ForumVectra C & Signum
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Rost - vom FOH übersehen? Garantie?

Rost - vom FOH übersehen? Garantie?

Opel Vectra C
Themenstarteram 18. März 2012 um 18:55

Hallo zusammen, ich hab ein Problem mit meinem Vectra.

Ich habe ihn vor wenigen Tagen gekauft und leider ist mir erst jetzt aufgefallen das oben an der Dachkante vorne zur Windschutzscheibe hin ca 4cm Rost an der Kante sind... lack ist mit Blasen übersäht an 1cm ist es schon richtig braun und ich denke man kann es sogar durchstoßen mit nem Schraubendreher.

Im Scheckheft hat mein FOH das nichtmal vermerkt bei der Stelle für den Rostschutz... einfach angekreuzt das alles ok ist und nichts nachgearbeitet wurde.

Werde jetzt das am Dienstag wenn ich frei habe mal reklamieren...Wagen ist ja erst 5 Jahre alt und hat regelmäßig seine Inspektionen bekommen. Frage mich echt warum die bei der Inspektion vor Auslieferung das nicht gemacht haben und nichtmal entsprechend angekreuzt haben...

Fotos kann ich leider gerade nicht machen da mein Handy streikt.

Was meint ihr, geht das auf Garantie oder muss ich selbst bezahlen?

Der Wagen ist BJ 12/2006

Ähnliche Themen
21 Antworten
am 18. März 2012 um 19:01

Du hast den Wagen als Verbraucher (Privatmann) vom Unternehmer (Händler) gekauft? Falls ja, so hast Du einen Anspruch aus gesetzlicher Gewährleistung auf Nachbesserung, dh Rostentfernung. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer (und nicht gegen den Garantiegeber, so Du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast). Die Regulierung sollte unproblematisch funktionieren, zumal der Verkäufer bei Opel einen Kulanzantrag stellen kann.

Hinweis: Dokumentiere den Mangel sorgfältig, falls er an der gleichen Stelle später nochmal blühen sollte.

am 18. März 2012 um 19:06

Bei der Stelle ist ein Fremdverschulden recht wahrscheinlich. Vielleicht wurde mal die Scheibe getauscht und dabei der Lack unter dem Scheibenrahmen beim Herausschneiden der alten Scheibe beschädigt. Wer weiß, ob der OH das nicht sogar selbst war...

Ich würde das auf jeden Fall erstmal klären. Die Durchrostungsgarantie deckt nur Schäden von innen nach aussen ab. Wenn also irgendwo eine Beschädigung festgestellt wird, müßtest du selbst zahlen.

Bei "echten" Roststellen ohne äußere Beschädigung habe ich persönlich mit Opel bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Mein B-Vectra wurde mehrfach anstandslos entrostet und neu lackiert. Wichtig ist dabei aber, daß im KD-Heft wirklich alle Stempel beim Korrosionsschutz-Service drin sind (von einem OH!).

am 18. März 2012 um 19:11

Das ist doch vorliegend scheißegal. Rost entsteht nicht innerhalb "wenigen Tagen". Denn zu dem Zeitpunkt hat er den Wagen gekauft. Die Karre hatte bei Übergabe also einen Sachmangel - ergo Rechte aus § 437 BGB: Kostenlose Nachbesserung. Kostenlos meint auch die Transportkosten zum Händler usw.! Ich würde einen Leihwagen verlangen (kostenlos). Das ist das Mindeste.

Themenstarteram 18. März 2012 um 19:14

Stempel sind alle drin.

3.12.2007

5.12.2008

3.12.2009

28.12.2010

13.3.2012

Hoffe das passt so. Lt. Heft ist dieser Check nur alle 2 Jahre nötig und wurde jährlich gemacht.

Ob die Scheibe neu ist weis ich nicht, es ist aber nicht direkt über der Scheibe...der Rahemn um die SCheibe herum ist Ok, es ist die Dachkante selbst.

am 18. März 2012 um 19:26

Das kommt mir seltsam bekannt vor. Hast du schonmal die Suche bemüht?

Ich meine hier im Forum gäbe es mehrere Fälle, wo die Dachkante rostet. (z.B. hier)

Themenstarteram 18. März 2012 um 19:38

Dann check ist erstmal das Datum von der Scheibe... wenn es wirklich von einem Wechsel der Scheibe kommt dann wird mein FOH wohl nichts machen hm?

am 18. März 2012 um 20:20

Dann zahl den Mist halt^^ Man, man, man. Man erläutert Dir die Rechtslage und Du ignorierst die validen Tips.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Die Karre hatte bei Übergabe also einen Sachmangel - ergo Rechte aus § 437 BGB: Kostenlose Nachbesserung. Kostenlos meint auch die Transportkosten zum Händler usw.! Ich würde einen Leihwagen verlangen (kostenlos). Das ist das Mindeste.

Der Wagen hat keinen Sachmangel.

Es ist ein Gebrauchtwagen mit einem optischen Fehler. Ansonsten wäre das benutzte Lenkrad und der abgegriffene Schaltknauf auch ein Sachmangel.

am 18. März 2012 um 20:36

Selbstverständlich ist Rost bei einem derart jungen Fahrzeug ein Sachmangel. Hätte der Verkäufer den Käufer darüber im Vorfeld informiert, wäre die Sache durch. Da der Käufer allerdings vom Mangel nichts wusste, gilt auch für einen derartigen Rostschaden an einem Gebrauchtwagen dieses Alters die Gewährleistung.

ne .... beim besten Willen nicht . So ein Rost nach 5 Jahren ist nicht Stand der TEchnik und keine normale Abnutzungserscheinung ....

Edit: das bezog sich auf die Aussage von Autoglasmeister ...

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Selbstverständlich ist Rost bei einem derart jungen Fahrzeug ein Sachmangel.

Nur wenn er von Innen nach Aussen aufritt.

Nicht aber wenn er durch äussere Einflüsse entstanden ist und für den Gebrauchtwagen-Käufer klar ersichtlich ist. Und an dieser Stelle hätte der Käufer den optischen Mangel durchaus sehen können.

Themenstarteram 18. März 2012 um 20:44

Ich schau jetzt morgen mal nach dem Datum der Scheibe und am Dienstag fahr ich einfach mal beim FOH vorbei. Will eh noch die dritte Bremleuchte reklamieren da eine LED nicht geht und der Boardcomputer regelmäßig die Fehlermeldung ausspuckt.

Ist denn der Verkäufer nicht sogar dazu verpflichtet, sämtliche Mängel zu benennen, wenn er ein Auto verkauft?

Klar, einen Mangel am Kolbenring wird der Verkäufer nicht kennen, aber einen 4cm breiten Roststreifen kann das Autohaus gar nicht übersehen haben. Ergo wurde der Mangel verschwiegen, ergo liegt ein Sachmangel vor (das Fahrzeug wurde ohne Rost verkauft!), ergo muss der Händler nachbessern.

Ob der Rost von innen nach außen oder andersrum entstanden ist, spielt hier erst mal gar keine Rolle. Rost braucht Zeit und ein 4cm breiter Roststreifen taucht nicht innerhalb weniger Tage/Wochen einfach so auf.

Es gibt mit Sicherheit auch in Deutschland entsprechende öffentliche Stellen, bei denen man sich über derartige Rechtsfragen verbindlich informieren kann. Zumindest gibt es das hier in Österreich.

Der ADAC würde mir da zuerst einfallen.

am 20. März 2012 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Selbstverständlich ist Rost bei einem derart jungen Fahrzeug ein Sachmangel.

Nur wenn er von Innen nach Aussen aufritt.

Nicht aber wenn er durch äussere Einflüsse entstanden ist und für den Gebrauchtwagen-Käufer klar ersichtlich ist. Und an dieser Stelle hätte der Käufer den optischen Mangel durchaus sehen können.

Das ist juristisch absoluter Mumpitz.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Rost - vom FOH übersehen? Garantie?