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Reparierter Unfallschaden ohne Belege über Reparatur?
Hallo,
ich möchte einen e46 330ci coupe kaufen. Der Verkäufer sagt seine Werkstatt des Vertrauens hat den Wagen von ihm gekauft, dann repariert und einige KM gefahren, und dann hat er ihn wieder gekauft.
Ebenfalls hat er eine Gasanlage LPG.
Er sagt er habe keine Beläge für die Reparatur des Schadens und keinen Beleg für den Einbau der Anlage.
Er garantiert jedoch, dass alles gut montiert wurde und dass der Motor nicht betroffen war vom Unfall.
Würdet Ihr den Wagen kaufen wenn er gut aussieht auch nach Inspektion?
Er sagt der Wagen sei jedoch Scheckheftgepfelgt bis 150.000 KM bei einem KM stand von 180 000
Könnte man im Kaufvertrag etwas über die garantie seiner Versprechen erwähnen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@g0ffy schrieb am 11. Juni 2016 um 20:46:19 Uhr:
Aber aus welchem Grund hat man keine Belege?
Weil zu 99,9% der Staat seinen Anteil an der Rechnungssumme nicht bekommt.
Nur Dumme schreiben eine Rechnung oder eine Quittung wenn Schwarz gearbeitet wurde.
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19 Antworten
Zitat:
@g0ffy schrieb am 11. Juni 2016 um 19:46:26 Uhr:
Er sagt der Wagen sei jedoch Scheckheftgepfelgt bis 150.000 KM bei einem KM stand von 180 000
Eine Grotte, die seit 30.000 km keinen Service mehr gesehen hat, würde ich nicht kaufen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. Juni 2016 um 20:17:08 Uhr:
Zitat:
@g0ffy schrieb am 11. Juni 2016 um 19:46:26 Uhr:
Er sagt der Wagen sei jedoch Scheckheftgepfelgt bis 150.000 KM bei einem KM stand von 180 000
Eine Grotte, die seit 30.000 km keinen Service mehr gesehen hat, würde ich nicht kaufen.
dannach war es in einer freien Werkstatt
Für den Besuch der freien Werkstatt wird er aber wohl eine Rechnung vorweisen können, oder?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. Juni 2016 um 20:33:13 Uhr:
Für den Besuch der freien Werkstatt wird er aber wohl eine Rechnung vorweisen können, oder?
er sagt es hat keine, kommt mir ebenfalls spanisch vor.
Er sagt nämlich er habe Bremsbelege und Wasserpumpe erneuert. Aber aus welchem Grund hat man keine Belege?
Zitat:
@g0ffy schrieb am 11. Juni 2016 um 20:46:19 Uhr:
Aber aus welchem Grund hat man keine Belege?
Weil zu 99,9% der Staat seinen Anteil an der Rechnungssumme nicht bekommt.
Nur Dumme schreiben eine Rechnung oder eine Quittung wenn Schwarz gearbeitet wurde.
Zitat:
@g0ffy schrieb am 11. Juni 2016 um 19:46:26 Uhr:
Könnte man im Kaufvertrag etwas über die garantie seiner Versprechen erwähnen?
Ich glaube kaum, daß der Verkäufer einen Kaufvertrag mit solchen Klauseln unterschreiben wird. Wenn es danach nämlich hart auf hart kommen würde, müßte er eingestehen, daß die durchgeführten Arbeiten alle an der Steuer vorbei schwarz durchgeführt wurden.
Was soll das Ding denn kosten? Hat der TE das Scheckheft gesehen?
Finger weg. Blender.... billiger Unfaller, der in einem dunklen Hinterhof günstigst mit gebrauchten Teilen zusammen geflickt wurde, Rahmenschaden.... das wäre mal der worst Case, such dir was davon aus
Zitat:
@g0ffy schrieb am 11. Juni 2016 um 19:46:26 Uhr:
Er garantiert jedoch, dass alles gut montiert wurde und dass der Motor nicht betroffen war vom Unfall.
Angesichts der Begleitumstände gehe ich jetzt mal davon aus, daß es für diese Garantie auch keinen Beleg gibt.
Wenn das so ist --> Finger weg!
Zitat: "Der Verkäufer sagt, seine Werkstatt des Vertrauens hat den Wagen von ihm gekauft, dann repariert und einige KM gefahren und dann hat er ihn wieder gekauft."
Auch für diesen Verkauf bzw. Kauf gibt es (k)eine Rechnung?? Alles sehr undurchsichtig...
Zitat:
@astra33 schrieb am 11. Juni 2016 um 22:49:18 Uhr:
Auch für diesen Verkauf bzw. Kauf gibt es (k)eine Rechnung??
Logisch. Wenn schon die Reparatur nicht durch die Geschäftsbücher gelaufen ist, dann natürlich auch nicht der Kauf bzw. Verkauf. Das wäre ja widersinnig.
Geiz fängt an Hirn zu fressen...
Zitat:
@JGibbs schrieb am 12. Juni 2016 um 08:08:53 Uhr:
Geiz fängt an Hirn zu fressen...
Noch hat er den Wagen ja nicht gekauft, hoffe ich zumindest. Ansonsten haben wir demnächst wieder irgendwo einen Thread mit einer Rechtsberatung zu Rückabwicklung oder "... soll ich den Anwalt fragen..."
Eine ähnliche Situation hatte ich mal bei einem "Fähnchenhändler". Dieser hatte einen Golf 6 1.4 TSI mit 160 PS in der Highline - Ausstattung auf dem Hof zu stehen. Der Wagen sah von innen und außen, bis auf ein paar kleine Macken, vernünftig aus - gut ... er hatte auch gerade mal 40 000 Kilometer auf der Uhr, allerdings innerhalb von sechs Jahren, was auf viel Kurzstrecke schließen lässt. Dass der doppelt aufgeladene 1.4 TSI kein Zuverlässigkeitswunder ist, wäre nun ein anderes Thema.
Nun zum tatsächlichen Problem. Der Wagen hatte einen Unfallschaden. Es muss mal jemand hinten reingefahren sein, so weit man dies auf den Handy - Bildern des Verkäufers sehen konnte. In der Anzeige bei mobile.de stand zumindest erstmal nichts davon, was aber viele heute so handhaben. Eine Rechnung der Reparatur war selbstverständlich nicht vorhanden. Die Begründung war, dass er sich ja selber keine Rechnung ausstellen kann, wenn seine Leute das reparieren. Das klang erstmal plausibel, jedoch konnte man mir auch nicht sagen, um welche Summen es bei der Instandsetzung ging. Man wird ja wohl wissen, was aufgebracht werden muss, wenn man eigenständig eine Reparatur durchführt. Konnte man aber nicht, was mir sehr unseriös vorkam. Als ich dann noch die ganzen Felgenditscher sah, konnte ich auch Vermutungen aufstellen, wie mit dem Wagen, der nur Kurzstrecken sah, allgemein so umgegangen wurde. Da habe ich mich dann endgültig gegen einen Kauf entschieden.
Wenn der Verkäufer keine Nachweise in Form von Rechnungen hat, solltest du, so wie ich es auch tat, die Pfoten vom Wagen lassen - egal, wie schön Ausstattung, Motorisierung etc. sind. Das Risiko, eine Geldvernichtungsmaschine zu erwerben, ist nicht gerade gering.