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Roller Beschlagnahmt, MUSS POLIZEI ZAHLEN WENN ALLES LAGAL WAR

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 22:59

Hallo,

wer kan mit zum folgenden Sachverhalt weiterhelfen.

Also wenn die Polizei ein Roller verdächtigt, und ihn dann abschleppen lässt, hat man ja für einige Tage kein

Roller , dann müsste doch die Polizei einen ersatz Roller bezahlen WENN MIT DEM ROLLER ALLES IN ORDNUNG WAR und nichts daran geändert worden ist oder?

WEil das kann nicht sein, dass man unschuldige Leute einfach sein Fahrzeug wegnimmt.

 

Beste Antwort im Thema

wenn an dem roller wirklich nix drann ist, hast du prinzipiell ein recht auf kostenerstattung....

da sich allerdings der "nutzungsausfall" eines rollers schlecht beziffern lässt und ein roller auch überlicherweise kein fz ist, mit dem man tagtäglich 100km zur arbeit und und wieder zurückfährt, beläuft sich diese kostenerstattung darauf, das man dir im ideallfall die kosten für busfahrkarten erstattet die du zum täglichen weg zur arbeit/schule genutzt hast (und das auch nur gegen vorlage der gelösten fahrkarten).....

Zitat:

Original geschrieben von thomas1991

WEil das kann nicht sein, dass man unschuldige Leute einfach sein Fahrzeug wegnimmt.

warst du nicht der, der vorgestern in diesem thread noch rumgesülzt hat, das der roller ohne drossel weniger sprit säuft? oder der hier gefragt hat wie man den roller entdrosselt? seltsam seltsam...

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Falsch, Du hast keinerlei Anspruch auf einen Ersatzroller und auf Kostenerstattung schon mal garnicht.

So ist das leider bei uns und ganz ohen Grund werden sie ihn wohl nicht abgeschleppt haben.

Mfg Felix

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 23:14

Nein ernsthaft, wenn das tatsächlich so ist, das am Roller nichts verändert wurde, und alles Legal ist, muss man doch anspruch haben können. Dann könnten die Theoretisch jedes Fahzeug mitnehmen,

Da kan wohl nur ien Anwalt eine qualifizierte Auskunft geben.

Was ist der Grund für die Beschlagnahmung?

Die Polizei gibt ja auch nicht aus Spass Geld für Abschleppen, Gutachter etc. aus.

Die werden sich schon was dabei gedacht haben also raus mit der Sprache :p

Mfg Felix

wenn an dem roller wirklich nix drann ist, hast du prinzipiell ein recht auf kostenerstattung....

da sich allerdings der "nutzungsausfall" eines rollers schlecht beziffern lässt und ein roller auch überlicherweise kein fz ist, mit dem man tagtäglich 100km zur arbeit und und wieder zurückfährt, beläuft sich diese kostenerstattung darauf, das man dir im ideallfall die kosten für busfahrkarten erstattet die du zum täglichen weg zur arbeit/schule genutzt hast (und das auch nur gegen vorlage der gelösten fahrkarten).....

Zitat:

Original geschrieben von thomas1991

WEil das kann nicht sein, dass man unschuldige Leute einfach sein Fahrzeug wegnimmt.

warst du nicht der, der vorgestern in diesem thread noch rumgesülzt hat, das der roller ohne drossel weniger sprit säuft? oder der hier gefragt hat wie man den roller entdrosselt? seltsam seltsam...

LoooL

*Tütechipsausdemschrankkram* :D

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerfelix

*Tütechipsausdemschrankkram* :D

da schreib ich einmal nach langer zeit wieder was im roller forum und du musst direkt wieder alles vollkrümeln.... :p

hallo,ich würde sofort einen anwald auf suchen! und der wird schon das richtige draus machen.mfg fritz

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,ich würde sofort einen anwald auf suchen! und der wird schon das richtige draus machen.

was für nen wald??? :p

der wird auch nix daraus machen außer sich die hände reiben das er wieder standart-briefe verschiekn darf........

wie ich weiter oben schon geschrieben habe, "nutzunsgausfall" gibt es in der form wie bei einem pkw nicht bei einem mofa-roller...

Themenstarteram 31. Oktober 2008 um 22:23

Aber woher weißt du dass es bei einem 50er Roller keinen Nutzungsausfall gibt, den schließlich bin ich davon abhängig, denn nur so fahre ich zur Schule und zur Arbeit.

Also muss es da auch was geben.

Zitat:

Original geschrieben von thomas1991

Also muss es da auch was geben.

bei einem unverschuldeten unfall ists durchaus möglich das es von der versicherung eine pauschale gibt.....die ist allerdings nur so groß, das damit die fahrtkosten für bus/bahn für die strecken mit denen man überlicherweise mit dem mofa fährt gedeckt sind (also irgendwas zwischen 0-10€).....

und von der polizei bzw. dem land etwas in dieser form zurückzubekommen, viel spaß! die anwaltslauferei usw. gibt mehr unkosten als du nachher raus hast (falls es überhaupt etwas gibt)...

Ist das herrlich :D

*MagiruseinBierchenreich* :cool:

Ne mal ernsthaft, Denkst Du wirklich, dass die Polizei grundlos Deinen Roller abschleppt, Dein Tuning nicht findet und Du noch Nutzungsausfall erstattet bekommst?

Also ganz so naiv sind die auch nicht. So ein Vorgang bedeutet viel Papierkram und aus Langeweile wird sich das kein Polist antun wollen.

Mfg Felix

Der TE kam wohl nicht glaubwürdig "rüber", warum auch immer :)

 

 

Wenn du nachweisen kannst, das du auf den Roller angewiesen bist, also keine Bahn fährt oder aus irgend welchen anderen Gründen, kannst du mit Rechtsbeistand wenn überhaupt was "reißen", ich tippe mal auf max. 5 €/tag ^^

 

Aber du musst dann den Aufwand dagegen rechnen, also mach kein Stress :)

 

Zum Roller... auch wenn er Legal Original ist/war. Sobald er schneller fährt, ist es deine Sache es zu beheben.

 

Themenstarteram 1. November 2008 um 19:36

Ja aber was ist wenn er normal fährt, und die Polizei denkt, dass da eine BLACKBOX eingebaut ist, dass man den also per Knopfdruck schneller machen kann.

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