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Roller verkauf

Themenstarteram 7. April 2022 um 7:34

Habe mein defekten Roller 125 ccm nicht fahrbereit bei Kleinanzeigen reingestellt zum Verkauf! Jetzt meldet sich jemand ! Der will ihn kaufen bezahlen Schilder und Papiere mitnehmen ummelden! …. und dann erst abholen! Frag mich wer meldet ein defekten Roller um wo er nicht mal weiß ob er reparabel ist ? Hat da jemand Erfahrung? Mit freundlichen Grüßen

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76 Antworten

Kommt drauf an zu welchem Preis Erin erworben hat welchen Defekt du geschildert hast und welchen Defekt das Moped hat.

So kann er es einschätzen und taxieren.

Mfg

am 7. April 2022 um 7:39

Zitat:

@prinzimotep schrieb am 7. April 2022 um 09:34:33 Uhr:

Habe mein defekten Roller nicht fahrbereit bei Kleinanzeigen reingestellt zum Verkauf! Jetzt meldet jemand ! Der will ihn kaufen bezahlen Schilder und Papiere mitnehmen ummelden! …. und dann erst abholen! Frag mich wer meldet ein defekten Roller um wo er nicht mal weiß ob er reparabel ist ? Hat da jemand Erfahrung? Mit freundlichen Grüßen

Um eine Versicherung abzuschließen (50ccm-Roller) braucht er nur die Konformitätsbescheinigung (da reicht auch eine Kopie), nicht Deine vorhandenen Schilder. Wenn Du Dein Geld hast kann Dir egal sein, was aus dem Roller wird. Allerdings solltest Du unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag machen, indem Du Gewährleistungsanspruch ausschließt und Dir bekannte vorhandene Mängel benennst.

Themenstarteram 7. April 2022 um 7:41

Der ist 125 ccm !

50ger wird nicht umgemeldet. wenn die Schilder noch Gültig sind, gehen die an den Neuen Besitzer über. Kaufvertrag ist als Nachweis für Verkauf sollte sein.

Wenn noch kein Schild am Roller ist, bekommt der Neue Besitzer nach dem Kauf die Papiere und holt sich Neues Schild.

Was der mit dem Schild will, kann dir doch egal sein.

am 7. April 2022 um 7:47

Zitat:

@prinzimotep schrieb am 7. April 2022 um 09:41:16 Uhr:

Der ist 125 ccm !

Ich weiß jetzt nicht, ob man zum ummelden die alten Schilder benötigt, habe ich schon lange nicht mehr selbst gemacht. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) ist jedoch ein Eigentumsnachweis, den sollte man erst nach Zahlung des Kaufpreises herausgeben.

Mir ist jetzt nicht ganz klar, wo Du mögliche Probleme siehst, sofern vor Übergabe der Unterlagen die Bezahlung erfolgt?

am 7. April 2022 um 7:48

Zitat:

@DerDrug schrieb am 7. April 2022 um 09:42:14 Uhr:

50ger wird nicht umgemeldet. wenn die Schilder noch Gültig sind, gehen die an den Neuen Besitzer über. Kaufvertrag ist als Nachweis für Verkauf sollte sein.

Wenn noch kein Schild am Roller ist, bekommt der Neue Besitzer nach dem Kauf die Papiere und holt sich Neues Schild.

Was der mit dem Schild will, kann dir doch egal sein.

Dann würde der neue Eigentümer aber mit meiner Versicherung herumfahren. Das sehe ich ein wenig problematischer als Du.

Dann melde ihn einfach ab und dann ist es egal .

Hätte ich sowieso gemacht wenn du ihn nicht mehr fahren willst um unnötig Versicherung zu bezahlen.

Wenn der 125 Roller noch TÜV hat kann man jhn anmelden und hat einen Vesicherungsvertrag ung kan sich für wenig GELD Versicherungsrabatte sammeln.Ohne den Roller zu fahren.Gruss Günter

am 7. April 2022 um 7:52

Zitat:

@kranenburger schrieb am 7. April 2022 um 09:48:32 Uhr:

Dann melde ihn einfach ab und dann ist es egal .

Hätte ich sowieso gemacht wenn du ihn nicht mehr fahren willst um unnötig Versicherung zu bezahlen.

Aus dem Internet:

"Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren.

Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung."

Du solltest auf jeden Fall sicherstellen, dass der Roller nicht mehr auf Deinen Namen läuft, bevor Du ihn herausgibst.

Stellt Euch mal vor, der Käufer hat keine Garage. Also muss er den Roller in den öffentlichen Verkehrsraum stellen. Und das darf er nicht ohne Kennzeichen und Zulassung. Punkt.

Und wenn er bezahlt hat und den KV unterschrieb, Fotos machen vom Ist-Zustand am Tag der Verkaufs!!! Nicht dass der VK 3 Tage später kommt und eine fehlende goldene Sitzbank reklamiert. :-)

50ger kann man nicht abmelden!!! Der ist bis ende Februar Gültig und Fertig! Da es keine Prozente gibt wie bei Tüv relevanten Fahrzeugen gibt es auch keine Nachteile bei Unfall oder Diebstahl. Kaufvertrag ist Wichtig.

Die hälfte der Beiträge betrifft 50ger das ist hier irrelevant, es geht um einen Zulassungspflichtigen 125ger!

am 7. April 2022 um 9:15

Zitat:

@DerDrug schrieb am 7. April 2022 um 11:08:11 Uhr:

50ger kann man nicht abmelden!!! Der ist bis ende Februar Gültig und Fertig! Da es keine Prozente gibt wie bei Tüv relevanten Fahrzeugen gibt es auch keine Nachteile bei Unfall oder Diebstahl. Kaufvertrag ist Wichtig.

Man muss den Roller nicht abmelden. Es reicht, wenn man Kennzeichen und Versicherungskarte einbehält. Abgesehen von der Versicherung geht es auch um die Halterhaftung. Aber auch wegen der Versicherung: Stelle Dir mal vor, es tritt ein Schaden auf. Möchtest Du dann wirklich als Versicherter damit zu tun haben? Richtig kompliziert wird es, wenn irgendein Fall auftritt, wo die Versicherung Regressansprüche geltend macht. Das alles kann man sich ersparen, wenn man beim Moped das Kennzeichen und die Versicherungskarte einbehält, oder bei größeren Fahrzeugen selbst die Abmeldung vornimmt oder zumindest das Fahrzeug erst nach nachgewiesener Ummeldung übergibt.

Zitat:

@DerDrug schrieb am 7. April 2022 um 11:08:11 Uhr:

50ger kann man nicht abmelden!!! Der ist bis ende Februar Gültig und Fertig! Da es keine Prozente gibt wie bei Tüv relevanten Fahrzeugen gibt es auch keine Nachteile bei Unfall oder Diebstahl. Kaufvertrag ist Wichtig.

Da liegst du falsch , auch ein Schild kann man bei der Versicherung abmelden und bekommt Geld zurück für Restzeit. Auch für Neuanmeldung bezahlst du nur die Restzeit und nicht den vollen Betrag.

Solltest in dem Versicherungsjahr mal den Roller wechseln ,kannst sogar deine Versicherung übernehmen zu einem Betrag von 5€ für das Schild.

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