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Rot_blitzer!!!

Themenstarteram 2. November 2004 um 13:53

Hallo Leute,

bin heute in so einem Kaff bei gelb über die Kreuzung gefahren. Plötzlich musste vorne jemand gebremst haben und ich blieb mitten auf der Kreuzung stehen. Der Abstand zwischen dem Blitzer und der Ampel selbst ist ungefehr 30 bis 40 Meter. Ich stand aber schon 10 Meter vor dem Gerät und mein Beifahrer hat gemeint, es waren da irgendwelche Lichter innendrinn aktiv, aber keine Blitze.

Ich hatte die Sonnenblende senkrecht nach unten gerichtet gehabt. Ich habe den Blitzer garnicht gesehen, mein Beifahrer schon.

Frage: Was sind des für so Lichter innendrinne den verbaut? Die haben geblinkt, aber nicht hel, nur bischen rot.

Frage Nummer 2: WEnn ich den ein Foto bekommen sollte, kann ich mit der AUssage meines Beifahrers als Zeuge den Führerschein-Entzug aufhalten oder ist diese Wertlos?

Danke euhc

Roman

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21 Antworten

bei Rot über de Ampel fahren,kostet glaub ich noch net in Lappen!!!!

 

MFG

Themenstarteram 2. November 2004 um 14:03

Habe eine Nachschuhlung hinter mir :((

Roman

Noch in der Probezeit? Dann vergiss es. Ansonsten glaub ich 1 Monat und Geldstrafe.

Oh Ha,Probezeit,da müßte ich mal meinen Mann bei der Rennleitung kontaktieren!!! :D ;)

 

MFG

Kostet nur in der Probezeit den Lappen. Rote Ampel kostet bei unter einer Sekunde 3 Punkte und ca 50 € + 25,60 € Verwaltungsgebühr und Postzustellungsurkunde. Bei über einer Sekunde noch mehr Punkte (bin mir gerade nicht sicher wieviele), 1 Monat Fahrverbot und mindestens 75 € + 25,60 € Verwaltungsgebühr und Postzustellungsurkunde.

Ampel bei "Rot" überfahren 50 €

Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 € ···· 1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren 125 € ···· 1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren 200 € ···· 1 Monat

In der Probezeit auf jeden Fall Nachschulung bzw Lappen weg, wenn vorher schon was war.

Ach so Punkte.

Bei dem ersten 3 Punkte, ansonsten immer 4

Da wird nichts kommen,da du ja nicht bei rot rübergefahren bist. :)

maf maik

Man darf auch bei Orange nur fahren wenn man nicht durch äußere Umstände auf der Kreuzung zum stehen kommt ( Vorausschauendes fahren )! Nachschulung für alle ;)

Gruß

kungfu

am 2. November 2004 um 14:22

Falls doch etwas kommen sollte, und dein Gesicht nicht sichtbar ist, kannst nicht sagen, das jemand anderer gefahren ist z.b. dein Vater??

(Nur falls es wirklich zum Führerscheinentzug kommen sollte)

mfg

Deswagen kann er aber net wegen ner roten Ampel bestraft werden.

 

maf maik

Zitat:

Original geschrieben von kungfu

Man darf auch bei Orange nur fahren wenn man nicht durch äußere Umstände auf der Kreuzung zum stehen kommt ( Vorausschauendes fahren )! Nachschulung für alle ;)

Gruß

kungfu

man soll garnicht bei orange fahren!!! orange zählt im prinzip als rot! das man nicht auf der kreuzung stehenbleiben darf, wenn der verkehr stockt (nicht auf den gegenverkehr bezogen) zählt ja auch bei grün und anderen kreuzungen ohne ampelanlage.

mfg fei

Themenstarteram 2. November 2004 um 16:35

Hallo Leute,

dass wenn sie mir was anhängen ich total gearscht bin ist mir schon klar Leute. Spielt dann keine ROlle ob 1 Monat oder nicht.

Also als erstes kommt ein Beirf, wenn überhaupt, an meine Mutter.

Wenn sie die Aussage verweigert müssen die Bullen doch nach dem Fahrer selber schauen. Und wenn Sie nicht mein ganzes Gesicht sehen, dann können Sie mir auhc nichts beweisen, stimmts?

Ich bin aber eindeutig bei Gelb rübergefahren und der Verkehr ist wegen dem Opel, glaube ich, 2 Autos vor mir stehengeblieben. Dann musste ich auch anhalten. Aber, das Teil müsste ja auslösen, wenn ich an der Ampel vorbeifahre und es ja schon Rot ist, stimmts? UNd wenn es auslöst, dann doch nur 1 mal, oder?

Also entweder das Teil war kaput oder es blinkte nciht für mich.

Naja, die Frage ist nur, wenn sie mich sehen ob die Aussage von meinem Kumpel der auf dem Beifahrersitz hockte aussagekräftig ist oder nicht.

Roman

Zitat:

Original geschrieben von Romaschka

Hallo Leute,

dass wenn sie mir was anhängen ich total gearscht bin ist mir schon klar Leute. Spielt dann keine ROlle ob 1 Monat oder nicht.

Also als erstes kommt ein Beirf, wenn überhaupt, an meine Mutter.

Wenn sie die Aussage verweigert müssen die Bullen doch nach dem Fahrer selber schauen. Und wenn Sie nicht mein ganzes Gesicht sehen, dann können Sie mir auhc nichts beweisen, stimmts?

Ich bin aber eindeutig bei Gelb rübergefahren und der Verkehr ist wegen dem Opel, glaube ich, 2 Autos vor mir stehengeblieben. Dann musste ich auch anhalten. Aber, das Teil müsste ja auslösen, wenn ich an der Ampel vorbeifahre und es ja schon Rot ist, stimmts? UNd wenn es auslöst, dann doch nur 1 mal, oder?

Also entweder das Teil war kaput oder es blinkte nciht für mich.

Naja, die Frage ist nur, wenn sie mich sehen ob die Aussage von meinem Kumpel der auf dem Beifahrersitz hockte aussagekräftig ist oder nicht.

Roman

Rotblitzer blitzen zweimal,aus de Grund,um festzustellen,ob der erwischte wirklich gefahren ist oder ob er nicht vielleicht doch nur auf der Kreuzung/Kontaktschleife steht.;)

Stand noch ein Auto hinter dir?

Denkst du,auf deine angegebene Entfernung hat der Blitzer wirklich das Kennzeichen miterwischt?Vielleicht bist du ja weit genug vorn gestanden,das das Kennzeichen eben so nicht auf dem Film ist?:confused:

 

Greetz

Cap

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