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Roller ohne Papiere versichern/zulassen
Ich habe einen Mofa-Roller geschenkt bekommen,
allerdings ohne Papiere, der ursprüngliche Besitzer ist leider verstorben;
der Roller stammt vom Baumarkt Praktiker, mir ist im Moment nicht mal das Fabrikat bekannt, ein Chinateil halt und ich habe auch keine Ahnung wer der Importör war.
Um für das Töfftöff ein Versicherungskennzeichen zu bekommen benötige ich Papiere für den Roller, nun die Frage:
Wie bekomme ich solche Papiere und von wem ?
Vielleicht weiß einer wie, wo und was ich machen muss,
evtl der Mopedsammler ?
Vielen Dank und
Tschüss
Beste Antwort im Thema
Ich weiß, Alex, Du bist ein hilfsbereiter Mensch. Aber ..
Ein Mofaroller hat ein Versicherungskennzeichen und ist nicht beim KBA registriert. Das KBA kann überhaupt nicht weiter helfen.
Und eine "Schenkungsurkunde" ist keinesfalls ein Eigentumsnachweis, wenn die Papiere fehlen. Sie ist wie ein Kaufvertrag zu betrachten. Und solange die Besitzrechte des Verkäufers oder Schenkungsgebers nicht durch entsprechende Fahrzeugpapiere nachgewiesen sind, ist das alles Makulatur.
@4Ventiler: Ich habe das bereits mehrfach praktiziert. Da das Thema vielleicht auch andere interessiert, fange ich aber mal "oben" an, nämlich bei Fahrzeugen, die ein "amtliches" Kennzeichen haben, also eines vom Amt, und nicht von der Versicherung, sogenannte „zulassungspflichtige Fahrzeuge“.
Nur diese Fahrzeuge werden auf dem Server des KBA erfasst und das stellt die Daten den Zulassungsbehörden zur Verfügung. Die Zulassungsbehörde hat nun zu prüfen, ob der Antragsteller auch berechtigt ist, das Fahrzeug auf seinen Namen zuzulassen.
Dazu reicht es in der Regel aus, wenn der Antragsteller die notwendigen Papiere mitführt, das Fahrzeug betreffend einen Kfz-Brief alter Art oder eine ZB 2 mit abgestempelter ZB1.
Einzelne Zulassungsstellen wollen noch einen Kaufvertrag sehen, aus dem der zuvor eingetragene Halter ersichtlich und mit dem Verkäufer identisch ist. Das ist längst überholt, denn erstens sind da Daten (wie Kaufpreis) drin, die die Behörde nichts angehen, zweitens kann es z.B. ein Fahrzeug von einem Zwischenhändler sein, drittens ist auch ein handshake ein Kaufvertrag.
Fehlen die Papiere, muss eine Verlusterklärung ausgefüllt und eine ZB 2 beantragt werden. Das funktioniert nur, wenn derjenige, der die Verlusterklärung ausfüllt, auch gleichzeitig der letzte beim KBA eingetragene Halter ist. Der Käufer eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs kann das nicht. Ein fehlender Eintrag in der Schengen-Fahndung ist nicht ausreichend.
Das ist der Klassiker bei Motorrädern aus Erbschaften, der Erblasser ist letzter Halter, Papiere unauffindbar und der Erblasser meist verstorben.
Jetzt muss Folgendes gemacht werden:
Es muss eine behördliche (oder polizeiliche) Bescheinigung eingeholt werden, dass die FIN nicht in der Schengenfahndung erfasst ist. Zudem ist eine eidesstattliche Erklärung des angeblichen Besitzers (Schenker oder Verkäufer) notwendig, in der er das Eigentum nachweist. Dies muss zudem notariell beglaubigt sein.
Das ist ein Mordsaufwand und kostet richtig Geld. Erst wenn das alles da ist, kann man neue Papiere über die Zulassungsstelle beim KBA beantragen. Das lohnt sich nicht bei jedem Hobel.
Aufgemerkt: Zulassungspflichtige Fahrzeuge !
Ein Mofaroller ist nicht zulassungspflichtig, nicht beim KBA registriert; er muss nur versichert sein und trägt ein Versicherungskennzeichen.
Das ist von nahezu jeder Versicherung problemlos auch ohne Papiere zu bekommen, wenn man die für den Versicherungsantrag notwendigen Daten weiß. Die wollen nämlich weder das Fahrzeug noch die Papiere sehen, wenn man die "gerade nicht zur Hand" hat. Die wollen ihr Schildle verkaufen.
Aber der korrekte Bürger hat natürlich die vorgeschriebene BE dabei
So ein Roller hat keinen Brief und keine ZB 2, die von einer Behörde ausgestellt sein müssen.
Er hat eine Betriebserlaubnis oder ein COC in Form eines Massendruckerzeugnisses. Der Praktiker Roller kommt aus dem Hause Benzhou.
Vermutlich ein Flextech, Jackfox, Nova.. irgendwas.
Die Betriebserlaubnis/COC bekommt man über einen Händler oder den Importeur für eine Gebühr von etwa 40 Euro.
Denen reicht ein entsprechender Antrag (nicht amtliches Formblatt, aber evtl. eine schriftliche Versicherung an Eides statt) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie oben.
In vielen Ländern bekommt man die von der nächsten Polizeidienststelle. Die überprüfen die FIN in der Schengenfahndung und wenn sie negativ ist, bekommst Du einen Stempel.
Man kann den Gaul auch „von hinten“ aufzäumen und sich erst die Versicherungspapiere ausstellen lassen und damit die BE vom Hersteller holen.
Dass das so gewollt ist, ist unwahrscheinlich. Aber es funktioniert.
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20 Antworten
Ich hatte letztes Jahr mit einem Aprilia das gleiche Problem.
Ich mussste zur Zulassungsstelle, die mir ein spezielles Formular (k. A. wie das genau heisst) ausstellten. Dazu musste ich aber beweisen dass das Fahrzeug mir gehört.
Mit diesem Formular ging ich zu meinem Fachhändler/Importeur, der mir dann neue Papiere besorgte.
Zuerst einmal die Rahmennummer und den Hersteller suchen -
sollte ohne Demontage irgendwelcher Teile am Rahmen zu finden sein-
entweder hinten am Rahmen oder unter der Sitzbank!
dann mal schauen was tante Google dazu sagt- kraftfahrtbundesamt....
hast dann noch nen Eigentumsnachweis - also eine "Schenkung" beurkunden...
und ab zum Hersteller
Hi
danke für eure Antworten.
Einen Eigentumsnachweiß kann ich nicht erbringen:
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 13. Juli 2015 um 08:49:59 Uhr:
allerdings ohne Papiere, der ursprüngliche Besitzer ist leider verstorben;
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 13. Juli 2015 um 11:08:54 Uhr:
und ab zum Hersteller
Hersteller ist in China,
gekauft wurde der Roller bei Praktiker,
Importör war meines Wissens irgend ein Holländer.
Werden beim KBA auch Mofas registriert ?
Tschüss
der Eigentumsnachweis ist die "Schenkungsurkunde" bzw - kaufvertrag
Kraftfahrtbundesamt- ist für ALLE Fahrzeuge zuständig
Ich weiß, Alex, Du bist ein hilfsbereiter Mensch. Aber ..
Ein Mofaroller hat ein Versicherungskennzeichen und ist nicht beim KBA registriert. Das KBA kann überhaupt nicht weiter helfen.
Und eine "Schenkungsurkunde" ist keinesfalls ein Eigentumsnachweis, wenn die Papiere fehlen. Sie ist wie ein Kaufvertrag zu betrachten. Und solange die Besitzrechte des Verkäufers oder Schenkungsgebers nicht durch entsprechende Fahrzeugpapiere nachgewiesen sind, ist das alles Makulatur.
@4Ventiler: Ich habe das bereits mehrfach praktiziert. Da das Thema vielleicht auch andere interessiert, fange ich aber mal "oben" an, nämlich bei Fahrzeugen, die ein "amtliches" Kennzeichen haben, also eines vom Amt, und nicht von der Versicherung, sogenannte „zulassungspflichtige Fahrzeuge“.
Nur diese Fahrzeuge werden auf dem Server des KBA erfasst und das stellt die Daten den Zulassungsbehörden zur Verfügung. Die Zulassungsbehörde hat nun zu prüfen, ob der Antragsteller auch berechtigt ist, das Fahrzeug auf seinen Namen zuzulassen.
Dazu reicht es in der Regel aus, wenn der Antragsteller die notwendigen Papiere mitführt, das Fahrzeug betreffend einen Kfz-Brief alter Art oder eine ZB 2 mit abgestempelter ZB1.
Einzelne Zulassungsstellen wollen noch einen Kaufvertrag sehen, aus dem der zuvor eingetragene Halter ersichtlich und mit dem Verkäufer identisch ist. Das ist längst überholt, denn erstens sind da Daten (wie Kaufpreis) drin, die die Behörde nichts angehen, zweitens kann es z.B. ein Fahrzeug von einem Zwischenhändler sein, drittens ist auch ein handshake ein Kaufvertrag.
Fehlen die Papiere, muss eine Verlusterklärung ausgefüllt und eine ZB 2 beantragt werden. Das funktioniert nur, wenn derjenige, der die Verlusterklärung ausfüllt, auch gleichzeitig der letzte beim KBA eingetragene Halter ist. Der Käufer eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs kann das nicht. Ein fehlender Eintrag in der Schengen-Fahndung ist nicht ausreichend.
Das ist der Klassiker bei Motorrädern aus Erbschaften, der Erblasser ist letzter Halter, Papiere unauffindbar und der Erblasser meist verstorben.
Jetzt muss Folgendes gemacht werden:
Es muss eine behördliche (oder polizeiliche) Bescheinigung eingeholt werden, dass die FIN nicht in der Schengenfahndung erfasst ist. Zudem ist eine eidesstattliche Erklärung des angeblichen Besitzers (Schenker oder Verkäufer) notwendig, in der er das Eigentum nachweist. Dies muss zudem notariell beglaubigt sein.
Das ist ein Mordsaufwand und kostet richtig Geld. Erst wenn das alles da ist, kann man neue Papiere über die Zulassungsstelle beim KBA beantragen. Das lohnt sich nicht bei jedem Hobel.
Aufgemerkt: Zulassungspflichtige Fahrzeuge !
Ein Mofaroller ist nicht zulassungspflichtig, nicht beim KBA registriert; er muss nur versichert sein und trägt ein Versicherungskennzeichen.
Das ist von nahezu jeder Versicherung problemlos auch ohne Papiere zu bekommen, wenn man die für den Versicherungsantrag notwendigen Daten weiß. Die wollen nämlich weder das Fahrzeug noch die Papiere sehen, wenn man die "gerade nicht zur Hand" hat. Die wollen ihr Schildle verkaufen.
Aber der korrekte Bürger hat natürlich die vorgeschriebene BE dabei
So ein Roller hat keinen Brief und keine ZB 2, die von einer Behörde ausgestellt sein müssen.
Er hat eine Betriebserlaubnis oder ein COC in Form eines Massendruckerzeugnisses. Der Praktiker Roller kommt aus dem Hause Benzhou.
Vermutlich ein Flextech, Jackfox, Nova.. irgendwas.
Die Betriebserlaubnis/COC bekommt man über einen Händler oder den Importeur für eine Gebühr von etwa 40 Euro.
Denen reicht ein entsprechender Antrag (nicht amtliches Formblatt, aber evtl. eine schriftliche Versicherung an Eides statt) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie oben.
In vielen Ländern bekommt man die von der nächsten Polizeidienststelle. Die überprüfen die FIN in der Schengenfahndung und wenn sie negativ ist, bekommst Du einen Stempel.
Man kann den Gaul auch „von hinten“ aufzäumen und sich erst die Versicherungspapiere ausstellen lassen und damit die BE vom Hersteller holen.
Dass das so gewollt ist, ist unwahrscheinlich. Aber es funktioniert.
Sind eigentlich alle jemals vorgenommenen Zulassungsvorgänge noch erfasst?
Also z.B. Fahrzeug in den 50ern stillgelegt, seit dem nicht mehr zugelassen, Papiere weg. Der berühmt-berüchtigte Scheunenfund.
Mal abgesehen davon, dass der ehemalige Halter vermutlich schon länger die Radieschen von unten betrachtet und somit nicht mehr aufzufinden ist, wird es doch über diesen beim KBA vermutlich keine Informationen mehr geben, oder ist Deutschland da so korrekt, dass diese Daten 6 Jahrzehnte aufbewart werden?
Bekommt man sowas wieder zugelassen oder liegt man selbst unter der Erde, bis man alle notwendigen Papiere beisammen hat?
Im ZFZR werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller mit Kennzeichen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge gespeichert.
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr_node.html
Ich bin da bewusst nicht darauf eingegangen, da das Zentrale Fahrzeugregister andere Prämissen hat. Natürlich müssen Versicherungskennzeichen gespeichert werden, wenn mit einem solchen Fahrzeug z.B. eine Straftat odwer OWi begangen wurde und ich wissen will, wem das gehört und welche Versicherung im Schadenfall zahlt. Sonst wäre jede Kennzeichnung ja überflüssig.
Ab er das ändert nichts an der Tatsache, dass das Procedere bei Verlust von Fahrzeugpapieren ein völlig unterschiedliches ist, und darum gings wohl.
Selbst für Fahrzeuge der längst nicht mehr existierenden Baden-Württembergischen Marke Kreidler bekommt man noch Nachdrucke der alten BE, wenn auch für teures Geld.
Vom KBA nicht.
Zitat:
@muhmann schrieb am 14. Juli 2015 um 13:44:38 Uhr:
Sind eigentlich alle jemals vorgenommenen Zulassungsvorgänge noch erfasst?
Also z.B. Fahrzeug in den 50ern stillgelegt, seit dem nicht mehr zugelassen, Papiere weg. Der berühmt-berüchtigte Scheunenfund.
Mal abgesehen davon, dass der ehemalige Halter vermutlich schon länger die Radieschen von unten betrachtet und somit nicht mehr aufzufinden ist, wird es doch über diesen beim KBA vermutlich keine Informationen mehr geben, oder ist Deutschland da so korrekt, dass diese Daten 6 Jahrzehnte aufbewart werden?
Bekommt man sowas wieder zugelassen oder liegt man selbst unter der Erde, bis man alle notwendigen Papiere beisammen hat?
Das sind genau diese zwei Paar Stiefel.
Was will ich haben ? Halterdaten oder Fahrzeugdaten ?
Im Falle vom 4-Ventiler geht es auch um den Eigentumsnachweis. Da hilft das KBA beim Moped ebensowenig weiter wie beim zul.pfl. Fahrzeug, wenn der letzte Halter nicht mehr greifbar ist.
Nur im einen Fall muss ich zum Notar, im anderen reicht die Schengenauskunft, das papier ist kein amtliches (von einer Behörde ausgestellt).
Anders sieht das mit den beim KBA hinterlegten Betriebserlaubnissen, ABE oder COC von zulpfl. Fahrzeugen aus. Das sind hunderte Seiten dicke Wälzer.
Grob kann man sagen, dass Daten seit Beginn der elektronischen Erfassung dort gespeichert sind. Mindestens 7 Jahre.
Wenn Du jetzt sowas hast, wie meine Miele. Ohjne den Fahrzeugbrief von 1954 (den habe ich) In dem Fall wäre das machbar, denn der Verkäufer ist der Erbe des früheren Besitzers. Hier wäre die Unterschrift beim Notar kein Thema. Aber wenn das vom Kumpel zum Kumpel.. zum Schrottplatz usw... dann ist finito.
Beim Kreidler Flory aus den 70ern bekomme ich die Papiere als Nachdruck von so einem Kreidler Fanclub.
Anders ist es mit den technischen Daten, die man für die Wiederzulassung braucht. Da geht dann kein Weg am GzEdBE vorbei. Dann muss man die technischen Daten für das Gutachten beibringen oder mit dem TÜV.. aber das ist speziell und vom Einzelfall abhängig.
Für den Benzhou-Roller sind die Unterlagen einfach beizubringen.
Edit: Von der Miele ist nichts mehr gespeichert.
das KBA weiß aber schon die Hersteller - oder?
also ich meine Egal ob das jetzt ein zugelassenes oder nur versichtertes Fahrzeug ist!
Hallo all ihr,
sorry für mein spätes Feedback
und vielen Dank für die zahlreich gut gemeinten Hilfen;
ich dachte schon dass der Sammler den entscheidenden Tipp hat
drum hab ich den Mopedsammler in meinem Frage-Text auch explizit erwähnt.
Vielen Dank dem Mopedsammler !
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 14. Juli 2015 um 14:11:08 Uhr:
Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass das Procedere bei Verlust von Fahrzeugpapieren ein völlig unterschiedliches ist, und darum gings wohl.
Ja darum ging’s mir,
das hab ich eben so vermutet/gewusst und sagte:
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 13. Juli 2015 um 13:58:24 Uhr:
Werden beim KBA auch Mofas registriert ?
Aber
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 14. Juli 2015 um 14:26:55 Uhr:
Im Falle vom 4-Ventiler geht es auch um den Eigentumsnachweis.
und den kann ich 'so' nicht erbringen,
denn der Ex-Halter ist längst verstorben,
der Verschenker lebt mW nicht mehr in D-Land.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 14. Juli 2015 um 12:59:42 Uhr:
Man kann den Gaul auch „von hinten“ aufzäumen und sich erst die Versicherungspapiere ausstellen lassen und damit die BE vom Hersteller holen.
Dass das so gewollt ist, ist unwahrscheinlich. Aber es funktioniert.
Mir hat das so ähnlich mein Sohnemann (=Fahrlehrer) bereits verklickert,
er sagte ich solle zu nem hier recht bekannten Scooterhändler gehen welcher auch Versicherungskennzeichen verkauft, also quasi eine Versicherungs-Agentur hat, der würde mir für eine etwas höhere Gebühr ein Versicherungs-Kennzeichen überlassen.
Der Roller steht bereits 2 Jahre in meiner Scheune;
ich weiß noch nicht mal ob der überhaupt läuft ,
denn die Karre hat uA einen defekten Akku.
Es könnte ja auch die Zündung einen Stator-Defekt haben, was bei den Chinateilen anscheinend recht häufig vorkommt.
Muss mal sehen ob es bei Globus nen billigen Akku für diesen Knatterton gibt,
beim Akku-Ausbau kann ich ja nachsehen nach Fabrikat und Fahrgestellnummer, wo befindet sich diese Nummer idR bei diesen Wegwerfteilen ?
Mein größtes Prob wird also der Eigentumsnachweiß bleiben !
Tschüss
Servus 4-Ventiler.
Ich kann Dir sicher helfen, das "wie" machen wir aber nicht öffentlich, Du hast mir ja auch schon geholfen.
Das KBA vergessen wir mal ganz schnell, unabhängig was die speichern oder nicht, denn das brauchen wir nicht.
Das mit der höheren "Gebühr" riecht nach Mogelei. Das machen wir auch nicht.
Schreib mir eine PN mit der FIN. Die findest Du am Rahmen im Bereich rechtes Seitenteil/Sitz.
Sie muss werkzeugfrei zugänglich sein, oft unter einem Plastikdeckel.
Wenn ich die habe, kann ich das vermutlich heute nachmittag schon erledigen.
Abschlussmeldung, nachdem die FIN gefunden und übermittelt wurde, war das in 15 Minuten erledigt:
Wie erwartet und entgegen aller Theorie findet sich im ZFR eben kein Eintrag. Ich habe die letzten 25 Jahre überprüft.
Der Importeur Epple aus Heppenheim möchte eine EV, ein Stück unterschriebenes Papier vom Überlasser der Sache, notwendige Daten des neuen Besitzers und vor allem 60 Euro.
Dann gibts nach 6-12 Wochen eine neue COC.
Bei mir ist es gerade eine ähnliche Situation und ich bin ganz froh diesen EIntrag hier gefunden zu haben.
Ich wollte einen guten Kymco Super 9 Roller in sehr gutem Zustand für 400 EUR von einem Nachbarn der Rentner ist erwerben. Prinzipiell wollte ich den Roller für die Motorrad-Fahrschule habe, denn ich mache gerade den A-Schein und dachte mir, dass man sich damit ja schon einmal prima auf den Straßenverkehr auf zwei Rädern vorbereiten kann. Zur Not mache ich damit auf einem Feld ein "Falltraining" und übe schonmal richtig abrollen oder so
Problem ist, dass die Betriebserlaubnis fehlt.
Nun ist der gute Mann zum Kymco-Händler und ich habe hier einen Schwung Papiere:
- Quittung vom Händler für ein DEKRA-Vollgutachten Kleinrad über 80,50 EUR
- DEKRA Unterlagen "Erläuterungsbogen zum Gutachten" Vollgutachten zum erneuten Inverkehrbringen
- Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis
Was muss ich mit dem Krempel denn nun machen? Muss ich damit zur Zulassungsstelle?
Wisst ihr, was mich das kosten wird?
Euer Stephan