Reparatur oder neues Auto???
Liebe W203-Gemeinde,
ich hatte unter dem Thema "Klimaanlage defekt!" bereits mein Leid geklagt:
Letzte Woche ist mir auf einer Ampelkreuzung ein Fahrschulwagen mit mindestens 30 km/h in die Fahrerseite geknallt. Mir geht es hier aber nicht um die Klärung der Schuldfrage o.ä., sondern um Euren Rat betreffend der Schadensregulierung, falls Ihr mit solchen Situationen Erfahrung habt. Ich besitze letztere zum Glück bislang nicht - ist mein erster Unfall (mit 39)!
Da ich Vollkasko habe, werde ich den so genannten Wiederbeschaffungswert (Daten zum Auto siehe Signatur, 51.500 km gelaufen) von der Versicherung erstattet bekommen: rund 14.700 Euro. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 13.500 Euro, der Restwert beträgt 8.390 Euro.
Meine Frage an Euch:
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Soll ich das Auto reparieren lassen oder mir das Geld (also die 14.700 Euro) auszahlen lassen und ein anderes Auto kaufen?
Vielen Dank im Voraus!
Der immer noch trauernde Alex der 1.
Beste Antwort im Thema
Die Frage wäre in der Rubrik Versicherung besser aufgehoben. Dort sind neben Versicherungsfachleuten auch Sachverständige die in der gängigen Praxis zu Hause sind.
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35 Antworten
Die Frage wäre in der Rubrik Versicherung besser aufgehoben. Dort sind neben Versicherungsfachleuten auch Sachverständige die in der gängigen Praxis zu Hause sind.
Hallo,
neues Auto würde ich den TIP geben,so Sparst du dir Wertverlust und vielleicht auch ärger.
Gruß
c2001
Würde Dir auch raten den Wagen wegzugeben. Könnte mir gut vorstellen, dass es später mal Probleme gibt den Wagen weiter zuverkaufen. Denn 13.500 Euro Schaden ist schon eine Hausnummer...
Sabby
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
Die Frage wäre in der Rubrik Versicherung besser aufgehoben. Dort sind neben Versicherungsfachleuten auch Sachverständige die in der gängigen Praxis zu Hause sind.
Lieber HamburgDino, ich möchte Dich nur ungern kritisieren, aber Deinen Kommentar finde ich nicht so gut. Mir kommt es so vor, als ob Du meine Anfrage nicht richtig durchgelesen hast. Ich habe nirgendwo um versicherungstechnische Details bzw. versicherungstechnische Hilfe gebeten, sondern um einen Rat hinsichtlich der Entscheidung: REPARATUR oder AUTO ABSTOSSEN? Und ich dachte in erster Linie an user, die mit dieser Situation (leider) Erfahrung haben bzw. machen mussten. Aber natürlich bin ich ebenso an Ratschlägen von allen Anderen interessiert.
Nichts für ungut, Alex der 1.
Vielen Dank erst einmal für Eure Ratschläge!
Dennoch habe ich mich entschieden, dass Auto reparieren zu lassen! Und zwar aus folgenden Gründen:
Ich hänge an dem SC und werde es noch mindestens 5 Jahre, wahrscheinlich länger fahren, weil ich vom Typ her stets meine Autos länger fahre - mindestens 10 Jahre. Damit trifft das Argument - Wertverlust wegen Unfallwagen und niedriger Wiederverkaufswert - für mich nicht zu, denn in 5 oder mehr Jahren spielt der Unfall beim Wiederverkaufswert eine vernachlässigende Rolle.
Das Auto befindet sich in einem solch gepflegten Zustand, dass ich es so (Vor-Mopf, identischer Motor, identische Farbe, Evolution-Paket, nur 51.000 km) ohne Draufzuzahlen nicht wieder beschaffen kann bzw. nur unter enormen Suchaufwand. Diese Zeit habe ich aber momentan nicht. Und einen identischen Mopf-SC-Jahreswagen möchte ich nicht, da mir verschiedene Dinge beim Mopf-EVO-Paket nicht zusagen. Außerdem müsste ich etwa 8000 bis 9000 Euro drauflegen.
Bei diesem Auto weiß ich, woran ich bin - bei einem neuen Jahreswagen wäre das nicht der Fall. Also vertraue ich meiner MB-Werkstatt, dass sie den Schaden fachgerecht beheben werden.
Gruß, Alex der 1.
Hallo Alex,
zuerst mal mein Beileid! Zum Glück scheint es ohne Personenschäden abgegangen zu sein.
Ich war vor 10 Jahren in einer ähnlichen Situation wie Du. Mir ist jemand mit ca. 50 km/h ungebremst auf's Heck meines Audi 80 geknallt, als ich verkehrsbedingt halten musste. Mein Wagen war danach hinten 30 cm kürzer (und vorne ebenfalls, weil mich der Kerl auf das vor mir stehende Fahrzeug geschleudert hat). Zeitwert: 16.800 DM, Reparaturkosten: 21.000 DM.
Ich habe mich aus ähnlichen Gründen wie Du für eine Reparatur entschieden: Der Audi war ein Super-Schnäppchen gewesen, ein vergleichbares Fahrzeug war nicht zu finden, ein ähnliches nur mit erheblicher Zuzahlung erhältlich und auch ich fahre meine Wagen lange, so dass mich der Wiederverkaufswert nicht interessiert (die Fahrzeuge gehen i.d.R. am Ende ihres Lebens für einen 1000er in Zahlung).
Aus meiner Erfahrung rate ich dringendst zur Einschaltung eines Fachanwalts, falls noch nicht geschehen. Es war schon 'ne ziemliche Schweinerei, was die gegnerische Versicherung abzuziehen versuchte, obwohl ich den Unfall nicht verschuldet hatte (die Rechtslage war eindeutig). Deswegen ist auch ein eigener Gutachter wichtig.
Ich habe die Entscheidung nicht bereut. Mit dem Wagen bin ich noch 6,5 Jahre und ca. 90.000 km ohne Probleme gefahren. Er sah nach der Reparatur wegen einer komplett neuen Lackierung besser aus als zuvor.
Mein Rat: Prüfe Deinen Wagen nach der Reparatur auf Herz und Nieren, ob wirklich alle Schäden beseitigt wurden und ob evtl. Folgeschäden an anderer Stelle aufgetreten sind. Bei mit hat ein Gutachter die Ausführung der Reparatur abgenommen. Alles war ok. Erst später merkte ich, dass einige Dinge in Mitleidenschaft gezogen worden waren; beispielsweise ließ sich der Fahrersitz nur noch sehr schwer einstellen. Kurze Zeit später verabschiedeten sich beide Kat's, was ich - als Laie - auf den Unfall zurückführe.
Gruß
Kai
Hallo Bors,
vielen Dank für Deine Meinung! Mir ist absolut nichts passiert!
Dir gegenüber hat mein Fall zwei "Vorteile":
1. Die Aufprallgeschwindigkeit lag deutlich unter 50 km/h, ich schätze, um die 30 km/h. Der Gutachter meiner Versicherung wollte sich dazu nicht festlegen, gab aber zu, dass er zumindest "Schrittgeschwindigkeit" ausschließen könne.
2. Der Einschlag lag genau in der Mitte der Fahrerseite, zwischen den beiden Achsen, hat die Tür und die B-Säule zerstört. Dieses Szenario ist vergleichsweise günstig, denn in diesem Bereich kann NACHHALTIG nicht so viel zerstört werden. Ich habe mir sagen lassen, dass ein Fronttreffer einschließlich Motorraum sowie ein Hecktreffer wie bei Dir das Ungünstigere darstellen, da an diesen Stellen mehr zerstört werden kann und unabsehbare Folgeschäden auftreten können.
Du schreibst:
"Aus meiner Erfahrung rate ich dringendst zur Einschaltung eines Fachanwalts [...]. Es war schon 'ne ziemliche Schweinerei, was die gegnerische Versicherung abzuziehen versuchte, obwohl ich den Unfall nicht verschuldet hatte (die Rechtslage war eindeutig). Deswegen ist auch ein eigener Gutachter wichtig."
Ich bin im Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Noch habe ich sie nicht in Anspruch genommen, d.h. keinen Anwalt eingeschaltet, da die gegnerische Versicherung bislang nur einen Unfallbericht von mir verlangt, den ich nach Absprache mit meiner Versicherung auch liefern werde.
Der Gutachter meiner Versicherung hat bereits die "Kalkulation/Fahrzeugbewertung" schriftlich erstellt. Darum meine Frage:
Was kann jetzt noch passieren?
Gruß, Alex der 1.
Zitat:
Original geschrieben von Alex der 1.
Da ich Vollkasko habe, werde ich den so genannten Wiederbeschaffungswert (Daten zum Auto siehe Signatur, 51.500 km gelaufen) von der Versicherung erstattet bekommen: rund 14.700 Euro. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 13.500 Euro, der Restwert beträgt 8.390 Euro.
Meine Frage an Euch:
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Soll ich das Auto reparieren lassen oder mir das Geld (also die 14.700 Euro) auszahlen lassen und ein anderes Auto kaufen?
Zunächst mal Glückwunsch, daß Dir bei diesem Schadenumfang nichts passiert ist!
Allerdings verstehe ich Deine Frage nicht so recht, da sie sich m.E. überhaupt nicht stellt?!
Die Versicherung erstattet nicht den kompletten WBW, sondern WBW-RW, macht summa-summarum 6310 EUR.
Wenn Du die Möglichkeit hast, das Fahrzeug für diesen Betrag werterhaltend und fachgerecht zu reparieren, ist es ok. Allerdings möchte ich bezweifeln, daß der Gutachter mit seiner Kalkulation derartig daneben liegt...
Diese Frage solltest Du also im Vorhinein klären, bevor Du Dich für eine Variante entscheidest.
Im Übrigen kann ich HamburgDino nur zustimmen, im Versicherungs-Forum geht es nicht nur um Versicherungen an sich, sondern auch um Schadenbilder, Gutachten, Werterhaltung, Vorschäden usw. Seine Anmerkung war daher nicht ganz unberechtigt.
Außerdem ist mir nicht ganz klar, was die eigene Vollkasko mit einem fremdverschuldeten Unfall zu tun hat, bei dem der Unfallverursacher bekannt ist?!
Zitat:
Original geschrieben von Alex der 1.
... Darum meine Frage: Was kann jetzt noch passieren? ...
Hallo Alex,
ich will den Teufel nicht an die Wand malen - vielleicht läuft bei Dir ja alles glatt. In meinem Fall gab's 3 Gründe für die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Ich habe bei Versicherungsfälle im Freundes- und Verwandtenkreis erleben müssen, mit welchen unschönen Methoden Versicherer z.T. versucht haben, sich vor Zahlungen zu drücken. Angesichts der nicht unerheblichen Schadenshöhe wollte ich da kein Risiko eingehen, zumal mich der Rechtsbeistand nichts gekostet hat.
Eine Rechtsanwältin, mit der ich damals befreundet war, wollte den Fall sofort übernehmen, u.a. auch weil es ein Hobby von ihr war, Zitat: "Versicherungen zu verhauen". Da konnte ich nicht widerstehen.
Und drittens erwies sich meine Entscheidung als richtig, weil die gegnerische Versicherung sofort einen Käufer für mein Wrack benannte, der den Restwert des Fahrzeugs bezahlt hätte, und die - teurere - Reparatur zunächst nicht übernehmen wollte. Es war noch etwas komplizierter, aber das alles ist lange her und die Details sind mir nicht mehr gegenwärtig. Sorry.
Zusammenfassend kann ich aber sagen, dass ich ohne Rechtsbeistand finanziell schlechter gefahren wäre, da es nicht nur um die Reparaturkosten ging sondern u.a. auch um einen Leihwagen (mein Wagen war ca. 5 Wochen nicht nutzbar) und Schmerzensgeld (ich wusste bis dato gar nicht, wie viele Wirbel ein Mensch so hat).
''Passage editiert mfg Andy MT-Moderation''
Gruß
Kai
Nachtrag:
Ich habe gerade den parallel geschriebenen Beitrag von "BlubbC280" gelesen. Seiner Meinung zum Posting von HamburgDino und dem Versicherungs-Forum stimme ich zu, auch wenn Deine anfängliche Frage ursprünglich eine andere Zielrichtung hatte.
Mir ging es nach meinem Unfall auch so, dass ich mir zuerst die Frage gestellt habe, wie viel mir der Wagen bedeutet, d.h. Verkauf vs. Reparatur. Erst später wurde mir klar, was sonst noch alles zu bedenken ist. Und da so ein Unfall - glücklicherweise - nur selten vorkommt, kann man das auch nicht wissen, wenn man damit nicht beruflich zu tun hat - wie z.B. die Experten im Versicherungsforum.
Gruß
Kai
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Zitat:
Allerdings verstehe ich Deine Frage nicht so recht, da sie sich m.E. überhaupt nicht stellt?! Die Versicherung erstattet nicht den kompletten WBW, sondern WBW-RW, macht summa-summarum 6310 EUR. [..] Außerdem ist mir nicht ganz klar, was die eigene Vollkasko mit einem fremdverschuldeten Unfall zu tun hat, bei dem der Unfallverursacher bekannt ist?!
Für MICH bzw. MEINE Versicherung ist die Schuldfrage klar, aber für den Unfallgegner nicht, einem Fahrschulwagen nebst Fahrschülerin und Fahrschullehrer! Der Fahrschullehrer gibt mir, obwohl ich GRÜN hatte, eine Teilschuld, da er behauptet, ich hätte das Martinshorn eines Krankenwagens nicht beachtet, dem er bei ROTER Ampel Platz gemacht hatte, indem ER (nach seiner Aussage hatte er die Pedale bedient, nicht die Fahrschülerin) mit Vollgas über die ROTE Ampelkreuzung gefahren ist und mir ins Auto. Dementsprechend, so sein Argument, hätte ich trotz meiner grünen Ampel halten müssen. Das Problem: Seine Aussage steht gegen meine und die von zwei Zeugen: Das Martinshorn war nämlich aus!!! Ich konnte also den Krankenwagen weder hören noch sein Blaulicht sehen, da dies von meiner Position aus durch Baum-, Strauch- und Grasbewuchs nicht möglich ist. Zudem: Selbst wenn das Martinshorn in Betrieb gewesen wäre, hätte der Fahrschullehrer auf keinen Fall bei roter Ampel mit Vollgas über die Kreuzung fahren dürfen, sondern er hätte rechts ran fahren müssen, um Platz zu machen. Und aus diesem Grund ist momentan die Schuldfrage eben ungeklärt und deshalb wird MEINE Versicherung (Allianz) den Schaden ZUNÄCHST über MEINE Vollkasko regulieren, d.h. entscheide ich mich für die Reparatur, bekomme ich diese von meiner Versicherung über Vollkasko bezahlt (13.500 Euro). Entscheide ich mich für den Verkauf des Unfallwagens, erhalte ich von einem Aufkäufer 8.390 Euro (Restwert) in bar auf die Hand. Die restlichen, von Dir erwähnten 6.310 Euro (wie gesagt Wiederbeschaffungswert 14.700) erhalte ich von meiner Versicherung erst, wenn ich den Nachweis über den Kauf eines Autos erbringe. Ich bekomme also in jedem Fall entweder die 14.700 Euro Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur bezahlt (und zwar bis zu einer Überschreitung des Gutachterwertes von 30 % = die Reparatur kann also von mir aus auch bis 17.550 Euro kosten).
Die Schuldfrage dagegen ist ausschließlich für meine zukünftige Einstufung Haftpflicht von Bedeutung. Hat der Unfallgegner 100% Schuld, dann bleibt alles beim Alten. Bekomme ich eine Teilschuld, dann werde ich höher gestuft.
Gruß, Alex der 1.
@Alex: Danke für Deine Ausführungen, jetzt habe ich Dich verstanden.
Anzumerken bleibt für Deine Situation noch, daß Du bei nachträglicher Anerkennung des Schadens als HP-Schaden des Unfallgegners Anspruch auf Nutzungsausfall und eine Unkostenpauschale hast. Bei diesem Schadenumfang kommt da sicherlich ein ganz nettes Sümmchen zusammen. Ich drücke auf jedenfall die Daumen.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
@Alex: Danke für Deine Ausführungen, jetzt habe ich Dich verstanden.
KEINE URSACHE!
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Anzumerken bleibt für Deine Situation noch, daß Du bei nachträglicher Anerkennung des Schadens als HP-Schaden des Unfallgegners Anspruch auf Nutzungsausfall und eine Unkostenpauschale hast. Bei diesem Schadenumfang kommt da sicherlich ein ganz nettes Sümmchen zusammen.
Wie gesagt: Mein erster Unfall. Darum: Was ist "Nutzungsausfall" und "Unkostenpauschale"???
Zitat:
Original geschrieben von Alex der 1.
Ich bin im Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Noch habe ich sie nicht in Anspruch genommen, d.h. keinen Anwalt eingeschaltet, da die gegnerische Versicherung bislang nur einen Unfallbericht von mir verlangt, den ich nach Absprache mit meiner Versicherung auch liefern werde.
Der Gutachter meiner Versicherung hat bereits die "Kalkulation/Fahrzeugbewertung" schriftlich erstellt. Darum meine Frage:
Ich habe dir ja bereits im anderen Thread gesagt: JETZT zum Anwalt gehen und nicht abwarten.
Mir gefällt nicht, dass Du deine Versicherung momentan als deinen "Freund" betrachtest. Ein Gutachter deiner Versicherung gehört nun mal ins "Vollkasko-Lager deiner Versicherung" und ist damit keinesfalls auf deiner Seite. Bei der Kasko gibt es die 130%-Regelung übrigens nicht.
Zu deinen Fragen (werden jeweils nur von der gegnerischen Versicherung erstattet):
- Unkostenpauschale: ca. 25-30€ Entschädigung für deinen Schadensregulierungsaufwand. Ich weiß, lächerlich.
- Nutzungsausfallentschädigung: Bist Du auf einen Pkw angewiesen und nimmst keinen Mietwagen, dann bekommst Du pro Fahrzeugausfalltag (Reparaturdauer/Wiederbeschaffungsdauer -> steht im Gutachten) eine Tagespauschale. Hier gibt es spezielle-Tagessatz-Tabellen.
Dann muss dir die gegnerische Versicherung übrigens auch noch evtl. die Wertminderung ausgleichen.
Kurz und gut: Gehe zum Profi und zwar jetzt.
Übrigens:
Möchte der Fahrlehrer unbedingt seine Lizenz verlieren?
Sollte sich der Sachverhalt so zugetragen haben, wie von dir geschildert, dann steht er entweder unter Drogen oder ist einfach ein kleiner Scherzbold.