollziehbar warum ein Reifen gefährlich ist und ein anderer superstabil, wenn beide denselben Traglastindex und dieselbe V-Max haben. Entweder der Reifen geht bis 300km/h stabil oder nicht. Wenn nicht dürfte er überhaupt nicht in den Handel gelangen.
Naja, so ganz OT sind wir nicht, schliesslich intressiert sowas ja schon einen Moppedfahrer.
Es stimmt mit dem Geld was Du sagst.
Zum anderen: warum ist ein Motorrad Marke und Typ x mit einem Metzeler unfahrbar während ein anders Motorrad Marke und Typ Y mit diesem Reifen nicht fahrbar ist?
Beide Motorräder wohlgemerkt in der gleichen Typen und Leistungsklasse.
wo wir wieder beim Leidigen Thema des §§§ - Jungels sind.
ist halt Vorschrift. fertig aus, Kiste zu.
die Herren Inschenöre beim Tüv, der Verkehrsminister etc. wollen ja auch ihre Daseinsberechtigung. wo kämen wir denn da hin, wenn nicht .... ?
leider typisch Deutsch. in Italien kann man ne Ducati kaufen, ohne Reifenbindung, in Deutschland stirbt der Fahrer sofort, wenn er nicht Reifen xyz hernimmt.
Apropos:
so schaut eine Reifenfreigabe für eine Schweidsche Husaberg aus:
vorn: 90/90-21, 80/100-21
hinten: 120/80-18, 140/80-18, 120/90-18, 130/80-18
Die Belastungsziffern schwanken für den Hinterreifen von 62R, 70R, 65M bis 66M
keine Markenbindung. soviel dazu, meines Erachtens ein wenig sinnfrei.
EinBaujahr später schaut das schon ganz anders aus, da gibts ne Markenbindung (die dann wieder 1 Jahr später wieder aufgehoben wurde), definitiv wurde am Fahrgestell aber nichts verändert. Gewicht, Radstand etc. ist seit zig Baujahren gleich.
Fazit:
auch eine Beschwerde beim Verkehrsminister wird nix bringen: weil halt !