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Reparaturfreigabe-Verzögerung - belibe ich auf den Kosten sitzen?

Themenstarteram 16. Dezember 2008 um 17:32

Hallo,

ich war vor drei Wochen in einen Unfall verwickelt, bei dem mir ein Jugendlicher mit dem Fahrrad ins Auto gefahren ist. Die Sachlage war laut Polizei "ziemlich eindeutig", da der Jugendliche sofort zugegeben hat, nicht geguckt zu haben (Zeugen waren auch da).

Mein Auto steht nun seit drei Wochen in der Werkstatt, die Werkstatt hätte auch unmittelbar mit der Reparatur beginnen können, musste aber natürlich warten, bis sie die Freigabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhält.

Ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten beziffert den Schaden auf etwas über 3000 €, die Reparaturdauer hat sie mit 5 Tagen angesetzt.

Bis heute hat die Allianz immer noch keine Freigabe erteilt und vertritt nun zusätzlich den Standpunkt, ich hätte nur für die Dauer der Reparatur Anspruch auf einen Leihwagen.

Meine Frage: Ist das rechtens? Weder ich noch die Werkstatt kann was dafür, dass in den letzten drei Wochen nicht repariert werden konnte und auf ein Auto war ich in dieser Zeit definitiv angewiesen.

Da ich in den letzten drei Wochen nichts von der Polizei/Staatanwalt/Gericht (???) gehört habe, gehe ich davon aus, dass die Schuldfrage geklärt ist mit der Unfallaufnahme. Oder kann da noch was nachkommen und stellt sich die Versicherung möglicherweise deshalb so an mit der Freigabe?

Sollte ich meine Versicherung doch einschalten? Die Polizei hatte mir und der Mutter des Unfallsverursachers (die Mutter ist die Versicherte) geraten, dass ich mich gleich an die gegnerische Versicherung wende, was ich auch am Unfalltag noch getan habe.

Danke für Antworten - ich habe in den Angelegenheiten leider keine ahnung und bin irgendwie nur sauer.

 

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10 Antworten

Eine Reparaturfreigabe wird die Versicherung nie erteilen.

 

Da kannst du warten bis zum jüngsten Tag.

 

Wenn überhaupt, dann bekommst du von der Versicherung eine Reparturkosten- Übernahme- Bestätigung.

 

Den Reparaturauftrag musst du erteilen, da du der Eigentümer des beschädigten PKW bist.

 

Und du haftest auch erst einmal für die dann entstehenden Reparaturkosten und das von dir in Auftrag gegebene Honorar des Sachverständigengutachten.

 

Es gibt im AH Schaden auch keinen Direktanspruch gegenüber der Versicherung.

 

Wenn überhaupt, dann kannst du dich nur direkt an den Verursacher wenden. Und das dürfte problematisch werden.

 

Die drei Wochen Nutzungsausfall vergiss mal ganz schnell.

 

Versuche so schnell wie möglich eine (wie oben bechrieben) RKÜ von der Versicherung zu bekommen. Wenn die weiter mauern, melde den Schaden erst einmal deiner Kasko- Versicherung, damit du wieder mobil bist und zumindest die Werkstatt ihr Geld bekommt.

 

Den Rest kanst du dann hinterher in Ruhe klären.

 

Du kannst den Schaden innerhalb von 6 Monaten an deine Versicherung zurückzahlen, dann wirst du nicht hochgestuft.

 

Ist zwar blöde für dich, aber im Moment wohl die beste Lösung für dein Problem.

 

Eventuell hat einer von den Versicherungsprofis noch einen anderen, besseren Rat für dich, wie ich.

 

Gruss

 

Delle

Themenstarteram 16. Dezember 2008 um 18:13

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Gut, dann also eine Reparatur-Kosten-Übernahme, Freigabe war das Wort, was die Werkstatt benutzt hat. Ich glaube, ich habe quasi auch einen Reparatuarauftrag erteilt, dennoch musste der generischen Versicherung ja Zeit gegeben werden, den Schaden zu besichtigen. Die haben sich wohl intern auch ein bisschen Zeit gelassen, den Schaden von der die Versicherungsnehmerin betreuenden Agentur an die Zentrale zu melden.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollte ich meine Auto jetzt einfach reparieren lassen (bezahlt meine Versicherung, das Gutachten ich selbst), und dann darauf HOFFEN, dass ich annähernd das Geld wieder bekomme, das ich bzw. die Versicherung gezahlt hat.

Na super!

Eine Nacht schlafe ich noch drüber!

oder du versucht, wie beschrieben, von der Versicherung eine RKÜ zu bekommen.

 

Andere Möglichkeiten sehe ich im Moment nicht, du kannst natürlich auch einen Rechtsanwalt befragen / beauftragen, aber der kostet auch wieder Moos.  :(

 

Gruss

 

Delle

Eine Frage, warum stellst du das Auto überhaupt direkt in die Werkstatt ohne auf die Bestätigung zu warten? Fahrbereit wird es ja wohl nach dem Zusammenstoß mit einem FAHRRAD noch gewesen sein. Ein Nachbar von mir ist auch so ein Spezialist der nicht einen einzigen Tag mit einem Hagelschaden herumfahren wollte und lieber 8 Wochen verschiedene Leihwagen geliehen hat. Da kann ich mir nur an den Kopf packen wie pingelig manche zu sein scheinen. Man muss der Versicherung schon angemessen Zeit geben für eine Bearbeitung.

Zitat:

Original geschrieben von siray

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Gut, dann also eine Reparatur-Kosten-Übernahme, Freigabe war das Wort, was die Werkstatt benutzt hat. Ich glaube, ich habe quasi auch einen Reparatuarauftrag erteilt, dennoch musste der generischen Versicherung ja Zeit gegeben werden, den Schaden zu besichtigen. Die haben sich wohl intern auch ein bisschen Zeit gelassen, den Schaden von der die Versicherungsnehmerin betreuenden Agentur an die Zentrale zu melden.

 

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollte ich meine Auto jetzt einfach reparieren lassen (bezahlt meine Versicherung*, das Gutachten ich selbst), und dann darauf HOFFEN, dass ich annähernd das Geld wieder bekomme, das ich bzw. die Versicherung gezahlt hat.

 

Na super!

 

Eine Nacht schlafe ich noch drüber!

* wenn du eine Vollkasko hast ! Nur im Missverständnissen vorzubeugen.........

Zitat:

dennoch musste der generischen Versicherung ja Zeit gegeben werden, den Schaden zu besichtigen.

Du hast ein Gutachten zur Beweissicherung erstellen lassen, das reicht vollkommen aus. Anschließend kann mit der Reparatur begonnen werden. Da Du und sonst niemand der Auftraggeber bist, hast Du natürlich auch für die Kosten einzustehen und als einziger das Recht eine Reparaturfreigabe zu erteilen. Inwieweit Deine Werkstatt Dir kundenfreundlicherweise entgegenkommt und über eine RKÜ direkt mit der Versicherung abrechnet und somit länger aufs Geld wartet hängt von Deinem Verhältnis zu Deiner Werkstatt und deren Kundenfreundlichkeit ab.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

Du hast ein Gutachten zur Beweissicherung erstellen lassen, das reicht vollkommen aus. Anschließend kann mit der Reparatur begonnen werden.

Das ist richtig.

Mit dem Gutachten ist der Beweis über den Fahrzeugschaden gesichert.

Aus rein technischer Sicht spricht nichts gegen eine anschliessende Reparatur.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Da Du und sonst niemand der Auftraggeber bist, hast Du natürlich auch für die Kosten einzustehen und als einziger das Recht eine Reparaturfreigabe zu erteilen.

Nicht nur das Recht, er MUSS sogar einen Reparaturauftrag erteilen, ausser ihm (als Fahrzeugeigentümer) kann das sonst niemand.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Inwieweit Deine Werkstatt Dir kundenfreundlicherweise entgegenkommt und über eine RKÜ direkt mit der Versicherung abrechnet und somit länger aufs Geld wartet hängt von Deinem Verhältnis zu Deiner Werkstatt und deren Kundenfreundlichkeit ab.

Stimmt.

Manche Werkstätten verlangen in einem solchen Falle entweder eine RKÜ von der Versicherung oder Cash bei Abholung des Fahrzeuges - sonst geht da nichts bzw. sie rücken das Fahrzeug nicht heraus.

Andere Werkstätten sind da entgegenkommender und geben das reparierte Fahrzeug auch so erstmal raus, in der unterschriebenen Abtretung steht ja auch, dass der Auftraggeber letztlich für die Kosten aufzukommen hat.

Das wäre jetzt halt noch mit der Werkstatt zu klären.

Zur Haftungsfrage und einer evtl. Mithaftung des TE kann hier natürlich mangels weitergehender Informationen nichts gesagt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Wenn die weiter mauern, melde den Schaden erst einmal deiner Kasko- Versicherung, damit du wieder mobil bist und zumindest die Werkstatt ihr Geld bekommt.

 

Du kannst den Schaden innerhalb von 6 Monaten an deine Versicherung zurückzahlen, dann wirst du nicht hochgestuft.

Obacht Herrschaften,

 

das ist in Kasko nicht üblich! Es gibt solche Verträge (meinen zum Beispiel:cool:) aber das bietet längst nicht jeder Kasko-Vertrag.

In der Regel gilt: Kasko-Inanspruchnahme = SFR Belastung (sprich Hochstufung).

Aber  da der  Schaden lt.  TE über  3.000  EUR  liegt, kommt eine Rückzahlung wohl eh kaum in Betracht.

 

Schöne Grüße

Hafi

Themenstarteram 17. Dezember 2008 um 19:17

Danke für alle Antworten.

Das Fahrzeug ist definitiv NICHT fahrbereit (auch wenn es "nur" ein Fahrrad war!).

Die Werkstatt hat mir von sich aus angeboten, alles mit der Versicherung zu klären und sich auch dahinter geklemmt. Vielleicht war es blöd zu glauben, ich müsste mich um (fast) nichts kümmern, mir kam das Angebot aber sehr gelegen. Aber so was passiert, wenn man keine Ahnung hat.

Meine Versicherung (Vollkasko habe ich) werde ich wohl nicht einschalten, die Reparatur wird die generische Versicherung ja auf jeden Fall zahlen müssen. Ich habe auch keine Hemmungen, da notfalls einen Anwalt einzuschalten.

Mir ging es ja auch mehr um die Kosten für einen Leihwagen, den habe ich allerdings von der Werkstatt bekommen, und die zeigt sich kulant. Aber das muss die Versicherug ja auch nicht wissen, die sollen nur endlich mal überhaupt irgendetwas äußern.

am 22. Dezember 2008 um 12:28

Moin Moin

Ähnliches Problem bei mir.... (ebenfalls vorher ahnungslos in solchen Sachen)

Auf mein Fahrzeug ist jemand hinten drauf gefahren. Gegenüber der Polizei hat er seine Schuld eingestanden.

Bin mit meinem Fahrzeug am nächsten Tag zur Werkstatt und hab nach Fahrzeugbegutachtung mit Kundendienstberater denen einen sogenannten Werkstattauftrag erteilt, sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung zu setzen und einen Gutachter einzuschalten.

Gutachten lag nach ner halben Woche vor,gab nen Schaden von fast 5000 € an, Fahrzeug ist allerdings fahrbereit. Jetzt nach weiteren zweieinhalb Wochen, in denen ich mein Fahrzeug voll nutzen konnte, liegt eine Reparatur-Kosten-Übernahme der gegnerischen Versicherung (Allianz) vor. Das es nun 3 Wochen gedauert hat lag wohl daran, dass die Versicherung wohl erst den Vorfall ansich prüft (Zeugenfragebogen bei meiner Mitfahrerin, beim Unfallverursacher sowie seinen Mitfahrern) sowie (laut Aussage eines befreundeten Versicherungskaufmanns) dass die Versicherungen Schäden/Gutachten ab einer bestimmten Höhe selber nochmal prüfen.

Ich selber hatte durch diesen Werkstattauftrag keine Rennerei. Hab nur bei meiner Versicherung angefragt, ob ich ihr den Schaden melden muss, was allerdings nicht nötig war, und bekam einen Zeugenfragebogen der Polizei.

Was ich jetzt noch machen muss ist, dass ich mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen muss wegen Auszahlung des Nutzungsausfallgeldes während der Reparaturzeit meines Fahrzeuges, da ich kein Leihwagen in Anspruch nehme.

 

Gruss ausm Norden

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