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Roller auf Finanzierung gebraucht gekauft widerrufen
Hallo,
Ich habe folgendes Problem und zwar habe ich mir letzte Woche einen Roller auf Finanzierung gekauft.
Leider trat in dieser Zeit eine nicht vorhersehbare finanzielle Lage ein bei der ich den Roller lieber wieder abgeben bzw die Finanzierung widerrufen will aus Sicherheitsgründen.
Habe in den AGB gelesen, dass ich ein 14 tägiges widerrufsrecht auf die Finanzierung habe. Des weiteren konnte ich bereits in diversen Foren herausfinden, dass beim Widerruf der Finanzierung auch der Kaufvertrag erlischt.
Jetzt zu meinem Problem und zwar bin ich schon bereits im Besitz des Rollers allerdings bin ich seitdem nur vom Händler bis zu meiner Tür gefahren.
Habe bereits schon beim Händler angerufen und ihn über die Lage aufgeklärt allerdings will er von mir die Hälfte des Kaufpreises.
Was kann ich machen bzw wie ist die Revhtslage in diesem Fall??
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Wenn ein Fahrzeug finanziert wird und die Finanzierung innerhalb der 14 Tage wiederrufen wird,verliert auch der Kaufvertrag des Fahrzeuges die Gültigkeit
Das ist nicht freiwillig sondern Gesetz
Meines Wissens nur, wenn beide Verträge kombiniert sind. Wenn ich einen Roller kaufe und ihn bei meiner Hausbank finanziere und den Finanzierungsvertrag widerrufe, bleibt der Kaufvertrag gültig. Nur wenn über die Herstellerbank finanziert wird, kann es sichm einen kombinierten Vertrag handeln.
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11 Antworten
würde dort mal anrufen: http://www.verbraucherzentrale.de/
Über welche Beträge und Details sprechen wir denn eigentlich?
Kaufpreis des Rollers, Höhe der Anzahlung, Anzahl der Raten, welches Modell, neu oder gebraucht, ...
Vielleicht ist es sinnvoller, den Roller privat zu verkaufen und auszulösen. Widerruf eines Vertrages ist zwar grundsätzlich möglich, aber finanziell wird das nicht ohne Verlust gehen, weil der Roller nicht mehr neu ist. Der Händler hat auf jeden Fall Anspruch auf Entschädigung. Die Hälfte des Preises wirkt ein wenig hoch gegriffen.
Hallo
Also der Roller hat einen Gesamtwert von 1200 euro + Zinsen
Habe den Roller gekauft als er schon 200 km runter hatte als Neuroller.
Am heutigen Tag hat der Roller 210 km runter (Die Fahrt vom Händler zu meiner Tür) Dementsprechend wurde der Roller auch zugelassen.
Ab wann gilt ein Fahrzeug als gebraucht?? Mit den ersten gefahrenen km oder mit der Zulassung?
Wie wird der Wertersatz errechnet?
Lg
Ein Roller mit 200km ist meiner Meinung nach schon kein Neufahrzeug mehr, aber das ist ein anderes Thema. Dumm ist halt jetzt zusätzlich, daß Du den Roller selber schon bewegt hast, wenn auch nur 10km. Zugelassen ist er ja dann auch und somit handelt es sich definitiv nicht mehr um ein Neufahrzeug.
Irgendwo in Deinem Finanzierungsvertrag bzw. Kaufvertrag sollte eigentlich etwas stehen, wie sich die Entschädigung berechnet. Ich meine mich erinnern zu können, daß 15% vom Fahrzeugwert üblich sind, außer Du trittst den Nachweis an, daß der Schaden für den Händler geringer ist. Ist der Schaden für den Händler höher, darf er das auch berechnen.
Beispiel nach Milchmädchenrechnung: Dein Preis 1.200 Euro und Händler kann Roller für 1.000 Euro weiterverkaufen, dann bleiben 200 Euro an Dir hängen. Bekommt er für den Roller allerdings nur 800 Euro, dann sind das für Dich schon 400 Euro. Findet er jemanden, der den vollen Preis von 1.200 Euro zahlt, kannst Du Glück haben.
Wie oben schon geschrieben, wäre die Ideallösung, wenn Du selbst einen Käufer findest. Du löst den Roller aus und die Sache ist erledigt. Der Schaden dürfte für Dich somit am geringsten ausfallen.
Insgesamt finde ich es bedenklich, daß man einen Roller für 1.200 Euro finanziert und selbst diese Finanzierung aufgrund geänderter Bedingungen nicht mehr aufgeht.
Ließ deine Verträge mal genau durch.
In aller Regel sind Händler (ich spreche aus Erfahrung aus einem Autohaus) darauf erpicht, die Verträge separat zu halten. Sollte die Finanzierung platzen hast du einen gültigen Kaufvertrag an der Backe.
(Ob das fair oder kundenfreundlich ist steht nicht zur Debatte!)
Und dass dir jemand freiwillig ohne Pflicht ein 14tägiges Rücktrittsrecht einräumt glaube ich auch nicht!
(Bevor jetzt jemand schreit man hätte auf alles 14Tage - möp das stimmt nicht - zumindest nicht per Gesetz)
Wenn ein Fahrzeug finanziert wird und die Finanzierung innerhalb der 14 Tage wiederrufen wird,verliert auch der Kaufvertrag des Fahrzeuges die Gültigkeit
Das ist nicht freiwillig sondern Gesetz
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Wenn ein Fahrzeug finanziert wird und die Finanzierung innerhalb der 14 Tage wiederrufen wird,verliert auch der Kaufvertrag des Fahrzeuges die Gültigkeit
Das ist nicht freiwillig sondern Gesetz
Meines Wissens nur, wenn beide Verträge kombiniert sind. Wenn ich einen Roller kaufe und ihn bei meiner Hausbank finanziere und den Finanzierungsvertrag widerrufe, bleibt der Kaufvertrag gültig. Nur wenn über die Herstellerbank finanziert wird, kann es sichm einen kombinierten Vertrag handeln.
Ich denke das die Finanzierung zusammen mit dem Kauf beim Händler abgeschlossen wurde
Meinst du das gilt nur bei Herstellerbanken ? Hm,das weiß ich nicht
Für die Hausbank gilt das natürlich nicht.Wenn,dann nur wenn beide Verträge zusammen bei dem Händler abgeschlossen wurden
Wenn der Roller auf den Käufer schon zugelassen wurde ist natürlich ein Ausgleich zu zahlen
Guckst z.B. hier . So habe ich es auch mal gelernt.
Einfach mal mit den Begriffen "Widerruf" "Finanzierungsvertrag" "Autokauf" googeln oder ein einschlägiges Lehrbuch für Schuldrecht konsultieren. ;-))
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Wenn ein Fahrzeug finanziert wird und die Finanzierung innerhalb der 14 Tage wiederrufen wird,verliert auch der Kaufvertrag des Fahrzeuges die Gültigkeit
Das ist nicht freiwillig sondern Gesetz
Achtung:
Das ist so wie es hier steht falsch.
Wie gesagt sind Autohäuser (ich weiß natürlich nicht, wo du deinen Roller finanziert und oder gekauft hast) erpicht darauf den KV und den Finanzierungsvertrag (FV) unabhängig zu gestalten.
Platzt die Finanzierung bleibt der KV und du kannst gucken wo du das Geld herzauberst.
(Kundenfreundlichkeit unberücksichtigt!)
Solltest du jemanden finden der die Verträge kombiniert / den FV zur Bedingung für den KV macht ist das gut für dich.
@TE
Wie ich weiter oben schon schrieb - da hilft nur in deine Unterlagen gucken.
Achtung: Fristen einhalten
Das scheint den TE aber wieder mal gar nicht mehr zu interessieren.
Andreas