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Rost auf Kulanz Bj. 2000, Ersatzauto kostenfrei?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 13. September 2006 um 15:39

das ist auch schon meine Frage.

Die E-Klasse soll zur Rostbeseitigung, alle Türen werden aufgeschnitten und teilweise neu zusammengeschweisst laut Meister sprich neue Stücke rein. Ausserdem der Heckdeckel neulackiert (Rostbeulen) sowie Rücklicht rechts.

Ist das für der Ersatzwagen kostenfrei?

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34 Antworten

Da das Kulanz (=freiwillige Leistung) ist, ist die Werkstatt natürlich nicht verpflichtet einen Ersatzwagen zu stellen. Aber mal nett fragen bringt einen vielleicht weiter. Könnte ja sein, das du Glück hast und so ein Premium-Hersteller die Kundenbindung wichtig ist...

Themenstarteram 13. September 2006 um 15:52

das letzte mal als mir einer zustand, hab ich keinen bekommen. 3 Tage lang kein Ersatz, die Werkstatt hatte die Reparatur unsauber ausgeführt. Wäre ja auf deren Kosten gegangen.

Bin schon sehr erstaunt, dass die Kulanzabfrage nach einem Tag schon positiv beantwortet wurde. Angesagt waren vorher 3 Wochen.

hallo

zwecks türen würde ich vorsichtig sein!bei manchen werden sie erneuert und bei anderen zur ausgebessert (rost weggeschnitten)--Hartnäckig bleiben.

gruß uno-abarth

Re: Rost auf Kulanz Bj. 2000, Ersatzauto kostenfrei?

 

Zitat:

Original geschrieben von EleganceC

das ist auch schon meine Frage.

Die E-Klasse soll zur Rostbeseitigung, alle Türen werden aufgeschnitten und teilweise neu zusammengeschweisst laut Meister sprich neue Stücke rein. Ausserdem der Heckdeckel neulackiert (Rostbeulen) sowie Rücklicht rechts.

Ist das für der Ersatzwagen kostenfrei?

Also ich würde nur neue Türen akzeptieren und nicht so einen Pfusch. Spätestens nach einem Jahr sehen die wieder so aus.

Themenstarteram 14. September 2006 um 5:24

deshalb auch evt. die schnelle Genehmigung?

Ich meine der Rost ist wirklich nur minimal in dem Blech, also nur unter dem Türgummi in Höhe Spiegel 2 cm braun pro Tür.

Ich denke wir machen den Pfusch erst mal mit und haben noch 2 Jahre Restkulanzzeit, daja 2 Jahre. Wenns dann wieder gammelt verlangen wir gleich neue Türen oder ein neues Auto ;) Weils dran wäre hat schon 103000km gelaufen und 6 Jahre alt, das zweit älteste das wir jemals besessen haben (also meine Eltern).

wenn die an den Gammeltüren rumschnippeln und das fängt wieder an zu faulen, müssen die nicht auch die gesetzliche volle Garantie auf die Reparatur geben ?

Themenstarteram 14. September 2006 um 11:42

soweit ich weiss ja, sprich 1 Jahr, aber bis unter 8 Jahren ist alles auf Kulanz drin an der Karosse.

Somit habe ich noch 2 Jahre Zeit zu meckern bzw. dann meine Eltern.

Garantie=freiwillige Leistung

Gewährleistung=gesetzliche Leistung, 6 Monate lang, wenn man beweisen kann, das es von Anfang an Defekt war, dann 2 Jahre lang. Im Endeffekt also nur 6 Monate Gewährleistung, sonst nichts.

Anspruch auf einen kostenlosen Werkstattersatzwagen hast du nur, wenn dein Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist. Die EZ ist dabei entscheidend.

Bis dahin ist alles kein Problem, danach musst du etwas meckern und anmerken, das du auf das Fahrzeug angewiesen bist. Bei mir hat das geholfen, habe einen Smartie bekommen für 3 Tage. War mir auch egal, Hauptsache hin und her kommen.

am 15. September 2006 um 18:27

Hallo,

es gab zu den kostenlosen Ersatzwagen mal eine gerichtliche Entscheidung. Leider weiß ich jetzt nicht Datum und Aktenzeichen.

Allerdings wurde da entschieden das ein kostenloser Ersatzwagen bei Reparaturen unlauterer Wetbewerb wäre. Das gilt sicher nicht für Garantie und Gewährleistung,aber für den Rest.

Es ist also eine Grauzone und nicht immer die Unwilligkeit der Werkstätten. Wenn die das machen dann lassen die es meist als eine Art Probefahrt laufen.

Gruß

Also meiner war eine ganze Woche zwecks Rostkur (4 Türen "abgeschnitten" plus Kofferraumdeckel neu lackiert) in der NDL. Kostenloser Leihwagen war kein Thema. Muss demnächst nochmal hin zwecks Austausch Achsträger. Auch da mit kostenlosem Wagen...! Kommt wohl sehr auf die NDL bzw. Händler an.

Zwecks '...hart bleiben - ich würde nur neue Türen akzeptieren..' - das ist wohl wunschdenken...! Wie bereits erwähnt handelt es sich hier um reine Kulanzarbeiten - ohne Anspruch auf irgendwas seitens des Kunden. Wer da viel meckert und fordert geht ggf. ganz leer aus. Sind eben auch nur Menschen diese "Freundlichen"

als ich vor 2 Wochen meinen Achsträger ersetzt bekommen habe (auf Kulanz, obwohl schon über 8 Jahre alt), war kostenloses Ersatzauto gar kein Thema. War zwar nur nen Smart, aber da will man ja nicht meckern.

Kriege jetzt dann meine Türen und Heckklappe gemacht (Kulanz abgelehnt, da über 8 Jahre, aber dafür Sonderpreis vom Händler) und auch da kostenlos nen fahrbaren Untersatz. Mal gespannt, was er diesmal für mich hat.

Zitat:

Original geschrieben von ChristianW210

Garantie=freiwillige Leistung

Gewährleistung=gesetzliche Leistung, 6 Monate lang, wenn man beweisen kann, das es von Anfang an Defekt war, dann 2 Jahre lang. Im Endeffekt also nur 6 Monate Gewährleistung, sonst nichts.

Leider nicht richtig.

Das was Du über die Gewährleistung (Amtsdeutsch heißt es Sachmängelhaftung) schreibst ist falsch. Deshalb meine Bitte - ehe man hier falsche Dinge postet erkundigt euch vorher über die aktuelle Rechtslage.

So wie es hier geschrieben wurde ist es falsch und hilft somit niemandem weiter.

Habe das alles schon mal hier im Forum genau dargelegt.

Gruß

Harald

Es sind 8 Jahre GARANTIE auf durchrostung oder ?

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