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Restwertbörse - Auffahrunfall und da verlies mich mein erster Elch

Themenstarteram 16. März 2007 um 23:16

Hallo Zusammen,

vorgestern craste ein Corsa mit knapp 100 auf mich auf, ich stand und wollte auf einen Parkplatz einbiegen. Die Corsafahrerin hatte riesengllück, unangeschnallt, beide airbags gingen auf, nur die kniee blau. ich hatte "nur" eine leichte hws-fehlstellung, mehr oder weniger ein harter muskelkater. Nervend waren die 4 Stunden im Krankenhaus.

Mein Auto, Bj 2002, Premium, Leder, Navi, SHD, Telefon, SH, eigentlich alles außer Xenon hat lt. Gutachten einen Wiederbeschaffungswert von 18.000,-. Der Schaden ist geschätzte 9000,- Euro.

Jetzt ist der Wagen wohl in einer Restwertbörse. Muss ich eigentlich das Auto dann über die Restwertbörse verkaufen oder kann ich damit machen, was ich will?

Kann ich selbst in die Restwertbörse einsehen, was für meinen Wagen geboten wird?

Hauptsache, kein Personenschaden. Aber trotzdem verstehe ich das mit der Restwertbörse nicht, sprich, was bringt die eigenltich? Klar, sie soll Schindluder verhindern, aber in Wirklichkeit bringt sie nicht wirklich was, oder?

Grüße Michael

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55 Antworten

Wenn ich das richtig herausgefunden habe gibt es "die eine" Restwertbörse nicht.

Da der Wagen einen geschätzten Zeitwert von 18.000 hatte, wird die gegnerische Versicherung dich auch in diesem Umfang entschädigen. Dafür hat sie halt das Verwertungsrecht.

Die Materie ist relativ kompliziert.

Ich persönlich habe bisher nur 1 Vollkaskoschaden mit meiner Versicherung abrechnen müssen.

Es gab einmal die Möglichkeit, sich die Differenz zwischen Zeit- und Restwert von der Versicherung auszahlen zu lassen. In Deinem Beispiel also 9.000. Bei Eigenverwertung des Wagens konnte man dann noch etwas Geld "verdienen", wenn man mehr als den Restwert erlösen konnte.

Verständlich, das die Versicherungen das nicht so gerne sehen und dem ganzen einen Riegel vorgeschoben haben. - Finde ich.

Gruß

Marc

am 17. März 2007 um 10:35

Zuerst mal Glückwunsch an dich und die Corsafahrerin, hauptsache nix, oder nicht viel, passiert.

Wer hat ihn denn in eine restwertbörse gestellt? Hast du das Auto dem händler gegeben und gesagt "nimm ihn und verkauf mir einen neuen"?

Bei den hohen dt Stundensätzen werden solche Autos meist in den Osten verkauft, da lohnt sich das flicken eher. Soweit ich weiss machen das auch viele Werkstätten. Die meisten haben ja gar nix mehr auf dem Hof zum Verkauf stehen was weniger als 10T Euro kostet. Karosseriearbeiten können wohl auch ned alle machen. Oft geht alles mit weniger als 10T Wert oder größerem Unfaqll direkt weg.

Rapace

Hi,

erstmal mein Beileid zum "Elchverlust", aber gut, dass in der Tat der Personenschaden gering ist.

Deine Frage grenzt ja hart an Rechtsberatung, darum von mir mal eine "allgemeine" Antwort:

Ich gehe davon aus, daß der Unfallverursacher ausschließlich die Fahrerin der Corsa ist und dich kein Mitverschulden trifft.

Der Geschädigte hat gegenüber dem Schädiger und damit auch direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherer einen Anspruch auf Ersatz des Schadens. Ist der Schaden am Fahrzeug so hoch, dass die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugen (Wiederbeschaffungswert abzügl. Verwertungserlös) übersteigen, dann muss die Versicherung nur den niedrigeren Betrag erstatten. Das gilt nur dann nicht, wenn die Reparaturkosten bis zu 30% höher liegen und tatsächlich eine komplette Reparatur erfolgt ("Integritätsinteresse")

Hier wird es wohl so sein, daß die Versicherung nur den Zeitwert erstatten muß. Sie hat dann ein Interesse daran, einen möglichst hohen Erlös für den Schrott zu erzielen, da sie dann einen geringeren Differenzbetrag ertatten muß.

Liegt Dir ein Gutachten vor? Dann kannst Du darin feststellen, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Den bekommst Du ersetzt, abzüglich des Betrages, der Dir für den Schrott von einem Dritten gezahlt wird.

Gruß, Hagen

am 17. März 2007 um 14:30

Und wieso läßt Du den Wagen eigentlich nicht reparieren?!

Bei mir war es ähnlich, der Schaden an meinem Elch belief sich auf bummelige EUR 8000,--, der gegnerische Golf IV war ein Wrack (Frontalzusammenstoß).

Meinen Elch habe ich beim Freundlichen abgestellt, ihm eine Abtretung unterschrieben und bummelig eine Woche später bekam ich den Wagen in einwandfreiem Zustand wieder zurück.

Bei Dir ist doch auch der eigentliche Fahrzeugwert deutlich höher als der Schaden, da lohnt sich doch die Reparatur.

Bevor ich mir wieder einen neuen Wagen an die Backe nagel, mit all den "Kinderkrankheiten", da behalte ich lieber meinen gewohnten Elch... ;)

 

Bye,

Dirk

Was ich nicht verstehe ist folgendes: Wieso muss/soll/will die Versicherung den Zeitwert ersetzen (18.000,-), wenn die Reparaturkosten klar darunter liegen (9.000,-)? Das ist doch weit von einem wirtschaftlichen Totalschaden entfernt.

Gruß

Jörg

Unglaubliches Glück habt Ihr zwei gehabt: Bei dem Tempo!

Allerdings steige ich auch nicht ganz durch Deine Rechnung durch. Die Versicherung zahlt eine Wiederherstellung in den Originalzustand + Wertverlust. Dabei wird sie die Werkstattrechnung ersetzen. Unabhängig vom Gutachten. Es sei denn, Du reparierst Deinen Elch nicht und verkaufst ihn als Unfallschaden. Dann hast Du einen Anspruch auf die Reperaturkosten laut Gutachten abzgl. MwSt. Wenn ich das richtig verstanden habe ;)

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Unglaubliches Glück habt Ihr zwei gehabt: Bei dem Tempo!

Allerdings steige ich auch nicht ganz durch Deine Rechnung durch. Die Versicherung zahlt eine Wiederherstellung in den Originalzustand + Wertverlust. Dabei wird sie die Werkstattrechnung ersetzen. Unabhängig vom Gutachten. Es sei denn, Du reparierst Deinen Elch nicht und verkaufst ihn als Unfallschaden. Dann hast Du einen Anspruch auf die Reperaturkosten laut Gutachten abzgl. MwSt. Wenn ich das richtig verstanden habe ;)

abzgl. MwSt. aber nur bei Personen,die Vorsteuerabzugsberechtigt sind....

... meine ich. Oder Immer?

Gruß

Marc

AFAIK immer, weil - so die schräge Argumentation - die ja auch nicht angefallen ist, weil die Rep nicht ausgeführt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Unglaubliches Glück habt Ihr zwei gehabt: Bei dem Tempo!

Allerdings steige ich auch nicht ganz durch Deine Rechnung durch. Die Versicherung zahlt eine Wiederherstellung in den Originalzustand + Wertverlust. Dabei wird sie die Werkstattrechnung ersetzen. Unabhängig vom Gutachten. Es sei denn, Du reparierst Deinen Elch nicht und verkaufst ihn als Unfallschaden. Dann hast Du einen Anspruch auf die Reperaturkosten laut Gutachten abzgl. MwSt. Wenn ich das richtig verstanden habe ;)

Seit wann zahlt eine Versicherung für den Wertverlust?? Du bekommst den Nutzungsausfall ersetzt, aber nicht den Wertverlust. (Meines Wissens wird der zusätzliche Wertverlust nach einem Unfall mit 10% der Reparatursumme angesetzt.)

Früher galt: Reparaturwert kleiner als Restwert --> also Reparatur plus Nutzungsausfall. Ließ man sich die Raparaturkosten auszahlen, gab es die Kosten nach Voranschlag ausgezahlt.

Wird heutzutage nicht repariert, dann wird bei der Kostenerstattung nach Kostenvoranschlag die Mehrwertsteuer abgezogen (auch bei Privatkunden!!!!!).

Bei der Restwertbörse nutzen die Versicherer folgendes Szenario (Zahlen aus obigem Beispiel):

18000€ Wert und 9000€ Schaden macht bei Reparatur 9000€, welche die Versicherung bezahlen muß.

18000€ Wert und 9000€ Schaden, bei Erlös über die Restwertbörse 10000€, dann zahlt die Versicherung 18000€ aus, braucht aber nur 8000€ aus der eigenen Tasche zu ziehen......hab von dieser Geschichte im Rahmen meiner Unfallreparatur im letzten Jahr gehört, war aber nicht selbst betroffen. Ob man das als Geschädigter verweigern und auf Reparatur bestehen kann, weiß ich nicht.

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

AFAIK immer, weil - so die schräge Argumentation - die ja auch nicht angefallen ist, weil die Rep nicht ausgeführt wurde.

Jedenfalls immer dann, wenn nicht repariert wird. Wer´s genau nachlesen will sei auf § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB verwiesen.

Es ist nach meiner Kenntnis nicht ganz unumstritten (man bemerke die verschachtelte Zurückhaltung ;)), ob sich der Geschädigte auf Restwertangebote von prof. Restwerteaufkäufern einlassen muß. Es gibt da viele Urteile mit unterschiedlichen Aussagen, so dass ich - zumal Du den Unfall nicht verschuldest hast und die Anwaltskosten hier in D damit auch den Schädiger treffen - empfehle, dass Du den Anwalt Deines Vertrauens konsultierst, um nicht unnötig Geld zu verlieren.

Unfallregulierung ist in der Regel nicht schwer, kann aber im Einzelfall den ganzen Mann erfordern ;) :D

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5

, so dass ich - zumal Du den Unfall nicht verschuldest hast und die Anwaltskosten hier in D damit auch den Schädiger treffen - empfehle, dass Du den Anwalt Deines Vertrauens konsultierst, um nicht unnötig Geld zu verlieren.

Hi,

ich denke auch, du hast zwei Möglichkeiten:

1) Wenn du nicht reparieren möchtest: Anwalt einschalten, der kann das "letzte" rausholen.

2) Wenn du reparieren möchtest: Trete die Sache an deinen :) ab - der hat mehr Erfahrung als du.

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von 850R96

Seit wann zahlt eine Versicherung für den Wertverlust??

Muß sie. Denn der beschädigte Elch erzielt einen niedrigeren Verkaufspreis, selbst wenn er gerichtet wurde. Der Schaden ist durch den Unfall bedingt und der Geschädigte ist durch den Schadenersatz so zustellen, wie er stünde, wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Dazu zählt auch der Wertverlust, der auszugleichen ist.

Daß die Versicherungen häufig versuchen, sich um alles mögliche zu drücken, läßt sich mit Blick auf deren wirtschaftliches Interesse schon verstehen, ändert aber nichts.

Den Wertverlust bekommst Du allerdings nur als Geschädigter, wenn Deine Kasko Dein Auto herrichtet, warst Du ja Schädiger und hast damit keinen Anspruch auf den Wertverlust. Typischer Weise eben auch nicht auf ein Ersatzfahrzeug.

Ansonsten stimme ich aber gseum und frank9-5 zu: Hole Dir einen Anwalt, die Kosten stören Dich nicht. Nicht nur wegen der Regulierung des Sachschadens, sondern auch, da es bei dem Unfall Personenschaden gab - nach Polizei-Sprache warst Du schwer verletzt, denn Du mußtest zunächst stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Du warst möglicher Weise einige Tage nicht arbeitsfähig, hast - denkbarer Weise - einen psychischen Schock mitgenommen, dessen Auswirkungen sich erst einige Tage bis Monate später manifestieren können (ICD 10 F43.1 ff.). Auch solche Schäden muß der Schädiger - soweit möglich - ausgleichen und ersetzen.

Re: Restwertbörse - Auffahrunfall und da verlies mich mein erster Elch

 

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

(ICD 10 F43.1 ff.)

Oh, da hat einer seine alten "Gelben Scheine" durchforstet :D ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von micengels@yahoo

Jetzt ist der Wagen wohl in einer Restwertbörse. Muss ich eigentlich das Auto dann über die Restwertbörse verkaufen oder kann ich damit machen, was ich will?

Kann ich selbst in die Restwertbörse einsehen, was für meinen Wagen geboten wird?

...aber in Wirklichkeit bringt sie nicht wirklich was, oder?

Wir hatten ja kürzlich den Fall mit dem umgekippten Caddy. Der Gutachter ermittelte den Restwert über eine Restwertbörse und empfahl uns den Wagen schnellstmöglich für diesen Preis zu verkaufen, damit uns die Versicherung nicht unnötige Standkosten beim Abschlepper anlastet.

Als der Wagen dann verkauft war, meldete sich die Versicherung und hatte urplötzlich einen Aufkäufer, der angeblich ca. 50% mehr für den Schrott bieten wollte. Ob wir die Differenz nun tragen müssen wird sich zeigen.

Was ich nun damit sagen will: VORSICHT!!! ;)

 

Gruß

Martin

am 19. März 2007 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

...Den Wertverlust bekommst Du allerdings nur als Geschädigter, wenn Deine Kasko Dein Auto herrichtet, warst Du ja Schädiger und hast damit keinen Anspruch auf den Wertverlust. Typischer Weise eben auch nicht auf ein Ersatzfahrzeug.

....

Warum sollte dass so sein, als Schädiger habe ich m. E. selbstverständlich auch Anspruch auf den Ausgleich des Wertverlusts. Schließlich ist es doch Sinn der VK, mich abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung (um den Preis einer Höherstufung) so zu stellen als sei nichts passiert.

Ein Ersatzfahrzeug ist inzwischen bei einigen Versicherungen, so bei unserer, auch bei selbstverschuldeten Unfällen möglich.

gruss paff

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