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Roller anhänger selber bauen (Bitte um rat)
Moin mit MotorTalker
Wie schon oben beschrieben wollte ich mir einen anhänger für meinen 50ccm roller basteln.
Mein thema bezieht sich eher auf tipps wie:
-Was für material benutzen?
-Wieviel gewicht sollte der hänger maximal haben?
-Welche maße sollte der hänger haben? usw...
Was mein knowhow mit Schweißen und schloßern betrifft,habe ich damit schon erfahrung.
Habe schon paar hänger für fahrräder gamacht (Hobbymäßig)
Aber wenn es von einem motor gezogen wird habe ich schon etwas mehr respekt vor den maßen und standarts.
Jedenfals sollte es ein Einradhänger werden,sprich beiwagen.
Lebe nicht in Deutschland,kenn mich also nicht so richtig mit den genauen namen aus.
Was auch das betrifft muss ich mir auch keine sorgen wegen TüV usw. sorgen machen.
Was die "zugmaschiene" betrift ist es ein 50ccm roller der marke Tin Mateo,wohl eher bekannt als Baotian.
Der roller wird nicht gedrosselt und schaft 65 km/h spitze auf gerader strecke.
Was auch die nutzung des hängers betrift werden es kaum mehr als 50kg last sein.
Eher für ausflüge, sack 2/3 kilo sack kohle,einen kleinen grill und sonst so sachen die nicht unter den sitz oder den gepäckträger passen.
Das währe es im algemeinen. Hoffe das Ich mich korrekt ausgedrückt habe und freue mich schon auf eure profitips
Beste Antwort im Thema
Moin,
zu dem Thema hat sich ein Moderator mal viel mühe gemacht.
Zitat:
So für die Leute die es Interessiert hier die Auskunft der DEKRA: Zitat.....
Voraussetzung für das Ziehen von Anhängern durch Kraft- oder Leichtkraft-
räder ist natürlich eine zulässige Anhängelast. Diese können Sie sich
sicherlich vom Rollerhersteller bestätigen lassen. Evtl. kann dieser auch
Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw. zur Anhängekupplung oder der
Zugkrafteinleitung in den Rahmen/Karosserie machen.
Die Anhängekupplung und auch die Zugkupplung am Anhänger müssen eine
Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO besitzen und für einander geeignet sein.
Sollte der Fahrzeughersteller sich bezüglich Anhängelasten bedeckt halten
muss ein amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) diese im Einzelverfahren prüfen,
festlegen und dann auch eintragen lassen. Dieser Sachverständige kann
i.d.R. auch Gutachten zur Erlangung einer Einzelbauartgenehmigung für
Anhänge- und Zugkugelkupplungen erstellen.
Und er ist auch der Sachverständige der einen Eigenbauanhänger für
Motorräder hinsichtlich einer Einzelbetriebserlaubnis begutachten und
abnehmen kann.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen,
Richtlinien bzw. Merkblättern liegen im persönlichen Ermessensspielraum
des jeweiligen Sachverständigen.
Sollten dazu Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durchzu-
führen und individuell zu bewerten.
Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt
wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen.
Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der
jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob
über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den
Bauteilen zu erwarten ist.
Grundsätzlich ist es möglich Anhänger hinter Krafträdern oder Klein- bzw.
Leichtkrafträdern mitzuführen, jedoch ist dazu einiges zu beachten.
Anhänger hinter Krafträdern oder Kleinkrafträdern unterliegen nicht der
Zulassungspflicht. Jedoch benötigen diese eine Betriebserlaubnis, wenn der
Anhänger nach 1961 erstmals in den Verkehr gekommen ist oder neu gebaut
wird.
Die Zulassungsfreiheit ist übrigens ähnlich wie z. B. bei einem
Kleinkraftrad.
Hinter Leichtkraftrad oder -Roller, Kraftrad oder -Roller ist das amtlichen
Kennzeichens (ohne amtlichen Stempel) an der
Anh.-Rückseite zu wiederholen.
Eine eigene Versicherung ist
übrigens nicht erforderlich.
Die Abmaße eines "Moped-Anhängers" sind nicht gesondert reglementiert.
Allgemein gelten als Höchstmaße für Kraftfahrzeuge und Anhänger die
Abmessungen lt. §32 StVZO.
Ein Fahrradanhänger kann die Forderungen u.U. erfüllen.
Anhängekupplungen, auch die an Mokicks oder Motorrollern, gehören zu
den bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen.
Ihr Anbau muss geprüft werden. Falls für das Teil ein Prüfzeugnis gem.
§19(3) StVZO vorliegt und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und
ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.
Sollten Sie keinen Nachweis für die Kupplung haben, muss ein amtlich
anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) diese Änderung als Begutachtung nach §21 StVZO
und ggf. §13 FzTV durchführen.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Zum Betreiben eines selbst- bzw. umgebauten Anhängers benötigen Sie ein
Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis, das von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erstellt werden muss.
Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 67 der Straßen-
verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Der Anhänger muss natürlich auch den Vorschriften entsprechen. Dazu zählen
unter Anderem auch die Fahrtrichtungsanzeiger.
Alle rückwärtigen vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen sind
symmetrisch links und rechts erforderlich.
Allgemein gilt:
Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher
Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet,
behindert oder belästigt.
Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr
mehr als unvermeidbar gefährden
Zur Anhängelast:
Gebremst:
Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für
zulässig erklärter Wert.
Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt:
Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz
Ungebremste 1-achsige Anh.:
Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz
demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über
diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge-
bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg
noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll
beladen nicht mehr wiegen.
Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die
nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf.
Fachhandel).
Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk.
gekommen sind, gilt:
Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz
müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Ähnliche Themen
30 Antworten
Ich würde für bessere Fahrstabilität allerdings einen 2 Rädrigen anhänger wählen.
Ein Einrädriger muss ja auch für kurvenfahrten ''gelenkig'' Gemacht werden und mit der Neigung des Rollers gehen.
Als Material würde ich Aluminium wählen mit einem Stahlrohr Rahmen
Da kann man sich was schönes draus basteln.
Eine Lichtanlage am Anhänger sollte aber auch im Ausland Pflicht sein für Blinker, Brems und Fahrlicht.
Die einfachere Lösung dürfte ein 2Rädriger Anhänger werden der nur bei bedarf am Gepäckträger/Kupplung angehängt wird.
Die Seitenwagenkonstruktion dürfte deutlich schwieriger zu realisieren sein. Zuerst Haltepunkte suchen wo ein Beiwagen angeschraubt werden kann mindestens unten 2 Stück und ein Stück höher ein weiterer. Entweder alles an der Schwinge oder alles am Rahmen
Oder gleich einen kp Eigenbau
Beide in den Bildern gezeigten Varianten brauchen eine aufwändige Kupplung. Beim Einspuranhänger ähnelt diese einem Kardangelenk. Ein Beiwagen ist noch wesentlich schwieriger zu befestigen. Ich behaupte mal, dass das bei den gängigen Chinarollern unmöglich ist, da ein Rahmen für den hinteren Befestigungspunkt am Roller schlicht nicht vorhanden ist. Und an der Schwinge kann man nichts festmachen, da diese sich ja bewegt. Die Kräfte, die bei der Fahrt am Roller zerren, sind auch nicht unerheblich. Im Bild 2 sieht man schön den oberen Befestigungspunkt.
Wenn es wirklich ein Anhänger sein soll, ist die Zweispurvariante die am einfachsten realisierbare.
Gruß Martin.
Moin,
zu dem Thema hat sich ein Moderator mal viel mühe gemacht.
Zitat:
So für die Leute die es Interessiert hier die Auskunft der DEKRA: Zitat.....
Voraussetzung für das Ziehen von Anhängern durch Kraft- oder Leichtkraft-
räder ist natürlich eine zulässige Anhängelast. Diese können Sie sich
sicherlich vom Rollerhersteller bestätigen lassen. Evtl. kann dieser auch
Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw. zur Anhängekupplung oder der
Zugkrafteinleitung in den Rahmen/Karosserie machen.
Die Anhängekupplung und auch die Zugkupplung am Anhänger müssen eine
Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO besitzen und für einander geeignet sein.
Sollte der Fahrzeughersteller sich bezüglich Anhängelasten bedeckt halten
muss ein amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) diese im Einzelverfahren prüfen,
festlegen und dann auch eintragen lassen. Dieser Sachverständige kann
i.d.R. auch Gutachten zur Erlangung einer Einzelbauartgenehmigung für
Anhänge- und Zugkugelkupplungen erstellen.
Und er ist auch der Sachverständige der einen Eigenbauanhänger für
Motorräder hinsichtlich einer Einzelbetriebserlaubnis begutachten und
abnehmen kann.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen,
Richtlinien bzw. Merkblättern liegen im persönlichen Ermessensspielraum
des jeweiligen Sachverständigen.
Sollten dazu Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durchzu-
führen und individuell zu bewerten.
Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt
wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen.
Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der
jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob
über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den
Bauteilen zu erwarten ist.
Grundsätzlich ist es möglich Anhänger hinter Krafträdern oder Klein- bzw.
Leichtkrafträdern mitzuführen, jedoch ist dazu einiges zu beachten.
Anhänger hinter Krafträdern oder Kleinkrafträdern unterliegen nicht der
Zulassungspflicht. Jedoch benötigen diese eine Betriebserlaubnis, wenn der
Anhänger nach 1961 erstmals in den Verkehr gekommen ist oder neu gebaut
wird.
Die Zulassungsfreiheit ist übrigens ähnlich wie z. B. bei einem
Kleinkraftrad.
Hinter Leichtkraftrad oder -Roller, Kraftrad oder -Roller ist das amtlichen
Kennzeichens (ohne amtlichen Stempel) an der
Anh.-Rückseite zu wiederholen.
Eine eigene Versicherung ist
übrigens nicht erforderlich.
Die Abmaße eines "Moped-Anhängers" sind nicht gesondert reglementiert.
Allgemein gelten als Höchstmaße für Kraftfahrzeuge und Anhänger die
Abmessungen lt. §32 StVZO.
Ein Fahrradanhänger kann die Forderungen u.U. erfüllen.
Anhängekupplungen, auch die an Mokicks oder Motorrollern, gehören zu
den bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen.
Ihr Anbau muss geprüft werden. Falls für das Teil ein Prüfzeugnis gem.
§19(3) StVZO vorliegt und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und
ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.
Sollten Sie keinen Nachweis für die Kupplung haben, muss ein amtlich
anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) diese Änderung als Begutachtung nach §21 StVZO
und ggf. §13 FzTV durchführen.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Zum Betreiben eines selbst- bzw. umgebauten Anhängers benötigen Sie ein
Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis, das von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erstellt werden muss.
Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 67 der Straßen-
verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Der Anhänger muss natürlich auch den Vorschriften entsprechen. Dazu zählen
unter Anderem auch die Fahrtrichtungsanzeiger.
Alle rückwärtigen vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen sind
symmetrisch links und rechts erforderlich.
Allgemein gilt:
Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher
Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet,
behindert oder belästigt.
Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr
mehr als unvermeidbar gefährden
Zur Anhängelast:
Gebremst:
Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für
zulässig erklärter Wert.
Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt:
Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz
Ungebremste 1-achsige Anh.:
Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz
demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über
diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge-
bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg
noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll
beladen nicht mehr wiegen.
Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die
nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf.
Fachhandel).
Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk.
gekommen sind, gilt:
Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz
müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Hallo
Ich möchte mich für die vielen antworten bedanken.
Das eine zweirädrige konstruktion einfacher ist,ist mir schon klar. Aber genau darin liegt eben der reiz an einspurigen hängern.
Hab auch auf google gesehen wie sie gekoppelt werden. Und mir dazu gleich auch einen alten kardan besorgt,und ein gebrauchtes roller vorderrad samt achse.
Da nirgends etwas über richtige maße steht,nehme ich einfach mal die lenker breite des rollers und länge zwischen beiden rädern, was letztendlich 80cm länge mal 60cm breite währe. Was für meinen gebrauch vollkommen ausreichen müsste.
Habe im anhang auch bilder von meinem lieblings fahrradanhänger.
Dachte mir das selbe model für den roller zu machen. Fals es technische probleme geben sollte würde ich mich natürlich über verbesserungs vorschläge freuen.
mfg Muhamed
Weshalb machst du dir nicht für deinen Fahrradanhänger eine Kupplung die an deinen Roller passt.
Wenn er halbwegs ähnlich zu meinem Rex ist hat er links und rechst hinten ein Auge/Gummidämpfer drin wo du die Kupplung befestigen könntest.
Die Belastung von 2-3Kg Kohle oder ähnlich sollte er problemlos können. Notfalls fahre halt nicht Vollgas mit Rücksicht auf die Radlager des Fahrradrades
Servus Muhamed,
mit Deiner "Eigenkonstruktion des Fahrradanhängers" kannst Du Dich wirklich
sehen lassen !
Ich traue Dir deshalb auch zu, für Deinen 50 ccm Roller einen abnahmefähigen
Einspuranhänger zu bauen !
Allerdings sollte die Senkrechte Drehachse am Zugfahrzeug auch genau senkrecht
stehen, damit sich beim Rangieren (Abknicken des Gespanns) der Anhänger nicht
neigt, sondern (wie das Zugfahrzeug) senkrecht stehen bleibt.
Auch eine waagerechte Drehachse muss eingeplant sein, die ich an Deinem
Fahrradanhänger vermisse !
Ein Kardangelenk besitzt aber beides !
Als Konstrukteur und Benutzer eines solchen Anhängers muss ich allerdings
"Volvo-850-Driver" widersprechen.
Zitat:
Ich würde für bessere Fahrstabilität allerdings einen 2 Rädrigen anhänger wählen.
Ein Einspuranhänger mach konstruktionsbedingt jede Neigungsbewegung des
Zugfahrzeuges mit und kann somit (theoretisch) während der Fahrt nie umkippen !
Beim mehrspurigen Anhänger sieht es anders aus, da der Schwerpunkt durch die
Zentrifugalkraft immer weiter nach oben wandert. Eine weitere Gefahr des Umkippens
birgt die Federung ohne Schwingungsdämpfer bei Bodenwellen in Kurven !
Weitere Informationen erhältst Du auf diesen Seiten des Forums:
http://www.motor-talk.de/forum/roller-haenger-t4738970.html
Auf Seite 2 findest Du auch Bilder von meinem Einspuranhänger.
Zu den Abnahme-Modalitäten hat ja "Joggi-2" schon einen sehr infomativen
Beitrag gebracht !
Viel Spaß und Erfolg beim Konstruieren und
Hallo
Zitat:
@seeigel147 schrieb am 1. Mai 2015 um 19:14:07 Uhr:
Weshalb machst du dir nicht für deinen Fahrradanhänger eine Kupplung die an deinen Roller passt.
Wenn er halbwegs ähnlich zu meinem Rex ist hat er links und rechst hinten ein Auge/Gummidämpfer drin wo du die Kupplung befestigen könntest.
Die Belastung von 2-3Kg Kohle oder ähnlich sollte er problemlos können. Notfalls fahre halt nicht Vollgas mit Rücksicht auf die Radlager des Fahrradrades
Die kupplung würde so nicht passen.Hier mal ein bild von meinem roller:
http://www.motopuls.hr/.../052TS_Tin_Matteo50-4T.jpg
Diesen Fahrrad anhänger habe ich persöhnlich mit 60kg last getestet,glaube das der noch mehr schaft.
Aber ich bin ja kein zugtier
@heinkel-bernd
Erst mal danke für deinen lob was den Fahrrad anhänger angeht.
Muss dir für deinen einachshänger auch mächtigen respkt zollen. Hut ab.
Und deine bilder haben mir auch gewissheit gegeben das meine idee die kupplung
höher zu stellen keinen einfluss auf das fahrverhalten haben müsste.
Was die abnahme betrifft,muss ich mir keine gedanken machen.
Hier in Bosnien ist es noch keine pflicht. Aber fals es doch dazu kommen sollte
will man ja gewapnet sein.
Und was die stabilität angeht muss ich dir nochmal recht geben.
Habe bessere erfahrungen mit einachsern gemacht als mit 2achsern.
Werde mich die tage mal an das projekt wagen und mit bildern auf dem laufenden halten
und eure meinung dazu höhren
mfg Muhamed
@Ninas_Shadow habe deine Bilder angeschaut ,KLASSE! Mein Freund hat selbst bevor er fast Blind wurde Anhänger gebaut! MOTORROLLERANHÄNGER dazu benötigst DU eine Motorradanhängerkupplung Licht darf auch vom Fahrrad sein,Katzenaugen weiß/rot/gelb ..... muß am Gepäckträger des ROLLER´S Befestigt werden ; Für einen Roller gibt es Vorschrift wie Lang/Breit er sein darf ; Wenn DU den Anhänger in kl. Version Baust dabei bedenken das DU Ihn von unten beschwerst ,so das er schön auf der Str. ROLLT und nicht springt ! Keinen TÜV/Gutachter (solange DU 25/50 km/h ""FÄHRST"" dran hängst ! ) Es darf auch Fahrradanhänger sein solange sie an eine MotorradanhängerKupplung befestigt ist ,der Anhänger muß nur von unten her Beschwert werden damit er nicht hoppst ! Laut Aussage der Polizei ! Ich selbst habe auch einen Anhänger am Motorroller Hängen ! Achtung Wichtig ! Man braucht kein Zusätzliches Versicherungskennzeichen am Anhänger (wenn man ein`s dran macht gibt es die bei der Versicherung für den kosten-Punkt 10€ ) Verboten ist es dieses selbst zumachen ! Der Anhänger braucht ausreichend hinten 2 Rote Lichter (FAHRRAD) und Katzenaugen rot !
Zitat:
@MARY1958 schrieb am 2. Mai 2015 um 00:58:17 Uhr:
Keinen TÜV/Gutachter (solange DU 25/50 km/h ""FÄHRST"" dran hängst ! ) Es darf auch Fahrradanhänger sein solange sie an eine MotorradanhängerKupplung befestigt ist ,der Anhänger muß nur von unten her Beschwert werden damit er nicht hoppst ! Laut Aussage der Polizei !......Man braucht kein Zusätzliches Versicherungskennzeichen am Anhänger...
Weshalb liest keiner keiner was der TE postet?
Zitat:
@Ninas_Shadow schrieb am 30. April 2015 um 11:20:04 Uhr:
Lebe nicht in Deutschland,kenn mich also nicht so richtig mit den genauen namen aus.
Was auch das betrifft muss ich mir auch keine sorgen wegen TüV usw. sorgen machen.
Zitat:
@Ninas_Shadow schrieb am 1. Mai 2015 um 21:07:24 Uhr:
Was die abnahme betrifft,muss ich mir keine gedanken machen.
Hier in Bosnien ist es noch keine pflicht.
Wenn jemand mit Vorschriften kommt dann doch bitte nicht vom Nabel der Welt = Deutschland sondern von einem unbedeutenden Randstaat namens Bosniens
Ich glaube kaum das der TE jemals mit seinem Gefährt über deutsche Straßen rollt. Und selbst dann wäre die Frage wie die Konstruktion geprüft würde denn rein theoretisch müsste dann jeder Staat durch den jemand mit deutschem Kennzeichen fährt prüfen ob seine Konstruktion/Umbauten den örtlichen Vorschriften entsprechen.
Hallo
Vielen dank seeigel,endlich blickt jemand durch.
Aber mit dem roller mal nach Deutschlan zu kommen währe schon ein tolles erlebniss
Somit dürfte es klar sein das TüV,abnahme etc unnötig sind.
Was mich jetzt noch interessiert ist das gewicht des hängers.
Das der roller das packt weiß ich schon,aber unötiges gewicht braucht ja auch keiner,
wodurch auch die sicherheit nicht leiden sollte.
Den schwerpunkt wollte ich sowieso tiefer legen,aus erfahrung
mfg,Muhamed
Zitat:
@Ninas_Shadow schrieb am 1. Mai 2015 um 21:07:24 Uhr:
Hallo
Zitat:
@Ninas_Shadow schrieb am 1. Mai 2015 um 21:07:24 Uhr:
Zitat:
@seeigel147 schrieb am 1. Mai 2015 um 19:14:07 Uhr:
Weshalb machst du dir nicht für deinen Fahrradanhänger eine Kupplung die an deinen Roller passt.
Wenn er halbwegs ähnlich zu meinem Rex ist hat er links und rechst hinten ein Auge/Gummidämpfer drin wo du die Kupplung befestigen könntest.
Die Belastung von 2-3Kg Kohle oder ähnlich sollte er problemlos können. Notfalls fahre halt nicht Vollgas mit Rücksicht auf die Radlager des Fahrradrades
Die kupplung würde so nicht passen.Hier mal ein bild von meinem roller:
Meine erste Idee war an den Gummipuffern (Bild1+2)
was jedoch nicht geht weil dir auf der Auspuffseite der Träger fehlt.
Solltest du auch so eine Verbindung (Bild 3+4) haben könntest du in das Rohr einen Gewindeeinsatz schweißen und da deinen Kupplung daran befestigen
Wenn nicht wäre noch eine Variation was am Getriebe (Bild 5) festzuschrauben.
Als weitere Möglichkeit könntest du noch an der Gepäckträgeraufnahme eine Kupplung befestigen.
Ein Kardangelenk brauchst du nicht wenn du deine Kupplung so befestigst das sie sich hoch und runter schwenken lässt. Die 2. Drehachse ist das Lenkrohr am Fahrradanhänger
Moin,
ich habe den Satz" ich lebe nicht in Deutschland" zwar gelesen aber war der Meinung wir bewegen und im deutschsprachigen Ausland. Leider lässt dieses Forum ja keine verbindliche Länderkennung zu, was bei Fragen schon mal wichtig wäre.
Innerhalb der EG gibt es ja so was wie eine Harmonisierung. So dürfen Schweizer mit ihren Lernfahrschein auch nicht auf Deutschen Straßen fahren usw.
Problem beim Anhänger das heutige Roller nicht mehr als Zugfahrzeuge gebaut werden. Frühere Nachkriegsmotorräder und Mopeds hatten immer, wie in der DDR auch, die Möglichkeit eine Kupplung anzuschrauben. Dem setzt die Verkleidung bei Roller schon die erste Bremse.
Einer der wegen seiner Ausland Fahrten in heutiger Zeit sich mit der Befestigung einer Kupplung beschäftigt ist der Bastian (Slooowrider). Da sieht man schon das eine nicht so einfach ist überhaupt einen Punkt am Rahmen zu finden. Man könnte ja auch die ganze Verkleidung abschrauben und dann an den Rahmen schweißen. 70ccm Pott drauf, Drehmoment absenken und dann zieht der auch sauber. Ich würde sagen ohne STVO gibt es da viele Möglichkeiten ein guten Zugpferd zu bauen.
http://www.slooowriders.de/page/9/ Das ist nur die Seite 9. Einfach weiterklicken und den ganzen Umbau anschauen
Habe noch eine 3 punkt AHK mit Pfanne liegen. Wenn intresse melden .
mfg fritz