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Riesen Problem nach Autoverkauf

Themenstarteram 24. September 2009 um 8:18

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand einen Ratschlag geben. Und zwar habe ich am Montag mein Auto an einen Händler verkauft. Der Wagen sollte am Mittwoch bereits in den Export gehen und das Angebot war sehr gut. Da ich den Fahrzeugbrief zu der Uhrzeit nicht mehr organisieren konnte, sollte dieser am Dienstag nachgeschickt werden. Der Händler nahm meine Kennzeichen mit, hatte jedoch eine rote Nummer drauf und wollte mein Fahrzeug dann für mich abmelden. Alles lief auch gut, nun sieht es so aus, dass von Montag auf Dienstag bei ihm das Auto vor der Türe aufgebrochen wurde, Airbag und Navigationssystem wurden entwendet. Ich habe auch ein Aktenzeichen bei der Polizei und diese sagte mir, dass soetwas öfter vorkommen würde in letzter Zeit. Nunja ...

Jetzt ist es so, dass der Verkäufer eine Abtrittserklärung des Schadens von mir haben will, meine Versicherung soll den Schaden dann bezahlen. Vorher würde er mein Auto nicht abmelden, obwohl im Vertrag steht, dass er es innerhalb einer Woche tun muss. Nun schlug ich ihm vor, dass ein Gutachter raus kommt, dieser den Schaden bewertet und im Anschluss daran trete ich den Schaden an ein Autohaus ab, dann wird es repariert und fertig.

Das will er aber alles nicht so ganz oder versteht es nicht und besteht darauf, dass ich ihm die Abtrittserklärung zufaxe.

Was soll ich da machen ? Ich kann ja nicht blanko etwas überschreiben, wo ich nichtmal den Schaden kenne, auch wenn es ein Teilkaskoschaden zu sein scheint.

Jemand eine Ahnung was ich tun soll, da irgendwo Betrugsverdacht besteht für mich.

Gruß,

Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Ich würde den Fall erstmal Deiner Versicherung schildern. Die sind schließlich diejenigen, die in der Haftung stehen, solange das Fahrzeug eben noch angemeldet ist und somit bei denen versichert ist...

War der Wagen teilkasko versichert? Denn das ist ja ein ganz klarer Teilkasko-Schaden, und da es bei der Teilkasko ja keine Schadensfreiheitsklassen gibt würde es auch, wenn Deine Versicherung den Schaden übernimmt, für Dich keine Nachteile, sprich Rückstufung oder sowas, geben.

Aber ansonsten dürfte sich Deine Versicherung dann mit dem Händler auseinandersetzen, um die Lage zu klären.

Gruß, Jens

Selten so viel Müll am Stück zu lesen (sorry, aber das musste mal raus).

Mit dem Kaufvertrag (Vorteil wenn die Uhrzeit drin steht) gehen die Pflichten auf den Käufer über. Deine Versicherung ist komplett aussen vor. Ich würde meiner Versicherung gar nix melden, da meinem Wagen auch nix passiert ist, gehört jetzt ja jemanden anderen. Und dem zur Folge gibt es auch nix zu unterschreiben.

In jedem Standart Kfz.-Verkaufsvertrag steht u.a.

"Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachten Unfallschaden nicht den Schadenfreihheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist."

Quelle: ----> klick

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Moin,

wenn Du Dein Fahrzeug an Ihn verkauft hast sollte im Vertrag auch stehen wann er das Auto übernommen hat, möglichst mit Uhrzeit.

Somit sollte dann die Versicherung auf Ihn übergegangen sein und er kann direkt mit der Versicherung abrechnen. Andernfalls kannst Du ja von Ihm fordern das er Dir das Auto so zurück gibt wie er es bekommen hat.... :D, das wird dann spassig.

Ansonsten kannst Du ja noch mal bei Deiner Versicherung anfragen wie das gehandhabt werden soll... Unterschreiben würde ich bei dem Händler so pauschal erst mal gar nix...

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

wenn Du Dein Fahrzeug an Ihn verkauft hast sollte im Vertrag auch stehen wann er das Auto übernommen hat, möglichst mit Uhrzeit.

 

Somit sollte dann die Versicherung auf Ihn übergegangen sein und er kann direkt mit der Versicherung abrechnen. Andernfalls kannst Du ja von Ihm fordern das er Dir das Auto so zurück gibt wie er es bekommen hat.... :D, das wird dann spassig.

 

Joh......in der Tat, da würde Abdulla wohl ein Problem bekommen. :D

 

@A1exxx

 

lass dich von der Napfsülze nicht einschüchtern.

 

Und nix unterschreiben !!

 

Gruß

 

Delle

...aaahh, so läuft jetzt die Masche!!

 

Vielen Dank für die Info.

 

Ein weiterer Grund Fahrzeuge nur abgemeldet abzugeben!!

 

Die krimininellen Energien sind ja unerschöpflich... :eek: 

Themenstarteram 24. September 2009 um 14:29

Die Sache ist so, dass der Wagen noch auf mich versichert ist und das so lange bis das Fahrzeug abgemeldet wurde. Problematisch ist es dann, wenn der Käufer dies erledigen muss und nicht will. Es dauert wohl einen Monat bis das Fahrzeug zwangsstillgelegt werden kann.

Nun sieht es so aus, dass es sich wohl um einen Teilkaskoschaden handelt, ich würde also in der Versicherung nicht höher gehen, jedoch sehe ich es nicht ein einen "offensichtlichen" Betrug zu unterstützen. Er will quasi, dass ich ihm die Vollmacht gebe, dass er den Schaden über meine Versicherung abrechnen kann und das kann ja alles mögliche sein, deshalb werde ich das nicht tun.

Im Vertrag steht exakt drin um welche Uhrzeit das Fahrzeug verkauft wurde. Das Problem ist, ich kann als Versicherungsnehmer garnicht mehr dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug entsprechend behandelt wird bspw. nicht mit offenem Fenster am Straßenrand steht. Das Straßenverkehrsamt hat von mir bereits die Information bzw. eine Kopie des Kaufvertrages erhalten.

Über weitere Tipps wäre ich sehr dankbar bspw. wie man das Auto früher stilllegen kann wenn sich der Käufer weigert das KFZ abzumelden.

Gruß,

Alex

am 24. September 2009 um 14:49

Wie bereits geschrieben, nix unterschreiben und abtreten.

Schick auf jeden Fall eine Kopie vom Kaufvertrag an die Zulassungsbehörde (ZB) und Deine Versicherung - die ZB kennt dann den neuen Besitzer (auch wenn nicht umgemeldet) und Deine Versicherung sollte dann an den Käufer eigentlich eine "Erwerberkündigung" schicken.

Das ihm das Auto 'aufgebrochen' wurde, ist sein Pech und er kann Dir gar nichts.

Die Drohung, daß er die Abmeldung hinauszögern will, kannst Du auch ignorieren, da sich der Vertrag mit einem neuen Vertrag durchaus 2-4 Wochen überschneiden kann (abhängig von Deiner Versicherung).

Gruß

Andyy

Ich würde den Fall erstmal Deiner Versicherung schildern. Die sind schließlich diejenigen, die in der Haftung stehen, solange das Fahrzeug eben noch angemeldet ist und somit bei denen versichert ist...

War der Wagen teilkasko versichert? Denn das ist ja ein ganz klarer Teilkasko-Schaden, und da es bei der Teilkasko ja keine Schadensfreiheitsklassen gibt würde es auch, wenn Deine Versicherung den Schaden übernimmt, für Dich keine Nachteile, sprich Rückstufung oder sowas, geben.

Aber ansonsten dürfte sich Deine Versicherung dann mit dem Händler auseinandersetzen, um die Lage zu klären.

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Ich würde den Fall erstmal Deiner Versicherung schildern. Die sind schließlich diejenigen, die in der Haftung stehen, solange das Fahrzeug eben noch angemeldet ist und somit bei denen versichert ist...

War der Wagen teilkasko versichert? Denn das ist ja ein ganz klarer Teilkasko-Schaden, und da es bei der Teilkasko ja keine Schadensfreiheitsklassen gibt würde es auch, wenn Deine Versicherung den Schaden übernimmt, für Dich keine Nachteile, sprich Rückstufung oder sowas, geben.

Aber ansonsten dürfte sich Deine Versicherung dann mit dem Händler auseinandersetzen, um die Lage zu klären.

Gruß, Jens

Selten so viel Müll am Stück zu lesen (sorry, aber das musste mal raus).

Mit dem Kaufvertrag (Vorteil wenn die Uhrzeit drin steht) gehen die Pflichten auf den Käufer über. Deine Versicherung ist komplett aussen vor. Ich würde meiner Versicherung gar nix melden, da meinem Wagen auch nix passiert ist, gehört jetzt ja jemanden anderen. Und dem zur Folge gibt es auch nix zu unterschreiben.

In jedem Standart Kfz.-Verkaufsvertrag steht u.a.

"Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachten Unfallschaden nicht den Schadenfreihheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist."

Quelle: ----> klick

Themenstarteram 25. September 2009 um 8:14

Also sehe ich es richtig, dass ein Haftpflichtschaden ab dem Moment des Verkaufes auf den Käufer übergeht ? Sprich: Egal was passiert, ich steige nicht in der Versicherung.

Mittlerweile habe ich viele Telefonate geführt und das Auto wird - wenn nicht vorher abgemeldet - nach 4 Wochen Zwangsstillgelegt. Der Käufer des Fahrzeugs hat nun einen Anwalt eingeschaltet und bei meiner Versicherung angerufen. Das ist jedoch absolut lächerlich, da es ja in meinem Ermessen liegt ob ich einen Teilkaskoschaden melde oder eben nicht.

Ich denke, dass ich nun einfach abwarten werde und die Behörden arbeiten lasse. Das KFZ wird früher oder später abgemeldet sein und Haftpflichttechnisch kann der Käufer mir ja scheinbar nichts.

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

 

Selten so viel Müll am Stück zu lesen (sorry, aber das musste mal raus).

Na Du bist ja ein ganz Schlauer....

Mir ist auch klar, dass mit dem Verkauf die Haftung auf den Käufer übergeht, deswegen habe ich es immer so gehandhabt, dass ich einen Kaufvertrag direkt nach der Unterschrift des Käufers sowohl an die Zulassungsstelle als auch an die Versicherung gefaxt habe. Kann ja schließlich auch auf der Fahrt des Käufers nach Hause was passieren...

Hier hat aber jemand, der ein Problem hat und um seine Versicherung fürchtet, eine Frage gestellt, und ich würde mich als Versicherungsnehmer als erstes mit meinem Versicherer in Verbindung setzen und das ganze schildern, damit die den Sachverhalt kennen! Denn das ist mein Ansprechpartner...

Wenn der Käufer, der ja, wenn er den Versicherer nicht kennt, diesen über den Zentralruf der Versicherer leicht herausbekommt, sich selbst an den Versicherer wendet müssen die ja auch irgendwas unternehmen, und wer weiß, was der denen bei der Versicherung erzählt!

Dann bin ich als Noch-Halter des Fahrzeuges jedenfalls auf der sicheren Seite...

Gruß, Jens

Themenstarteram 25. September 2009 um 8:50

Mir wurde von einigen Seiten erzählt, dass ich selbst für einen Haftpflichtschaden aufkommen müsste, dem ist jedoch nicht so, sehe ich das richtig ?

Zitat:

Original geschrieben von A1exxx

Also sehe ich es richtig, dass ein Haftpflichtschaden ab dem Moment des Verkaufes auf den Käufer übergeht ? Sprich: Egal was passiert, ich steige nicht in der Versicherung.

na ja, nicht der Schaden geht an den Verkäufer, sondern das Risiko, aber: ja, du steigst nicht in der Versicherung - aber natürlich zahlt deine Versicherung auch nichts mehr

Zitat:

Original geschrieben von A1exxx

ir wurde von einigen Seiten erzählt, dass ich selbst für einen Haftpflichtschaden aufkommen müsste...

Doch, für Schäden, in denen du haftpflichtig bist, must du (oder deine versicherung) aufkommen. Aber in diesem Fall - nach Verkauf des Fahrzeuges - bist du nicht mehr haftpflichtig. Also in diesem Fall: nein, weder du noch die Versicherung können hier in Regress genommen werden.

Jetzt klarer ?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

War der Wagen teilkasko versichert? Denn das ist ja ein ganz klarer Teilkasko-Schaden, und da es bei der Teilkasko ja keine Schadensfreiheitsklassen gibt würde es auch, wenn Deine Versicherung den Schaden übernimmt, für Dich keine Nachteile, sprich Rückstufung oder sowas, geben.

Selbst ein Teilkaskoschaden ist ein Nachteil.

Da dieser zwar in genau diesem Moment dem Versicherungsnehmer keine Kosten verursacht, aber später vielleicht zum Verlust der Teilkasko führen kann.

Ich hatte mal 3 defekte Frontscheiben in 1,5 Jahren. Dann wurde mir angedroht dass ich beim nächsten Teilkaskoschaden aus der Teilkasko gekündigt werde.

Gruß

yo-chi

am 25. September 2009 um 13:20

yo-chi, Du hast es auf den Punkt gebracht.

Jeder gemeldete Schaden fällt auf den VN zurück und wirkt sich negativ auf die Vertrags-/Kundenhistorie aus...wenn dann noch (wie hier geschrieben) ein Betrugsverdacht mit in Spiel kommt, dann ist bei der Versicherung ganz schnell der "Ofen aus"

@Alex:

Lass Dich nicht in Boxhorn jagen, geh einfach in die offensive und droh mal mit 'nem Anwalt - wikt wunder :)

am 25. September 2009 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Selten so viel Müll am Stück zu lesen (sorry, aber das musste mal raus).

Dem kann ich nur voll und ganz beipflichten.

 

Mit dem Verkauf des Fahrzeuges gehen sämtliche Pflichten aber auch Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Und das bezieht sich nicht nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung sondern auch auf die Kaskoversicherung. Hier benötigt der Käufer des Fahrzeuges keine Abtretungserklärung, um die Rechte aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen - er kann seine Rechte auf Schadenersatz mit der Vorlage des Kaufvertrages begründen.

 

Auch habe ich allen Beiträgen einen "offensichtlichen Betrugsverdacht" nicht entnehmen können. Der Diebstahl von Airbags und Navi ist so ungewöhnlich nicht.

 

@TE

Das deine Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen wird, wirst du nicht verhindern können. Ein Nachteil entsteht dir - ausser dem Hinweis von yo-chi - im eigentlichen Sinne nicht und der all zu gern erteilte Hinweis, hier mit einem Anwalt zu drohen, wirkt mit Sicherheit keine Wunder. Setzt dich mit deinem Versicherer in Verbindung und erkläre diesem die Situation.

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