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Reperaturkosten unter Wiederbesch. Wert - Versicherung will auf Totalschaden abrechnen
Guten Tag,
ich habe das Forum durchforstet und leider keine übereinstimmende Beiträge gefunden. Vielleicht gibt es jemanden der mir weiterhelfen kann?
Folgendes ist passiert. Anfang Dezember ist meine Verlobte zur Autobahn aufgefahren und hat am Stauende gebremst bzw. gehalten. In ihr Fahrzeug (Opel Corsa C Baujahr 2004, 148t KM) ist ein weiteres aufgefahren, die Schuldfrage war zweifelsfrei dem anderen PKW-Fahrer zuzuordnen. Der Unfallbericht wurde aufgenommen und der Beteiligte musste eine Strafe in Höhe von 35.- € bezahlen wegen Mißachtung .....
Meine Verlobte ist daraufhin zum Gutachter gefahren und dieser hat folgendes festgestellt:
Wiederbeschaffungswert: 2500.- €
Restwert: nicht ermittelt
Schaden: 925.-€ Brutto, ca. 776 € Netto
Verkehrssicher: nein
Fahrbereit: ja
Reperaturdauer: 1 Tag
Der Schaden?
Die linke Seite der Stoßstange und der Schürze hat einen dicken Kratzer, die Nebelschlussleuchte ist zu Bruch gegangen und der Träger ist leicht eingedrückt. Alles halb so wild, das kann ich alles selbst reparieren.
Und ja, falls die Fragen aufkommen, Sie möchte das Fahrzeug noch länger als sechs Monate nutzen.
So, wir haben keinen Anwalt eingeschaltet, da wir davon ausgegangen sind das die Versicherung uns den Betrag nach Gutachtenbasis auszahlen wird. Nun haben wir ein Schreiben der Versicherung erhalten die uns auffordert den Wagen reparieren zu lassen und dann anschließend die Rechnung zu schicken. Wenn wir den Wagen nicht reparieren möchten, oder später reparieren möchten dann können die nur nach Abrechung auf Totalschadenbasis abrechnen. Dies kann ja nicht sein, deshalb habe ich auch gestern einen Anwalt der auf Versicherungsrecht und Verkehrsrecht ist beauftragt sich der Sache anzunehmen.
Am 22.12. habe ich die Gegnerische Versicherung per Mail angeschrieben und Ihnen mitgeteilt das wir Netto nach Gutachten abrechnen wollen und denen eine Frist bis zum 31.12.2012 gegeben. Die Frist wird wohl durch das einschalten des Rechtsanwaltes eh hinfällig.
Wenn ich das richtig sehe, versucht die Versicherung die Summe zu drücken. Die Reperaturkosten sind netto über 1700 € niedriger als der Wiederbeschaffungswert. Das ist Wahnsinn, wenn ich mich darauf einlassen würde was ich und meiner Verlobten auch gesagt habe. Sie hat davon nämlich gar keine Ahnung.
Könnt ihr mir was dazu sagen? Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von E39_525dA_FL
So Update!
Habe den Gutachter doch tatsächlich erreichen können.
Er hat mir gesagt, dass ein Restwert in diesem Fall gar nicht ermittelt werden muss da es alleine anhand der Zahlen eindeutig ist, dass die Reperaturkosten nicht annähernd 70% des Wiederbeschaffungswertes erreichen.
Dein Sachverständiger hat aber wirklich keine Ahnung. Er sollte sein Fachwissen mal auf den richtigen Stand bringen und dir hier nicht so einen Unfug erzählen. Diese "70% Regelung" gibt es seit 2004 nicht mehr !
Außerdem ist ein eingeholtes Angebot aus der Restwertbörse der Versicherung zweifelhaft, da diese Börse für Privatpersonen gar nicht so zur Verfügung steht. Definitiv werde ich dagegen notfalls klagen.
Mach das. Manche Leute werden halt nur aus Schaden klug. Auch nur dummes Gesabbel und Polemik von deinem Sachverständigen.
In meinen Augen ist dies nämlich eindeutig, die Versicherung ist aber für solche Dinge bekannt. Kann auch gut sein, dass die sich vor eine Auszahlung sträubt damit diese nicht in die Bilanz 2012 fließt. Das kann man alles drehen und wenden wie man will. Bin nämlich ebenfalls der Meinung das der Restwert hier nicht einfliessen sollte, da die Reperatur absolut wirtschaftlich ist. Es ist "nur" eine Stoßstange und ein Träger der erneuert werden muss inklusive Licht.
Es ist absolut unerheblich, was "du meinst" wesentlich ist, wie die Rechtsprechnung das sieht und die ist in deinem Fall hier eindeutig. Aber wenn du das ja anscheinend besser weißt warum fragst du dann hier nach?
Naja, du und dein Sachverständiger, Ihr werdet der Versicherung schon zeigen wo der Hammer hängt.
Viel Erfolg dabei !
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19 Antworten
Du solltest den Restwert ermitteln lassen...
Erst mal solltest du deinem Gutachter mal die Ohren langziehen. Sein Gutachen ist nämlich unvollständig, eine Steilvorlage für die Versicherung.
Hier hätte in jedem Fall ein Restwert ermittelt werden müssen.
Siehe hierzu: BGH Entscheidung vom 07.06.2005, AZ: VI ZR 192/04
Da euer Sachverständiger zu faul oder zu dämlich (oder beides) war, kannst du mal gepflegt davon ausgehen, dass hier die Versicherung bereits einen Restwert ermittelt hat. Und dieser dürfte dann eine fiktive Totalschaden- Abrechnung ermöglichen.
Das bedeutet für euch: WBW-RW ist weniger, wie die netto- Reparaturkosten. Somit wird die Versicherung erst einmal auf Totalschadenbasis abrechnen.
Es bleibt euch nur die Möglichkeit das Fahrzeug nach dem Reparaturweg im Gutachten zu reparieren (von wem auch immer) und die Instandsetzung nachzuweisen.
Dann gibt es nach der Haltefrist die netto Reparaturkosten. Manche Versicherer zahlen aber auch schon nach der nachgewiesenen Reparatur, behalten sich aber eine Rückforderung vor, enn das Fahrzeug nicht 6 Monate weiter genutzt wird.
Die Versicherung hat sich hier richtig verhalten, euer Sachverständiger ist hier die Wurzel des Übel.
Hätte der ein ordentliches Gutachten erstellt und einen Restwert ermittelt, würde sich das alles sicher anders darstellen lassen.
Vielen Dank für die zügigen Antworten! Diesen werde ich gleich kontaktieren!
Sofern sich schnell was ergibt melde ich es, ansonsten Wünsche ich ein Frohes neues erfolgreiches und gesundes Jahr 2013!
So Update!
Habe den Gutachter doch tatsächlich erreichen können.
Er hat mir gesagt, dass ein Restwert in diesem Fall gar nicht ermittelt werden muss da es alleine anhand der Zahlen eindeutig ist, dass die Reperaturkosten nicht annähernd 70% des Wiederbeschaffungswertes erreichen.
Außerdem ist ein eingeholtes Angebot aus der Restwertbörse der Versicherung zweifelhaft, da diese Börse für Privatpersonen gar nicht so zur Verfügung steht. Definitiv werde ich dagegen notfalls klagen.
In meinen Augen ist dies nämlich eindeutig, die Versicherung ist aber für solche Dinge bekannt. Kann auch gut sein, dass die sich vor eine Auszahlung sträubt damit diese nicht in die Bilanz 2012 fließt. Das kann man alles drehen und wenden wie man will. Bin nämlich ebenfalls der Meinung das der Restwert hier nicht einfliessen sollte, da die Reperatur absolut wirtschaftlich ist. Es ist "nur" eine Stoßstange und ein Träger der erneuert werden muss inklusive Licht.
MfG
Auf welcher Basis soll denn die Versicherung korrekt abrechnen?
Hat die Versicherung Dir den Gutachter vorgeschlagen oder hast Du ihn selbst ausgesucht?
Gibt Dir Dein Gutachter seine Einlassung dazu auch schriftlich?
Lese Dir das Urteil von dellenzähler durch.
Wie schon von Ihm erwähnt, hat die Versicherung korrekt gehandelt.
Dein Gutachter hat den RW nicht ermittelt und das ist sträflich.
Das Ding mit den 70% vergiss, rechtlich uninteressant.
Wenn die Versicherung nach Totalschaden abrechnet, dann finde den angesetzten RW raus.
Weil damit sich dann deine Ansprüche ermitteln lassen.
Zitat:
Original geschrieben von E39_525dA_FL
So Update!
Habe den Gutachter doch tatsächlich erreichen können.
Er hat mir gesagt, dass ein Restwert in diesem Fall gar nicht ermittelt werden muss da es alleine anhand der Zahlen eindeutig ist, dass die Reperaturkosten nicht annähernd 70% des Wiederbeschaffungswertes erreichen.
Dein Sachverständiger hat aber wirklich keine Ahnung. Er sollte sein Fachwissen mal auf den richtigen Stand bringen und dir hier nicht so einen Unfug erzählen. Diese "70% Regelung" gibt es seit 2004 nicht mehr !
Außerdem ist ein eingeholtes Angebot aus der Restwertbörse der Versicherung zweifelhaft, da diese Börse für Privatpersonen gar nicht so zur Verfügung steht. Definitiv werde ich dagegen notfalls klagen.
Mach das. Manche Leute werden halt nur aus Schaden klug. Auch nur dummes Gesabbel und Polemik von deinem Sachverständigen.
In meinen Augen ist dies nämlich eindeutig, die Versicherung ist aber für solche Dinge bekannt. Kann auch gut sein, dass die sich vor eine Auszahlung sträubt damit diese nicht in die Bilanz 2012 fließt. Das kann man alles drehen und wenden wie man will. Bin nämlich ebenfalls der Meinung das der Restwert hier nicht einfliessen sollte, da die Reperatur absolut wirtschaftlich ist. Es ist "nur" eine Stoßstange und ein Träger der erneuert werden muss inklusive Licht.
Es ist absolut unerheblich, was "du meinst" wesentlich ist, wie die Rechtsprechnung das sieht und die ist in deinem Fall hier eindeutig. Aber wenn du das ja anscheinend besser weißt warum fragst du dann hier nach?
Naja, du und dein Sachverständiger, Ihr werdet der Versicherung schon zeigen wo der Hammer hängt.
Viel Erfolg dabei !
Oh Gott, hab mir mal eben mein eigenen Text durchgelesen.
Wie schon .... erwähnt, hat die Versicherung korrekt gehandelt.
Das sowas mal auf meiner Tastatur geschrieben wird,
Naja war ja gerade Weihnachten. Notiz im Kalender erfolgte.
allen noch ein schönen Rutsch ins Jahr 2013
Persönlich ärgert mich, dass genau solche Fälle viel unnütze Arbeit produzieren und letztlich in den Versicherungsprämien abgebildet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Harig58
Persönlich ärgert mich, dass genau solche Fälle viel unnütze Arbeit produzieren und letztlich in den Versicherungsprämien abgebildet werden.
Da kann ich ja nix für. Danke für die Antworten, dies mit der 70 % Regelung ist tatsächlich entfallen. Scheint wirklich ein schlechter Gutachter zu sein.
und mich ärgert es immer wieder, dass man in seiner Freizeit hier bei MT versucht Usern, die vom Thema nicht verstehen mit fachlich richtigen Tipps zu helfen und dann immer mal wieder auf Leute stößt, die lieber irgendwelchen "Experten" glauben, die Ihre Befähigung zum Sachverständigen wohl irgendwo gekauft haben und Ihren Kunden mit so einem unqualifizierten Geschwätz -wie hier kundgetan- finanzielen Schaden zufügen......
Anstatt hier seinen Fehler einzustehen, wird irgend ein Mist erzählt, Hauptsache man hat erst einmal seine Ruhe.
Keiner hat hier behauptet, dass der Restwert eine Totalschadenabrechnung ermöglichen soll oder muss.
Er ist aber vom Sachverständigen zu ermitteln, sonst ist das Gutachten unvollständig, wenn nicht sogar unbrauchbar.
Auf dessen Restwert kann sich der Anspruchsteller dann nämlich verlassen und das wäre gerade, wie in diesem Fall für diesen sehr wichtig, weil er das Auto auch behalten möchte.
Auch das hat der BGH schon lange entschieden.
Aber nun hat Ihn halt die Versicherung ermittelt. Tolle Wurst......
Aber ist ja alles kein Thema, der Restwert ist ja unseriös, weil der Anspruchsteller keine Zugang zur Börse hat.
So ein dummes Zeug......
Wozu braucht er denn den Börsenzugang? Er hat ein Gebot und braucht beim Aufkäufer nur anrufen, wenn er denn wkirklich verkaufen will. Wenn nicht, dann nicht.
Genau so, wie es bei den Reswertgeboten im Schadengutachten auch ein soll.
Natürlich hat dieser super duper Sachverständige sofort am Telefon erkannt das der Restwert nicht stimmt. Ohne Prüfung und Hintergrundwissen zum Gebot. Er weiß das halt......
Und mit so einem Mist müssen sich dann unsere Gerichte beschäftigen. Völlig unnötig, wenn hier jemand sein Job vernüftig gemacht hätte und der Kunde bereits während der Besichtigung über die Vorgehensweise aufgeklärt worden wäre.
Naja egal, es geht ja nicht um mein Geld......
Zitat: Da kann ich ja nix für. .
Allein diese Antwort zeigt völlige Ignoranz und Besserwisserei. Über den Intelligenzquotienten kann ich leider nur spekulieren....
Zitat:
Original geschrieben von Harig58
Zitat: Da kann ich ja nix für. .
Allein diese Antwort zeigt völlige Ignoranz und Besserwisserei. Über den Intelligenzquotienten kann ich leider nur spekulieren....
Etwas dünnhäutig was? Über deinen kann ich wohl eben auch spekulieren bei solchen dummen Antworten. Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, ich habe Gott sei dank einen anderen Beruf gewählt.
Das Thema kann hier zu.
Zitat:
Original geschrieben von E39_525dA_FL
ich habe Gott sei dank einen anderen Beruf gewählt.
...dies sollte der SV deiner Wahl wohl auch tun