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Rießen Schreck nach Autokauf!! Hilfe !!!
Ich habe vor ca. 3 Wochen ein Auto gekauft. Anscheinend hatte das Auto einen gröberen Unfall auf der rechten Seite. Im Kaufvertrag stand nichts von "Unfallfrei" oder "Unfallauto".
Gesagt hat er mir auch nicht dass das Auto einen Unfall hatte.
Ich wollte neue Lautsprecher in die Türen einbauen. Also Innenverkleidung runter. Bei der Fahrerseite alles Normal bis auf einen Nicht Original Lautsprecher. Bei der Beifahrerseite kam das Entsetzen. Innen war die Tür ROT also nicht die Originale dar das Auto blau ist.
Also habe ich bei der hinteren Tür die Innenverkleidung abgenommen, und siehe da, diese ist auch Rot.
Also bin ich zu einem Mechaniker gefahren und der hat sich das Ganze mal genauer angesehen. Er hat festgestellt dass nicht nur die Türen ausgetauscht worden sind sondern auch der hintere Kotflügel neu eingeschweißt wurde. Also Schweißarbeiten an der Karosserie. Davon wurde mir beim Autokauf nichts gesagt. Es ist die GANZE Rechte Seite vom Auto nicht mehr Original und die Spaltmaße passen überhaupt nicht zusammen und die Tür lässt sich nicht leicht schließen
Jetzt würde Ich gerne wissen ob ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann ?
Anscheinend wusste der Vorbesitzer was von den Unfallschäden weil er Neue Lautsprecher eingebaut hat und somit auch die innere Rote Seite der Türen gesehen haben muss. Mir wurde nichts davon gesagt.
Im Kaufvertrag steht nichts von "Unfallfrei" oder "Unfallwagen". Hat der Verkäufer nicht die Pflicht dem Käufer zu sagen ob es sich um einen Unfallwagen handelt ?
Hab ich Chancen um den Kaufvertrag rückgängig zu machen ?
Vielen Dank für die Antwort im Vorraus
Beste Antwort im Thema
...immer wieder lustig, das Thema, die Erwartungen und die Reaktionen.
Guter Mann, was willst Du? Das ist ein 500 bis vielleicht 1500 Euro Karren... die sind selten im Neuzustand und wenn die ganze Gschichte ansonsten passt, korrekt gemacht wurde und der Wagen fährt usw. usf... wayne? Fährst ohne Türverkleidung (wegen der roten Farbe ), passt die Spur nicht mehr oder ist dies das erste 13 Jahre alte Gefährt, dessen Türen nicht mehr ein sattes Plllooohopp beim Schließen von sich geben (mal eine Einstellung versucht?)? Wertverlust beim Wiederverkauf aus 3.ter Hand ist jedenfalls nicht zu befürchten
Ferner... was steht jetzt genau im Vertrag? Bin immer wieder fasziniert, was so manche ohne das zu kennen schon alles zu raten müssen glauben. Was hat der Karrn gekostet usw. usf. - warum alles aus der Nase ziehen lassen?
Geh halt zum Anwalt, verplemper eine Menge Zeit, fahr am besten derweil noch mit dem Hobel rum (das wird dann abgezogen), leg Geld aus und am Ende... gibts einen Vergleich und Du beisst dich in den Allerwertesten.
Alternativ würde jeder normale Mensch vermutlich einfach mal den Verkäufer anrufen und ganz ruhig und sachlich die Lage schildern.. fragen, was da Sache war, wer es ggf. repariert hat und warum das ggf. nicht gesagt wurde... und wenn der Preis in der Tat deftig gewesen sein sollte (dann frag ich mich eh, weil real gibts ganze Wagenladungen dieser Möhre in klasse Zustand für ein Butterbrot und wenn man schon relativ viel zahlt... schaut man doch auch genauer hin?), dann versucht man sich ggf. auf einen schnellen Hunni Nachlass zu einigen und hat damit im Endeffekt mehr in der Hand, als ein mords Fass öffnen jemals bringen kann. Am Ende war die Seite einfach verrostet oder ein Bagatellschaden an sich... und einer hat eben auch gleich die hintere Seitenwand aus einem Schlachter etwas großzügiger rausgeschnitten und verwendet. Und dann? *schmunzel*
Hat der Karren eh nur 500 oder so gekostet... wird doch die ganze Gschicht schon absurd?
Ich muss mich immer wieder wundern, dass es überhaupt noch Leute gibt, die einem anderen die Möglichkeit bieten, einen billigen und fahrbaren Untersatz (mehr ist das nunmal nicht mehr) kaufen zu können - sollte es aufgrund all dieser überzogenen Erwartungen und deartigen Aktionen irgendwann praktisch nur noch Gebrauchte ab 6 Mille aufwärts geben... hör ich schon das nächste Geheul? *lach*
Ne, is mir auch schon lange zu blöd, ich halts wie Magirus - und wenn ein Kübel in diesen Preisregionen noch wie eine Eins mit Stern, auf neuen Reifen von mir aus auch noch, dasteht ... geht er konsequent nach Afrika oder in die Schrottpresse (weil mit Teilen ja das Geschiss auch nicht anders läuft)! Wie oft wurde ich seitdem schon halb angebettelt, das ach so tolle Auto büüüütte doch an den Billigsucher zu verkaufen - never ever, siehe all die diesbezüglich ähnlichen Freds allein schon hier.
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62 Antworten
Also ich finde die Chancen stehen gut...
Der Verkäufer hat die Pflicht darauf hinzuweisen.
das zauberwort heißt
rückwabwicklung
inkl schadensersatzansprüche geltend machen.....
ab zum anwalt. auch wenn du keine rechtsschutz hast, das kannst du gar nicht verlieren falls es zum prozess kommt.
und die erst anwaltliche beratung ist in der regel immer kostenlos.....
viel glück. wobei, das brauchst du gar nicht :-)
Darf man mal fragen, was ist das für ein Auto, wie alt und was hast Du bezahlt?
Zitat:
Original geschrieben von blödesdach
das zauberwort heißt
rückwabwicklung
inkl schadensersatzansprüche geltend machen.....
ab zum anwalt. auch wenn du keine rechtsschutz hast, das kannst du gar nicht verlieren falls es zum prozess kommt.
und die erst anwaltliche beratung ist in der regel immer kostenlos.....
viel glück. wobei, das brauchst du gar nicht :-)
Sehr pauschale Aussage
Ohne einen Kaufvertrag gesehen zu haben und ohne das plötzlich doch noch Zeugen für welche Aussagen auch immer Auftauchen würde ich die Rückabwicklung zwar angehen, aber vorsichtig.
Eine Erstberatung beim Anwalt ist nicht soo teuer und bei einigen Schutzbriefen oder Automobilclubs sogar Kostenlos.
Ein Foto oder Scan vom Vertrag (natürlich mit geschwärzten persönlichen Angaben) wäre hilfreich.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von blödesdach
das zauberwort heißt
rückwabwicklung
inkl schadensersatzansprüche geltend machen.....
ab zum anwalt. auch wenn du keine rechtsschutz hast, das kannst du gar nicht verlieren falls es zum prozess kommt.
und die erst anwaltliche beratung ist in der regel immer kostenlos.....
viel glück. wobei, das brauchst du gar nicht :-)
Beratung ist nur kostenlos, wenn RA anschliessend beauftragt wird.
Ansonsten maximal 190 € plus MWST plus Auslagen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von blödesdach
das zauberwort heißt
rückwabwicklung
inkl schadensersatzansprüche geltend machen.....
ab zum anwalt. auch wenn du keine rechtsschutz hast, das kannst du gar nicht verlieren falls es zum prozess kommt.
und die erst anwaltliche beratung ist in der regel immer kostenlos.....
viel glück. wobei, das brauchst du gar nicht :-)
Beratung ist nur kostenlos, wenn RA anschliessend beauftragt wird.
Ansonsten maximal 190 € plus MWST plus Auslagen.
O.
na dann such dir mal einen anwalt :-)
eine erstberatung muss kostenlos sein.
da gibt es bei den rechtsanwälten so schöne vorschriften, die sind bindent.........
und wie du selber sagst, max. , nicht min. :-)
aber wer vorher fragt.... zahlt halt nix
Wenn ich da von dem anderen Thread ausgehe, den du erstellt hast, reden wir hier von einem 15-20 Jahre halten Honda Prelude.
...und den dann auch noch gekauft oder auf so grundlegende Dinge zu achten wie "schließen die Türen sauber" oder "sind die Spaltmasse OK"
Nix für ungut, aber spätestens wenn die Karre jetzt noch 5-10 Vorbesitzer hat, wird es ne recht interessante Aufgabe werden, da jetzt irgendwem irgendwas zu beweisen.
Als privater Verkäufer würde da auch erstmal den Standpunkt vertreten "wie, was, ne ich weis da von nix, ich versteh nix von Autos"
Grübel...dachte die Rechtsexperten hier haben den Fall bereits erfolgreich aufgeklärt! Einige geben dem TE ja bereits Glückwünsche zum gewonnenen Prozess....
"Ist doch eine totsichere Sache...ab zum Anwalt...worauf noch warten!"
"Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand" (nicht wörtlich nehmen)....
Zitat:
Original geschrieben von Stefan_Raba
Wenn ich da von dem anderen Thread ausgehe, den du erstellt hast, reden wir hier von einem 15-20 Jahre halten Honda Prelude.
Da es sich bei dem Fahrzeug um einen 2 Türer handelt muss es ein anderes Fahrzeug sein
Wieviel Türen hat denn ein Honda Prelude....eine links und eine rechts..oder irre ich....
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wieviel Türen hat denn ein Honda Prelude....eine links und eine rechts..oder irre ich....
Jup in jeder Baureihe
Und da er von hinterer Türe in seinem Eingangspost schreibt fällt dieser schon mal flach....
Verdammt.... Stimmt! Überlesen....Danke!
Zitat:
Original geschrieben von blödesdach
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Beratung ist nur kostenlos, wenn RA anschliessend beauftragt wird.
Ansonsten maximal 190 € plus MWST plus Auslagen.
O.
na dann such dir mal einen anwalt :-)
eine erstberatung muss kostenlos sein.
da gibt es bei den rechtsanwälten so schöne vorschriften, die sind bindent.........
und wie du selber sagst, max. , nicht min. :-)
aber wer vorher fragt.... zahlt halt nix
Ja, genauso wie der erste Einkauf beim neuen Supermarkt auch kostenlos sein muss. Übrigens: wer erstmals in die Autowerkstatt fährt, der zahlt auch nichts! Das erste Konto bei der Bank des Vertrauens ist ebenfalls immer umsonst! Ein Glück, dass wir im Schlaraffenland leben ...
Gehe jetzt gleich in die Kneipe um die Ecke, da ist das erste Bier auch per Gesetz ein Freibier
@ TE
Ein paar brauchbare Infos zum Auto, Kaufpreis, Vertrag, und schon sind viele hilfreiche Antworten programmiert...