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Rheinbrücke Leverkusen

Mercedes ML W166
Themenstarteram 30. Mai 2015 um 14:44

Kann mir jemand sagen, ob die Beschränkung von über 3,5 t für LKW auf der Rheinbrücke Leverkusen auch für Gespanne gilt? Oder anders gefragt, darf ich mit meinem PKW zGG 3 t und Ww zGG 1,7 t, macht zusammen 4,7 t, die Brücke befahren?

Danke für die Auskunft. Gruß, JGWie

31 Antworten

Zitat:

@JGWie schrieb am 30. Mai 2015 um 16:44:16 Uhr:

Kann mir jemand sagen, ob die Beschränkung von über 3,5 t für LKW auf der Rheinbrücke Leverkusen auch für Gespanne gilt?

JA!

Zitat:

@JGWie schrieb am 30. Mai 2015 um 16:44:16 Uhr:

Oder anders gefragt, darf ich mit meinem PKW zGG 3 t und Ww zGG 1,7 t, macht zusammen 4,7 t, die Brücke befahren?

Nein! M.W. haben die eine Waage eingebaut und sobald die 3,5T überschritten sind schlägt das Teil Alarm! Ganz gleich ob Gespann mit WoWa oder ein WoMo mit über 3,5T

Ich würde es jedenfalls nicht riskieren!

am 30. Mai 2015 um 15:16

Kommt darauf an, welches Zeichen. Aus meiner Erinnerung ist es 262, dann gilt es für die Einzelfahrzeuge, bei 266 wäre es für den ganzen Zug.

Hatte da neulich mal recherchiert, weil in der "Camping" eine Meldung stand, dass dort munter Tickets an Gespannfahrer verteilt werden, was aber nicht rechtens sei. Leider wurde das nicht weiter ausgeführt. Hier mal ein Link der die Zeichen 262 und 266 erläutert. Natürlich wie immer ohne Gewähr.

http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...chen_vorschriftzeichen3.html etwas weiter unten.

jo

Edit: 266 gilt für die Zuglänge, also gilt immer das Einzelgewicht gem. Zeiche 262.

Das "Gespann"gilt als ein Fahrzeug!!,da der WW ohne Zugfahrzeug nicht auf die Brücke kommt.

am 30. Mai 2015 um 16:00

Interessant wäre erstmal,. welches Zeichen dort steht. Möglich wäre auch noch 251 mit Zusatzschild, dann würde es für alle Fahrzeuge in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht des Gepanns gelten. Ähnlich bei 253, dann gilt es nur für LKW. Bei dem zuvor zitierten 262 gelten die tatsächlichen Einzelgewichte der Fahrzeuge, nichtmal die zulässigen Ggw.. Nachzulesen u.a. unter dem zitierten Link

Ich fürchte aber, das an besager Stelle doch das 251 mit dem Zusatz 3,5 T steht, dann wird es in der Tat eng.

Wie oben schon geschrieben gibt es dort tatsächlich einen Gewichtsblitzer. Viel Aufwand für die Kontrolle statt einfach mal rechtzeitig die Brücke zu sanieren.

Ich müsste dann nur noch diskutieren ob bei einem Zuggewicht von 3550 kg (Ist bei mir tatsächlich so) die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, dann wäre ich wieder unter 3,5 t.

Welches Schild da steht kann ich nicht sagen so weit darf ich da nicht ran mit mindestens 15 - 40 Tonnen. Aber vorher steht FAHRZEUGE nicht LKW über 3,5 Tonnen VERBOTEN

Zitat:

@DerMitDemVolvoTanzt schrieb am 30. Mai 2015 um 18:00:03 Uhr:

Wie oben schon geschrieben gibt es dort tatsächlich einen Gewichtsblitzer. Viel Aufwand für die Kontrolle statt einfach mal rechtzeitig die Brücke zu sanieren.

Mit Sanierung ist es vermutlich wenig getan. Die Brücke stammt aus den 60er Jahren und ist von der kalkulierten Statik um mind. das 3-fache überlastet. Deswegen wird ein kpl. Neubau unumgänglich werden. Aber dafür gibt es wieder Menschen die sich dagegen stellen. Immer dasselbe....:(

http://www.strassen.nrw.de/_img/illu_rheinbruecke-lev4.jpg

Aber was bedeutet das nun?

Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Zusatzzeichen 1053-33: Angabe der zulässigen Gesamtmasse

Wäre es Zeichen 262 und nicht Zeichen 251, dann würden die Beschränkung für das einzelne Fahrzeug gelten.

Ich bin verunsichert.

Hilft wohl nur ein Anruf bei Straßen NRW oder der zuständigen Autobahnpolizei.

am 31. Mai 2015 um 3:07

Ich würde einfach mal bei der Polizei nach fragen. Ich hätte nämlich beides einzeln gesehen. Denn Steuer und Versicherungs technisch ist der WW ein Einzel Fahrzeug

Das Thema wurde schon in X Foren behandelt.

Gleiche Beschilderung steht bei uns an der A40 Brücke

und die Beschränkung ist aktuell noch Richtung Venlo.

Zeichen 262

Ge- oder Verbot

Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt

bei Fahrzeugkombinationen für das einzelne Fahrzeug,

bei Sattelkraftfahrzeugen ge- sondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.

 

Es gilt für Fahrzeuge mit eine zul GesGew. von mehr als 3,5 to. Darin sind nicht deren Anhänger etnhalten.

Fahren auch täglich Gespanne drüber

Was für eine Logik!? Gewogen wird m.W. das gesamte Gespann und nicht einzelne Achsen. Alles was über 3,5T anzeigt schlägt Alarm. Möchte jemand mit Polizei und Behörden diskutieren während man auf Urlaubsfahrt ist? Ich jedenfallls nicht!

am 31. Mai 2015 um 9:39

Da wir aber nun wissen, dass es Zeichen 251 "Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" mit Zusatz 3,5 t ist, dürfte die Sache klar sein.

"Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet."

Im Gegensatz zu dem oben zitierten Text zu zu 262 also nicht die der Einzelfahrzeuge.

Anruf bei der Polizei ist in der Tat eine gute Idee, die sollten es ja wissen.

jo

Zitat:

@JGWie schrieb am 30. Mai 2015 um 16:44:16 Uhr:

Kann mir jemand sagen, ob die Beschränkung von über 3,5 t für LKW auf der Rheinbrücke Leverkusen auch für Gespanne gilt? Oder anders gefragt, darf ich mit meinem PKW zGG 3 t und Ww zGG 1,7 t, macht zusammen 4,7 t, die Brücke befahren?

Danke für die Auskunft. Gruß, JGWie

Verbindliche Antwort:

du darfst die Rheinbrücke Leverkusen mit deinem Gespann nicht befahren

Die Beschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugkombinationen, deren zulässiges Gesamtgewicht in Summe über 3,5 t beträgt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. Mai 2015 um 12:43:11 Uhr:

Zitat:

@JGWie schrieb am 30. Mai 2015 um 16:44:16 Uhr:

Kann mir jemand sagen, ob die Beschränkung von über 3,5 t für LKW auf der Rheinbrücke Leverkusen auch für Gespanne gilt? Oder anders gefragt, darf ich mit meinem PKW zGG 3 t und Ww zGG 1,7 t, macht zusammen 4,7 t, die Brücke befahren?

Danke für die Auskunft. Gruß, JGWie

Verbindliche Antwort:

du darfst die Rheinbrücke Leverkusen mit deinem Gespann nicht befahren

Die Beschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugkombinationen, deren zulässiges Gesamtgewicht in Summe über 3,5 t beträgt.

Nochmals:

Die Beschilderung besagt, das die Brücke für Kraftfahrzeuge über 3,5 to Gewicht nicht befahren werden darf.

Dazu gehören, aber keine Gespannkombinationen

Die Tonnagebegrenzung mit VZ 251 mit Zusatzzeichen 3,5 to bezieht sich nur auf die zulässige Gesamtmasse des durch das Verkehrszeichen angeordneten Verkehrsmittels (hier ist es ein Kraftfahrzeug )

und nicht zusätzlich noch auf dessen Anhänger.

Somit kann mit einem Gespann, bei welchem das jeweilige zulässige Gesamtgewicht einzeln unterhalb der angegebenen Tonnagegrenze ( hier 3,5 to ) liegt, die Brücke uneingeschränkt befahren.

Wer ein bischen guggelt, findet auch ein Schreiben zu der "fehlerhaften" Beschilderung,

da ja alles Wissen, warum die 3,5 to-Grenze gewählt wurde.

Hallo Thomas,

sorry, aber ich muss dir leider widersprechen und bleibe bei meiner verbindlichen Aussage, denn hier handelt es sich um Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 1053-33 und nicht um Zeichen 262.

Bei Zeichen 262 hättest du recht, hier bei Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 1053-33 aber leider nicht.

Liebe Grüße

Herbert

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