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Remus ESD & Remus MSD Eintragen?!
Hallo Leute,
ich hab folgendes Problem, an meinem Astra f ist ein Remus ESD verbaut mit ABE. Da mir der Sound nach einiger Zeit zu "lahm" wurde, hab ich mir noch von Remus den MSD gekauft.
So weit so gut, heute ist der MSD bei mir eingetroffen, hab ihn natürlich gleich mal ausgepackt... und nach einer weile hab ich die EG-Genehmigung durchgelesen und musste festellen dass bei dem MSD eine EG-Genehmigung + Teilgutachten bei liegt und mein Astra bei der EG nicht genannt wird, sondern nur bei dem Teilgutachten genannt wird.
Heißt dass jetzt ich muss den MSD noch eintragen lassen?
Weil bei der Vorderseite des Teilgutachtens steht: " ab 1.1.1994 ist das Eintragen in die Fahrzeugpapiere nicht mehr notwendig ".
Ehrlich gesagt bin ich total verwirrt ob ich den jetzt eintragen muss oder nicht.
Ich hoffe auf eure Hilfen.
MfG.
Marco
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23 Antworten
Wenn dein Fz. so nicht in der ABE steht, muss der VSD dann wohl auch eingetragen werden...
Hättest dir mal lieber nen normalen Bosal-VSD gekauft (oder anderer zulieferer). Die haben auch wie der Remus nur Absorption. Falls du nen 8V fährst, hätte der 16V VSD das gleiche bewirkt wie der Remus
Leider schon zu spät
aber warum steht dann in dem Teilgutachten: ab 1.1.94 ist das eintragen in den fahrzeugpapieren nicht mehr notwendig ?!
das ist es ja was mich so verwirrt..
Keine Ahnung. Denke aber mal, dass an eine ABE andere Dinge gebunden sind. Und der Prüfer darf das mittels eines GA entsprechend verantworten.
Ich kenn jetzt den Wortlaut ja nicht, aber möglich ist es.
Den Remus MSD an meinem Corsa musste ich damals auch per Teilegutachten eintragen lassen.
...es stand drin, dass der Sachverständige die richtige Montage beurteilen muß...Kommentar Prüfer "mei, die nehmen sich aber auch wieder wichtig "
...die Kohle hat er aber trotzdem genommen.
Hab jetzt mal Remus eine Mail geschrieben, mal sehn was die dazu meinen.
Sonst fahr ich nächste woche mal beim Tüv vorbei und frag die mal..
Wünsch euch noch ein schönes Osterfest.
Wenn du zum TÜV fährst, ist das Ergebnis klar. Mit einem GA verdienen die Geld. Mit einer ABE nicht.
Ja, das hab ich mir auch schon gedacht.
Aber mir bleibt vermutlich dann nichts anderes übrig..
Naja erstmal abwarten was Remus dazu schreibt
So ich meld mich mal wieder zu wort.
Hab in den letzten Tagen gemailt bzw. telefoniert mit Remus
Bei der ganzen Sache ist rausgekommen, dass nicht mal Remus genau weiß ob man den MSD eintragen muss oder nicht.
Am Anfang waren sie sich sicher, dass man ihn eintragen muss. Aber nachdem ich den eine Kopie von der Vorderseite des Teilgutachten gesendet hab, in der draufsteht: "Ab ... 94 ist dass Eintragen in den Fahrzeugschein nicht mehr notwendig...." waren sie stutzig
Aber sie halten es für die beste Lösung in vorsichtshalber eintragen zulassen.
E-Zeichen drauf? Dann einfach fahren.
Such mal im Netz. Vllt. gibt es auch noch ein weiteres GA. Durchaus möglich.
So wollte heute endlich meinen Mittelschalldämpfer von Remus eintragen lassen.
WOLLTE!!!!
Der TÜV SÜD hat mir den nicht eingetragen.
Dass Problem liegt darin weil in dem Teilgutachten, die ABE oder EG NR. nicht mit der Nummer vom Fahrzeugschein übereinstimmt.
Hab jetzt Remus schon eine Mail geschrieben und warte noch auf die Antwort.
Aber vielleicht kann mir von euch jemand helfen.
Meine ABE NR. vom meinem Opel Astra F-CC T92 lautet: e1*96/79*0074*00
und der Mittelschalldämpfertyp ist ein OPEL91M.
Vielleicht hat von euch jemand so ein Teilgutachten rumliegen mit der Bezeichnung etc.
Ich weiß gerade echt nicht mehr was ich machen soll, bin um jeden hilfe dankbar.
Mfg.
Also laut Typbezeichnung auf dem MSD ist dieser für den 2.0i 16V Motor.
Gutachten gibt es dafür hier: Opel91M
Evtl. hilfts weiter.
Scheint entweder falsches Gutachten oder falscher MSD zu sein. Weiß ja nich, was du fürn Motor hast...
Dass Gutachten hilft mir leider nicht weiter. Trotzdem danke.
Mein Motor ist ein X16XEL, 1.6 16V, 74 kW.
Bei Remus wurde mir ja 2mal versichert dass es das Teilgutachten ist!!! Hab ich den TÜV Typ auch erklärt, aber ABE Nr. stimmt trotzdem nicht überein.
Ich füg noch vom Teilgutachten den Verwendungsbereich ein und die ABE die mir zugesendet wurden.
Da kannste für Remus in die Hände klatschen. Nicht einmal dein Motor aufgeführt. Unverzüglich auf Nachbesserung pochen, ggf. Nutzungsausfall wegen Falschlieferung...