Rost bei scheckheftgepflegtem Fahrzeug doch ein Fall für Mobilo Life-Garantie?
Hallo zusammen,
durch Zufall bin ich über ein Urteil des OLG Thüringen aus 2011 gestolpert, das die u.a. für den W / S 210 geltende Mobilo Life-Garantie zum Gegenstand hat. Diese gilt u.a. für Durchrostungen von innen nach außen, sofern - vereinfacht gesagt - der Wagen regelmäßig bei Mercedes zur Wartung war. Siehe hier . Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.
Bisher hieß es hier immer, dass diese Garantie eine Mogelpackung sei, da eine Durchrostung von innen nach außen (im Wortsinne) nur sehr selten vorkommt.
Zu der Mobilo Life heißt es aber in der (angehängten) Urteilsbegründung:
Zitat:
Vorliegend ist ... der „Garantiefall“ eingetreten, da das Fahrzeug des Klägers sogenannte „Durchrostungen von innen nach außen“ aufweist. Dies steht nach Einholung des Sachverständigengutachtens zur Überzeugung des Senats fest. Der Sachverständige definiert den Begriff „Durchrostungen von innen nach außen“ als solche Korrosionsprozesse, bei denen ohne eine mechanische Beschädigung der Lackierung (Korrosionsschutz) das Blech zu rosten beginnt ... Bei der somit vom Sachverständigen unter dem Blickwinkel vorgenommenen Untersuchung, ob die zahlreich vorgefundenen Korrosionsstellen auf mechanische Beschädigungen der Lackierung oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind, hat der Sachverständige in einigen Fahrzeugbereichungen Durchrostungen vorgefunden, die nach seiner Beurteilung auf einem fehlenden Korrosionsschutz beruhen, so etwa im Bereich der hinteren Seitenwand ..., im Bereich der Radläufe der vorderen Kotflügel und der rechten Seitenwand oberhalb der Führungsschiene ..., im Bereich der Fahrzeugtüren ..., im Bereich des Türgriffs der Fahrertür ..., teilweise im Bereich der Unterkante der Schiebetür ...sowie teilweise im Bereich des Fahrzeugunterbodens ...
Der Wagen, um den es in dem Urteil ging, hatte bei der Begutachtung durch den Sachverständigen eine Fahrleistung von rd. 158.000 km.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Ich habe genau das Problem, dass mein bei MB scheckheftgepflegter 210er anfängt in den Radläufen zu rosten. Auch bildet sich auf der Motorhaube eine Blase, unter der Rost zu vermuten ist. Die Rostkulanz geht nur acht Jahre und ist lange vorbei. Da explizit in dem Urteil die Radläufe erwähnt werden, könnte hieraus - trotz einer dort sicherlich auftretenden stärkeren Belastung durch mechanische Einwirkungen wie Steinschlag - geschlossen werden, dass auch solche Schäden durch die Garantie abgedeckt sind.
Zur Klarstellung: Dass ein zehn Jahre altes Auto gelegentlich Rost ansetzt, ist auch mir nicht unbekannt. Wenn aber ein Auto seinerzeit für 50.000 € u.a. mit dieser Garantie verkauft wurde, sollte man doch schon eine gewisse Ernsthaftigkeit dieses Versprechens erwarten können. Die Tatsache, dass ein Auto in dieser Preisklasse so viel Rost ansetzt, ist für mich - und sicherlich zahlreiche andere hier im Forum - schlicht indiskutabel. Da befinde ich mit den oben beschriebenen Schäden sicherlich eher im "oberen Drittel".
Daher meine Frage, ob sich hier jemand im Forum schon einmal intensiver mit dem Urteil und seinen möglichen Auswirkungen auf die noch scheckheftpflegenden Rostgeplagten auseinander gesetzt hat. Das könnte doch der leidigen Rost-Diskussion - zumindest bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen - für die nächsten 15 Jahre eine ganz neue Dynamik verleihen.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
durch Zufall bin ich über ein Urteil des OLG Thüringen aus 2011 gestolpert, das die u.a. für den W / S 210 geltende Mobilo Life-Garantie zum Gegenstand hat. Diese gilt u.a. für Durchrostungen von innen nach außen, sofern - vereinfacht gesagt - der Wagen regelmäßig bei Mercedes zur Wartung war. Siehe hier . Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.
Bisher hieß es hier immer, dass diese Garantie eine Mogelpackung sei, da eine Durchrostung von innen nach außen (im Wortsinne) nur sehr selten vorkommt.
Zu der Mobilo Life heißt es aber in der (angehängten) Urteilsbegründung:
Zitat:
Vorliegend ist ... der „Garantiefall“ eingetreten, da das Fahrzeug des Klägers sogenannte „Durchrostungen von innen nach außen“ aufweist. Dies steht nach Einholung des Sachverständigengutachtens zur Überzeugung des Senats fest. Der Sachverständige definiert den Begriff „Durchrostungen von innen nach außen“ als solche Korrosionsprozesse, bei denen ohne eine mechanische Beschädigung der Lackierung (Korrosionsschutz) das Blech zu rosten beginnt ... Bei der somit vom Sachverständigen unter dem Blickwinkel vorgenommenen Untersuchung, ob die zahlreich vorgefundenen Korrosionsstellen auf mechanische Beschädigungen der Lackierung oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind, hat der Sachverständige in einigen Fahrzeugbereichungen Durchrostungen vorgefunden, die nach seiner Beurteilung auf einem fehlenden Korrosionsschutz beruhen, so etwa im Bereich der hinteren Seitenwand ..., im Bereich der Radläufe der vorderen Kotflügel und der rechten Seitenwand oberhalb der Führungsschiene ..., im Bereich der Fahrzeugtüren ..., im Bereich des Türgriffs der Fahrertür ..., teilweise im Bereich der Unterkante der Schiebetür ...sowie teilweise im Bereich des Fahrzeugunterbodens ...
Der Wagen, um den es in dem Urteil ging, hatte bei der Begutachtung durch den Sachverständigen eine Fahrleistung von rd. 158.000 km.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Ich habe genau das Problem, dass mein bei MB scheckheftgepflegter 210er anfängt in den Radläufen zu rosten. Auch bildet sich auf der Motorhaube eine Blase, unter der Rost zu vermuten ist. Die Rostkulanz geht nur acht Jahre und ist lange vorbei. Da explizit in dem Urteil die Radläufe erwähnt werden, könnte hieraus - trotz einer dort sicherlich auftretenden stärkeren Belastung durch mechanische Einwirkungen wie Steinschlag - geschlossen werden, dass auch solche Schäden durch die Garantie abgedeckt sind.
Zur Klarstellung: Dass ein zehn Jahre altes Auto gelegentlich Rost ansetzt, ist auch mir nicht unbekannt. Wenn aber ein Auto seinerzeit für 50.000 € u.a. mit dieser Garantie verkauft wurde, sollte man doch schon eine gewisse Ernsthaftigkeit dieses Versprechens erwarten können. Die Tatsache, dass ein Auto in dieser Preisklasse so viel Rost ansetzt, ist für mich - und sicherlich zahlreiche andere hier im Forum - schlicht indiskutabel. Da befinde ich mit den oben beschriebenen Schäden sicherlich eher im "oberen Drittel".
Daher meine Frage, ob sich hier jemand im Forum schon einmal intensiver mit dem Urteil und seinen möglichen Auswirkungen auf die noch scheckheftpflegenden Rostgeplagten auseinander gesetzt hat. Das könnte doch der leidigen Rost-Diskussion - zumindest bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen - für die nächsten 15 Jahre eine ganz neue Dynamik verleihen.
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5 Antworten
Ich meine nach wie vor, dass eine Durchsetzung der Ansprüche, so wie du sie zitierst, denkbar und möglich ist. Die Klauseln, von denen mir mein Mercedes-Annahmemeister erzählte, wie zB Zeitwertlimit aller bis dahin aufgelaufenen (Kulanz-)Lack-Reparaturen, nur von Hohlräumen ausgehend = Schwellerbereich und keine Türen, etc. sind meines Erachtens vor Gericht nicht haltbar, da dem Konsumenten beim Kauf nicht kommuniziert worden und als Laie nicht sachkundig. Da ein so weitreichendes Garantieversprechen (über 30 Jahre) durchaus eine Kaufentscheidung wesentlich beeinflussen kann, kann Daimler sich hier nicht leicht aus der Verantwortung stehlen.
Dementgegen stehen Prozessrisiken durch Formfehler und die elenden Laufzeiten der zivilrechtlichen Verfahren, zumindest hier in Österreich bei rund ein bis zwei Jahren. Auch werden sicher von beiden Seiten Sachverständige aufgefahren, was die Prozesskosten in schwindelerregende Höhen treiben und die Prozessdauer kräftig dehnen wird. So du eine Rechtsschutzversicherung hast, die sich hier für zuständig erklärt, ist noch alles wunderbar.
Besonders im Bereich der Radläufe wird es aber schwer sein, den Vorwurf einer Lackbeschädigung durch Steinschlag zu entkräften. Sogar die Motorhaube ist ein klassisches "Einschlagziel" und somit nicht klar unstrittig. Steinschläge brauchen nur mikroskopisch klein zu sein, um Wasser, Salze und Sauerstoff den Zugang zu ermöglichen, der Rest ist bekannt.
Ich fürchte, hier steht dann rasch Gutachten gegen Gutachten, ein Vergleich wird im besten Fall angeboten, der Richter drängt auf Annahme, und MB flickt den Rost um 200 Euro Eigenkosten und stiehlt sich aus dem Verfahren, ein Jahr später stehst du vor derselben Situation. Die andere Daimler-Exit-Strategie wäre ein Rückkaufangebot zum Zeitwert, auch das hat es schon gegeben, soweit ich mich dunkel erinnern kann. Rechne mal mit 2.000 Euro ... "Ideele Werte" ("gefühlter Nutzwert = 10.000 Euro") berücksichtigt das Gericht in der Regel nicht, ein erhaltenswerter Youngtimer wird nicht so ohne weiteres als solcher erkannt!
Wenn ich ehrlich bin: Lass das billig richten, das kriegst du um 300 Euro sauber gemacht und freue dich, dass deine Laube so wenig rostet. Zünde dazu bei Gelegenheit eine Kerze an!
Schlimmer ist, dass du bis jetzt dein -- vermutlich nicht ganz leicht verdientes -- Geld sso konsequent zu Mercedes trägst. Nicht, dass die was schlecht machen würden, aber zumindest wirst du aus den gesalzenen Aufpreisen keinen Vorteil mehr schöpfen können. Und bei der nächsten Kaufentscheidung vergiss einfach solche schwammigen Garantieversprechen. Einfach nicht hinhorchen.
Ich kenne Leute, die sind sogar mit ganz neuen Autos in die freie Werkstätte zur Wartung gefahren und haben zumeist unter dem Strich gespart. Oder gleich andere Marken kaufen, die es mit der Garantie richtig ernst meinen, wie Kia oder Hyundai. Da werden ohne Beanstandung der Fahrzeughalterin bei einer Mitarbeiterin die Stoßdämpfer vorbeugend getauscht ...
Zu diesem Thema hätte ich ein paar Sachverhalte zu berichten..........
Denn mich betrifft diese Geschichte auch.
Ich habe neulich als W210-Fahrer bei meiner betreuenden Mercedes-Vertretung hier nachgefragt, für den "Fall der Fälle". Hier sagte man mir, dass man im Rostfall sich das betreffende Fahrzeug vor Ort ansehen wird, Fotos machen, eine Zustandsbericht schreiben und das Ganze "ohne Gewährleistung, dass es akzeptiert wird" als Kulanzantrag im Werk einreichen wird. Voraussetzung dafür sei, dass der Mercedes einen grundsätzlichen Hang zur Pflege aufweisen muss und idealerweise scheckheftgewartet wurde.
Italeri, du schreibst von Kulanz, hier geht aes aber um eine Garantie, um verbriefte, unabstreitbar zugesprochene Leistungen im Fall des Falles. Und da hat man Rechtsanspruch, wenn ein Vollkaufmann igendjemand solch ein Versprechen gibt -- bei Kulanz ist alles freiwillig, ohne Rechtsanspruch und ohne ableitbare Leistungen für andere.
@A-D
Danke für Deine umfassende Kommentierung. Die meisten Punkte sehe ich ähnlich wie Du. Meine intensive Beschäftigung mit dem Thema resultierte aus meiner Fassungslosigkeit darüber, wie man ein mechanisch so haltbares Auto in so eine rostanfällige Karosserie stecken kann. Meiner stand fast immer in der Garage und so war ich - wie viele andere hier - davon ausgegangen, dass meinem der Rost erspart bleibt. Du bist da erkenntnismäßig schon weiter!
@Dieseltrucker
Genau diese von Dir leider nur angedeuteten "Sachverhalte" würden mich interessieren (soweit sie über das Auftreten von Rost hinausgehen)... Berichte doch mal!
Tilo