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Reparatur bei A4 (1Jahr / 25.500km) fällt nicht unter Werksgarantie ???
Morgen liebe MT-Gemeinde,
Ich hab heute Morgen meinen A4 TDI in die Werkstatt gebracht wegen seit 2Monaten quitschendem Zahnriemen.
Nach dem Anschein war es der Vordere (in Fahrtrichtung vorne am Motor).
Nun rief man mich an und sagte, dass diese Reparatur nicht unter die Garantie fällt. Gesammte Reparatur mit Arbeitszeit und allem drum und dran belaufen sich auf 265€.
Nun will die Werkstatt wissen ob der Wechsel trozdem durchgeführt werden soll. Was sag ich denen. Hat jemand schlagkräftige Argumente? Ist so ein Teil Verschleissteil bei 25.500km?
Kaputt war eigentlich nichts, nur ein seit 2 Monaten morgendliches Quitschen welches von Tag zu Tag immer lauter und ausgeprägter wird. Rein optisch sieht man an den Umläufen des vorderen Zahnriemens, das das Quitschen synchron mit dem Umlauf auftriit. Ca. 2mal/s bei Leerlauf 950U/min.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich bin zwar äußerst zufrieden mit dem Produkt, aber der Service läßt dermaßen zu wünschen übrig.
Obs damit nochmal ein AUDI wird, weiß ich heute noch nicht.
Das Auto selber kann nix für die Dusseligkeit des
Hab auch erst drei verschiedene anfahren müssen, um jetzt endlich die Werkstatt meines Vertrauens gefunden zu haben...
Ist zum Glück bei uns in der Großstadt ein bisserl einfacher, weil sie öfters vertreten sind :-)
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19 Antworten
Ich nehme mal an, Du meinst nicht den Ventiltrieb, sondern den Antriebsriemen für die Nebenaggregate.
Schlagkräftige Argumente? Wenn man ihn zwei Monate quitschen läßt, ist er halt verschlissen.
Ja, wo kommen wir denn da hin, wenn man das bei der Kilometerleistung selber bezahlen soll?
Wenn Audi einen fehlerhaften Riemen einbaut oder einen intakten falsch einbaut, müssen sie den Fehler beseitigen. Das heißt, dass auch dadurch entstande Folgenschäden vom Hersteller behoben werden müssen.
@senderlistffm
Wenn das Ding nur morgens kurz quietschte, kann ich gut nachvollziehen, das man nicht gleich die Werkstatt ansteuert. Schließlich ist nicht jeder Autofahrer auch gleichzeitig Mechaniker. Und wenn wir jetzt anfangen, wegen jedem Geräuschlein den Freundlichen anzusteuern, dann viel Spaß
@Norman FRA
Nicht nachgeben und damit drohen, die Werkstatt zu wechseln, dann verdienen sie nämlich gar nichts mehr an dir.
Zitat:
Original geschrieben von Duffy07
Wenn das Ding nur morgens kurz quietschte, kann ich gut nachvollziehen, das man nicht gleich die Werkstatt ansteuert.
Echt? Das ist schade für Dich, da Du damit Garantieansprüche verwirkst. Mängel müssen umgehend angezeigt werden und man darf weitere Schäden nicht fahrlässig herbei führen. Vor Gericht kann man streiten, was umgehend ist. Aber zwei Monate ist das sicher nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Duffy07
@Norman FRA
Nicht nachgeben und damit drohen, die Werkstatt zu wechseln, dann verdienen sie nämlich gar nichts mehr an dir.
Entschuldigung - aber dieser Tip ist Blödsinn. Die Werkstatt hat kein Interesse daran, den Auftrag evtl. zu verlieren, weil der TE ihn nicht privat zahlen will. Sie wird alle Möglichkeiten nutzen, die Reparatur auf Kosten des Herstellers - denn der gibt die Garantie - abzuwickeln.
Der TE könnte höchstens damit "drohen", das nächste mal keinen Audi zu kaufen ;-)
Eine andere Frage ist, ob der TE sich hier auf Gewährleistung berufen möchte. Dann ist er jedoch in der Beweislast, daß der nun sichtbar gewordene Mangel auf einem Problem beruft, welches von Anfang an "drin" war.
Oliver
Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht unter Garantie läuft.
Würde mich an deiner Stelle direkt mit dem Kundenservice von Audi in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern. Da kommt man meistens weiter.
Mit den Vertragswertstätten habe ich so meiner Erfahrungen gemacht. Sagt ja auch schon das Wort "Vertrag"swerkstätten. Kannst auch direkt in der Werkstatt das Argument anführen, dass du dich mit dem Kundendienst von Audi in Verbindung setzt.
Oder fahr einfach mal zu einem anderen "Freundlichen". Man muss ja nicht zwingend dahin fahren, wo man das Auto gekauft hat.
Ich würde die 265,- € auf jeden Fall nicht zahlen. Da würde ich bis in die letzte Instanz gehen.
Hast ja auch Zeit. Die Garantie läuft noch 1 Jahr und wenn in Folge des defekten Riemens Schäden am Motor oder Anbauteilen auftreten, dann bekommst du die halt auf Garantie. Kannst ja die Werkstatt oder den Kundenservie fragen ob das Sinnvoller ist.
Ich darf gar nicht drüber nachdenken. Ich bekomme schon wieder volle den Hals. Da kauft man ein Auto, was schätzungsweise 30T€ gekostet hat (und in dieser Summe sind die Gewährleistungskosten enthalten, d.h. der Kunde hat die Kosten für mögliche Schäden an seinem Fahrzeug die innerhalb der zwei Jahre auftreten können schon mitbezahlt) und dann soll man obendrein noch ein defektes verbautes Teil noch zusätzlich bezahlen.
Da würde mir echt der A.... platzen.
lass ihn einfach quietschen bis er verschleißt und schlussendlich reißt, und dann ists nen sachmangel...
Zitat:
Original geschrieben von HRico
lass ihn einfach quietschen bis er verschleißt und schlussendlich reißt, und dann ists nen sachmangel...
Und da der Kauf über 6 Monate zurückliegt, muß der TE dann beweisen, daß der Mangel beim Kauf schon "dringesteckt" ist damit er sich auf Sachmängelhaftung berufen kann. Die Beweislastumkehr ist genau der Grund, warum Autokäufer überhaupt Wert auf "Garantie" legen. Der Garantiegeber fragt eben nicht nach dem Grund für den Defekt (mit Ausnahme von bestimmungsfremder Nutzung, Vorsatz etc.)
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von os-m
(mit Ausnahme von bestimmungsfremder Nutzung, Vorsatz etc.)
Ah, da hat es jemand verstanden! Wenn der TE deswegen zur Werkstatt fährt und die sagen "kaputt", dann ist es sogar Vorsatz und nicht nur fahrlässig. Die müssen wahrscheinlich die Tränen vom Boden aufwischen, so lachen die dann in Ingolstadt.
Wäre er gleich in die Werkstatt gefahren, dann hätten die wahrscheinlich in 0,nix den Keilriemen gespannt und die Sache wäre erledigt gewesen. So hat er ihn selbst kaputt gemacht, und muß ihn nun deshalb auch bezahlen.
Kann mir nicht vorstellen, dass das juristische Gehabe Normen hilft. Mag wohl Alles so sein mit Beweislast, Vorsatz, fahrlässig, etc. Bin da auch nicht der Experte.
Wie gesagt. Mit dem Kundendienst von Audi in Verbindung setzen oder auc mal eine andere Werkstatt aufsuchen.
Ich würde es auch erstmal mit einer anderen Werkstatt versuchen....
hatte hier auch das Problem, daß die eine Werkstatt sagte: geht nicht auf Garantie/Kulanz und die andere: kein Problem.
Kommt leider doch immer wieder auf den entsprechenden Ansprechpartner hinterm Tresen an, auch wenn es nicht sein soll....
Es sollte mal gesagt werden, dass dieses herumreiten auf der Beweislastumkehr hier nicht vorliegt. Ein Händler ist bei einem Gebrauchtfahrzeug verpflichtet, ein halbes Jahr Garantie und ein halbes Jahr Gewährleistung zu gewähren. Das hat rein gar nichts mit der Werksgarantie für Neufahrzeuge zu tun. Die hat die Audi AG bei Kauf des Fahrzeug von sich aus gegeben und sich damit durch den Kaufvertrag verpflichtet, eine Garantie zu geben, und nicht nur eine Gewährleistung.
Also ran an den Speck und auf Behebung des Mangels bestehen. Nach 1 Jahr und 25000 km kann man kaum von angemessenem Verschleiss sprechen.
Interessant ist ja, was manche hier schreiben. So Tipps wie "Nicht reparieren lassen und wenn der Riemen dann reisst zahlt Audi schon, weil ist ja nen Sachmangel".
Seitdem die den Fehler festgestellt haben, dürfte der Fehler in der Reparaturhistorie stehen und wenn er es nicht machen lässt, steht dahinter bald noch sowas wie "Reparatur verweigert"! Und jetzt ratet mal, wer den Schaden zahlt, sollte der Riemen tatsache reissen und noch andere Bauteile schädigen?
Wie schonmal gesagt wurde, die Garantieabteilung bei Audi wird sich diese Gewährleistungsanfrage als Witz des Monats an die Wand hängen.
Ich würde jetzt, falls es der Händler nicht von sich aus tut, bei Audi anrufen, denen ruhig und sachlich beibiegen was los ist, und drauf hoffen, dass die es doch übernehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Lox-TT
Ein Händler ist bei einem Gebrauchtfahrzeug verpflichtet, ein halbes Jahr Garantie und ein halbes Jahr Gewährleistung zu gewähren.
Wo hast du denn das her?
Soweit ich weiß ist ein Händler bei Verkauf dazu verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu geben, die er vertraglich auf 1 Jahr mindern kann (macht jeder).
Garantie muss der Verkäufer überhaupt nicht geben, die gibt der Hersteller, bei einem Gebrauchtwagen also keine.
Nach einem halben Jahr ist "lediglich" Beweislastumkehr, d.h. geht innerhalb von 6 Monaten was kaputt, muss der Händler beweisen, das es bei Kauf in Ordnung war (über xxx Punkte Check, Dekra Siegel etc. gern gemacht), nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer das beweisen (fast unmöglich).
Viele Händler schließen bei Gebrauchtverkauf eine Gebrauchtwagengarantie ab (bei VW/AUDI über den VVD), damit sie gegen evtl. Gewährleistungschäden abgesichert sind.
Soweit mein Kenntnisstand.
@senderlistffm: Bei einem morgentlichen "quitschen" denke ich mal stehen die Chancen sehr gut, das ein Gericht -das idR Verbraucherfreundlicher ist- dem Kunden nachsieht, das er den Schaden nicht sofort angezeigt hat. Wie hier schon gesagt wurde, muss der Kunde ja kein Mechaniker sein. Wenn ich wegen meiner knarzenden Rückbank jeden Tag zu Audi fahren würde, würden die sich sicher freuen.
Diese Sache bis vor Gericht zu treiben ist natürlich weniger sinnvoll, aber so einfach wie du das hier darstellst und wie es der Händler sicher auch gerne sehen möchte, muss es nicht unbedingt sein.
Ich würde auf alle Fälle auf eine kostenlose Nachbesserung bestehen. Ich würde beim Händler auch argumentieren, dass der Riemen zum Anfang (vor 2 Monaten) nur gelegentlich morgens krach gemacht hat und es jetzt seit ca. 1 Woche jeden Morgen ist und es immer schlimmer wird.
Auf ein juristischen Hickhack würde ich mich an der Stelle nur im Notfall einlassen. Was ich auf alle Fälle aber machen würde, sofern keine Einigung möglich ist, ich würde die Audi Kundenbetreuung einschalten oder den Händler wechseln.
Carsten