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Riesen Dilemma durch falschen Fzg.-Halter
Hallo,
ich brauche dringend Eure Hilfe!
Ich habe 2009 ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Davon ausgehend, dass es günstiger ist, das Fzg. auf meinen Vater zu versichern, haben wir dann die Versicherung auf ihn abgeschlossen. Durch einen Zufall fiel mir nun auf, dass zwar die Versicherung auf ihn läuft, diese aber scheinbar davon ausgeht, dass er auch der Eigentümer und Halter ist, was wohl auch Voraussetzung für die günstigere Einstufung ist, wie ich jetzt erfahren habe.
Jetzt suche ich eine Möglichkeit, möglichst unbeschadet den Versicherer zu wechseln. Wenn ich das Fzg. ummelde, dann bekommt die Versicherung ja durch die Zulassungsstelle ja den korrekten Halter mitgeteilt, und das möchte ich gerne verhindern. Weiß jemand von Euch, welche Informationen zw. den Versicherern und der Zulassungsstelle ausgetauscht werden, wenn ich die Versicherung kündige und dann zum Jahreswechsel mich woanders versichere?
Ich suche eine Möglichkeit, dass die alte Versicherung möglichst nicht über den Halter explizit informiert wird.
Ich weiß zwar nicht, wie es zu dem Dilemma damals kommen konnte aber ich hoffe, möglichst unbeschadet rauszukommen. Bis die Problematik gelöst ist, werde ich auch nicht mehr mit dem Auto fahren, da ich nicht weiß, was im Schadensfall passieren würde.
Vielen Dank für Eure Hilfe
KdK
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15 Antworten
Da gäbe es einen ganz einfachen und legalen aber effektiven Tipp. Den ich Dir leider nicht mit letzter Sicherheit geben kann, da ich Deine Vertragsbedingungen nicht kenne.
Die Antwort sollte Dein Versicherungsvertreter wíssen.
Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft sollte nicht nötig sein, zumal Du dann die Sondereinstufung verlieren wirst.
Der Halter wird in den Papieren erwähnt, nicht der Besitzer und auch nicht der Fahrer.
Wenn der Vater das Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet, steht er in den Papieren.
Wie er die Sache mit der Versicherung geregelt hat, wer noch als Fahrer in Frage kommt, wie alt der/die Fahrer sind, steht im Vers. Vertrag. uU. reicht einfach eine Nachmeldung bei der Versicherung.
Steuerrechnung und Versicherungsbeitrag, werden dem Halter zugestgetellt.
TE meint wohl eine Sondereinstufung
Halter = Versicherungsnehmer.
bzw. keinen Aufschlag wegen abweichendem Halter...
Was jetzt aber doch der Fall ist.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
TE meint wohl eine Sondereinstufung
Halter = Versicherungsnehmer.
bzw. keinen Aufschlag wegen abweichendem Halter...
Was jetzt aber doch der Fall ist.
Genau das ist der Fall.
@TE
Moin,
Nachfrage, habe ich das richtig verstanden, Dein Vater ist Versicherungsnehmer und Halter des KFZ und Du bist Nutzer?
Zu Deiner Frage, Du bist als Nutzer nicht im Vers.-Schein eingetragen ?
Oder, Dein Vater ist VN und Du als Halter im Fahrzeugschein eingetragen? Dann weiß auch die Vers., dass Du Halter bist, denn sie bekommen die Daten von der Zulassungsstelle.
Eine SFR Übertragung sollte sich erst nach 8 - 10 Jahren lohnen, abhängig davon, wie lange Du den FS hast.
Für eine SFR Übertragung ist wichtig (damit die Jahre angerechnet werden), dass Du als Nutzer bei der Vers. gemeldet bist, da sonst die nicht genutzten Jahre angerechnet werden können.
Ausser im Todesfall, schadensfreie Jahre sind auf den Erben übertragbar, wenn der Erbe auf den durch den Tod ruhenden Vertrag ein Fahrzeug anmeldet.
Viele Frauen sind nach Scheidung in den Hintern gekniffen, wenn sie nur den 2. Wagen des Mannes genutzt haben, mit viel Glück fangen sie, statt mit SF1/2, mit SF2 nicht ganz von vorne an.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Viele Frauen sind nach Scheidung in den Hintern gekniffen, wenn sie nur den 2. Wagen des Mannes genutzt haben, mit viel Glück fangen sie, statt mit SF1/2, mit SF2 nicht ganz von vorne an.
Oder der Mann ist human und tritt den erfahrenen SFR ab.
dafür bekommt die Frau ja Alimente und vielleicht sogar das ganze Auto bei der Scheidung, somit ist der eigentlich gekniffene in der Regel der Mann,
aber okay back to topic.
Bin weg.
MFG
Jochen
Also, ich bin Halter, Eigentümer und Nutzer. Mein Vater der Versicherungsnehmer. Die Versicherung ist scheinbar davon ausgegangen, dass mein Vater auch Halter des Fahrzeugs ist und hatte daher günstigere Konditionen eingeräumt, die sie sonst wohl nicht gewährt hätten.
Ruf Deinen Vertreter an und frag Ihn. Der beist nicht. Schlimmstenfalls auf Dienen Vater ummelden. Somit bleibt der Preis und alles ist gut und sauber. Alles andere bekommt die Versicherung mit. Selbst eine Abmeldung wird übermittelt.
Zitat:
Original geschrieben von Klisd de Klut
Ich suche eine Möglichkeit, dass die alte Versicherung möglichst nicht über den Halter explizit informiert wird.
Vielleicht stehe ich gerade vollkommen auf dem Schlauch, aber wieso soll denn die alte Versicherung mitbekommen, dass Du Halter des Fahrzeuges bist, wenn Du bzw. Dein Vater lediglich den bestehenden Vertrag kündigst und eine eVB der neuen Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelst?
Die neue Versicherung bekommt hingegen in jedem Fall mit, dass Du abweichender Halter vom Versicherungsnehmer bist und, wie stoppelfreund bereits gepostet hat, wird die Sondereinstufung nicht vom Vorversicherer bestätigt.
Meines Erachtens ist hier also in erster Linie einiges an Verhandlungsgeschick mit der neuen Versicherung gefragt:
1.) kein Zuschlag wegen abw. Halterschaft und
2.) Übernahme des SFR vom Vorversicherer trotz fehlender Bestätigung
oder eben die Ummeldung in der ersten Januarwoche, bei möglicherweise Beibehaltung der Versicherung.
Viele Verträge sehen in solchen Fällen die Nachberechnung für das laufende Jahr vor, was in der 1. Januarwoche noch nicht ins Gewicht fällt. Sollte aber genau in den Vertragsbedigungen geprüft werden wie sich die "Vertragsstrafe" berechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Klisd de Klut
Also, ich bin Halter, Eigentümer und Nutzer. Mein Vater der Versicherungsnehmer. Die Versicherung ist scheinbar davon ausgegangen, dass mein Vater auch Halter des Fahrzeugs ist und hatte daher günstigere Konditionen eingeräumt, die sie sonst wohl nicht gewährt hätten.
In dem Fall kann das gar nicht sein, weil die Vers. die Daten des Halters (Zulassungsbescheinigung Teil I + II) von der Zulassungsbehörde übermittelt bekommt.
Außerdem wurden die Daten der eVB bei Zulassung von der Datenbank von der Zulassungstelle abgerufen, wenn dort VN + Halter gleich waren, hätte das KFZ nicht auf Deinen Namen zugelassen werden können.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von Klisd de Klut
Also, ich bin Halter, Eigentümer und Nutzer. Mein Vater der Versicherungsnehmer. Die Versicherung ist scheinbar davon ausgegangen, dass mein Vater auch Halter des Fahrzeugs ist und hatte daher günstigere Konditionen eingeräumt, die sie sonst wohl nicht gewährt hätten.
In dem Fall kann das gar nicht sein, weil die Vers. die Daten des Halters (Zulassungsbescheinigung Teil I + II) von der Zulassungsbehörde übermittelt bekommt.
Außerdem wurden die Daten der eVB bei Zulassung von der Datenbank von der Zulassungstelle abgerufen, wenn dort VN + Halter gleich waren, hätte das KFZ nicht auf Deinen Namen zugelassen werden können.
Danke für Eure Antworten.
Ich bin ebenfalls etwas entsetzt darüber, dass es nicht zumindest der
Zulassungsstelle oder der Versicherung beim Datenabgleich abgefallen ist. Zu Deinem letzten Satz aber muss ich korrigieren aufwerfen, dass VN und Halter eben nicht gleich waren.
Ich bin jetzt zusätzlich sehr besorgt, ob ich noch weitere Probleme erwarten muss, denn defacto bin ich doch im Grunde 3Jahre ohne Versicherungsschutz gefahren. Ich war als Halter ja nicht versichert, sondern mein Vater, der aber garnicht Eigentümer oder Halter war.