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Reserverad / Warnweste TÜV Pflicht?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 27. September 2012 um 23:15

Hey Jungs,

Da ich bald zum TÜV muss wollt ich ma fragen wie die Gesetzeslage 2012 aussieht!?

Ist ein Reserverad/Reparaturset und Warnweste TÜV relevant?

Hab über google nur Beiträge von vor Jahren gefunden und die suche spuckte auch nix aus...

MfG

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19 Antworten

Nein wird nicht vom Tüv geprüft !

Es wird nur die Technik des Fahrzeugs geprüft , nicht die Verpflichtete Ausstattung!

Warndreieck

Warnweste

Erste Hilfe kasten

Ersatzrad

Boardwerkzeug usw. werden nicht geprüft. ( zumindest nicht in Deutschland )

mfg

Sidefinder

Themenstarteram 28. September 2012 um 4:07

Ok danke für deine Antwort, aber was mich stutzig macht das du sagst erste Hilfe Kasten und warndreieck wird nicht geprüft.

Kenn das nur so das wenn man kein warndreieck / erste hilfe kasten hat oder abgelaufen ist der TÜV einen nach Hause schickt...

Mfg

Dann wundert mich es etwas, dass mein Prüfer als erstes den erste Hilfe Kasten sehen wollte.

Bei einer evtl. Kontrolle will die Rennleitung teilweise auch den Verbandskasten sehen.

Themenstarteram 28. September 2012 um 4:17

Ja Verbandskasten + Warndreieck bin ich mir eigentlich auch zu 100 % sicher das es an Board sein muss.

Nur da mein reifenreparaturset abgelaufen ist und ich ma was von ner Warnweste gehört hab die Tage wollt ich ma nachhaken ob ihr wisst ob das vorhanden sein muss...

Also

mir wurde letzten Monat auf nachfrage beim Tüv gesagt : Wir sind zuständig für die Technische Prüfung des Fahrzeugs , nicht für die Ausrüstung "

Bei mir wurde auch noch nie etwas von der Ausrüstung kontoliert. Dafür ist die Rennleitung zuständig.

 

mfg

Sidefinder

Hm... da scheinen die TÜV Prüfer ja ganz weit auseinander zu liegen...

Bei mir fragte der Herr ebenfalls nach dem Ersatzreifen mit der Begründung das WENN ich ihn brauche, er ebenfalls in einem einwandfreien zustand sein soll... (leuchtet mir ein)

Warndreieck und Verbandskasten wurden ebenfalls gecheckt, besonders das Haltbarkeitsdatum des Verbandkasten's - das macht die Rennleitung übrigens auch gerne ;)

Warnweste wurde nicht kontrolliert nur der Tip gegeben das in einnigen Ländern diese Pflicht ist, also vorher informieren...

Ganz ehrlich, ich finds OK so, denn was bringt mir der Ersatzreifen bei ner Panne wenn das Gummi porös ist....

Zitat:

Original geschrieben von Michu1987

 

Warnweste wurde nicht kontrolliert nur der Tip gegeben das in einnigen Ländern diese Pflicht ist, also vorher informieren...

Ganz ehrlich, ich finds OK so, denn was bringt mir der Ersatzreifen bei ner Panne wenn das Gummi porös ist....

Außerhalb Deutschland ODER sogar auch schon hier muss pro im Auto befindlicher Person eine Warnweste vorhanden sein.

Für Motorradfahrer durch Frankreich sogar ein einmal Alkoholtester pro Person !

Beim T?v ist bei einer verstärkten Kontrolle (über 2 Monate drüber) auch Sanikasten und Warnweste (min. 1 Stück) ein Thema ! Ersatzrad wurde noch nie kontrolliert bei mir, weder Profiltiefe noch Sommer/Winterreifen usw

Und was ist jetzt eigentlich so schlimm dran, sich für eins neunzig im Baumarkt eine Weste zu kaufen und auch die andere Ausstattung im Auto in Ordnung zu halten? Wäre mir egal, ob's den TÜV stört oder nicht, wenn's mir im Fall der Fälle hilft.

Grüße

vom Jörch

Durch Frankreich muß auch jeder Autofahrer einen einmal Tester mit nehmen.

Es werden sogar zwei verlangt der eine zum Selbsttest und der zweite falls die französische Polizei kontrollert.

Sonst wird es teuer.

Also bei mir wurden die Sachen im August auch vom TÜV gechecked, dass dass Reifenreperaturset abgelaufen war hat dabei weniger interessiert, aber das mein Verbandskasten abgelaufen war Stand als Vermerk auf dem Prüfbericht....

Schönen Start ins WE

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Beim T?v ist bei einer verstärkten Kontrolle (über 2 Monate drüber) auch Sanikasten und Warnweste (min. 1 Stück) ein Thema ! Ersatzrad wurde noch nie kontrolliert bei mir, weder Profiltiefe noch Sommer/Winterreifen usw

Warum sollte der TÜV (bei Privatfahrzeugen) die Warnweste überprüfen? Die ist in Dtl. noch keine Vorschrift. Ein Ersatzrad ist auch keine Vorschrift. Wenn man aber eins im Kofferraum hat, könnte es schon interessant sein, ob es noch verkehrstüchtig ist. Wobei ich es grenzwertig finden würde. Man könnte ja mit dem Ersatzrad auch auf dem Weg zum Verwerter sein. Eine Mitführpflicht gibt es nicht. Wer ohne Ersatzrad mit einer Reifenpanne liegen bleibt, hat Pech. Sonst könnte man auch gleich einen Ersatzaussenspiegel, eine Ersatzwindschutzscheibe, Treibstoffkanister, ... vorschreiben. Bordwerkzeug und Aschenbecher sind ja auch nicht TÜV-relevant.

Zitat:

Original geschrieben von Sidefinder

Es wird nur die Technik des Fahrzeugs geprüft , nicht die Verpflichtete Ausstattung!

Warndreieck

Warnweste

Erste Hilfe kasten

Ersatzrad

Boardwerkzeug usw. werden nicht geprüft. ( zumindest nicht in Deutschland )

Warnweste, Ersatzrad, Bordwerkzeug sind keine direkte Pflichtausstattung bei Privatfahrzeugen. Im Einzelfall kann es aber so sein, dass aufgrund von EU-Regelungen das eine oder andere mitzuführen ist. Ich denke da jetzt an eine EU-Regelung zur Möglichkeit des Lampenwechsels durch den Fahrzeugführer. Evtl. könnte da eine Werkzeugpflicht indirekt entstehen - aber keine Ahnung.

Ein Flickset ersetzt meiner Meinung nach auch nicht das Ersatzrad. Ich hatte bisher genau eine Reifenpanne (B5, vollwertiges Ersatzrad). Ein Flickset hätte die Reifenflanke aber wohl auch nicht mehr schliessen können. Und trotzdem: mein aktueller A6 hat nur ein Flickset... Ich bin schon am überlegen, ein Winterrad in den Kofferraum zu legen. Es gibt ja die Aussparung dafür.

Ob der Ersatzreifen dann nun Winter- oder Sommer-Profil hat, spielt auch absolut keine Rolle. Es gibt nur die Vorschrift, eine geeignete Bereifung zu fahren - nicht, auch dessen Ersatz mitzuführen. Wer dann auf Schnee oder Eis eine Reifenpanne hat, hat eben genauso Pech, wie jemand, dem der Aussenspiegel abgefahren wird.

Mein Opa hatte mal erzählt, zu DDR-Zeiten fuhr man u.a. auch mit Ersatzlichtmaschinen rum. Wer das heute macht, hat schnell mal ein Teilelager im Gegenwert des Autos bei sich...

weder warnweste (für privatfahrzeuge) noch ersatzrad/pannenset sind in .de vorgeschrieben...

...warndreieck und verbandskasten müssen vorhanden sein - sind in der hu aber kein pflichtpunkt mehr und der verbandskasten "darf" auch abgelaufen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

 

Zitat:

Mein Opa hatte mal erzählt, zu DDR-Zeiten fuhr man u.a. auch mit Ersatzlichtmaschinen rum. Wer das heute macht, hat schnell mal ein Teilelager im Gegenwert des Autos bei sich...

Das ist sicher die eine Seite, bei bestimmten Teilen aber nicht das Problem, aber wer kann heute mal so schnell 'ne Lichtmaschine oder den Keilriemen tauschen ????!!!! :mad:

 

Gruß Driver58

Streiten will ich nicht ABER Warnweste ist beim fahren auf der BAB wohl Pflicht !!

...und wird auch bei Verkehrskontrollen kontrolliert !

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