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Roll von Polizei einbehalten

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 13:45

Hallo leute hoffe ihr könnt mir Helfen.

Die haben mich erwischt Roller zu schnell erlaubt nach Führerschein nur 50ccm mein Roller fuhr 80kmh laut Test Prüffung bei der Polizei.

 

Und vor 6 Monaten bin ich durch ne abstandsmessung auf der Autobahn mit meinem PKW zu dicht aufgefahren 125 euro und ein monat Fuhrerschein Sperre.

 

Was kommt den jetzt mit der Roller geschichte noch auf mich zu?

Führerschein jetzt ganz weg?

Weil wegen fahren ohne fahrerlaubnis und die ABE ist und war ja auch nicht gültig oder strassenverkehrstauglich.

Oder nur geld Strafe?

 

Mfg mn41astra

 

 

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29 Antworten

Das kann dir niemand sagen...da sind riesen Unterschiede drin. Von Freispruch bis mehrere 1000€ Geldstraße in Verbindung mit Fleppe weg hat es alles schon gegeben. ;)

das Maximum liegt sogar bei einem Jahr gesiebte Luft ... (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

ist aber in diesem Fall eher unwahrscheinlich ...

du warst halt ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis unterwegs ...

Zitat:

Original geschrieben von mn41astra

Und vor 6 Monaten bin ich durch ne abstandsmessung auf der Autobahn mit meinem PKW zu dicht aufgefahren 125 euro und ein monat Fuhrerschein Sperre.

Du meinst sicher 1 Monat Fahrverbot, 1 Monat FE-Sperre gibt es nicht.

Zitat:

Was kommt den jetzt mit der Roller geschichte noch auf mich zu?

Die übliche Strafanzeige nach StVG §21.

Zitat:

Führerschein jetzt ganz weg?

6 Flens kommen hinzu. Wieviel hast Du dann? Bist Du in der Probezeit in irgendeiner Verwarnungsstufe? Hast Du schon eine Verkehrsstraftat auf Deinem Konto?

Die Fahrerlaubnis kann weg sein - auch verwaltungsmäßig im Rahmen einer MPU. Aber nur 1x Fahren ohne FE reicht dafür nicht.

Zitat:

...und die ABE ist und war ja auch nicht gültig oder strassenverkehrstauglich.

Egal, nur die Straftat zählt, nicht das Kleinvieh.

Zitat:

Oder nur geld Strafe?

Im Erwachsenenstrafrecht Geldstrafe, ja (rund ein halbes Monatsgehalt). Theoretisch auch bis 1 Jahr Freiheitsstrafe, aber das nur bei sehr hartnäckigen Straftätern, die eh schon längst keine Fahrerlaubnis mehr haben.

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 14:00

Hi ja ich mein 1 Monat Fahrverbot mit den 6 Punkten und die 3 vom Fahrverbot 9in der probezeit bin ich schon raus.Bin 24 jahrwe und mein führerschein habe ich mit 18 gemacht.

 

Mfg mn41astra

Dann bleibt es jetzt beim teuren Spaß.

Aber das nächste Mal kann schon ziemlich unlustig werden.

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 14:37

Danke! Wie viel ganz den werden an Geld?

Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. 30 Tagessätze = 1 Monatsgehalt (netto).

Ich weiß nicht, wieviel Du verdienst und ich weiß auch nicht, ob der Staatsanwalt sich die Mühe macht, das herauszufinden oder einfach irgendein plausibles Einkommen (anhand Deiner Berufsangabe) unterstellt.

30 Tagessätze wären imo schon recht heftig, ich rechne mit weniger. Aber diverse Gebühren halt noch dazu.

verate mir bitte wie sie dich gekriegt haben?

auch mit einem getunten roller kann man normal fahren...oder bist du gerast wie verrückt?

 

wars etwa anhalten auf verdacht ?

 

 

Aus meiner Sicht wären 30 Tagessätze eigentlich zu wenig!

Wer illegal mit frisierter Kiste auf öffentlichen Straßen unterwegs ist gefährdet nicht nur sich sondern in großem Maße auch andere. Das gehört unnachgiebig bestraft.

Zitat:

Original geschrieben von mn41astra

Die haben mich erwischt Roller zu schnell erlaubt nach Führerschein nur 50ccm mein Roller fuhr 80kmh laut Test Prüffung bei der Polizei.

 

Und vor 6 Monaten bin ich durch ne abstandsmessung auf der Autobahn mit meinem PKW zu dicht aufgefahren 125 euro und ein monat Fuhrerschein Sperre.

Wenn du das Geld, welches dich dieser "Spaß" jetzt kosten wird, in den Führerschein Klasse A investiert hättest, wäre es eine sinnvollere Geldanlage gewesen.

Zitat:

Wer illegal mit frisierter Kiste auf öffentlichen Straßen unterwegs ist gefährdet nicht nur sich sondern in großem Maße auch andere.

der EINZIGE der Leute gefährdet ist der hohle Bürokratenaffe der sich den Scheißdreck mit der 45km/h Drosselung ausgedacht hat ...

Zitat:

Das gehört unnachgiebig bestraft.

nein, das entdrosseln einer solchen 45km/h Leichte (genau das was hier wohl passiert ist) gehört als aktiver Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr belohnt ...

aber dieses Thema scheint ja mom hier sehr beliebt zu sein :rolleyes:

mal abgesehen davon das wir nicht wissen "wie viel" der TE nun letztendliche bekommen hat ...

Ich frage mich immer, welche Gründe dafür vorliegen, daß man als Erwachsener mit FS Klasse B nicht auch gleich noch den Klasse A macht, wenn man unbedingt ein schnelleres Krad fahren möchte und stattdessen durch Manipulationen an 50ern in die Illegalität abdriftet. Das lohnt doch hinten und vorne nicht.

das es für viele gerade mal für Klasse B reicht von der Kohle her ist dir schon klar oder ?

mal abgesehen davon das es ja letztendlich nicht um das schneller fahren sondern um das sicher fahren geht ... eine Anhebung des Tempolimits auf 60km/h würde schon völlig genügen um die Sicherheit erheblich zu erhöhen ... im Osten unseres Landes hat das über Jahrzehnte funktioniert ... aber außerdem Grünpfeil (für dessen korrektes Verständnis offenbar 95% der "Wessis" zu blöd sind) hat ja keine der sinnvollen Regelungen aus der Straßenverkehrsordnung der DDR die Wende überlebt ...

die 50km/h der alten Westregelung waren grenzwertig aber ausreichend, das 40km/h zu wenig waren hatte man ja ende der 80er Begriffen und auf 50 erhöht ... heute ist man aber so dumm um sich von hirnlosen Eurokraten am grünen Tisch in Brüssel vorschreiben zu lassen was man zu tun hat ... und da ist es dann auch selbstverständlich eine ganze Fahrzeugklasse zu lebensgefährlichen Harakirikisten zu machen ...

das die große "Tuningwelle" erst rollt seit dem es die 45km/h Regel gibt ist ja nix neues ... schon merkwürdig, oder ?

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

das es für viele gerade mal für Klasse B reicht von der Kohle her ist dir schon klar oder ?

Natürlich ist mir das klar. Gerade unter diesem Aspekt halte ich es ja für Wahnsinn, das Risiko, welches die Illegalität impliziert, einzugehen.

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