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Reimport gekauft- arglistige Täuschung

Themenstarteram 4. April 2021 um 13:10

Hallo,

kurz zum Sachverhalt.

Ich habe ein VW Touareg 2010er Baujahr von Privat gekauft.

Verkauf erfolgte Privat an Privat.

Nach ein paar Tagen habe ich den Wagen angemeldet und festgestellt das es sich bei dem Fahrzeug um ein Reimport handelt.

Im Kaufvertrag hat der Verkäufer angekreuzt das es sich NICHT um ein Reimport handelt.

 

Nach der Anmeldung ist mir das aufgefallen das es sich 100 % um ein Reimport handelt.

Ausserdem macht der Motor zusätzlich starke Geräusche.

Ich habe den Käufer geschrieben das ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wandeln möchte aber der Verkäufer meint das er nichts davon wusste.

Er hat den Wagen 1,5 Jahre gefahren.

 

Wie sieht die Rechtslage aus? Wenn er sich nicht einsichtig zeigt dann muss ich notfalls einen Anwalt einschalten und den Klageweg gehen.

Melde dann das Auto ab und warte bis es gerichtlich entschiede wurde. Fühle mich getäuscht!

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13 Antworten

Was unterscheidet denn ein Re-Import Touareg von einem "deutschen" Touareg?!?

Reimport ist ja erst mal nix schlimmes und hat bei einem 11 Jahre alten Gebrauchtfahrzeug keinen großen Einfluss mehr auf den Wert des Fahrzeugs. Zumindest wenn es ein Neuwagen EU Import war.

Oder meinst du es ist ein US Import? Denn das sind meistens Ex Totalschäden.

Da der Vorbesitzer sogar angekreuzt hat das es kein Re Import ist wusste er es vielleicht wirklich nicht. Ob er als Privater Verkäufer für die zugesicherte Eigenschaft haftbar ist müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden. Es ist aber fraglich ob allein das eine Wandlung rechtfertigen würde, evtl. müsste er dir nur einen geringfügigen Preisnachlass zahlen.

 

Für Mängel am Motor kannst du einen Privaten Verkäufer nicht haftbar machen, es sei denn du kannst ihm Beweisen das er davon wusste und es absichtlich verschwiegen hat, ist in der Praxis sehr schwierig.

 

Das ganze ist rechtlich aber sehr kompliziert und was ich geschrieben habe ist nur meine persönliche Meinung dazu.

Wenn sich der Verkäufer nicht einsichtig zeit bleibt nur der Klageweg, und das kann sehr sehr lange dauern in Deutschland.

Zitat:

@PatrickSta001 schrieb am 4. April 2021 um 15:10:25 Uhr:

Wie sieht die Rechtslage aus? Wenn er sich nicht einsichtig zeigt dann muss ich notfalls einen Anwalt einschalten und den Klageweg gehen.

Die Rechtslage erklärt dir besser ein Anwalt. Bei solchen Dingen kommt es oft auf Details an. Eine arglistige Täuschung setzt Vorsatz voraus. In dem Fall ginge es beispielsweise darum ob der Verkäufer sicher wusste, dass es ein Reimport ist. Je nach Fall kann sich die Aufklärungspflicht auch unterscheiden - die ist nicht gesetzlich festgelegt. Die Urteile beziehen sich auf die Pflicht (bei einem gewerblichen Händler) da die Information preisbildend sei. Ob das bei einem Privatverkauf eines alten Touareg überhaupt der Fall ist, kann dir vielleicht ein Anwalt beantworten. Und dann wiederum müsstest du das Wissen des privaten Verkäufers nachweisen.

Beim Motor hast du ein ähnliches Problem. Wenn du belegen kannst, dass der Verkäufer davon gewusst haben muss hat er dich vorsätzlich getäuscht. Je nach Mangel kann man das belegen - oder auch nicht.

Du merkst... ganz eindeutig ist das alles nicht. Sofern du mit dem Verkäufer dich nicht einigen kannst, ist der Weg zum Anwalt sinnvoll.

Hast du eine nachträgliche Preisminderung vorgescheschlagen oder nur die Wandlung. Wenn ja wie war die Reaktion?

Wandlung gibt es sowieso nicht. Wenn, dann Rücktritt.

Bei einem 11 Jahre altem Fahrzeug spielt das vermutlich eine untergeordnete Rolle ob Re Import oder für den deutschen Markt gebaut.

In € dann eher bei 11 Jahren im unteren 4 stelligen Bereich. Mit Pech nur im 3 stelligen Bereich.

Wie willst Du beweisen das der Verkäufer wusste das das ein Re Import war?

Motorgeräusche? Wann das erste Mal aufgetreten nach dem Kauf? Gekauft wie besehen? Unter Ausschluss jeder Gewährleistung?

Um welchen Kaufpreis geht es hier?

Zitat:

@Abkueko schrieb am 4. April 2021 um 15:31:28 Uhr:

Zitat:

@PatrickSta001 schrieb am 4. April 2021 um 15:10:25 Uhr:

Wie sieht die Rechtslage aus? Wenn er sich nicht einsichtig zeigt dann muss ich notfalls einen Anwalt einschalten und den Klageweg gehen.

Die Rechtslage erklärt dir besser ein Anwalt. .............................

Du merkst... ganz eindeutig ist das alles nicht. Sofern du mit dem Verkäufer dich nicht einigen kannst, ist der Weg zum Anwalt sinnvoll.

Und halt immer daran denken, das es auf der ganzen Welt keinen Anwalt gibt der dir nicht in die Hand hinein einen Erfolg seiner Arbeit verspricht und ................nach Erfolgloser Klage eine saftige Rechnung zukommen lässt.

MfG kheinz

Ich würde an Deiner Stelle DRINGEND den Betreff ändern:

"Arglistige Täuschung" setzt Vorsatz voraus...

 

Woher weisst Du, dass der Vorbesitzer - der das Auto im Alter von 9 oder 9 1/2 Jahren gekauft hatte! - von dem "Reimport" als Neuwagen wusste???

Zitat:

@PatrickSta001 schrieb am 4. April 2021 um 15:10:25 Uhr:

Nach ein paar Tagen habe ich den Wagen angemeldet und festgestellt das es sich bei dem Fahrzeug um ein Reimport handelt.

Kannst du uns konkret erläutern, was genau du da gekauft hast?

Am besten Verklagst du den Verkäufer und seine ganze Familie gleich mit.

Naja, bevor uns der TE verrät, was er da nun genau gekauft hat und wie bzw. woran er das anschließend festgestellt hat, können sowieso nur Spekulationen anstellen.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 4. April 2021 um 16:18:48 Uhr:

Und halt immer daran denken, das es auf der ganzen Welt keinen Anwalt gibt der dir nicht in die Hand hinein einen Erfolg seiner Arbeit verspricht und ................nach Erfolgloser Klage eine saftige Rechnung zukommen lässt.

Das sowieso. Ging mir eher um den Hinweis, dass es bei solchen Themen schnell um kleine Details geht und es oft deutlich komplexer ist als mancher Artikel über irgendein Urteil suggeriert. Das sind dann solche Kleinigkeiten die man in einem Autoforum nicht beantworten kann (z.B. was reicht aus um das Wissen über den Reimport zu belegen?)

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 4. April 2021 um 15:55:10 Uhr:

Motorgeräusche? Wann das erste Mal aufgetreten nach dem Kauf? Gekauft wie besehen? Unter Ausschluss jeder Gewährleistung?

Da sich der TE auf eine arglistige Täuschung beruft gehe ich mal vom Ausschluss der Gewährleistung aus. Sonst wäre das ja einfach. Und für die wird es wieder spannend zu belegen, dass der Käufer davon gewusst haben muss (je nach Schaden ist das aber sogar belegbar)

Zitat:

@PatrickSta001 schrieb am 4. April 2021 um 15:10:25 Uhr:

Ich habe den Käufer geschrieben das ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wandeln möchte aber der Verkäufer meint das er nichts davon wusste.

Er hat den Wagen 1,5 Jahre gefahren.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Du mußt ihm die arglistige Täuschung nachweisen können. Wenn du das nicht kannst, dann kannst du dir auch die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen.

Rechtsberatung ist auf MT nicht erlaubt, deshalb schließe ich an dieser Stelle.

 

VG

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