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Roller verkaufen
guten tag
ich habe vor Kurzem meinen Roller verkauft via Kleinanzeigen.de
der Roller war in einem gutem Zustand außer das der E Starter nicht ging aber das habe ich in die anzeige mit rein geschrieben und wurde so akzeptiert. jetzt nach einer Woche sagt er zu mir das angeblich der Lenker schlackern soll Verkleidungsteile lose sei, mit der Variomatik etwas nicht in Ordnung sei und er möchte das ich den Vertrag Rückgängig mache. ich habe in den Kaufvertrag rein geschrieben " gekauft wie gesehen" und er ist auch damit probegefahren und ich bin ja gut 20 km zu ihm hingefahren mit dem Roller und bei mir war nichts und jetzt droht er mit dem Anwalt
Beste Antwort im Thema
Was auch schon öfters vorgekommen ist, da "kaufen" sich welche einen Roller, nur um Teile abzuschrauben/auszutauschen um damit ihren eigenen Roller zu reparieren, bemängeln anschliessend den gekauften Roller mit den ausgetauschten Teilen als "fehlerhaft und defekt" und wollen so ihr Geld zurück !!
Die denken die wären "clever" !!
Bevor du den Roller zurücknehmen musst, kontrolliere unbedingt welche Teile ausgetauscht wurden !
kbw
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13 Antworten
Und welche Tipps soll man dir jetzt hier geben ? Suche dir einen Anwalt und kläre das mit dem dann.
Lass es auf dich zukommen.
Er muss nachweisen dass der defekt arglistig verschwiegen wurde.
Hast noch zeugen dass teil ok war?
Nächste mal soll er beim Händler.kaufen.
Wie alt und wieviel km hatte das Teil.
Wielamge war es selbst in deinem Gebrauch?
Privatverkauf - wenn derjenige dir, wie bereits gesagt, nicht nachweisen kann, dass du arglistig Mängel verschwiegen hast bist du nicht zur Rücknahme verpflichtet. Hatte allerdings lletztens äähnliches.Da habe ich mir den Roller auf den Hof stellen lassen und persönlich nachgebessert. DDas mit den Verkleidungen hätte der aber sehe n können. Und dass "an der Variomatik etwas nichz i.O. ist" kann jeder behaupten.
Hast Du eine Gewährleistung ausgeschlossen? und das im Vertrag mit KM-Stand oä. erwähnt?
Auch Privatverkäufer sind ja seit einiger Zeit zur Gewährleistung verpflichtet wenn das nicht ausgeschlossen wurde vertraglich...
"gekauft wie gesehen" ist meiner Rechtsauffassung nach zu ungenau ohne das ich jetzt Anwalt bin
Rücknahme und Gewährleistung sind völlig verschiedene Sachen.
Nochmal ein Hinweis...bitte verkauft nur mit Ausschluss der Gewärleistung und Km-Stand sowie Uhrzeit!
der Roller war 8 Jahre in meinem Besitz hab den selber Gekauft als Neufahrzeug und 13800 km runter ich habe das was defekt war angegeben und halt rein geschrieben " gekauft wie gesehen "
Da wirst du wohl die Möhre zurücknehmen müssen, denn "gekauft wie gesehen" ist nicht ausreichend.
Liegt ein nicht ohne weiteres bei einer solchen Besichtigung festzustellender Mangel vor, hat der Verkäufer hierfür also regelmäßig trotz der obigen Formulierung einzustehen.
LG
Nimm dir einfach einen Anwalt. Mit all dem, was wir hier schreiebn machen wir uns alle nur angreifbar. Rechtsbertatungen dürfen nur Anwälte geben, kein Forum.
Zitat:
@Sn00by schrieb am 26. Mai 2015 um 07:48:32 Uhr:
Nimm dir einfach einen Anwalt. Mit all dem, was wir hier schreiebn machen wir uns alle nur angreifbar. Rechtsbertatungen dürfen nur Anwälte geben, kein Forum.
so ist es
Als Rechtsunkundige = kein Rechtsanwalt können wir gar keine Rechtsauskünfte geben.
Alles was wir machen können ist unsere Meinung zu diesem Thema zu äußern.
Diese kann auch kp entgegengesetzt zur Rechtsprechung stehen.
Das einzige was nicht gemacht werden darf ist das ein Rechtsanwalt hier eine detaillierte Rechtsberatung im Forum abliefert.
Wie alt und wie teuer war denn der Roller?
Könnte man den zustand des Rollers dem Alter entsprechend betrachten?
Was war das für ein Käufer?
Vor der Rückabwicklung steht erst die Nachbesserung.
Ich vermute mal das dem Käufer der Roller zu teuer war oder nicht die gewünschte Geschwindigkeit/Beschleunigung bringt.
Das was er bemängelt hätte er bei einer Probefahrt bemerken müssen/können
Sind die Vierkleidungsteile lose = Lose Schrauben anziehen
Wenn die Verdunkelung jedoch flattert = Stand der Technik bei diesem Roller
ps Gewährleistung: gebraucht von Privat muss der Käufer nachweisen das der Fehler bereits beim Kauf vorlag.
Variomatic ja jedoch Verschleißteil = außen vor
Gretchenfrage: Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Wenn ja, dann lass ihn mal kommen...
Wenn nein, dann würde ich mir einen Rechtsstreit gut überlegen, Deine Formulierung könnte ein Problem ergeben, das Dir dann auf den Kopf fällt. Und Kaufpreis rückerstatten + Rechtsanwaltskosten + Gerichtskosten + die Kosten seines Rechtsanwaltes könnte im schlimmsten Falle auf Dich zukommen....
Wird bei Ebay bei jedem 2. oder jedem 3. Deal mit dem Rechtsanwalt gedroht?
Hat der Käufer überhaupt eine Rechtschutzversicherung?
Gibt es noch die Verkaufsbeschreibung von der Anzeige?
Bei 5.000€ Kaufpreis ist eine Klage wahrscheinlicher als bei 500€ wenn man beim Käufer eine Rechtschutzversicherung als gegeben annimmt mit einer Selbstbeteiligung von 150€
ps Statistisch hat jeder 2,4 Rechtsanwälte in der Verwandtschaft zum Drohen bei Streitigkeiten
Hast Du den Mangel im Vertrag erwähnt bist Du raus, wenn nicht würde ich einen Termin mit dem Käufer vereinbaren und mir den "Mangel" vorführen lassen. Ist der Mangel keiner, bzw beim Kauf von "jedermann" zu erkennen (lockere Schrauben sieht der blindeste, selbst ich) und ist der Mensch zudem Probe gefahren und war mit der Vario einverstanden, hast Du gute Chancen auch bei einem Rechtsstreit.
Suche zunächst das Gepräch mit dem Käufer, das kommt bei Gericht gut an und evtl. lässt sich das ganze so aus der Welt schaffen.
Nicht nur Du bist zur Einhaltung der Verträge verpflichtet. Ein Rechtsschutz wäre ideal vorzugsweise beim ADAC. Selbstverständlich könnten Dir die Kosten der Verhandlung und die Auslagen des Käufers auferlegt werden und in der Regel wird dies auch vom Gericht so beschlossen. Der Käufer geht aber auch das Risiko ein....einigt Euch am besten.
Was auch schon öfters vorgekommen ist, da "kaufen" sich welche einen Roller, nur um Teile abzuschrauben/auszutauschen um damit ihren eigenen Roller zu reparieren, bemängeln anschliessend den gekauften Roller mit den ausgetauschten Teilen als "fehlerhaft und defekt" und wollen so ihr Geld zurück !!
Die denken die wären "clever" !!
Bevor du den Roller zurücknehmen musst, kontrolliere unbedingt welche Teile ausgetauscht wurden !
kbw