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Rost und Silikon

Themenstarteram 23. Juni 2007 um 11:09

Hi,

weiß jemand, ob man nachweisen kann, wie lange es her ist, dass der unterboden mit silikon behandelt wurde?

habe einen riesenfehler beim autokauf gemacht und jetzt müsste ich dem verkäufer nachweisen, dass er wusste, dass der boden komplett durchgerostet ist, bzw. dass er den unterboden mit silicon behandelt hat. er hatte nämlich die angabe gemacht, dass er keinerlei durchrostungen aufweist.

können gutachter so was nachweisen?

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23 Antworten

Zunächst mal solltest Du zum Anwalt gehen, um Dich verbindlich über die Möglichkeiten beraten zu lassen! Bist Du im ADAC oder hast Du eine Rechtschutzversicherung? Darüber sollte sich das abwickeln lassen, sonst eben selbst bezahlen.

Die scannen dann ähnliche Fälle und die ergangenen Urteile. Außerdem kannst Du dann besser abschätzen, wie mit Gutachter etc. umzugehen ist.

Wenn du rechtlich vorgehst, wird eine Beweissicherung m.E. unabdingbar sein. Aber wie gesagt: Wagen wegstellen, erst zum Anwalt, dann die weiteren Schritte...

Und noch eine Empfehlung: lass die Auseinadersetzung mit dem Verkäufer durch den Anwalt führen. Spart Nerven und Zeit, vermeidet unnötige Reibungsverluste...

 

Good Luck!

Mit Silikon werden keine Unterböden behandelt ;)

Dazu nimmt man speziellen Unterbodenschutz - so ne Art Teerzeugs!

Neuer Unterbodenschutz ist noch verhältnismäßig klebrig - alter hingegen hart und zäh!

Dir wird allerdings nur ein Gutachter helfen können wenn es auf einen Rechtsstreit mit dem Verkäufer hinausläuft (oder eine gütliche Einigung mit diesem ;) )!

Den Hauptgrund für Deine Unzufriedenheit mit dem Wunsch der Autorückgabe kenne ich nicht. Aber grundsätzlich ist ein guter Unterbodenschutz, auch wenn er erneuert wurde, oder gerade deshalb, nichts Schlechtes. Eine gute Rostvorsorge, ob serienmässig vom Hersteller, oder nachträglich durch den Besitzer angeordnet, ist positiv und werterhaltend.

am 24. Juni 2007 um 7:05

Ja watt denn nu, ist die Karre voller Rost oder nich.

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 7:30

das war keine gute rostvorsorge, das war rostverdeckung, um den wagen noch über den tüv zu kriegen. die werkstatt traut sich da selbst nicht dran. in die aufhängung der hinterachse z.b. kann man einen schraubendreher reinstechen. da ist nicht nur rost, das ist alles durchgerostet...leider

am 24. Juni 2007 um 8:06

Vor langer Zeit gab es hier auch mal so einen Beitrag über eine total verrostete Karre.

Vielleicht ist es das Auto. :D

http://www.motor-talk.de/t1198513/f154/s/thread.html

Ehrlich gesagt, wie kann man so ein Auto ohne eine genaue Prüfung kaufen.

Unverständlich.

Wenn der Verkäufer sowas nicht zulässt, sollte man besser die Finger davon lassen.

@bullibulli:

Meine Beileid! :(

Welches Bj. ist die Leiche?

War es ein privater oder gewerblicher Verkäufer?

Wurde es wirklich so schriftlich im KV vom VK formuliert: "dass er keinerlei durchrostungen aufweist"?

Wie ist der tatsächliche Wortlaut dieser Zusicherung?

Gruß M.

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 8:24

nein, das auto ist es nicht. es ist ein alter t2 bulli bei dem man natürlich rost erwartet. sicher haben wir laienhaft drunter geguckt, aber es war ja kein rost zu sehen und wirklich ahnung von autos haben wir auch nicht. und dazu ja noch die angabe, dass der unterboden keinen rost aufweist. im nachhinein weiß ich natürlich, dass es dumm war, den wagen so zu kaufen, aber das bringt mich jetzt leider auch nicht weiter.

der vorbesitzer hat viel am auto gemacht von innen (sicherheitsgurte, polster etc.) wie von außen u.a. auch die bremsleitungen ausgewechselt, deshalb bin ich mir auch so sicher, dass er selbst beim kauf über den tisch gezogen wurde und bei den arbeiten unterm auto den rost entdeckte und ihn deshalb wieder loswerden wollte. er hatte den wagen nicht lange. aber wenn ich nicht beweisen kann, dass er davon wusste habe ich im rechtsstreit bei einem privatverkauf leider sehr schlechte karten.

im adac bin ich, eine rsv habe ich leider nicht.

Mal ganz wertfrei: Ein TüV Prüfer oder ein Prüfer der beiden anderen Institutionen, läßt sich doch nicht von Silikon aufhalten. Wenn das Auto so "durch" ist, wäre das eine Gefälligkeitsabnahme...dann läßt sich der abnehmende Prüfer auch sicher ausfindig machen. Mit den von Dir geschilderten Mängeln, läßt sich auch kein normaler Prüfer, der bis zur Rente seinen Job machen möchte, sich zu einer Gefälligkeitsabnahme verleiten.

Zitat:

Original geschrieben von bullibulli

nein, das auto ist es nicht. es ist ein alter t2 bulli bei dem man natürlich rost erwartet.

Und hat somit im W210er Forum nix zu suchen.

Dieses Forum wird in letzter Zeit mit allem möglichen OT-Mist zugemüllt!

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 8:38

es war ein ebay-privat-kauf. und ja: im angebot habe ich es schriftlich mit dem genauen wortlaut:

"der boden und das führerhaus weisen keine durchrostungen auf".

der bulli ist von 1969--ein wunderschöner oldtimer mit campingausstattung. echt schade darum.

der von der werkstatt sagt, der wagen ist schrott und den rost zu beheben wären höchst unwirtschaftliche restaurationsarbeiten, an die er sich nicht rantraut. neben der arbeit in einer normalen werkstatt macht er auch autos vom schrottplatz wieder fit. und weigert sich trotzdem da hand anzulegen. das würde er uns auch alles in einem gutachten bestätigen.

ob man wirklich jemanden vom tüv so leicht rankriegen kann? verkäufer und tüv-prüfer können doch einfach sagen, dass sie es nicht gesehen haben, oder nicht?

kommt man eigentlich irgendwie an den namen des vorbesitzers?

auf jeden fall kann ein adac-anwalt mir in einer ersten beratung kostenlos sagen, wie aussichtsreich so ein rechtsstreit ist.

am 24. Juni 2007 um 8:43

Oha,

jetzt kommts raus, ein ca. 40 Jahre altes Auto.

Was erwartest du eigentlich, mit sowas musst du doch bei dem Alter rechnen.

Der Beitrag ist sowas von OT, Kopfschüttel!!!

Ein Rechtsstreit kostet doch sehr warscheinlich mehr,

was das Auto wert ist.

Mein Tip, versuche das Auto zu verkaufen, aber kläre den Käufer darüber auf, dass es nur noch Schrottwert hat.

... wie viel hast Du für den Wagen bezahlt?

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 8:47

ändert doch nichts an der tatsache, dass der verkäufer bestätigte, dass der boden keine durchrostungen aufweist

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