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Reperaturkosten auszahlen lassen ?!
Hallo Leute,
ich fange mal von ganz vorne an.
Ich hatte am 28.11. an einer Ampelkreuzung einen kleinen Auffahrunfall, an dem ich natürlich Schuld war.
Der Schaden ist nicht sehr groß, Motorhaube bisl verbogen, Grill kaputt und einen PDC-Sensor hat es erwischt.
Da ich über eine Vollkasko verfüge, möchte ich den Schaden regulieren lassen.
Es ist nun mein erster Unfall und ich bin mir nicht ganz über die Reihenfolge der Abwicklung klar. Soweit ich mich informiert habe, heißt es Unfall melden bei der Versicherung -> KV von einer Werkstatt machen lassen -> regulieren lassen.
Mein Wunsch ist es nun von einer Werkstatt einen ordentlichen KV machen zu lassen und dann meiner Versicherung zu sagen, dass ich den Betrag lieber ausgezahlt haben möchte.
Leider schreibt mir meine Versicherung vor, wo ich meinen Schaden reparieren lassen muss, dies habe ich dann auch getan und ich hab mich bei der Werkstatt gemeldet. Dort habe ich nach einem KV angefragt, der zuständige Werkstattmeister meinte dann aber zu mir, er müsse die Front komplett zerlegen un schauen, ob dahinter noch Teile beschädigt sind, die mit reguliert werden müssen. Soweit verstehe ich das ja auch. Nur er sagte auch zu mir, dass er dann das Auto nicht wieder zusammen setzen werde, wenn es einmal auseinander gebaut ist. Sprich, ich bin dann ja gezwungen, eine Reparatur vornehmen zu lassen, was ich ja aber eig umgehen möchte.
Nun zu meinen Fragen.
1. Kann man sich Schäden eigentlich noch auszahlen lassen? Bzw sind alle Versicherungen gesetzlich dazu verpflichtet sowas anzubieten?
2. Wie komme ich an einen vollständigen KV, sodass ich danach aber mein Auto wieder normal nutzen kann.
Und wenn meine Front des Fzg. zerlegt werden muss, für den KV, wer trägt dafür die Kosten?
Schonmal vielen Dank im voraus.
MfG
HussiThP
Beste Antwort im Thema
Da er aufgefahren ist und sein Auto vorne kaputt ist, wird er wohl auch die Schuld haben.
Ansonsten. Glückwunsch zum Billig Tarif mit Werkstatt Bindung.
Jetzt gibts halt Probleme
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25 Antworten
hallo,
mir ist vor kurzem einer hinten rein gefahren als ich an der Ampel stand. Polizei hat den Fall nicht aufgenommen. Ich bin zum ersten Mal Unfallgeschädigter. Also bin ich zu meiner (Mercedes)-Werkstatt gegangen und gefragt, was soll ich tun? Zu sehen war fast gar nichts am Auto, allerdings war der Aufprall schon ganz schön ordentlich. Ich habe einen Automatik und stand also auf der Bremse.
Jedenfalls war der typ von der Werkstatt ganz eifrig seinen Gutachter zu rufen und den Schaden schätzen zu lassen und hat mich schnellstens eine Reperaturkosten-Übernahmebestätigung unterschreiben lassen und diesen zur gegnerischen Versicherung gefaxt.
Durch den Gutachter wurde eine gegen alle Erwartung deutlich höhere Reperatur geschätzt als jemals angenommen. Selbst die pessimistischte Aussage vom Gutachter vor der Begutachtung wurde um das doppelte übertroffen.
Jetzt habe ich zu meinen Entsetzen gelesen, dass diese Übernahme unwiderruflich sei. Der Typ von der Werkstatt hat mich null aufgeklärt über meine Möglichkeiten oder Konsequenzen, hier unterschreiben und alles ist für mich geregelt. Mir scheint vor allem für ihn schien alles geregelt...
Angesichts dieser Schadenshöhe macht es nicht viel Sinn den Wagen reparieren zu lassen, da die Reparaturkosten an den WErt des Fahrzeugs herankommen. Die Werkstatt ist die einzige die ein Interesse hat den Wagen reparieren zu lassen.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Muss ich den Wagen reparieren lassen? Selbst wenn die gegnerische Versicherung nicht bezahlt oder nur teilweise? oder kann ich mir den Nettoschaden auszahlen lassen?
Vor allem rechne ich damit, dass die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reparaturkosten Übernahmebestätigung Folgen?' überführt.]
Also die Reparaturkostenübernahme regelt nur, dass die Versicherung die Kosten der Reparatur direkt an die Werkstatt bezahlen muss. Darum auch das unwiderruftlich, damit man nicht das Geld von der Versicherung einstecken kann und die dann auf ihren Kosten hängen bleiben.
Insofern du noch keinen Reparaturauftrag unterschrieben hast, können die auch keine Kosten dafür geltend machen. Ansonsten rede mal mit denen. Schließlich war dir zum Zeitpunkt der Unterschirft der Schaden ja noch nicht genau bekannt.
Bei fiktiver Abrechnung wird dir die Versicherung die MWSt (rechtens!) vom Gutachterwert abziehen und vermutlich auch UPE-Aufschläge (strittig).
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reparaturkosten Übernahmebestätigung Folgen?' überführt.]
Hallo sssamir,
die Abtretungserklärung, die Du unterschrieben hast, dient der Werkstatt zur Sicherung ihrer Forderung auf Zahlung der Werkstattrechnung.
Also: wenn sie repariert haben, haben sie eine Forderung gegen Dich und Du hast eine Forderung gegen die Versicherung. Da Versicherungen in der Regel mehr Geld haben als "Normalsterbliche", lässt sich die Werkstatt soviel von Deinem Anspruch gegen die Versicherung abtreten, wie sie benötigt, um ihre Rechnung bezahlt zu bekommen.
Hast Du keinen Reparaturauftrag erteilt, wird von der Werkstatt nichts repariert und folglich entsteht der Werkstatt auch keine Forderung.
Damit ist für Dich alles im grünen Bereich.
Du darfst nach wie vor den Schaden fiktiv (also auf Basis des Gutachtens) abrechnen oder in einer anderen Werkstatt reparieren lassen.
Gruß
Hafi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reparaturkosten Übernahmebestätigung Folgen?' überführt.]
Hallo,
In deiner Geschichte sind Fehler die ich nicht so ganz verstehe.
Wenn du nicht schuld hast ist die gegnerische Versicherung für die Schadensregulierung
zuständig.
Wenn du selber schuld warst ist es natürlich ein Fall für deine Vollkaskoversicherung.
Du schreibst aber wortwörtlich:
Ich hatte am 28.11. an einer Ampelkreuzung einen kleinen Auffahrunfall, an dem ich nat Schuld war.
Also warst du nun schuld oder nicht.
Seelze 01
Da er aufgefahren ist und sein Auto vorne kaputt ist, wird er wohl auch die Schuld haben.
Ansonsten. Glückwunsch zum Billig Tarif mit Werkstatt Bindung.
Jetzt gibts halt Probleme
Ohh, ich entschuldige mich für die Verwirrung, aber mit "nat" meinte ich abgekürzt "natürlich". Ich ändere dies umgehend.
Hmm, Versicherungsneueinsteiger halt. Mit 360 Euro im Quartal musste ich so gut es ging sparen. :/
Bei dieser Schadenshöhe kann er ein Gutachten machen lassen welches seine Versicherung bezahlt.
Dann kann er sich ohne Probleme abfinden lassen.
Zitat:
@schneefan schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:00:06 Uhr:
Bei dieser Schadenshöhe kann er ein Gutachten machen lassen welches seine Versicherung bezahlt.
Dann kann er sich ohne Probleme abfinden lassen.
Bitte KEIN Gutachten machen lassen. Wir befinden uns hier im Kaskobereich. Da werden selbst beauftragte Gutachten von der Versicherung nicht bezahlt!!!
Ich würde den Schaden ordnungsgemäß in der vorgeschriebenen Werkstatt reparieren lassen.
Du wirst von der VK nicht so viel Geld bekommen, dass das ein angemessener Ausgleich für so einen Schaden wäre.
Zitat:
@XC60_XC60 schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:08:29 Uhr:
Zitat:
@schneefan schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:00:06 Uhr:
Bei dieser Schadenshöhe kann er ein Gutachten machen lassen welches seine Versicherung bezahlt.
Dann kann er sich ohne Probleme abfinden lassen.
Bitte KEIN Gutachten machen lassen. Wir befinden uns hier im Kaskobereich. Da werden selbst beauftragte Gutachten von der Versicherung nicht bezahlt!!!
Stimmt so nicht. Aber er kann die Versicherung beauftragen eines zu machen.
Zitat:
@schneefan schrieb am 9. Dezember 2014 um 13:45:12 Uhr:
...
Stimmt so nicht. Aber er kann die Versicherung beauftragen eines zu machen.
Beauftragen kann er die Versicherung nicht, höchsten darum bitten.
Wenn die Versicherung ein Gutachten für unnötig hält, dann wird auch keins bezahlt.
Tolle Zwickmühle. Gutachten kann im Kaskobereich zwar jeder beauftragen, kriegt es aber bei Eigenbeauftragung nicht von der VK bezahlt. Da wären die ersten Hunderter weg.
Dann müsste der Gutachter noch nach den Vereinbarungen der Versicherung mit der "Vertrags"werkstatt sein Gutachten erstellen. Kann er das? Kennt er die Sätze? Also wird die Versicherung entsprechend kürzen. So aus der Erinnerung heraus, bei einigen Versicherungen gibt es Pauschalsätze, um die gekürzt wird, wenn nicht die "Vertrags"werkstatt beauftragt wird. Einfach mal nachsehen.
Und bei fiktiver Abrechnung nach den Billigtarifen der "Vertrags"werkstatt bleibt dann noch die MwSt. beim Versicherer, und schon wieder einige Hunderter weg.
Und bei Werkstattbindung wird ihm die Versicherung vermutlich sagen, wir brauchen keinen Kostenvoranschlag und kein Gutachten.
Das Verfahren lohnt sich also nur, wenn man die Rep. selbst machen oder komplett unterlassen kann.