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Reißverschlußsystem = Vorfahrt ??

Themenstarteram 19. September 2006 um 13:44

Hallo................

Frage an Fahrlehrer oder (und) Verkehrsjuristen:

Ist das jetzt übliche Reißverschlußsystem am Übergang von zwei auf eine Fahrspur eine echte Verpflichtung mit abwechselnder Vorfahrt, oder bekommt im Falle eines Unfalles derjenige Recht, der den besseren Anwalt hat ??

An derartigen Fahrbahnverengungen weiß ich nie, ob ich "beherzt drauflosfahren" kann wie an einer grünen Ampel,

 

Grüße.........

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13 Antworten

Moin Moin!

Mit der abwechselnden Vorfahrt liegtst schon richtig, nur darf keiner darauf pochen.

Sollte es krachen, wird meist jeder einen Teil der Schuld bekommen.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Moin Moin!

Mit der abwechselnden Vorfahrt liegtst schon richtig, nur darf keiner darauf pochen.

Sollte es krachen, wird meist jeder einen Teil der Schuld bekommen.

MfG Meehster

Genau so sehe ich es auch.

Ich würde es nicht als Vorfahrtsrecht in eigentlichem Sinne bezeichnen, man soll dem anderen "den Spurwechsel ermöglichen". Dieser darf aber nicht unter allen Umständen erwzungen werden (kein Recht darauf, weil man sonst einen anderen beim Spurwechseln gefährden könnte).

Dabei sollte man vor allem §1 StVO berücksichtigen (gegenseitige Rücksicht)!

Zitat:

§7 StVO

...

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.

am 19. September 2006 um 14:43

Wenn dir jemand offensichtlich absichtlich die Vorfahrt nimmt, kann das Teilschuld-Verhältnis sicher variieren. Hat er einfach nicht drauf geachtet, wirds bei 50:50 liegen...

Themenstarteram 19. September 2006 um 17:26

Vielen Dank für die Antworten........

Ja ok, auf sein Vorfahrtsrecht pochen darf man in keinem Fall, auch nicht an einer grünen Ampel.

Nur ist mir nicht ganz klar, wie "stark" beim Reißverschlußverfahren das Vorfahrtsrecht ist. Bei derartigen Fahrbahnverengungen muß man des öfteren bis zum Stillstand abbremsen, weil sich keiner so richtig traut.

An Ampelkreuzungen bei Grün oder Vorfahrtstraßen ist dagegen die Lage klar. Vorfahrt ja, aber nicht erzwingen.

In der Regel fährt man einfach durch ohne abzubremsen, wenn man Vorfahrt hat.

Ich finde, der Gesetzgeber hat dies nicht eindeutig geregelt, sondern nur ein neues, einträgliches Betätigungsfeld für Juristen geschaffen.

Grüße.........

am 19. September 2006 um 20:11

Re: Reißverschlußsystem = Vorfahrt ??

 

Zitat:

Original geschrieben von Golf4_02

... oder bekommt im Falle eines Unfalles derjenige Recht, der den besseren Anwalt hat ??

Genau so :D

die Verkehrsregeln in D sind grundsätzlich immer so ausgelegt, dass sie bestens funktionieren, wenn alle mitmachen.

Macht einer aber nicht mit, teilen sich "Mitmacher und Nicht-Mitmacher" den möglichen entstandenen Schaden meistens (ungerecht vielleicht, aber nicht zu ändern), *da sich Vorsatztaten (die Vorfahrt nehme ich mir/neQuatsch, hab nix gesehen) selten beweisen lassen. *Zitat eines Richters, der zwar seine öfter vorstelligen Pappenheimer kennt, aber nur nach dem Gesetz urteilen kann/muss !*

Wenn sich auf beiden/allen zur Engstelle führenden Spuren bereits viele Fahrzeuge befinden, klappt es meistens sehr gut (mit dem beiderseitigen Reisverschluss … Nachmacheffekt/Mitmacheffekt) ... nur wenn sich einige nicht trauen und zu früh einfädeln, ist das gelegentlich für andere das Startsignal zur Blockade (des Verstandes und des Reisverschlusses ;))

Zitat:

Original geschrieben von Golf4_02

Nur ist mir nicht ganz klar, wie "stark" beim Reißverschlußverfahren das Vorfahrtsrecht ist. Bei derartigen Fahrbahnverengungen muß man des öfteren bis zum Stillstand abbremsen

Das muß man an vielen Rechts-vor-links-Stellen auch --- trotz eindeutiger Vorfahrtregelung.

am 19. September 2006 um 21:15

Wenn ich täglich sehe, wie selbstverständlich an RvL-Kreuzungen durchgebrettert wird, muss ich dir da Recht geben. Und hier kennt JEDER die Regelung.

Bei Reissverschlussverfahren wirds also erst richtig lustig, weil 90% der Verkehrsteilnehmer offensichtlich der Meinung sind, so etwas dürfte es nicht geben, da es sich ja ganz offensichtlich um "Vordrängeln" handelt - die Engstelle war doch schon früh genug erkennbar. Und wenn mich so jemand dann auch noch böse anguckt soll ich auf meiner *theoretischen* Vorfahrt bestehen? Da ist mit die RvL-Kreuzung dann doch irgendwo lieber. Aber selbst hier habe ich mir zumindest beim Rechtsabbiegen den kurzen Blick nach links angewöhnt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von razor23

weil 90% der Verkehrsteilnehmer offensichtlich der Meinung sind, so etwas dürfte es nicht geben, da es sich ja ganz offensichtlich um "Vordrängeln" handelt - die Engstelle war doch schon früh genug erkennbar.

Richtig, was dazu führt, dass sich 90% der Autofahrer bereits 5km vor der Engstelle auf die andere Spur wechselt, was einen riesen Stau zur Folge hat.

Der Sinn vom Reißverschluss ist, bis zum Schluss vorzufahren und sich erst dort einzufädeln, damit der Rückstau so gering wie möglich ausfällt.

Ist doch schön, wenn 90% der VT mir Platz machen :D

Habe ich nichts dagegen, komme immer sehr schnell Vorwärts. Und dabei ist das noch legal?! :D :D :D

@sladaloose

Genauso sehe ich das auch. Wenn sich dann noch jemand an der Einfädelstelle gesetzeskonform verhält, ist eigentlich alles okay...;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

@sladaloose

Genauso sehe ich das auch. Wenn sich dann noch jemand an der Einfädelstelle gesetzeskonform verhält, ist eigentlich alles okay...;)

Hällo zusammen...

Was ist mit denen, die schon rechts sind? Ich meine auf der Autobahn. Zugegebenermaßen bin ich schon, es war links ziemlich frei und der Reißverschluß war für 250m angekündigt, nach links und hab´mich dann vorne wieder eingefädelt....Das haben dann andere sogleich auch gemacht!!

Au, au, au, mecker, schimpf. Aber ich finde, es half nicht nur mir, sondern auch dem allgemeinen Verkehrsfluss.

Übrigens in Belgien, wo ich viel unterwegs bin, ist der R. ziemlich unüblich und ich ernte dann böse Blicke...

Bonjour

am 20. September 2006 um 18:09

Was mich vorallem noch interessieren würde: Was ist bei normal fließendem Verkehr? Klar, theoretisch auch Reissverschluss - sogar noch flüssiger. Aber wenn ich da an die 90% Reissverschlussmuffel gerate, ists nichtmal mit halblegal in ne Lücke drängeln, sondern da hilft manchmal nur ne Vollbremsung, gefährlich spätes und knappes Einscheren (weil der Nebenmann eben doch nicht vom Gas geht) oder eben frühes Einfädeln.

Und: Gilt wirklich an jeder (unverschuldeten und nicht fiktiven - also nicht "oh, falsche Spur, lasst mich rein") Engstelle das Reissverschlussverfahren, egal ob Baustelle, Falschparker, Unfallstelle oder Spurende?

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Gilt wirklich an jeder (unverschuldeten und nicht fiktiven - also nicht "oh, falsche Spur, lasst mich rein") Engstelle das Reissverschlussverfahren, egal ob Baustelle, Falschparker, Unfallstelle oder Spurende?

Ja, grundsätzlich.

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