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Reparierte Vorschäden —> Neuer Unfall

Themenstarteram 4. November 2020 um 21:13

Moin!

Ich möchte gerne meine aktuelle Situation mit Euch teilen und Eure Erfahrung hören, falls jemand ähnliche hatte.

Mein Fahrzeug hatte bei Kauf einen reparierten Schaden an der Beifahrertür, das laut Händler für ca. 2500€ behoben wurde. Außerdem wurde ein Heckschaden i.H.v. ca. 4000€ ebenfalls ohne Rechnung behoben.

(Im Nachhinein bin ich schlauer und würde nur noch unfallfreie Fahrzeuge kaufen, wobei der Kaufpreis sehr gut war).

Zum Problem:

Mir ist im parkenden Zustand (habe auf der anderen Seite geparkt) ein Kleintransporter in die Seite gefahren und hat die komplette Seite mitgenommen, samt Schaden an der Achse. An der Heckstoßstange ist ein ca. drei Hände breiter Schrammschaden. Die Beifahrertür ist ebenfalls beschädigt.

Mein Gutachter zweifelt sehr daran, dass die Versicherung den Schaden so reguliert, da für die Vorschäden keine Rechnungen vorliegen. Auf die Frage, ob man die Vorschäden nicht rausrechnen könnte, konnte er mir nicht genau antworten. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, aufgrund der Achse, sehr wahrscheinlich.

Ich würde gerne, um lange Prozesse zu vermeiden, die Vorschäden rauskalkulieren lassen.

Ist das denn möglich und wie würde man kalkulieren, wenn das Fahrzeug bspw. ein Wert von 20k hätte (unfallfrei)

20k

- Vorschaden 1 (-2500€)

- Vorschaden 2 (-4000€)

Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt 13500€?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@smart-guy schrieb am 4. November 2020 um 23:12:41 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten.

Gutachter ist beauftragt, aber es entzieht sich meiner Logik wie diese Vorschäden in der Schadenkalkulation berücksichtigt werden.

Der Händler ist sehr unkooperativ bzw hat keine weiteren Infos.

Dein SV soll seinen Job machen!

Dass der Heckschaden (wie und wo auch immer) repariert wurde, sollte er erkennen bzw. bei Schadenaufnahme erkannt haben und diesen als reparierten Vorschaden in seinem Gutachten erwähnen, ebenso die Beifahrertür.

Wenn er sich bei der Beifahrertür nicht sicher ist, weil überdeckender Schaden, soll er sie als NFA zu 100% in Abzug bringen, den WBW entsprechend anpassen und den Restwert ermitteln.

11 weitere Antworten
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11 Antworten

Selbstverständlich wird dein dir entstandener Schaden ersetzt, ein Minderwert wäre doch nicht objektiv zu ermitteln.

Du hast deinen Gutachter beauftragt?

Zitat:

@smart-guy schrieb am 4. November 2020 um 22:13:32 Uhr:

Moin!

Ich möchte gerne meine aktuelle Situation mit Euch teilen und Eure Erfahrung hören, falls jemand ähnliche hatte.

Mein Fahrzeug hatte bei Kauf einen reparierten Schaden an der Beifahrertür, das laut Händler für ca. 2500€ behoben wurde. Außerdem wurde ein Heckschaden i.H.v. ca. 4000€ ebenfalls ohne Rechnung behoben.

(Im Nachhinein bin ich schlauer und würde nur noch unfallfreie Fahrzeuge kaufen, wobei der Kaufpreis sehr gut war).

Zum Problem:

Mir ist im parkenden Zustand (habe auf der anderen Seite geparkt) ein Kleintransporter in die Seite gefahren und hat die komplette Seite mitgenommen, samt Schaden an der Achse. An der Heckstoßstange ist ein ca. drei Hände breiter Schrammschaden. Die Beifahrertür ist ebenfalls beschädigt.

Mein Gutachter zweifelt sehr daran, dass die Versicherung den Schaden so reguliert, da für die Vorschäden keine Rechnungen vorliegen. Auf die Frage, ob man die Vorschäden nicht rausrechnen könnte, konnte er mir nicht genau antworten. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, aufgrund der Achse, sehr wahrscheinlich.

Ich würde gerne, um lange Prozesse zu vermeiden, die Vorschäden rauskalkulieren lassen.

Ist das denn möglich und wie würde man kalkulieren, wenn das Fahrzeug bspw. ein Wert von 20k hätte (unfallfrei)

20k

- Vorschaden 1 (-2500€)

- Vorschaden 2 (-4000€)

Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt 13500€?

Vielen Dank

Dumm gelaufen, und ohne Nachweis, dass die Vorschäden repariert wurden, wird die Versicherung diese entsprechend in Abzug bringen.

Vielleicht mal eine Erklärung des Händlers besorgen, dass er das Fahrzeug im verunfallten Zustand angekauft, auf eigene Kosten fachgerecht repariert und nach erfolgter Reparatur an dich verkauft hat.

Mangels Zeitangabe - vielleicht gibt es noch einen Bericht über die Hauptuntersuchung nach den beiden Vorschäden.

Themenstarteram 4. November 2020 um 22:12

Vielen Dank für die Antworten.

Gutachter ist beauftragt, aber es entzieht sich meiner Logik wie diese Vorschäden in der Schadenkalkulation berücksichtigt werden.

Der Händler ist sehr unkooperativ bzw hat keine weiteren Infos.

Der weiß dann schon warum. Billigreparatur, vielleicht noch mit gebrauchten Teilen.

Und als glücklicher Käufer keine Fotos vom Fahrzeug gemacht? Oder nach dem Kauf in der Heimatwerkstatt das Fahrzeug warten lassen? Wären alles potentielle Zeugen, die das Nichtvorhandensein der früheren Beschädigungen belegen könnten.

Hast du denn wenigstens die Gutachten von den früheren Schäden? So könnte dein jetziger Gutachter zumindest in Ansätzen die Rep. des Heckschadens bestätigen.

Und schau noch mal in deinen Kaufvertrag - vielleicht steht da ja was von "reparierter Unfallschaden Heck/Beifahrer".

Zitat:

@smart-guy schrieb am 4. November 2020 um 23:12:41 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten.

Gutachter ist beauftragt, aber es entzieht sich meiner Logik wie diese Vorschäden in der Schadenkalkulation berücksichtigt werden.

Der Händler ist sehr unkooperativ bzw hat keine weiteren Infos.

Dein SV soll seinen Job machen!

Dass der Heckschaden (wie und wo auch immer) repariert wurde, sollte er erkennen bzw. bei Schadenaufnahme erkannt haben und diesen als reparierten Vorschaden in seinem Gutachten erwähnen, ebenso die Beifahrertür.

Wenn er sich bei der Beifahrertür nicht sicher ist, weil überdeckender Schaden, soll er sie als NFA zu 100% in Abzug bringen, den WBW entsprechend anpassen und den Restwert ermitteln.

Themenstarteram 4. November 2020 um 23:02

Ich habe Fotos vom Fahrzeug vor dem Fahrzeugkauf, ohne Unfallschäden natürlich. Dass die Schäden behoben wurden, können natürlich einige bestätigten, zumindest visuell. Ob das was bringt wäre die nächste Frage.

„ Wenn er sich bei der Beifahrertür nicht sicher ist, weil überdeckender Schaden, soll er sie als NFA zu 100% in Abzug bringen, den WBW entsprechend anpassen und den Restwert ermitteln“

Hieße das, dass 2500€ vom WBW 20k abgezogen werden müsste, wenn man die Tür aus der Kalkulation nimmt?

Zitat:

@smart-guy schrieb am 5. November 2020 um 00:02:32 Uhr:

Ich habe Fotos vom Fahrzeug vor dem Fahrzeugkauf, ohne Unfallschäden natürlich. Dass die Schäden behoben wurden, können natürlich einige bestätigten, zumindest visuell. Ob das was bringt wäre die nächste Frage.

„ Wenn er sich bei der Beifahrertür nicht sicher ist, weil überdeckender Schaden, soll er sie als NFA zu 100% in Abzug bringen, den WBW entsprechend anpassen und den Restwert ermitteln“

Hieße das, dass 2500€ vom WBW 20k abgezogen werden müsste, wenn man die Tür aus der Kalkulation nimmt?

Wenn du deinem SV angegeben hast, dass beide Schäden repariert wurden, hat er gar nichts abzuziehen!

Er hat lediglich die Schäden in seinem Gutachten als reparierte Vorschäden zu dokumentieren bzw. zu erwähnen.

Wie gesagt, er soll seinen Job machen!

Eine ähnliche Thematik beschäftigt mich, meinen Anwalt und nunmehr das Gericht seit Juli diesen Jahres……

Nach einem selbstverschuldeten Totalschaden (Wiederbeschaffung ca. 20.000€) weigert sich die Versicherung zu zahlen, weil bereits in der Vergangenheit ein Totalschaden auf diesem Fahrzeug abgerechnet worden ist.

Der Vorbesitzer (Karosseriebaumeister) hatte den damaligen Wildschaden in Eigenregie repariert und kann keine Reparaturbelege vorweisen. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter hat, im Rahmen der Begutachtung, den Vorschaden als behoben testiert.

Da das Fahrzeug als Beweismittel gilt, darf ich dieses nicht verkaufen und die Fragestellung ist, was aufgrund des zeitlichen Fortschritts, von den vor 4 Monaten in der Restwertbörse ursprünglich gebotenen 9.000€, später noch zu erzielen ist.

Zumal, wenn das Gerichtsurteil darauf hinaus laufen sollte, dass die Versicherung evtl. gar nichts zahlen muss.

Bitte keine Klugscheißerei bezüglich meiner Blauäugikeit beim Kauf eines Unfallwagens ohne Reparaturbelege. Bin jetzt auch schlauer…..

Ich hatte den Wagen technisch und optisch eingehend begutachtet und es war geplant diesen aufzufahren. Dass ein Fall, wie beschrieben eintreten könnte, damit hätte ich nie gerechnet.

Gruß

Dirk

Themenstarteram 5. November 2020 um 15:35

Vielen Dank für das Teilen deiner Situation, Dirk!

Deine Situation ist auch sehr verzwickt.

Wurde im Gutachten der Vorschaden einkalkuliert?

LG

Ja, der wurde in Abzug gebracht.....

 

Gruß

Dirk

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