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Rost: Tür

Ford
Themenstarteram 11. Mai 2008 um 21:30

Habe heute festgestellt dass meine hintere Tür auf der Fahrerseite unten quasi durchgerostet ist. Von Aussen sieht man einen Schatten und als ich mir das Ding von innen angesehen habe, da hats mich fast umgehauen. Habe hier schon im Forum gelesen, dass es sich dabei um ein bekanntes Focus Problem handelt. Meine Fragen nun:

1. Da ich kein durchgängiges Scheckheft habe werde ich wohl selbst löhnen müssen - kann man das in einem Karosseriebetrieb wieder hinbekommen oder brauche ich eine neue Tür?

2. Was kostet eine neue Tür samt Einbau und lackieren?

Beste Antwort im Thema
am 12. August 2009 um 14:00

Hallo rostgeplagte Focus Besitzer und einen schönen guten Tag zusammen.

Ich habe aus diesem Forum eine Menge Infos erhalten, die sicherlich nicht unwesentlich dazu beigetragen haben, mich am Ende gegen die Ford Werke gerichtlich durchsetzen zu können.

Ich möchte daher allen Rostgeplagten, deren Ansprüche noch nicht erfüllt wurden an meinem Beispiel Mut machen und aufzeigen, wie es schließlich nach langem Ringen doch noch zu einem für mich zufriedenen Ergebnis kam.

Ich fahre selbst eine Focus Erstzulassung 9/2000, von privat gekauft im März 2003.

Anfang Juli stellte ich nach einer Autowäsche in einer Autowaschanlage einen dunklen Streifen im unteren Bereich der hinteren linken Tür fest. Bei genauerer Kontrolle entpuppte sich dieser Streifen als im Lack aufgeworfene Blasen. Nach Kontrolle des gesamten Fahrzeuges stellte ich an den anderen Türen an ungefähr gleicher Stelle ebenfalls Roststellen fest, allerdings noch nicht so großflächig wie an der hintern linken Tür. Gleiches stellte ich auch an der Heckklappe fest.

Weiter im Telegrammstil:

07/08 Lackbericht durch FFH

09/08 negative Antwort aus Köln, Widerspruch durch FFH

11/08 Antwort auf Widerspruch unverändert

12/08/ Anwalt eingeschaltet, Ford Werke aufgefordert, die kostenfreie Reparatur gänzlich ohne Einschränkungen durchzuführen

01/09 Ford antwortet erst nach Aufforderung, Ergebnis bleibt aber unverändert, verweist auf FFH

02/09 FFH wir angeschrieben, antwortet ebenfalls erst nach erneuter Aufforderung in 03/09 und verweist auf die Ford Werke

03/09 Einreichung Klageschrift beim Amtsgericht

06/09 Früher erster Termin beim Amtsgericht Köln, Gericht schlägt Vergleich vor: Ford zahlt 1500,00 € im Gegenzug verzichte ich auf die Garantieleistung. Bei Nichteinigung wird Sachverständiger bestellt.

Den daraufhin von Ford gemachten Vorschlag: Abwracken des Focus, Kauf eines neuen Ford und Ford gibt 1500€ dazu, habe ich „dankend“ abgelehnt. Meinen Vorschlag auf Zahlung von 3000€ ohne Bedingungen hat Ford abgelehnt.

07/09 Vor Bestellung eines Sachverständigen und nächstem Verhandlungstermin hat die Gegenseite die Klageforderung anerkannt. Ich kann meinen Focus also jetzt bei meinem FFH als Garantieleistung reparieren lassen.

08/09 Mein FFH hat noch keine Info von den Ford Werken. Aber ich arbeite daran!!!

Fazit: Nicht bange machen lassen!

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Hat mit Check-Heft nicht viel zu tun, wenn vor BJ 03/02 brauchst du nichtmal die Rostschutzkontrolle und es läuft innerhalb der 12 Jahre Rostgarantie! Einfach mal zum nächsten freundlichen Fordhändler!

am 12. Mai 2008 um 10:00

Genau das selbe Problem habe ich auch.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Hat mit Check-Heft nicht viel zu tun, wenn vor BJ 03/02 brauchst du nichtmal die Rostschutzkontrolle und es läuft innerhalb der 12 Jahre Rostgarantie!

Hab aber jetzt schon von Fällen gehört, dass Ford (Köln) gesagt hat, dass der Rost schon vorher hätte müssen erkannt werden und deswegen nichts tauscht!?

Oh jee,

ich bin einer von denen, die die Absage gekriegt haben. Zwar im Moment noch nichts Schriftliches (Schriftliches hat nur mein FFH und den Brief darf er nicht weitergeben), aber ich warte auf den offiziellen Brief von Ford, um damit zum Anwalt zu gehen. Mal schauen...

am 13. Mai 2008 um 19:27

geht mir auch so

also prinzipiell wird schon mal nur noch repariert und nicht getauscht hab ich gehört. Dagegen hätt ich ja nichts. Aber sie sagen jetzt ich hätte meine Sorgfaltspflicht verletzt weil es schon so weit blüht. Dazu muss man sagen haben sie ein Foto vom FFH bekommen wo der alles ordentlich freigekratzt hat, das sieht natürlich schaurig aus. Aber so sah es ja vorher nicht aus! Fahre morgen hin und dann mal sehen. Sie wollen kulanterweise alles übernehmen außer der Außenlackierung, also erst mal abwarten wie viel das sein soll

Ich habe die Absage mit der gleichen Begründung von Ford bekommen - Sorgfaltspflicht und BlaBlaBla...

Die Tür rechts hinten ist unten schon ziemlich durchgerostet. Das habe ich erst vor kurzem entdeckt und zum FFH gefafhren.

Und dann die Antwort - Sorgfaltspflicht.

Ich war echt sauer auf Ford. Ich steige ja ins Auto nicht von hinten rechts, und gucke ja auch nicht jeden Tag, was da an den Türen unten los ist!

Jetzt warte ich nocht auf die offezielle Absage von Ford, und gehe damit zum Anwalt! Die haben damals mit 12 Jahre Garantie auch die Kundeu beworben!

Aber trotz allem, muss ich sagen, ich bin absolut mit meinem FoFo1 zufrieden :-)

Viele Grüße

am 13. Mai 2008 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von pavlov991

Jetzt warte ich nocht auf die offezielle Absage von Ford, und gehe damit zum Anwalt!

Dann kannst du uns ja weiter davon berichten.. ;)

am 14. Mai 2008 um 5:31

Ich habe letzte Woche einen FoFO I gekauft und nachdem mein Bekannter mich darauf hingewiesen hat an allen(!!) Türen und Hauben Rost entdeckt..

War dann gestern bei meinem FFH, der hat es sich angeschaut und dann gemeint ich würde wahrscheinlich neue Türen und Hauben bekommen, da an dem Auto schon mal repariert wurde..

Ich hoffe Ford sieht es genauso!!

am 14. Mai 2008 um 7:58

an der Motorhaube haben sie bei mir ja auch was gefunde, und das nur nach eingehender Prüfung. Das würde Ford bezahlen da rechtzeitig entdeckt. Wenn das aber bei denen rechtzeitig ist und das andere für Laien erkennbare nicht mehr dann geh ich zum Anwalt,schließlich ist bei meinem Baujahr die Rostuntersuchung noch nicht Pflicht und ich sehe nicht ein jede Woche oder jeden Monat alles mit der Taschenlampe abzugehen

am 14. Mai 2008 um 9:12

Hallo Leute,

 

Ich hab bei mir auch mal so rund ums Auto geschaut und auch bei den hinteren Türen etwas Rost endteckt! Werde nächste Woche auch mal zum Freundlichen schauen! Mas sehen was die bei mir sagen! Ist Gottseidank ein BJ 2000!

am 14. Mai 2008 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Avalon111

Ich hab bei mir auch mal so rund ums Auto geschaut und auch bei den hinteren Türen etwas Rost endteckt! Werde nächste Woche auch mal zum Freundlichen schauen!

Dein Freundlicher entdeckt bestimmt noch mehr stellen, die du selbst nicht gesehn hast.. zumindest wars bei mir so :rolleyes:

am 14. Mai 2008 um 11:58

da bin ich mir sicher :-) hihihi!

am 14. Mai 2008 um 20:19

war heut dort und hab erst mal Wiederspruch eingelegt, mal sehen was kommt. Nicht mal der Karosserieexperte dieses recht großen Autohauses konnte mir sagen wie Schadenminderungspflicht definiert ist, obwohl das die Begründung ist. Auch nichts schriftliches etc

am 15. Mai 2008 um 5:07

Hört sich aber nicht so gut an!

Auszug aus Wikipedia:

Die Schadensminderungspflicht (richtiger: Schadensminderungsobliegenheit) bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.

Auch wenn ein Geschädigter von einem Schädiger dem Grunde nach Ersatz für die erlittenen Einbußen an seinen Rechtsgütern oder seinem Vermögen verlangen kann, trifft ihn gleichwohl die "Pflicht gegen sich selbst" (sog. Obliegenheit), den Schaden und die Schadensfolgen gering zu halten.

Eine "Pflicht gegen sich selbst" ist die Schadenminderungsobliegenheit deswegen, weil der Schädiger umgekehrt kein einklagbares Recht hat, vom Geschädigten die Geringhaltung des Schadens zu verlangen. Der Geschädigte kann sich verhalten, wie es ihm gefällt. Bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht kann sich jedoch sein Ersatzanspruch kürzen.

Im deutschen Recht ist die Schadensminderungspflicht in § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert, der für alle Ersatzforderungen - auch öffentlich-rechtliche - zumindest entsprechend gilt. Daraus ergibt sich, dass der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes insbesondere davon abhängt, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, was auch dann gilt, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern

Beispiel :

A kann von B den Ersatz für eine eingeschlagene Scheibe verlangen. Nach dem Schaden repariert er bei schönem Wetter die Scheibe zunächst wochenlang nicht. Als ein Unwetter aufzieht, ruft er den Glaser-Notdienst. In der Zwischenzeit regnet es aufs Parkett. Der Notdienst kostet 200 € anstelle 100 € Normalpreis. Die Behebung des Parkettschadens kostet 500 €.

A wird so gestellt, als hätte er sich "vernünftig" verhalten. Er bekommt den Glaser-Normalpreis von B erstattet und trägt Mehrkosten sowie die Reparatur des Parketts selbst

mfG

am 15. Mai 2008 um 6:22

ok also es ist so definiert dass sich Gerichte damit befassen dürfen

mal im Serviceheft schauen ob für denn Fall des Focus Rosts genaueres definiert ist

mit dem Beispiel gehe ich mit das leuchtet ein

übrigens etwas hat mir der Zuständige beim FFH doch gesagt: er meinte was von einmal im Jahr schauen. So oft hab ich das schon noch gemacht...

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