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Richtige Kaufabwicklung für ein finanziertes Auto

Mercedes E-Klasse W213

Hallo liebe Freunde,
ich stehe nun vor meinen ersten eigenen Autokauf. Es soll werden eine E-Klasse aus dem Jahre 2018.
Kosten 31TE
Problem dabei ist, dass der jetzige Verkäufer den FahrzeugBrief nicht hat, sondern die Mercedes Benz Bank, die wohlgemerkt echt nicht gerade zuvorkommend ist.
Also lange Rede kurzer Sinn, mir wurde mit einem Telefonat mit der Bank zugesichert, dass ein gültiger Kaufvertrag und eine Vollmacht, nach Bezahlung der Ablöse von 21TE, mir der Brief zugeschickt werden kann.
Meine Angst dabei ist, dass wenn ich die Ablöse bezahle , der Verkäufer der Bank einfach sagen „ey schick doch mir den Brief“.
Dem Verkäufer hab ich angeboten, dass ich die Ablöse bezahle, den Wagen mitnehme und die Restlichen 10TE, bezahle, sobald ich den Brief auch wirklich erhalten habe. Darauf wollte er sich, was ich auch verstehen kann, nicht einlassen, weil ihm dann ja 10TE fehlen würden und er dafür nicht abgesichert wäre. Aber so auch ich, wenn ich am Ende die Ablöse und Anzahlung bezahle und am Ende zwar Auto aber ohne Brief erhalte.
Die Frage ist halt ob es sicher ist, mit detaillierten Vertrag, den vollständigen Betrag zu zahlen, aber dann drauf hoffen dass er die Vollmacht nicht widerruft.
Der Verkäufer macht zwar nicht ansatzweise solchen Eindruck, aber oft irrt man sich ja genau Dann.

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21 Antworten

Vorschlag: mach einen Termin mit der Bank und fahrt beide dorthin und erledigt alles vor Ort. Dann kann nix passieren.

Ablösebetrag bei der Bank anfordern. Kaufvertrag schließen. Zahlungsmodalität Ablösung Bank direkt durch Erwerber Rest bar. Treuhandauftrag an Bank mit Kaufvertrag, den Ablösebetrag anzunehmen und den Brief an Dich herauszugeben. Wenn der Brief vorliegt Rest cash zahlen und Auto mitnehmen.

Zitat:

@Iterb1 schrieb am 6. September 2022 um 17:00:19 Uhr:


Ablösebetrag bei der Bank anfordern. Kaufvertrag schließen. Zahlungsmodalität Ablösung Bank direkt durch Erwerber Rest bar. Treuhandauftrag an Bank mit Kaufvertrag, den Ablösebetrag anzunehmen und den Brief an Dich herauszugeben. Wenn der Brief vorliegt Rest cash zahlen und Auto mitnehmen.

Ablösebetrag kenne ich und wurde von der Bank mir mitgeteilt.

Den Rest hatten wir so ähnlich versucht abzuwickeln.nur interessiert es die Bank nicht ob wir da ein Kaufvertrag schließen.

Zitat:

@Iterb1 schrieb am 6. September 2022 um 17:00:19 Uhr:


Ablösebetrag bei der Bank anfordern. Kaufvertrag schließen. Zahlungsmodalität Ablösung Bank direkt durch Erwerber Rest bar. Treuhandauftrag an Bank mit Kaufvertrag, den Ablösebetrag anzunehmen und den Brief an Dich herauszugeben. Wenn der Brief vorliegt Rest cash zahlen und Auto mitnehmen.

Wie gesagt, die Bank ist die MB Bank und überhaupt nicht zuvorkommend. Gibt keine Filialen wo man das machen kann.

Ich bin wenn ich das Auto kaufen will, gezwungen auf die Papiere zu warten.

Hi,
zur Mercedes Bank fahren? ;-)
Nein .... ich hatte das gleiche Thema.
Vorschlag: Lass dir vom VK die Vollmacht geben. Du oder VK muss in gegenseitiger Anwesenheit die Ablöse per Sofort -Überweisung (wichtig) an die MB Bank überweisen(Limite beachten/erweitern). Restzahlung ggf. an VK. Dann nimm das Auto mit allen Schlüsseln/Unterlagen mit. Dannach lässt du dir den Brief von der Bank zukommen. Voraussetzung ist aber, dass du Hänger oder, ÜKennzeichen hast oder der VK die mit seinen fahren lässt (Gefahrenübergang wird mit Uhrzeit im KV festgehalten).
Restrisiko bleibt, dass der VK irgendwie an den Brief kommt... nützt Ihm aber ohne Auto nicht viel. Du könntest in dem Not-Fall ggf. einen neuen beantragen, da Du einen Eigentumsnachweis KV hast.
Allgemeiner Tip: Nimm jemanden mit, wenn keine Erfahrung vorhanden. Wenn Du dem VK irgendwie nicht traust, dann suche ein anderes Auto.
Viel Erfolg
Stefan

Genau so hatte ich das vor. Also wirklich von A bis Z.
Kannst du mir deine Erfahrung bzw. Sagen wie es bei dir lief?

Zitat:

@bjoernbeton schrieb am 6. September 2022 um 17:13:15 Uhr:


Hi,
zur Mercedes Bank fahren? ;-)
Nein .... ich hatte das gleiche Thema.
Vorschlag: Lass dir vom VK die Vollmacht geben. Du oder VK muss in gegenseitiger Anwesenheit die Ablöse per Sofort -Überweisung (wichtig) an die MB Bank überweisen(Limite beachten/erweitern). Restzahlung ggf. an VK. Dann nimm das Auto mit allen Schlüsseln/Unterlagen mit. Dannach lässt du dir den Brief von der Bank zukommen. Voraussetzung ist aber, dass du Hänger oder, ÜKennzeichen hast oder der VK die mit seinen fahren lässt (Gefahrenübergang wird mit Uhrzeit im KV festgehalten).
Restrisiko bleibt, dass der VK irgendwie an den Brief kommt... nützt Ihm aber ohne Auto nicht viel. Du könntest in dem Not-Fall ggf. einen neuen beantragen, da Du einen Eigentumsnachweis KV hast.
Allgemeiner Tip: Nimm jemanden mit, wenn keine Erfahrung vorhanden. Wenn Du dem VK irgendwie nicht traust, dann suche ein anderes Auto.
Viel Erfolg
Stefan

Und bist du dir sicher, dass der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis dann gilt?

Der Notar erledigt alles! Für alle Beteiligten...

Ich würde, nur ein Vorschlag, dem Verkäufer bitten den Brief zu besorgen. Wie er das macht wäre mir egal, soll er ein Darlehen aufnehmen, oder sich Geld von einem Freund leihen. Sollte das so nicht klappen, such dir ein anderes Auto. Wie gesagt, nur ein Vorschlag.

Zitat:

@ilhansedef schrieb am 6. September 2022 um 18:00:44 Uhr:


Der Notar erledigt alles! Für alle Beteiligten...

Autokauf beim Notar??

OH Gott, oh Gott

Viel Spaß mit den Kosten!

Zitat:

@moviemoves schrieb am 6. September 2022 um 17:55:01 Uhr:


Genau so hatte ich das vor. Also wirklich von A bis Z.
Kannst du mir deine Erfahrung bzw. Sagen wie es bei dir lief?

Reibungslos, der VK ließ mich mit den Kennzeichen fahren.

Vertauensbasis braucht es, sonst kann man so nicht von privat kaufen. Eigentlich muss der VK sich kümmern. Er hats ja auch finanziert.

KV ist Eigentumsnachweis

Fun Fact: die ZulBesch Teil II, im Volksmund noch „Brief“, ist es im juristischen Sinne nicht.

VG Stefan

Zitat:

@bjoernbeton schrieb am 6. September 2022 um 20:28:09 Uhr:



Fun Fact: die ZulBesch Teil II, im Volksmund noch „Brief“, ist es im juristischen Sinne nicht.

Also als Fun Fact würde ich das nicht sehen, steht ja explizit Darauf.

Zitat:

@bjoernbeton schrieb am 6. September 2022 um 20:28:09 Uhr:



Zitat:

@moviemoves schrieb am 6. September 2022 um 17:55:01 Uhr:


Genau so hatte ich das vor. Also wirklich von A bis Z.
Kannst du mir deine Erfahrung bzw. Sagen wie es bei dir lief?

Reibungslos, der VK ließ mich mit den Kennzeichen fahren.
Vertauensbasis braucht es, sonst kann man so nicht von privat kaufen. Eigentlich muss der VK sich kümmern. Er hats ja auch finanziert.
KV ist Eigentumsnachweis
Fun Fact: die ZulBesch Teil II, im Volksmund noch „Brief“, ist es im juristischen Sinne nicht.
VG Stefan

Vielen Dank Stefan,
hab mich nochmal schlau gelesen, mit dem KV wäre ich ja doch abgesichert, zumal ich das Auto auch direkt mitnehmen kann.
Eine Frage hätte ich aber noch, bzw wohl doch zwei Fragen :D
Also zur ersten Frage: was genau sollte ich im Kaufvertrag vermerken? Bzw was genau soll drin stehen, dass ich mich später auch ja als richtigen Eigentümer nachweisen kann.
Und zur zweiten, damit verbundenen, Frage: im Falle eines Falles, dass wenn er doch einen Widerruf startet und dann doch den Abgelösten ZB II bekommt, wie verfahre ich dann? Also gehe ich dann zu seinem zuständigen Amt und sage hier da, mein KV. Ich bekomme jetzt einen neuen Brief?
Weißt du eventuell dann wie da es ablaufen würde. Nur zur Sicherheit für den worst case Fall.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Welat

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