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Restwertbörse AutoOnline - Angebot angenommen ohne Kaufvertrag - Vertrag?

Themenstarteram 21. Mai 2024 um 8:16

Guten Morgen.

Über die Restwertbörse AutoOnline habe ich Kaufangebote für mein beschädigtes Auto erhalten. Ich habe das höchste Kaufangebot angenommen und bei AutoOnline auf der Website bestätigt (angenommen).

Einen Kaufvertrag für das Auto habe ich noch nicht erhalten, da der Käufer (Händler) sich allerdings noch nicht gemeldet hat.

Nun möchte ich aber nicht allzu lange mit dem Autoverkauf warten. Bin ich an der angenommene/bestätigte Kaufangebot gebunden (es existiert noch kein Kaufvertrag zw. mir & Käufer) oder kann ich das Auto trotzdem auch an einen anderen Käufer privat verkaufen?

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14 Antworten

Deine Bestätigung könnte schon als Kaufvertrag gelten.

Es soll schon vorgekommen sein, dass derjenige auf Schadenersatz verklagt wurde weil das Auto nicht übergeben wurde.

Gibt es keine Telefonnummer zu dem Käufer??

Themenstarteram 21. Mai 2024 um 9:00

Zitat:

@armin-g schrieb am 21. Mai 2024 um 10:58:02 Uhr:

Deine Bestätigung könnte schon als Kaufvertrag gelten.

Es soll schon vorgekommen sein, dass derjenige auf Schadenersatz verklagt wurde

weil das Auto nicht übergeben wurde.

Gibt es keine Telefonnummer zu dem Käufer??

Leider nicht zu erreichen und per E-Mail auch nicht. An AutoOnline habe ich mich auch schon gewendet, bekomme dort auch keine Rückmeldung.

Wann angenommen? Am 18.05. wie in dem anderen Faden bestätigt?... Hmmm wenn ja....bisserl Geduld solltest Du schon mitbringen.

Meistens arbeiten Händler/Aufkäufer/Werkstätten nicht exklusiv an DEINEM Fahrzeug.

18.5. war Samstag, 19./20.05. Pfingsten

Und ein Kaufvertrag kommt zustande durch Angebot (hier von AutoOnline im Namen des Kaufinteressenten) und Annahme dieses Angebotes (hier vom TE). Das ist also schon ein wirksamer, bindender Kaufvertrag.

Einfach Abwarten bis Ende der Woche. Wenn dann nichts kommt, an den Anwalt übergeben. So einfach ist das.

Themenstarteram 22. Mai 2024 um 7:01

Ja werder der Käufer (Händler) noch die Plattform AutoOnline sind zu erreichen, ist halt nervig. Warte dann erstmal noch ab, ansonsten widerrufe ich die Angebotsannahme. Laut AGB muss der sich der Käufer nämlich innerhalb von 2 Tagen beim Verkäufer (mir) melden, ist ja nicht geschehen.

Der Verkauf ist ja mehr als eilig...

Kannst nicht bis Freitag warten, bis du weitere Schritte einleitest?

 

Die schlechte Erreichbarkeit ist nervig und kann dich verstehen, aber du wirst mich der einzige Verkäufer sein

Wozu braucht man hier schon wieder einen Anwalt? Es geht doch nicht um einen Spassbieter von Ebay der nicht zahlen möchte, oder?

Themenstarteram 23. Mai 2024 um 16:56

Zitat:

@Pauliese schrieb am 23. Mai 2024 um 18:54:04 Uhr:

Wozu braucht man hier schon wieder einen Anwalt? Es geht doch nicht um einen Spassbieter von Ebay der nicht zahlen möchte, oder?

Ne um einen richtigen Händler, der auf mein Auto geboten hat und dessen Angebot ich angenommen habe.

Mittlerweile warte ich schon eine ganze Woche fast auf eine Rückmeldung und niemand ist zu erreichen..

Das ist ärgerlich. Ich Würde noch bis morgen oder Samstag Nachmittag warten, aber wenn weder die Auto Börse noch der Händler erreichbar sind, ist schon merkwürdig.

Schonmal im Spam Ordner deines Email Account geguckt?

Themenstarteram 23. Mai 2024 um 19:25

Zitat:

@Pauliese schrieb am 23. Mai 2024 um 19:31:22 Uhr:

Das ist ärgerlich. Ich Würde noch bis morgen oder Samstag Nachmittag warten, aber wenn weder die Auto Börse noch der Händler erreichbar sind, ist schon merkwürdig.

Schonmal im Spam Ordner deines Email Account geguckt?

Ja ich wollte noch bis Sonntag abwarten, wenn bis dahin nichts kommt, werde ich wohl zu wir-kaufen-dein-auto gehen. Auch im Spam-Ordner ist nichts drin, per Telefon ebenfalls nicht zu erreichen. Laut den AGBs hat der Händler sich schon nicht an die Regeln gehalten mit der Frist.

Die Restwertbörse hat sich nun auch heute bei mir gemeldet und gesagt, dass sie den Händler ebenfalls nochmal informiert haben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Mai 2024 um 13:44:44 Uhr:

...Und ein Kaufvertrag kommt zustande durch Angebot (hier von AutoOnline im Namen des Kaufinteressenten) und Annahme dieses Angebotes (hier vom TE). Das ist also schon ein wirksamer, bindender Kaufvertrag...

Zitat:

@niklas196 schrieb am 23. Mai 2024 um 21:25:05 Uhr:

Ja ich wollte noch bis Sonntag abwarten, wenn bis dahin nichts kommt, werde ich wohl zu wir-kaufen-dein-auto gehen. .. Laut den AGBs hat der Händler sich schon nicht an die Regeln gehalten mit der Frist...

Die Restwertbörse hat sich nun auch heute bei mir gemeldet und gesagt, dass sie den Händler ebenfalls nochmal informiert haben.

Da du einen wirksamen Vertrag hast, würde ich keinesfalls an WKDA verkaufen, ein Angebot holen, okay.

Evtl den Händler in Verzug setzen, schriftlich, per Einschreiben und NACH der Frist und nicht mehr wirksamen Vertrag an wen anders verkaufen.

 

Merkwürdig, dass ein Händler telefonisch über mehrere Tage nicht erreichbar ist... nicht, dass er im Urlaub ist...

Diese Händler stellen dann ja meistens Touren zusammen bei der mehrere Fahrzeuge eingesammelt werden damit es sich lohnt.

 

Bis zur Abholung können da schon mal ein paar Tage vergehen. Aber zumindest mal melden wäre schön.

 

Bisschen Geduld auch wegen der Feiertage ist sicher angebracht aber irgendwann ist auch mal Schluss.

Kommt wohl auf die Größe des Händlers an. Ich kenne es auch, dass die einen Mann mit einem alten Zugfahrzeug nebst Transportanhänger schicken. Der bekommt dann ein paar Euro in die Hand gedrückt und fährt los. Da werden nicht mehr kaufmännisch die Fahrtkosten ausgerechnet, Sprit und ein bisschen Lohn, das war's dann.

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