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Roller geklaut, Reche gegenüber Täter

Themenstarteram 18. Juni 2007 um 10:24

Hallo Allerseits,

ich suche eine Webseite, wo man nachlesen kann, welche Rechte ich gegen den Täter bei dem Versuch des Klaus meines Rollers habe.

Hintergrund:

Zwischen Freitag 20 Uhr und Samstag 2 Uhr Nachts wurde mein Roller entwendet.

Da ein Nachbar dies mitbekommen hat, wusste die Polizei schon bescheid, als

ich sie gegen 2 Uhr Nachts anrief. Der Roller wurde schon abgeschleppt in Richtung

Polizei.

Am Telefon sagte man mir, ich könne den Roller schon im laufe des Samstages abholen,

man würde mich anrufen. Ich hinterließ auch meine Handynummer, damit das passieren

kann.

Ich war leider total durch den Wind und vergaß zu fragen, ob sie den Täter auch hätten.

Nachdem niemand anrief, habe ich heute dort nachgefragt, aber die Kollegen die Samstags Nachtschicht hatten, waren nicht im Lande, ich soll morgen anrufen.

Wie dem auch sei, ich gehe akt. davon aus, dass sie den Täter haben. Welche Kosten

kann ich nun auf die Täter abwälzen?

Reparaturkosten

Telefonkosten?

Mehrkosten durch fahrten, die ich hatte, weil ich mit meinem Auto fahren musste?

Evtl. Kosten pro Tag, wo der Roller nicht zur Verfügung stand?

Der Typ soll so viel zu zahlen bekommen, wie es nur geht.

Daher die Frage, wo finde ich eine Liste von Sachen, die ich ihm aufbrummen kann?

Gruß

Patrick

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26 Antworten

Im Prinzip kannst Du alle angemessenen Auslagen zivilrechtlich geltend machen. Wie beim Unfall also 20 Euro Pauschale für Telefon usw., nachgewiesene Reparaturkosten, Ausfallentschädigung usw.

Das lohnt sich aber nur, wenn beim Täter was zu holen ist, ansonsten zahlst Du nur weiter drauf. Denn im Gegensatz zum Unfall war der Täter bei seiner Straftat ja nicht haftpflichtversichert.

MfG

Thomas

am 18. Juni 2007 um 10:47

wenn du Rechtschutzversichert bist geht mal zu einem Anwalt und red mit dem über den Fall, am besten suchst du dir einen Strafrechtsspezialisten der schon ein paar Jahre im Geschäft ist, die kennen dann meist auch noch den letzten Trick und können dich wirklich gut und rechtssicher beraten ...

am 18. Juni 2007 um 11:52

so ein fall hatte ich selber mal .

und ich kann dir sagen du wirst nix bekommen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ich habe einen titel der 30 jahre gilt ,bloss wenn die nix haben und eidestattliche versicherung abgeben hast du die ar...karte gezogen .

ich wünsche dir das du dein geld bekommst aber wer klaut schon wenn er geld hatt und sich so ein teil kaufen kann.also denke ich ,nix geld.

am 18. Juni 2007 um 12:48

joa, es gibt auch leute, die machen sowas aus "spaß"

ansonsten kann man eben die reparaturkosten verlangen und alle sonstigen auslagen, die notwendig (!) waren.

Zitat:

Original geschrieben von talla

und alle sonstigen auslagen, die notwendig (!) waren.

außer den reperaturkosten gibt es einen pauschalen umkostenbeitrag von ~20€....mehr wird er da nicht bekommen....

Geklauter Roller

 

Hallo, Briefträger hat recht, auch wenn der Täter erst 13 Jahre alt ist , wirst du leer ausgehen. Denn wo nix zu Holen ist, kann man nix bekommen. Leider haben wir so einen Doofen Staat, der die Täter nicht zu rechenschaft zieht, von dem man den Schaden hat. Wenn du Glück hast, und der Täter schon 14 J. alt ist, bekommt er wenigstens eine Strafe für Sozialarbeit aufgebrummt, aber du gehst trotzdem Leer aus.

MfG

Güni.

edit Rollerklau

 

Wenn du das Pech hast, musst du sogar die Abschleppkosten tragen, die dir der Täter verursacht hat. Ich glaube aber, wenn du Rechtschutzversichert bist, daß die Versicherung diese Kosten Übernehmen wird. Ich kann nur Jedem Raten, den Roller so zu sichern, daß ein Diebstahl Unmöglich ist.

MfG

Güni.

Zitat:

Original geschrieben von briefträger 120

so ein fall hatte ich selber mal .

und ich kann dir sagen du wirst nix bekommen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ich habe einen titel der 30 jahre gilt ,bloss wenn die nix haben und eidestattliche versicherung abgeben hast du die ar...karte gezogen ...

Geduld sollte man schon mitbringen.

Wieviele von den 30 Jahren sind von deinem Titel schon vergangen?

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 8:02

Hallo Allerseits,

danke für Eure Antworten.

Sehr viel Mut habt ihr mir ja nicht gemacht.

Der akt. Status ist der, dass ich den Roller nicht heute oder so zurückbekommen werde.

Die Untersuchung ging zur Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die kümmern sich mom. um den Fall. Man wollte mir nichts mitteilen, außer dass es einen Verdächtigen gibt.

Auf die Frage, wann ich wieder etwas höre, sagte man mir nur, dass sie viel zu tun hätten.

Es nervt mich ein bisschen, dass ich so garnichts weiß. Ich weiß nicht, wann ich den Roller wieder bekomme, ich weiß nichts über den möglichen Täter, ich steh total im Regen.

Es ist ja nicht so, dass ich mir den Roller zum Spass gekauft habe, sondern, weil ich damit nahezu täglich unterwegs bin.

Ich werde mal einen Anwalt anrufen, und mit dem sprechen, ob es sich lohnt aktiv zu werden.

Bei Interesse erzähle ich hier gerne weiter über die Neuigkeiten, viel. kommt mal irgendwann jemand, der auch so ein Problem hat, und froh ist, wenn er weiß, wie das so abläuft.

Gruß

Patrick

am 19. Juni 2007 um 8:54

nuja, wenn es beim abschluß des verfahrens keinen eindeutigen täter gibt, gibts eh niemanden von dem man irgendwas verlangen kann.

wenns einen täter gibt, kann man neben der kostenpauschale (die je nach gerichstbezirk zwischen 20 - 30 € liegt) kann man sich auch noch folgende kosten vorstellen:

-nutzungsausfall (wenn es das einzigste fahrzeug ist, was man hat)

-je nach umfang der beschädigungen und alter des rollers, kann eine wertminderung in betracht kommen

-abschleppkosten

-kosten für gutachten/kostenvoranschlag

eine rechtschutzversicherung zahlt definitv keine abschleppkosten...

aber, es hilft alles nichts: es ist erstmal abzuwarten, ob die staatsanwaltschaft nun einen täter findet.

ansonsten kann man den schadenfall zunächst mal über die teilkaskoversicherung abwickeln lassen. die kümmern sich dann im nachgang selbständig darum, bei einem evtl. täter kosten zurückzuholen.

am 19. Juni 2007 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Geduld sollte man schon mitbringen.

Wieviele von den 30 Jahren sind von deinem Titel schon vergangen?

6 jahre sind vergangen ,2 mal war der gerichtsvollzieher da ,nix zu holen .

das lustige ist das ich ja zusteller bei der poat ag bin und ich sehe die heinis ja immer weil die aus neukölln kommen hier in berlin .und was soll ich sagen immer die neusten modellle unter dem popo.anwalt angerufen ,der hatt gesagt vergiss es die sind nicht blöd und melden das auf irgend jemand an nur nicht auf sich selbst .

1 mal zahlt noch die versicherung den gerichtvollzieher aber ob ich das mache?

alleine die zinsen lassen die summe in s unermesssliche schwelgen ,da ist nix zu holen .

wenn de glück hast bekommste den wieder oder kannst den in ein paar jahren bei ner polizeiauktion ersteigern, da es ein beweismittel ist!!

am 19. Juni 2007 um 19:05

da bringst du was durcheinander ...der Roller ist immer noch SEIN Eigentum weil ja nicht er der Täter ist ...

wenn die Karre wegen was auch immer aus dem Verkehr gezogen wird kommt es schon mal vor das Du wie in der "guten alten Zeit" enteignet und um dein Eigentum betrogen wirst, aber das ist hier ja nicht der Fall ...

am 19. Juni 2007 um 19:18

ich hatte 2 mal das vergnügen den aus einer grossen polizei halle abholen zu dürfen .

wahnsinn was da alles steht ,aber sorgsam gehen die damit nicht um ......die riefen mich an weil sie nicht die rahmen nummer fanden."wo ist den die ?sonst müssen wir die verkleidung aufbrechen ????????????????????????? ging noch alles gut konnte angaben machen das sie sehen konnten das es meiner ist .

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