ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Roller mit Totalschaden aufgrund von Diebstahl - wie lange noch aufbewahren?

Roller mit Totalschaden aufgrund von Diebstahl - wie lange noch aufbewahren?

Themenstarteram 3. Juni 2024 um 21:32

Hallo Zusammen,

keine Ahnung, ob das überhaupt das richtige Forum dafür ist.

Mein Roller wurde vor einem halben Jahr geklaut und anschließend in einem größeren Gewässer entsorgt und ist somit ein Totalschaden.

Das Teil wurde von der Polizei bzw. Feuerwehr geborgen und steht bei einem Bekannten in der Garage rum. Der Stellplatz fällt nun allerdings weg und ich kann das Teil nur noch in meine Einfahrt stellen, aus der der Roller bereits geklaut wurde. Ungünstigerweise existiert dank der Aktion auch kein Zündschloss mehr und das Ding kann einfach jeder wegschieben und ins nächstbeste größere Gewässer erneut entsorgen.

Blöderweise, obwohl der Roller seit über 14 Jahren in meinem Besitz ist, ist laut Polizei/Versicherung ein vollkommen anderer Halter auf das Kennzeichen eingetragen gewesen, vermutlich aufgrund eines Zahlendrehers bei der Fahrgestellnummer. Das habe ich meiner Versicherung so auch mehrmals weitergegeben, jedoch nie eine Rückmeldung auf eine E-Mail erhalten bzw. bei einem Anruf fühlt sich keiner dafür zuständig und ich werde nur darauf verwiesen, dass ich den Umstand bitte per E-Mail an eben jene Versicherung mitteile.

Die einzige Aussage die ich von der Versicherung mal erhalten habe war, dass ich den Roller noch zwei Wochen aufbewahren sollte für Rückfragen. Dies war allerdings nur mündlich und ich habe keine schriftliche Bestätigung.

Von der Polizei/Feuerwehr habe ich nie eine Rechnung oder sowas wegen der Bergung oder dem Abtransport durch ein Abschleppunternehmen erhalten. Bei der Polizei sagte man mir, dass da eventuell nichts kommt, aufgrund von Gefahrenabwehr bzw. die Haftpflicht würde dies übernehmen. Bezahlt habe ich nur den Transport zur Garage.

Ich möchte nun ungern in einen wertlosen Roller Geld für einen Stellplatz bzw. Garage stecken und das Ding am liebsten von irgendeinem Verwerter abholen lassen.

Kann ich das so machen oder muss ich noch damit rechnen, dass das Teil irgendjemand sehen möchte?

Könnte da noch eine Rechnung von der Polizei/Feuerwehr nach einem halben Jahr erfolgen? Geht sowas eventuell auch direkt zur Versicherung?

Ähnliche Themen
2 Antworten

Ich würde per Einschreiben(!) fragen was mit dem Roller geschehen soll. Weise weiter darauf hin dass Du schon mehrfach, auch telefonisch, diesbezüglich angefragt hast. Setze ausserdem eine Frist (z.B. 14 Tage) bis zu der eine aussagekräftige Antwort vorliegen muss, ansonsten würde der Roller verschrottet.

Bei dieser Versicherung würde ich übrigens keinen Vertrag mehr abschliessen.

Da wird sicherlich nur ein Haftpflichtversicherungskennzeichen drauf gewesen sein. Für die HP brauchst du das nicht einlagern. Falls noch was von der Polizei an Rechnungen kommen sollte, dann reichst du das einfach an die Versicherung weiter. Mehr als das Kennzeichen brauchst du dafür eigentlich nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Roller mit Totalschaden aufgrund von Diebstahl - wie lange noch aufbewahren?