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Reperaturkalkulation Rechnung

Themenstarteram 16. April 2020 um 15:08

Frage Bezüglich einer Rechnung!

Ich hatte Anfang des Jahres einen Vollkaskoschaden.

Bin daraufhin in eine Werkstatt gefahren und hab mir eine Reperaturkalkulation erstellen lassen. Die Reperatur belief sich in der Werkstatt auf 4500€ und es sollte ein komplettes Seitenteil erneuert werden. Über einen Bekannten wurde ich aber davor gewarnt und lies den Schaden in einer anderen Werkstatt ausbeulen für 2000€ weniger.

Jetzt droht mir die Werkstatt mit der zu hohen Kalkulation mit einer Rechnung von über 100€ für die Kalkulation und „Telefonischer Betreuung“

Kann die Werkstatt dafür von mir Geld verlangen?

 

 

Beste Antwort im Thema

Du hast von der Werkstatt eine Leistung ( Kostenvoranschlag) gefordert und bist zum Dank dann zur Reparatur in eine andere Werkstatt gegangen .

Da ist es doch wohl legitim das diese für ihren Aufwand Kosten geltend macht - oder arbeitest du umsonst ?

Mfg Mario

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Du hast Dir also einen Kostenvoranschlag machen lassen...

Diese sind per se eben nicht kostenlos! Wenn man dann dort auch den Auftrag durchführen lässt, ist dieser natürlich kostenlos; aber im anderen Fall eben nicht...

Ob Sie Dich vorab darüber informieren müssen, weiß ich gerade nicht...

Themenstarteram 16. April 2020 um 15:20

Der Kostenvoranschlag ja. Den würde sogar die Versicherung übernehmen. Aber doch keine Kosten für eine telefonische Betreuung.

§ 632 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.

Da spricht das Gesetz wohl eher dafür, den Kunden bereits bei Anforderung eines Kostenvoranschlages auf die dadurch entstehenden Kosten hinzuweisen.

Warum hast du das nicht über den Gutachter der Versicherung abgewickelt? Oder hast du über den höheren KVA bei der Versicherung abgerechnet und billiger reparieren lassen?

 

Irgendwie kann ich auch nicht ganz glauben, dass eine Versicherung bei der Schadenshöhe über KVA und nicht den eigenen Gutachter abrechnet.

Themenstarteram 16. April 2020 um 18:09

Ich habe billiger reparieren lassen. Und auch darüber abgerechnet. Nur die teure Werkstatt will jetzt den Kostenvoranschlag bezahlt haben.

 

Der Versicherung hat von vorne herein der Kostenvoranschlag genügt da es ein Vollkaskoschaden war und nicht unnötige Gutachter kosten entstehen sollten

Du hast von der Werkstatt eine Leistung ( Kostenvoranschlag) gefordert und bist zum Dank dann zur Reparatur in eine andere Werkstatt gegangen .

Da ist es doch wohl legitim das diese für ihren Aufwand Kosten geltend macht - oder arbeitest du umsonst ?

Mfg Mario

Peter hat doch bereits gepetzt und auf § 632(3) BGB hingewiesen ... ist nichts mit Bezahlung wenn es nicht vorher vereinbart wurde. Sehen lassen kann er sich dort sowieso nicht mehr. Also warum ohne Not Geld auf den Tisch legen?

Ja, von der rechtlichen Seite gesehen muss nichts bezahlt werden wenn es keine vorherige Vereinbarung gibt aber korrekt ist die Handlungsweise des TE aus meiner Sicht auch nicht unbedingt . Aus diesem Grund bezahlt bei mir jeder Kunde direkt bei Erstellung eines KV mit der Option diese Kosten bei Erteilung des Reparaturauftrag erstattet zu bekommen. ;)

Mfg Mario

Ein Kostenvoranschlag kostet eben Geld Punkt

Ein Kostenvoranschlag kostet nur dann etwas wenn es vorher vereinbart wurde. Natürlich muss auch die Höhe des Entgelts vorher vereinbart werden.

Das ist nicht nur im Kfz-Gewerbe so.

Vermutlich war vereinbart das die Reparatur auch durchgeführt werden soll und nun?

Ist trotzdem so wie es @PeterBH bereits geschrieben hatte

Wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war das der KV bei nicht Erteilung des Rep.Auftrag kostenpflichtig ist hat die Werkstatt keinen rechtlichen Anspruch .

Aber warum in Gottes Namen hast Du dann die günstigere Werkstatt (vermutlich weniger professionell und weniger an Reparaturumfang?) überhaupt genommen? Macht doch gar keinen Sinn, wenn die Vollkasko unter Abzug des Selbstbehaltes eh bezahlt...

Themenstarteram 16. April 2020 um 19:46

Die Reperatur war nicht fest vereinbart. Sollte nur erstmal ein Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellt werden und was bzw. wie überhaupt repariert wird

 

Die günstige Werkstatt wurde gewählt weil das Seitenteil dort ausgebeult wurde und nicht wie bei der teuren komplett rausgeschnitten und ein neues eingesetzt. Sprich bei der teuren Werkstatt die den Kostenvoranschlag verlangt hätte ich jetzt ein Unfallfahrzeug und nicht nur eins mit einem ausgebeulten hinteren kotflügel

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