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Roller/Motorrad um SF Klasse später auf Auto zu übernehmen
Moin,
ich habe zwar einige Ergebnisse gefunden, jedoch waren diese z.T. schon 10 Jahre alt und die Versicherungsanforderungen ändern sich doch recht schnell.
Ich möchte mir, da ich für einige Zeit zum Stadtkind werde, einen Roller/kleines Motorrad bis 125ccm zulegen. Währenddessen wäre es schön, wenn meine SF-Klasse weiter steigen würde, da ich noch recht jung bin und meine letzte Versicherung über Familienmitglieder lief. Die nächste Kiste wird dann wahrscheinlich doch etwas teurer in der Versicherung, weshalb wenigstens eine Sf 3-4 vorteilhaft wäre.
Wovon ist nun also abhängig, dass ich nicht in diese Sonder-SF-Regelung falle, sondern eine (Motorrad?) Schadensfreiheitsklasse mit dem Fahrzeug aufbauen kann, welche ich im Anschluss auf mein Auto übernehmen kann?
Vielen Dank & Beste Grüße
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13 Antworten
Ich verstehe die Frage nicht so wirklich. Wenn du dir so ein Teil anschaffst und ganz normal auf deinen Namen anmeldest und versicherst, fällst du doch in keine Sonderregelung - es sei denn, du kannst das auf Grund Führerscheinalter, aber dann kannst du den SFR später auch komplett aufs Auto übernehmen.
Das geht mit jedem regulär zugelassenen Motorrad / Leichtkraftrad. Es muss halt ein normales Kennzeichen ran.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. August 2024 um 14:01:47 Uhr:
Ich verstehe die Frage nicht so wirklich. Wenn du dir so ein Teil anschaffst und ganz normal auf deinen Namen anmeldest und versicherst, fällst du doch in keine Sonderregelung - es sei denn, du kannst das auf Grund Führerscheinalter, aber dann kannst du den SFR später auch komplett aufs Auto übernehmen.
Ich habe durch viel Halbwissengequatsche aus meinem Umfeld gehört, dass einige(viele? die meisten?) Versicherungen Kleinkraft/Mopeds/Motorräder erst ab einer bestimmten Grenze anerkennen (Hubraum/Geschwindigkeit/Leistung..), vorher fallen sie in eine andere Kategorie, die nicht auf die KfZ-Versicherung übertragen werden kann - daher die Frage, was denn nun nötig wäre dass ich genau davon nicht betroffen wäre, oder ob das Quatsch ist, von anderen Faktoren abhängt etc.
Ein Versicherungskennzeichen reicht dafür nicht aus. Eine 50er mit freiwilliger Zulassung als Leichtkraftrad mit richtigem Kennzeichen würde aber ausreichen. Mit einer 125er klappt es ohne größere Klimmzüge.
Es geht ihm darum, dass er mit seinem Motorrad jetzt eine SF-Klasse weiterhin hochfahren will, um diese später problemlos wieder auf ein Auto zu übertragen. Das haben wir früher auch so gemacht. Sogar mit einer 70er Dax ging das. Früher halt.
Jetzt fragt er, ob es Untergrenzen gibt, unter denen man mit dem Moped in keine SF-Klasse eingestuft wird, die übertragbar wäre.
Ich habe aus den alten Zeiten den Grundsatz im Kopf:
Weißes Kennzeichen = "Auto"-Versicherung
Farbiges Vers.-Kennzeichen: Nix Auto-Versicherung.
Zusätzlich hatten wir damals noch im Kopf:
- Kleinkraftrad mit weißem Kennzeichen = Sch*ß-teuer (Klasse 4, ab 16 Jahre) SF-Klasse, später für's Auto verwendbar.
- 'Richtiges' Kraftrad mit wenig PS (Klasse 1, ab 18 Jahre): oberbillig, aber eben auch SF-Klasse ...
Meist haben einige dann eine 50er Kreidler oder Hercules mit Versicherungskennzeichen ein wenig "gut geputzt" und das fuhr urplötzlich auch 80 Knüppel und keiner wusste, warum!
Hol dir einfach einen 125 Roller und melde den an, die erfahrene SF kannst du dann später für ein Auto nutzen
Ich würde einen 50er auf Grosschild anmelden, bzw habe das so getan.
Stichwort freiwillige Zulassung eines Zulassungsfreien KFZ.
Auf Antrag geht auch das Kleine Treckerschild.
Da entfällt dann auch der Jährliche Kennzeichenwechsel.
Roller bleibt TÜV-frei.
Einzig eine Nummernschildbeleuchtung wird Pflicht.
Dann eine Versicherung suchen die bei Zweirädern nicht nur bis SF8 sondern weiter runter geht.
Die Jahre werden zwar gerechnet spiegeln sich aber meist nur bis SF8 im Tarif wieder.
Das scheint sehr verwirrend
Es gibt auch Versicherer, bei welchen man einen SFR mit vorherigen Versicherungskennzeichem übernehmen kann.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 9. August 2024 um 19:12:27 Uhr:
Das scheint sehr verwirrend
Was verwirrt dich dabei?
Ist ganz einfach.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. August 2024 um 19:15:20 Uhr:
Es gibt auch Versicherer, bei welchen man einen SFR mit vorherigen Versicherungskennzeichem übernehmen kann.
Das stimmt. Die WGV macht das z. .
Allerdings dauert es 3 Jahre und weil das eine Sondereinstufung ist, gibt es bei einem Späteren Versichererwechsel wieder das bekannte Problem mit der Anerkennung der SF Klasse wenn die eine Sondereinstufung war.
@Pauliese Es mag sein, dass die WGV das macht aber es gibt auch noch ein paar Andere. Der TE könnte mal nachfragen, ob das seine Versicherung auch anbietet.
Es soll auch Menschen geben, die kein Versicherunghopping betreiben. Ich bin seit 19 Jahren bei meiner Versicherung und bei der Vorherigen war ich 32 Jahre. Allerdings teilweise mit zwei Fahrzeugen sich ein paar Jahre überschneidend bei je Einer.
Wenn eh ein 125ccm Motorrad/Roller angeschafft werden soll ... dann kurze antwort,, geht das mit dem SF Jahre sammeln und späteren Übertrag ...
Zu meiner Zeit ging es problemlos, aktuell in der Sippe ging es .. In die Zukunft kann keiner schauen ...
also machen...