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Restwertleasing Differenz gefordert trotz niedrigem Restwert

Themenstarteram 6. März 2018 um 15:28

Hallo zusammen,

folgende Situation.

Habe vor ca. 2 Jahren einen Peugeot geleast (Restwertleasing 12 Monate). Da aber der Restwert sehr niedrig angesetzt war, hatte ich auch bei Rückgabe keinerlei böse Überraschungen bei der Rückgabe im letzten Jahr.

Nun haben wir im Anschluss ein weiteres Fahrzeug (Benziner) geleast. Der garantierte Restwert inkl. Mwst. liegt bei ca. 9.900€. Diesen habe ich nun abgeben wollen (keine Beschädigungen etc. wurden festgestellt / Fahrzeug in Top Zustand). Jedoch hieß es nun, dass aufgrund des übersättigten Marktes an äquivalenten Fahrzeugen eine Differenz von 1000€ entstanden ist, die mir in Rechnung gestellt werden sollen. Der aktuelle Marktwert für ein gleichwertiges Modell fängt bei ca. 11.200€ an.

Wie könnte man dagegen vorgehen bzw. kann man dies überhaupt?

Danke.

Beste Antwort im Thema

StandarD bitte.

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Zitat:

@AWSM1905 schrieb am 06. März 2018 um 16:28:43 Uhr:

Der aktuelle Marktwert für ein gleichwertiges Modell fängt bei ca. 11.200€ an.

Wo kommt dieser Wert her?

Themenstarteram 6. März 2018 um 16:31

Mit Martwert meinte ich den Wert für das ein etwa gleichwertiges Model aktuell angeboten wird. Also keine Schwacke oder gleichen.

 

Woran wird der im Vertrag genannte „Marktwert“ den ermittelt?

Zitat:

@AWSM1905 schrieb am 06. März 2018 um 17:31:11 Uhr:

Mit Martwert meinte ich den Wert für das ein etwa gleichwertiges Model aktuell angeboten wird.

Also deine eigenen Recherchen für wieviel € der bei zB Mobile.de steht?

Nicht um den heißen Brei reden. Wie genau kommst du auf die 11.000€.

Nur dann kann man eventuell sagen, wieso der Händler nur auf 8.xxx kommt.

 

Wie der Marktwert ermittelt wird, sollte im Vertrag stehen. An sonsten gehe mal von den "Standartverfahren" aus. Also zB. Schwacke als Grundlage.

Hallo,

Der BGH hat geurteilt, dass Leasingfirmen den Restwert von Fahrzeugen künstlich hochrechnen dürfen, um niedrige monatliche Zahlungen zu ermöglichen.

Daher besteht ein Unterschied zw. " garantiertem Restwert" und " aktuellem Zeitwert".

Schau in den Vertrag. Dort sollte sich eine Klausel in Form von: „Reicht der tatsäch­lich erzielte Gebraucht­wagen­erlös nicht aus, garan­tiert der Leasing-Nehmer den Differenz­betrag.“ finden.

Ansonsten den Vertrag jemandem vorlegen, der sich mit Vertragstexten sehr gut auskennt und die AGBs aus rechtlicher Sicht zu beurteilen weiß.

Zum aktuellen Restwert:

Ggf. und nur für den ersten Eindruck:

- www.wir-kaufen-dein-Auto.de

- www.autolos.de/?kba=1

Eine kostenfreie Fahrzeugbewertung unter

https://www.dat.de/gebrauchtfahrzeugwerte.html#/start

Kostenpflichtig ( ca. 8.- Euro) unter: http://www.schwacke.de/index2.php

Achtung!!!! Schwacke führt nicht alle Fahrzeugtypen und keine zusätzl. Ausstattungsmerkmale auf.

oder eben bei einem KFZ Gutachter; freier Gutachter, TÜV, DEKRA ,...

( würde ich im Falle berechtigter Zweifel bevorzugen, da gerichtsverwertbar)

Gruß vom Asphalthoppler

@asphalthoppler Der ganze rechtliche Kladderadeibel steht doch gar nicht zur Debatte. Fraglich ist nur ob die Differenz in dieser Höhe berechtigt ist.

 

So lange der TE nichts gegenteiliges darlegt behaupte ich einfach mal frech:

Die 11.xxx€ hat er gesehen, nachdem er bei Mobile.de entsprechende Inserate gesehen hat. Den Zahn muss man ihm dann wohl aber ziehen. So läuft das nicht. Es zählt nicht irgendein fiktiver Angebotspreis, sondern eben der Marktwert des PKW

Ohne den Vertrag jetzt zu kennen, aber ich glaube nicht, dass der Verkaufswert des Fahrzeuges maßgeblich ist, sondern der Händler-Einkauf.

StandarD bitte.

In so einem Vertrag wird auch zu finden sein was zu tun ist, wenn keine Einigung erzielt werden kann.

Vermutlich ist die Erstellung eines SV-Wertgutachten oder ähnlichem erforderlich, das dann für beide Seiten bindend ist.

Die Behauptung eines Händlers, der Wagen sei viel weniger wert hat zunächst auch nicht mehr Relevanz als der eines Käufers, der einfach behauptet der Wert läge viel höher.

Problem: Der Händler ist in der Rolle des Gebenden, sitzt somit am längeren Hebel.

Aber schau in deinen Vertrag, dort wird stehen was nun zu tun ist.

Speziell von Peugeot - das ist aber viele Jahre her - weiß ich das sich ein Passus im Vertrag findet/fand der besagt(e), dass der garantierte Restwert vom KÄUFER zu garantieren ist.

Hilft dir jetzt nichts mehr, aber Restwertleasing ist eben immer eine heikle Sache, wenns um die Rückgabe geht. Genau deswegen macht es kaum noch jemand.

Bei einer Garantie für den Restwert ist auch heute noch der Käufer der Dumme, da hat sich nichts daran geändert. Wird für Diesel oder E-Auto Leasingnehmer wohl ein richtig böses Erwachen geben.

So sehe ich das auch.

Was ich nie verstanden habe: Ein Restwertleasing kombiniert die Nachteile von Finanzierung und Leasing in sich.

Warum macht jemand sowas?

Ist es wirklich nur die verlockende Rate, wegen der die Käufer alles andere vergessen (wollen)??

Zitat:

@Matsches schrieb am 07. März 2018 um 12:25:05 Uhr:

Restwertleasing kombiniert die Nachteile von Finanzierung und Leasing in sich.

Sehe ich zwar ähnlich, aber vergiss nicht: der Kunde übernimmt zwar das Kostenrisiko hat aber dafür keinerlei Probleme den Wagen loszuwerden. Er stellt ihn dem Händler auf den Hof und fertig. Bezahlt wird dann entweder nicht, Oder im Nachhinein. Nicht jeder hat Lust und Zeit sich mit dem Verkauf rumzuschlagen.

Und wo hat der Kunde diese Probleme beim Kilometerleasing?

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. März 2018 um 12:28:36 Uhr:

 

Sehe ich zwar ähnlich, aber vergiss nicht: der Kunde übernimmt zwar das Kostenrisiko hat aber dafür keinerlei Probleme den Wagen loszuwerden. Er stellt ihn dem Händler auf den Hof und fertig. Bezahlt wird dann entweder nicht, Oder im Nachhinein. Nicht jeder hat Lust und Zeit sich mit dem Verkauf rumzuschlagen.

Ja, das stimmt zum Teil. Jedoch nur dann, wenn dem Händler zwischenzeitlich nicht einfällt, dass er lieber doch weniger als den berechneten Restwert zahlen möchte.

Indirekt ist die Verwertung des Altfahrzeugs dann nämlich doch das Problem des Kunden. Setzt nämlich der Händler diesen plötzlich (zu) niedrig an, dann beginnt es für den Kunden entweder unbequem, zeitaufwändig oder teuer zu werden.

EInfacher ist da das Kilometerleasing: Der Preis steht von vorne herein fest, und sofern der Kunde nichts am Auto kaputt macht, weiss er bei Abschluss des Vertrags auf den Ct. was er über die Laufzeit zu zahlen hat

Er stellt am Ende das Auto ab, sagt auf Wiedersehen und ist sämtliche Verpflichtungen los.

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 07. März 2018 um 12:47:12 Uhr:

Und wo hat der Kunde diese Probleme beim Kilometerleasing?

Nirgendwo.

 

 

Zitat:

@Matsches schrieb am 07. März 2018 um 13:48:38 Uhr:

EInfacher ist da das Kilometerleasing: Der Preis steht von vorne herein fest,

Eben der Preis steht fest. Der Kunde hat nicht die Möglichkeit auf Restwert X zu pokern und einen "Schnapper" zu machen.

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