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Reinigungs-cd

Themenstarteram 13. März 2007 um 9:39

Hallo,

ich habe mir vor ca 1,5 jahren ein "Rhino MS-700 Car multimedia Center", also cd player mit tft monitor gekauft.

Nun erkennt es mitlerweile aber fast keine cd´s mehr an.

Es läd und läd, aber erkennt die cd nicht...

Ebend am telepfon meint der Verkäufer, dass ich zwar 2 jahre gewährleistung, aber keine garantie hätte.

Das heißt, sie nehmen es nicht zurück...

Als ich mal mit ner Druckluftpistole in den cd schlitz gepustet hatte, ging der player kurzfristig wieder besser.

Was kann ich tun, damit der player wieder läuft?

Ich habe mal was vonreinigungs-cd´s gehört, aber taugen die wirklich was?

Können sie irgendeinen Schaden anrichten?

mfg Tobias

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24 Antworten

Ich hab auch schonmal eine ReinigungsCD genutzt und danach ging wieder alles. :) Also warum nicht? :)

am 13. März 2007 um 10:15

Jemand der mehr als nur Technisch Begabt sondern auch Versiert darin ist könnte das Teil auch mal Aufschrauben und den Laser mit Iso-Propanol reinigen. Bloß kein Aceton oder so nehmen, ist kein Iso-Prop. da reicht auch Spucke ^^

Oder so. *g* Hab ich auch schon gemacht. *g*

Bisl Alcohol tut da auch seinen zweck. *g*

am 13. März 2007 um 10:43

Es gibts da ja auch 2 Arten von ReinigungsCDs.

Einmal die CDs, bei welchen ein aufgebrachter Schaumstoffstreifen die Linse mechanisch reinigt

und dann aber ReinigungsCDs bei welchen keine direkte mechanische Reinigung vorhanden ist. Die 2. Art halte ich für Quatsch.

soweit ich weiß, lässt man die finger von solchen cd´s.

zumindest ist das die mehr oder weniger einstimmige meinung im home-hifi-bereich, aber warum sollte das hier anders sein...

 

so ganz verstehe ich nicht was der hersteller da rumzickt, er hat 2 jahre lang die funktion des gerätes zu GEWÄHRLEISTEN, demnach hat der das zu reparieren.

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von stuntmaennchen

so ganz verstehe ich nicht was der hersteller da rumzickt, er hat 2 jahre lang die funktion des gerätes zu GEWÄHRLEISTEN, demnach hat der das zu reparieren.

Hmmm, wieder so gefährliches rechtliches Halbwissen...Das Recht auf Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufvertrag, somit hat man mitnichten einen Anspruch gegen den Hersteller, sondern nur gegen den Verkäufer. Und ausserdem muss der Käufer ab sechs Monaten nach dem Kauf nachweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, hier also nicht gegeben...also Vorsicht mit solchen Aussagen.

@Schulle: Ich würde mich an deiner Stelle zuerst mal an den Verkäufer (sofern das im Geschäft gekauft wurde...) wenden und dem das Problem schildern, er möge sich bitte um eine Lösung bemühen. Solltest du da nicht weiterkommen, dann kann man immer noch andere Wege in Betracht ziehen wie z.B. so eine Reinigungs-CD...

gut, verkäufer ist an dieser stelle natürlich das bessere wort als hersteller, hast du recht.

das sich die beweislast nach 6 monaten umkehrt, stimmt auch, trotzdem sollte der verkäufer meiner meinung nach dafür sorge tragen, dass dieser mangel repariert wird.

ich würde mich da nicht so einfach abspeisen lassen, wenn ich weiß, dass kein selbstverschulden meinerseits vorliegt.

 

mfg

am 13. März 2007 um 11:50

Ich denk mir halt dass die Verdreckung der Linse nur selbstverschuldet passieren kann.

Aber auch wenn wäre da Kullanz auf jedenfall angebracht, finde ich!

Am Schluss zerkratzt du dir mit so einer ReinigungsCD noch die Linse und dann hast den Salat :(

Linse verkratzen??? Hilfe. *g*

Also die Reinigungs-CD die ich hatte, hatte ganz weiche Bürsten. Also extrem weich. Da konnte nichts verkratzen. Diese Bürsten musste ich mit einem Mittelchen beträufeln aber penibel darauf achten das nicht zuviel dran war.

CD rein, durchlaufen lassen, CD raus und bis Heute läuft alles bestens. :)

Leider weiß ich nicht mehr von welchem Hersteller die war. :(

Themenstarteram 13. März 2007 um 13:06

Klasse, wie schnell ihr mit den Antworten seit :D.

Ich hab den PLayer leider bei Ebay ersteigert und der Verkäufer (die Firma, die ich vorhin angerufen hatte) hat mich sofort abgewimmelt und meinte, dass er auflegen würde, wenn ich noch weiter auf mein Rückgaberecht verharren würde...könnte also höchstens per Gutachten und Gericht die Garantie einklagen.

 

( 1ClickShop.de)

Ob eine Verschmutzte (Gerät wurde ja ordnungsgemäß benutzt) Linse zum Verschleiß gehört oder ein Garantiefall ist, wollte mir der Verkäufer ebenfalls nicht sagen, es ging ihm lediglich darum mir so wenig wie möglich weiterzuhelfen.

Als mit kooperation muss man bei dem Laden wohl nicht rechnen...

Was wäre denn die sinnvollste Methode, die Linse zu reinigen?

Der Vater meiner Freundin hat so eine Reiningungscd.

Soll ich sie einfach mal ausprobieren, oder kann das Gerät davon Schaden nehmen?

Wie kann ich Linse sonst reinigen?

Ist das Aufschrauben eines solchen Geräts schwer? Kann man das als Leihe so ohne weiteres?

mfg Tobias

hier wäre jetz gut zu wissen was alles die garantie umfasst und ob du dich an die garantierichtlinien gehalten hast, denn garantie, wenn sie denn gegeben ist, ist einklagbar......gewährleistung gibt der verkäufer, garantie allerdings der hersteller, vielleicht mal direkt beim hersteller ne anfrage starten??

Themenstarteram 13. März 2007 um 13:27

"2 Jahre Garantie" stand damals in der Auktion.

Auf der Rechung leider nicht...

Auf ein Gutachten bzw Gerichtsthermin möchte ich es im moment aber lieber nicht ankommen lasse, habe grade wegen Abi schon genug Stress...

Wenn ich die Anlage wieder zum Laufen kriege, würd mir das reichen.

Wo stehen denn die Garantierichtlinien?

http://www.1clickshop.de/conditions.php

 

Deren AGB´s sind sehr naja sagen wir mal im Falle eine Falles in alle Richtungen streckbar will ich mal sagen.

agb`s im internet sind eh rechtswidrig, die könnte man ja nach belieben ändern......so was muss man einem kunden in einem unverändelichen material zu verfügung stellen--- sprich ausdruck. aber is ja hier so wie ichs seh egalo :-) geh doch mal zu deinem händler des vertrauens und lass dir für nen paar euro nen kostenvoranschlag machen, bevor man selber vielleicht mehr kaputt macht

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