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Roller legal beschleunigen?

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 18:39

Hi Leute,

hab mal ne Frage;

Gib es eine Möglichkeit einen Roller legal schneller zu machen?

Freue mich auf eure Antworten!

MfG Jonas! :D

Beste Antwort im Thema

Klar kannst du den Roller legal schneller machen-aber legal auf der Straße fahren darfst du damit nicht :D

Alex.

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Ja, natürlich ist dies möglich.

Ein hervorragendes Beispiel findest du hier:

http://www.motor-talk.de/forum/meine-kreidler-und-ich-t2299085.html

am 16. Juli 2009 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von jnshfn

Hi Leute,

hab mal ne Frage;

Gib es eine Möglichkeit einen Roller legal schneller zu machen?

Freue mich auf eure Antworten!

MfG Jonas! :D

ne...eigentlich nicht.....mit einem m-schein darfst du nur 50ccm haben und 45 km/h fahren...alles was drüber ist, ist strafbar.... man kann ein roller nicht legal schneller machen...klingt auch bissle unlogisch deine frage^^

 

am 16. Juli 2009 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von ShoQ

ne...eigentlich nicht.....mit einem m-schein darfst du nur 50ccm haben und 45 km/h fahren...alles was drüber ist, ist strafbar...

Stimmt nicht!

1. weißt du nichmal ob er wirklich nur den M hat...

2. Darf man mit Roller die von bj 2002 sind 50 fahren

3. darf man mit den gaaaaaaanz alten schwalben 60 fahren

4. kann man das alles eintragen lassen die betonung liegt auf KANN

den meißten leuten ist es zu teuer aber z.b. das beispiel von drahkke der hat das geld und die lust sowas so zu machen das der tüv das abnimmt...

also es ist möglich aber dann brauchst du einen anderen schein a1 aufwährts :D

Grüße

am 16. Juli 2009 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-

Zitat:

Original geschrieben von ShoQ

ne...eigentlich nicht.....mit einem m-schein darfst du nur 50ccm haben und 45 km/h fahren...alles was drüber ist, ist strafbar...

Stimmt nicht!

1. weißt du nichmal ob er wirklich nur den M hat...

2. Darf man mit Roller die von bj 2002 sind 50 fahren

3. darf man mit den gaaaaaaanz alten schwalben 60 fahren

4. kann man das alles eintragen lassen die betonung liegt auf KANN

den meißten leuten ist es zu teuer aber z.b. das beispiel von drahkke der hat das geld und die lust sowas so zu machen das der tüv das abnimmt...

also es ist möglich aber dann brauchst du einen anderen schein a1 aufwährts :D

Grüße

wenn man genauer durchließt dann sieht man dass ich keine aussage gemacht hab dass er ein m-schein hat...die rede ist von einem roller....dann soll er sich genauer ausdrücken...

Vielleicht bekommen wir ja noch etwas mehr Information vom TE.

am 16. Juli 2009 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Vielleicht bekommen wir ja noch etwas mehr Information vom TE.

muss er ja, wenn er hilfe braucht^^

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, natürlich ist dies möglich.

Ein hervorragendes Beispiel findest du hier:

http://www.motor-talk.de/forum/meine-kreidler-und-ich-t2299085.html

Jetzt mal ohne seine Leistung schmälern zu wollen ,aber an der Kreidler Flory ist ja nur noch der Tank und er Rahmen vom Originalfahrzeug vorhanden.Der Rest ist von grösseren Kreidlerfahrzeugen die schon von vornherein eine Grundabnahme haben ,weil sie ja Serienmässig verbaut schon zugelassen waren.

Die Abnahmen können also garnicht so hoch gewertet werden, wie es hier der Fall ist.

Jetzt Versuch aber mal nen Roller von dem es keine vorabgenommenen und geschwindigkeitsmässig höher klassifizierten Fahrzeugteile gibt ,beim Tüv abgenommen zu kriegen.Wirst dich wundern.:D wie schnell deine Brieftasche schmaler wird.

Ein ehemaliger Bekannter hatte auch so ein Fahrzeug,das er flott gemacht hat in dem er nur den damaligen 50ccm Zylinder aufsetzte,der auch kaum von dem Originalen unterschied

und ist damit 90 km/h gebrettert.

Das, ohne die Bremsen ,Kette etc. anzupassen.

Klar kannst du den Roller legal schneller machen-aber legal auf der Straße fahren darfst du damit nicht :D

Alex.

am 16. Juli 2009 um 20:45

das ist die perfekte aussage.......warum bin ich nicht draufgekommen :D ;)

Beinhart den Nagel auf den Kopf getroffen.Klasse !!!

am 17. Juli 2009 um 5:56

Im Titel steht doch Beschleunigen, erst im Nachsatz "schneller machen". Beschleunigen muß nicht schneller heißen. Wenn er die Endgeschwindigkeit nicht überschreitet ?

Es gibt Leute ,für die sind auch leichtere Variorollen kriminell!

Alex.

am 17. Juli 2009 um 10:52

Also meines Wissens gibt es ne Möglichkeit die noch halbwegs legal ist, nämlich die sich einen bestimmten Keilriemen raufzuziehen mit dem er Roller 5 - 10 kmh schneller läuft.

"Halbwegs legal" gibt es nicht. Entweder der Umbau ist legal oder illegal. Ohne entsprechende Zulassung sehe ich auch bei der Keilriemen-Variante keine Legalität gegeben.

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