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Restwertkäufer bietet weniger wegen zwischenzeitlich gefahrender Kilometer

Themenstarteram 7. April 2014 um 15:51

Hallo,

habe das Problem, dass mein Auto nach einem Unfall, der eindeutig nicht durch mich verschuldet wurde, ein wirtschaftlichen Totalschaden darstellt. Aufgrund dessen habe ich mich entschieden das Fahrzeug abzustoßen und den Wiederbeschaffungswert in ein anderes Auto zu investieren. Mein Schadensgutachten ergab einen Restwert von 2300 Euro. die gegenerische Versicherung hat aber über eine Online-Börse einen anderen bieter gefunden, der 2600 Euro geboten hat. Ergo haben die einen geringeren REstbetrag überwiesen. Soweit nicht schlimm...

Jetzt wollte ich den Deal abwickeln, da ist der Käufer nicht mehr bereit den gebotenen Betrag von 2600 € zu zahlen, da der Wagen in der Zwischenzeit etlcihe Kilometer gefahren ist. Ich gebe zu 150 Kilometer am Tag sind nicht wenig...die ganze Sache zieht sich nun schon 4 Wochen hin, d. h. die Kiste hat am ende sicherlich 300 Kilometer mehr auf dem Tacho. Allerdings reden wir hier über ein Fahzeug welches nun nicht 150.000 Kilometer sondern 152XXX km drauf hat. die Kist ist eben noch verkehrstüchtig und deshalb konnte ich ja keinen Mietwagen erhalten!? Was nun...ärgere mich, dass ich nicht gleich nach dem alten Gutachten verkauft habe...Anwalt erschien mir zuviel, aber aufgrund der Schadenssituation wohl das Beste gewesen. Bei der Versicherung wusste die Dame nichts hinsichtlich der Regelungen inwieweit das Fahrzeug hätte stehen bleiben müssen. Vom gutachter gabs auch keinen Hinweis...

Danke schonmal für hilfreiche Hinweise.

Dave

Beste Antwort im Thema

Hallo Dave,

jetzt sei bitte vernünftig.

Du wirst doch einsehen, dass die 3.000 km, die du nach dem Gutachten gefahren bist, einen Wert darstellen. Über die Höhe dieses Wertes sollte man sich einigen. Grundlagen dafür hatte ich dir genannt.

Wenn du jetzt bockig wirst und Schnellschüsse abgibst, wird das vermutlich nach hinten los gehen.

Versuche eine Einigung mit der Versicherung herbeizuführen, denn zu 100% werden deine Vorstellungen IMO nicht durchsetzbar sein. Außerdem lohnt sich der Aufwand und Ärger wegen ein paar Euros kaum.

Liebe Grüße

Herbert

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Kürzungsbetrag des Aufkäufers?

Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten?

theor. Mietwagenkosten (eine Stufe kleiner) pro Tag?

theor. Nutzungsausfallentschädigung pro Tag?

Themenstarteram 7. April 2014 um 16:18

Er biet jetzt noch 2350 € statt 2600€.

Wiederbeschaffungsdauer 11 Tage laut Gutachter...

Kosten des Mietfahrzeugs, keine Ahnung. Die Versicherung meinte sobald er abgemeldet ist, stellen sie einen Mietwagen bereit.

Im Gutachten stehen 35 € Nutzungsausfall pro Tag.

Dave

am 7. April 2014 um 16:45

naja, fakt ist, dass du noch mal ordentlich was auf die kiste drauf genudelt und damit vermutlich auch den wert geschmälert hast.

250€ - und damit 10% weniger - halte ich bei der Laufleistung und vermutlich auch einem gewissen Alter des Fahrzeuges für übertrieben, zumal sich mit zunehmenden Alter und Laufleistung auch eine gewisse "Wertstabilität" einschleicht (schau mal hier) Hier will wohl der RW-Aufkäufer noch was für sich rausholen.

Ich würde der Versicherung Bescheid geben, dass der RW Aufkäufer nicht mehr am Angebot festhält und Du daher nach Gutachten abrechnen möchtest; dann sollen die das klären. 100€ würde ich mir maximal anrechnen lassen

Hallo Dave,

so ähnlich wie "Phaeton" schon geschrieben hat, würde ich auch verfahren.

Die Versicherung soll das mit dem Aufkäufer klären und sich an den Differenzkosten beteiligen.

Einen Abzug von ca. 9,7 % halte ich bei 3.000 km für völlig überzogen.

Wenn man berücksichtigt, dass von den vier Wochen = 20 WT nur 9 WT auf dich entfallen, weil ansonsten Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall bestanden hätte, dann reden wir hier über ca. 1.500 km, was bei einer angenommenen Restlaufzeit des Fahrzeugs von 60.000 km einen Anteil von 2,5 % x 2.600 EUR = 65 EUR ausmachen würde (für den Aufkäufer 2 x 65=130, je zur Hälfte von dir und der Versicherung). Zur Restlaufzeit, die ich frei geschätzt habe, sollte der Gutachter aber ggf. noch eine Aussage machen.

http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 7. April 2014 um 18:32

Das der Abschlag zu hoch ist habe ich mir gleich gedacht. Ich meine bei der Gesamtfahrleistung von 150.000 km sind das 2 Prozent. aus meiner Sicht hat die Versicherung da einen ganzen Batzen mitzutragen. Schlimm genug das meine Freundin hier 4 Wochen mit ner absolut beschissenen Kiste rumgefahren ist, da zahl ich doch nicht noch drauf. Zumal im Gutachten beispielsweise nicht die AHK mit aufgezählt wurde. ISt aus meiner Sicht sicherlich auch wertsteigernd und zu berücksichtigen. Naja mal sehen was die Versicherung morgen sagt....

Wenn mir die Lösung nicht gefällt kann ich immer noch nen Anwalt einschalten.

MfG Dave

Zitat:

Original geschrieben von dp0507

aus meiner Sicht hat die Versicherung da einen ganzen Batzen mitzutragen.

Warum sollte die für die von dir gefahrenen Kilometer zahlen? :confused:

Der Abzug geht rein zu deinen Lasten, allerdings halte ich den angegebenen für viel zu hoch.

AHK ist für den Wert strittig, teils wird die wegen vermuteter höherer Belastung des Fahrzeuges im Zugbetrieb von Käufern die sie nicht brauchen sogar eher wertmindernd eingestuft.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

...

Warum sollte die für die von dir gefahrenen Kilometer zahlen? :confused:

...

Die gefahrenen Kilometer bedeuten einen Vorteil für den TE, der berücksichtigt werden muss.

Wäre das Fahrzeug direkt verkauft worden, dann hätte es zwar die 2.600 EUR plus einen Mietwagen oder Nutzungsausfall für ca. zwei Wochen gegeben, aber für die restlichen zwei Wochen nicht, bzw. nicht auf Kosten der Versicherung.

Themenstarteram 8. April 2014 um 13:15

Ich komm FA einfach nicht mehr mit... Jetzt habe ich gelesen, dass ich einfach nach Gutachten hätte verkaufen können, weil der Restwertanbieter der Versicherung eine Onlinebörse ist. Naja der will nicht den vereinbarten Preis zahle, ergo kann ich auch vom Vertrag zurücktreten. Das werde ich tun.. streng genommen ist dies sogar ein Vertrag nach FAG, da ja nur über inet und Telefon gelaufen und da kann man bekanntlich widerrufen. Und dann verkaufe ich an den Bieter des Gutachtens, der nimmt ihn immer noch. Solange der Wagen nicht 10 tkm gelaufen ist sei es egal. Soviel zum Thema angemessene Wertminderung. Ich melde den Wagen morgen ab. Habe CH da noch Anspruch auf Mietwagen Kostenübernahme? Die Wiederbeschaffungsdauer ist mit 11 Tagen angegeben, der Unfall aber schon 4 Wochen her?

Dave

am 8. April 2014 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von dp0507

Naja der will nicht den vereinbarten Preis zahle, ergo kann ich auch vom Vertrag zurücktreten.

Der vereinbarte Preis wurde vereinbart, bevor du noch 3000km durch die Botanik gejuckelt bist.

Insofern hast du hier den Fehler gemacht und nicht der Aufkäufer.

Themenstarteram 8. April 2014 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von dp0507

Naja der will nicht den vereinbarten Preis zahle, ergo kann ich auch vom Vertrag zurücktreten.

Der vereinbarte Preis wurde vereinbart, bevor du noch 3000km durch die Botanik gejuckelt bist.

Insofern hast du hier den Fehler gemacht und nicht der Aufkäufer.

Stimmt so nun auch nicht. Im Schadens Gutachten stehen knapp 150 tkm. Bis die Versicherung sich gemeldet hatte und das neue Angebot unterbreitet konnte ich ja wohl kaum Urlaub machen. Im Kaufvertrag stehen 151800 km mit dem Hinweis das mit jedem Tag Verzögerung 150 km dazu kommen. Wenn der Käufer nicht will trete ich eben zurück. Ich kann auch nach Gutachten verkaufen und der nimmt die Kiste auch mit den Mehrkilometern. Wer weiß warum der onlinekäufer 2600 geboten hatte...liegt ja deutlich über dem Gutachten. Wer weiß vor Ort gehts dann weiter mit Handeln.

Dave

Wenn die Versicherung im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht aufgibt, das Fahrzeug an einen von ihr ermittelten Käufer für 2600 € zu verkaufen, dann ist sie auch in der Pflicht, die bei Vertragsabwicklung auftretenden Probleme zu lösen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer  nicht unverzüglich nach Mitteilung des neuen Verkaufspreises die Vertragsverhandlungen eingeleitet hat und dadurch die Mehrkilometer verschuldet. Hier muss u.a. auch der zeitliche Ablauf berücksichtigt werden. 

 

O.

Themenstarteram 8. April 2014 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn die Versicherung im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht aufgibt, das Fahrzeug an einen von ihr ermittelten Käufer für 2600 € zu verkaufen, dann ist sie auch in der Pflicht, die bei Vertragsabwicklung auftretenden Probleme zu lösen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer  nicht unverzüglich nach Mitteilung des neuen Verkaufspreises die Vertragsverhandlungen eingeleitet hat und dadurch die Mehrkilometer verschuldet. Hier muss u.a. auch der zeitliche Ablauf berücksichtigt werden. 

O.

Okay das ist sicher einzusehen...Montag letzte Woche habe ich die schriftlichen Unterlagen mit dem neuen Restwert von der Versicherung erhalten. Mittwoch Kontakt aufgenommen und Donnerstag Unterlagen zugesandt. Gestern hat sich der Bieter erstmalig gemeldet und den neuen Preis übermittelt. Ich sehe da bis auf den einen Tag letzte Woche keine Verzögerung meinerseits...

 

Dave

Themenstarteram 8. April 2014 um 18:23

Wie ist das eigentlcih mit dem Mietwagen. Mir wurde mitgeteilt, dass erst Anspruch besteht, wenn das ALtfahrzeug abgemeldet ist. Stimmt das? Sorry für die blöden Fragen...

Dave

am 8. April 2014 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von dp0507

Wie ist das eigentlcih mit dem Mietwagen.

Dein Auto ist doch fahrbereit. Warum solltest du dann Anspruch auf einen Mietwagen haben?

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