1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. Richtig Verkaufen? Abmeldung etc.?

Richtig Verkaufen? Abmeldung etc.?

BMW 3er E46
Themenstarteram 17. Januar 2017 um 21:17

Hi,

hoffentlich bin ich hier nicht falsch gelandet. :D

Ich wollt mir demnächst ein E90 holen und verkaufe morgen mein alten E46.

Dazu hätte ich zwei Fragen:

1. Benötige ich einen Kaufvertrag, wenn ich ihn als kaputt und ohne Garantie verkaufe?

da er viele Fehler hat und wir uns darauf geeinigt haben.

2. Er ist bereit nach dem Kauf den Wagen mit roten Nummern abzuholen und ich kann die Papiere und Schein sowie meine Schilder behalten damit ich den Wagen am nächsten Tag abmelden kann.

Wäre das alles rechtens so? =)

Viele Grüße und danke im voraus =)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Januar 2017 um 22:04

Auto verkauft.

so, ich dachte ich melde mich noch mal :)

der ganze motor war voll mit öl, hatte ich Amateur nie bemerkt ^^

haben uns auf 800 geeinigt und im vertrag als schrott geschrieben. :)

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

1. Wäre besser einen Kaufvertrag zu machen und anzugeben als Bastlerfahrzeug/Defekt anzugeben... So kannst du sagen das er beim Kauf schon alles darüber wusste... Bist kein Händler also gibt es auch keine Garantie...

 

2. Schilder und Fahrzeugschein reichen zum Abmelden... Brief kannst de beim Verkauf mitgeben...

Themenstarteram 17. Januar 2017 um 21:27

Danke :)

1. Gibt es ein Musterformular für den Privatverkauf eines Autos als Defekt?

und

2. Ist es jetzt neu dass nur der Schein ausreicht? früher musste ich immer auch den Brief dabei haben.

Ein Kaufvertrag ist immer wichtig, besonders aber, wenn das Fahrzug Mängel hat.

https://www.adac.de/.../Kaufvertrag_priv_priv_11.2016_V1_33300.pdf

Für die Außerbetriebsetzung benötigst man nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen.

Themenstarteram 17. Januar 2017 um 21:48

Danke :)

und wie läuft das ab wenn ich nicht mal alle Mängel kenne?

Reicht es nicht aus zu schreiben das der Wagen defekt ist und dann dazu geschrieben wird dass der Wagen als reparaturbedürftig verkauft wird?

Das kannst du so machen, allerdings sollte das so eindeutig formuliert werden, dass der Käufer dir später keinen Strick daraus drehen kann.

Kommt auch immer auf den Kaufpreis an.

Wenn der Wagen für 200 € als Bastlerauto verkauft wird gelten andere Anforderungen, als wenn es 2.000 € sind, denn dann ist das i. d. R. kein Bastlerauto mehr.

Lass dir den Ausweis zeigen und vergleiche Namen und Anschrift (Foto ist auch nicht schlecht) für den Fall, dass du evtl. irgendwann mal den Verbleib des Fahrzeugs nachweisen mußt.

Selbstverständlich mit Kaufvertrag. Standard Kaufvertrag sieht ja auch Nennung von bekannten Mängel vor.

Themenstarteram 17. Januar 2017 um 22:19

Ja aber das mit dem Strick draus ziehen habe ich gemeint.

Ich kenne nicht alle Fehler aber der Wagen läuft super bis auf Kleinigkeiten.

Ich möchte nur verhindern das er am Ende Fehler findet die ich nicht kannte da ich die nie bemerkt habe.

Oder schlimmer, wenn ihn Fehler passieren und so tut als wären die schon gewesen?

Ich frag so viel da ich mir nur auf Nummer sicher gehen möchte. :)

Gibt es nicht einen allgemeinen Text oder Klausel womit man sich zu 100% absichert als Privatperson?

Alle Unfallschäden und alle Mängel, die dir bekannt sind, mußt du detailliert aufführen.

Wenn der Platz im Kaufvertrags-Formular nicht reicht, dann eine Anlage zum Kaufvertrag machen und im Vertrag darauf hinweisen.

Du kannst das alles schon vor dem Vertragstermin vorbereiten und dann nur noch die fehlenden Angaben ergänzen.

Nicht vergessen, alles in zweifacher Ausfertigung unterschreiben zu lassen und ein Exemplar zu behalten.

Wenn du einen kompetenten, zuverlässigen Zeugen bei den Verhandlungen hinzuziehst, kann das im Fall der Fälle auch hilfreich sein.

Pass auch auf, dass dir kein Falschgeld angedreht wird.

Themenstarteram 17. Januar 2017 um 22:38

oh je, langsam will ich den nicht mehr verkaufen :( nur noch Schlachten und den Rest verschrotten.

Hört sich echt nicht schön an, alllle Mängel detailiert, das ist doch verrückt! als Privatperson bei 1200 Euro soviel Verantwortung zu tragen! da bringt Autos verkaufen echt kein Spaß mehr.

Ich dachte es reicht, wenn ich rein schreibe;

Auto ist reparaturbedürftig. Wie gesehen so gekauft.

Keine Garantie. Keine Rücknahme.

Warum sollte das allein nicht reichen?

1.200 € sind kein Preis für ein Schrott- oder Bastlerfahrzeug.

Für 1.200 € kann man auch einen entsprechenden Gegenwert erwarten.

Wenn der Käufer ein Händler ist, ist das Risiko für dich geringer, als wenn du an einen Privatkäufer verkaufst.

Themenstarteram 17. Januar 2017 um 23:07

Oh :(

Der Käufer möchte den Wagen aufarbeiten und selber nutzen.

Ich denke ich kenne auch alle Fehler, allerdings habe ich keine Lust am Ende damit nur Ärger zu haben.

Warum reicht es nicht so?

"Bastlerfahrzeug. Wie gesehen so gekauft.

Keine Garantie. Keine Rücknahme."

Ich kann nicht beurteilen, ob das Fahrzeug aus wirtschaftlicher Sicht reparaturwürdig ist.

Du kannst das so machen, wie du es für richtig hältst.

Ich würde es so wie von mir beschrieben machen.

Themenstarteram 17. Januar 2017 um 23:48

Ok. Dann werde ich alles angeben was mir bekannt ist.

Wenn ich dann auf der sicheren Seite bin, ist es ja das was ich wollte. :)

Vielen Dank.

Deine Antwort
Ähnliche Themen