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Reparatur Carclass - eventl. Austausch zwingend bei Carglass?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 25. September 2012 um 12:34

Hi,

ich habe mir letztes WE auf der AB einen Steinschlag in der Windschutzscheibe eingefangen, den ich bei Carglass reparieren lassen habe (ohne Scheibentausch).

Man hat mich daraufhin gewiesen, dass die Gefahr bestünde das die Scheibe während oder nach der Rapartur reissen kann. Während der Reparatur ist sie schonmal nicht gerissen.

Bezahlt hat die Reparatur meine Teilkasko, die 150,-- Euro Selbstbeteiligung musste ich nicht zahlen. In Rechnung gestellt wurden der Versicherung kanpp 100,-- Euro.

Sollte die Scheibe nun nachträglich reissen, bezahlt meine Versicherung nicht beides (Repartur und Scheibenaustausch), d.h. die Reparturkosten werden mit dem Scheibenaustausch verrechnet.

Heisst das jetzt, ich muss meine Scheibe dann bei Carglass wechseln lassen, weil diese ja die 1. Reparatur (die dann nichts gebracht hat) vorgenommen haben und die Versicherung ja die Kosten gegenrechnen will?

Das wäre mir nicht so angenehm, den Scheibenaustausch würde ich lieber bei Audi machen wollen, vor allem wegen der ganzen Demontage/Montage von angrenzenden Bauteilen/Verkleidungen/Regen- und Lichtsensor etc.

Außerdem hat mein Wagen noch die komplette Garantie (EZ 2012) und ich befürchte das Audi sich bei einigen Sachen die auftreten könnten herausreden wird (u.U. auch zu Recht, z.B. Undichtigkeit Frontscheibe, Windgeräusche etc.).

Und dann wäre man als Kunde der Dumme, wenn man zwischen Audi und Carglass hin und her geschoben wird...

Weiterhin habe ich eine Akustikscheibe und hätte Bedenken das Carglass mir da ein minderwertiges "No-Name"-Produkt ohne Akustikeigenschaften einbaut.

Gute Gründe die für einen Einbau bei Audi sprechen?

Wäre das jetzt überhaupt noch möglich (Versicherung)?

Warum ich nicht gleich die Scheibe bei Audi habe wechseln lassen?

Weil ich denke das ein reparierter Steinschlag (wenn es dauerhaft ist) besser ist, als bei einem 4 Monate alten Auto schon die Scheibe zu wechseln mit allen Risiken.

Freue mich auf Eure Meinungen und drückt mir die Daumen das die Reparatur hält.

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

So ist es eben nicht.

Die Versicherung zahlt nicht die Reparatur UND den Scheibentausch aufgrund ein und desgleichen Ereignisses.

Will Dir ja nicht zu nahe treten, aber woher beziehst Du denn Deine Weisheit?

Frage doch mal einfach Deine Versicherung.

Habe ich als Sachbearbeiter jahrzehntelang falsch reguliert?

 

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Carglass gibt doch Garantie auf die Reparatur. Sollte die Scheibe irgendeinmal reissen ist das ein erneuter Glasbruch, d.h. über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Du kannst die Scheibe dann bei Bedarf austauschen lassen, wo Du willst.

Du machst Dir zu viel Sorgen.

Themenstarteram 25. September 2012 um 14:08

So ist es eben nicht.

Die Versicherung zahlt nicht die Reparatur UND den Scheibentausch aufgrund ein und desgleichen Ereignisses.

Und wie wollen die das beurteilen? Es kann doch auch ein weiterer Steinschlag dann zum Reißen der (geschwächten) Scheibe geführt haben. Wenn ich nach einer von der Kasko bezahlten Reparatur dann einen irgendwann fälligen Austausch immer verrechnet bekäme, würde doch keiner mehr reparieren lassen. Und wenn die Versicherungen grundsätzlich Bedenken gegen Reparaturen hätten, würden sie diese ja überhaupt nicht bezahlen!

Da liebe ich mir doch meine TK ohne SB. Bei mir wird bei jedem bösen Steinschlag die Scheibe getauscht, ohne Kosten für mich und dort, wo ich es für richtig halte (Stichwort: freie Werkstattwahl).

mfg, Schahn

Themenstarteram 25. September 2012 um 14:49

Es geht mir nicht um die SB. Und freie Werkstattwahl habe ich auch gem. Versicherungsvertrag.

Es geht darum, ob ich im Fall der Fälle zum Scheibentausch zu Carglass muss (Stichwort: Nachbesserung) oder weiterhin freie Werkstattwahl habe.

Oder ob die Versicherung Probleme macht wenn im Extremfall innerhalb einer Woche oder eines Monats 2 Steinschlagreparaturen abgerechnet werden.

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

So ist es eben nicht.

Die Versicherung zahlt nicht die Reparatur UND den Scheibentausch aufgrund ein und desgleichen Ereignisses.

Will Dir ja nicht zu nahe treten, aber woher beziehst Du denn Deine Weisheit?

Frage doch mal einfach Deine Versicherung.

Habe ich als Sachbearbeiter jahrzehntelang falsch reguliert?

 

Also ich hab innerhalb von 2 Monaten zweimal die Frontscheibe wechseln lassen, da ich jeweils einen Steinschlag hatte.

Die Versicherung hat da absolut kein Problem damit gehabt, hab extra vorher mich dort erkundigt. Wurde nicht hochgestuft in meinen Prozenten und musste auch für den Scheiben wechsel nichts bezahlen, bei beiden Scheiben. War aber nicht bei Cargla.. sondern bei einem Konkurrenz Unternehmen bei dem das Wechseln kostenlos ist ohne die 150€ SB oder sonstiges!

Themenstarteram 25. September 2012 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

So ist es eben nicht.

Die Versicherung zahlt nicht die Reparatur UND den Scheibentausch aufgrund ein und desgleichen Ereignisses.

Will Dir ja nicht zu nahe treten, aber woher beziehst Du denn Deine Weisheit?

Frage doch mal einfach Deine Versicherung.

Habe ich als Sachbearbeiter jahrzehntelang falsch reguliert?

O.k. Es wäre ja schön wenn es so wäre wie Du sagst. Ich habe meine "Weisheiten" von Carglass.

Zitat:

 

O.k. Es wäre ja schön wenn es so wäre wie Du sagst. Ich habe meine "Weisheiten" von Carglass.

hallo,

das ist zwar schön was dir carglass erzählt hat aber carglass ist nicht deine versicherung.

was ich damit sagen will, deine versicherung ist immernoch der entscheidungsträger was sie bezahlt.

daher wäre es wohl besser, du rufst einfach mal bei deiner versicherung an und erkundigst mal bei denen.

mir ist natürlich klar, dass carglass jeden tag mit versicherungen zutun hat und wahrscheinlich auch schon die ein oder andere sache erlebt hat, trotzdem wird die sache ja immernoch von einem sachbearbeiter eintschieden.

Themenstarteram 27. September 2012 um 12:09

So eben mal mit meiner Versicherung (HUK) telefoniert.

Nach deren Aussage muss ich die Scheibe im Falles eines Risses bei Carglass tauschen lassen, da diese das Recht zur gesetzlichen Nachbesserung haben.

Der Wiederspruch der mir dabei nicht einleuchtet ist der, dass ich trotzdem die 150,-- SB dann zahlen soll. Bei einer gesetzlichen Nachbesserung müsste ich das ja nicht, da ist die Firma verpflichtet das für den Kunden kostenlos zu machen.

Ich sehe ein, dass ich die 150,-- SB auch bezahlen muss, wenn gleich die Scheibe hätte getauscht werden müssen.

Die knapp 100,-- für die Scheibenreparatur die angefallen sind verrechnet dann die Versicherung mit Carglass, da die Reparatur nicht erfolgreich war.

Von der Seite her leuchtet es mir ein, dass die Scheibe durch Carglass gewechselt werden muss, schon damit beide Aufträge (Reparatur + Tausch) verrechnet werden können.

Es kann doch aber nicht sein, dass ich mich durch die Reparatur der Scheibe an so an Carglass binde, dass der eventuell notwendige Austausch nur durch Carglass erfolgen kann.

Weiss jemand wie das genau gesetzlich geregelt ist?

P.S.: Aussage HUK: Ein neuer Steinschlag bzw. ein neues Schadensereignis im Bereich der Scheibe wäre ein neuer Versicherungsfall...

Ist doch vollkommen korrekt, was Dir die HUK gesagt hat.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe ist die Reparatur der Scheibe gar nicht schief gegangen, sondern er will nur allen Eventualitäten vorbeugen.

Ich glaube, dass man mit einem Mindestmaß an Risiko sehr gut leben kann. Außerdem ist die Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung innerhalb der Vollkaskoversicherung, bei entsprechenden hohen Schadenfreiheitsrabatt, bei meiner Versicherung (HUK) ca. € 50,-- im Jahre teurer.

Vielleicht kannst Du dann besser schlafen und hast keine Sorgen mehr.

Themenstarteram 27. September 2012 um 13:40

Es hat doch mit der SB eigentlich nichts zu tun.

Problem ist, dass ich wenn ich die Scheibe bei Carglass reparieren lasse, und die Raparatur nicht erfolgreich war ich bei Carglass die Scheibe wechseln lassen muss.

Ich habe dann keine freie Werkstattwahl mehr was den Scheibenaustausch angeht.

D.h. im Umkehrschluss, wenn man seine Scheibe im Falle eines Falles nur bei Audi tauschen lassen möchte, darf man Carglass zur Repartur gar nicht ran lassen, sprich das "Retten" der Scheibe durch das Carglass-Verfahren ist nicht möglich.

Wobei ich mir wiederrum das Reparieren der Scheibe gegenüber einem sofortigen Austausch vorziehe.

Frage: Wie gehe ich vor wenn ich die Scheibe reparieren lassen möchte, aber im Fall der Rissbildung den Austausch bei Audi vornehmen lassen möchte?

Impossible???

Hallo

Würde mir da keine Sorgen machen. Hatte schon mal das Pech innerhalb von 3 Wochen 2 neue Scheiben zu benötigen. Einmal Steinschlag das andere mal ist ein Vogel eingeschlagen und hat die Scheibe zerstört. Wurde ohne Problem von der Versicherung übernommen . Wer kann dir beweisen das Carglass schuld ist oder erneut ein Steinschlag aufgetreten ist ? Oder umgekehrt geht es genau so. Denke mal Carglass will dir bei einen erneuten Schaden nur eine neue Scheibe verkaufen. Kundenbindung sozusagen ;)

Themenstarteram 27. September 2012 um 14:19

Das es in der Praxis so möglich ist - sicher.

Streng genommen aber Versicherungsbetrug, wenn es kein neues "Ereignis" gibt.

Mich interessiert aber mal die rechtliche (theoretische) Lösung.

Wenn ich von vornherein weiss das die Scheibe nicht mehr zu retten ist, würde ich nicht zu Carglass fahren.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Frage: Wie gehe ich vor wenn ich die Scheibe reparieren lassen möchte, aber im Fall der Rissbildung den Austausch bei Audi vornehmen lassen möchte?

Impossible???

Wenn Du unbedingt Wert darauf legst, dass die Scheibe nur bei Audi getauscht wird (warum auch immer), dann kannst Du ja auch die Reparatur bei Deinem Audi-Händler durchführen lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

D.h. im Umkehrschluss, wenn man seine Scheibe im Falle eines Falles nur bei Audi tauschen lassen möchte, darf man Carglass zur Repartur gar nicht ran lassen, sprich das "Retten" der Scheibe durch das Carglass-Verfahren ist nicht möglich.

Das Verfahren ist ja nicht von Carglass und daher kann jeder Autoglaser und die meisten freien oder markengebundenen Werkstätten diese Reparatur genau so ausführen.

 

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