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Rote Ampel 1,1 Sekunden gemessen

Themenstarteram 25. November 2014 um 19:39

Guten Abend,

heute kam der Anhörungsbogen zu einem Rotlichtverstoß vor einigen Wochen. Die gemessene Zeit wird mit 1,1 Sekunden angeben. Meine Frage nun: Macht es Sinn, dagegen vorzugehen? Denn bei unter 1 Sekunde wäre sowohl der Geldbetrag und die Punkte geringer, außerdem würde es kein Fahrverbot geben.

Wenn jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht hat, wäre ich für Ratschläge sehr dankbar..

Einen Schönen Abend noch,

JReCa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. November 2014 um 06:56:46 Uhr:

Genau! Fehler sind hier total verabscheuungswürdig, am besten gleich vierteilen und teeren. Wie gut, dass Henrik stets völlig fehlerfrei durchs Leben schleicht. Meine Güte ...

...ich finde das Rumgeheule schlimmer.

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Zitat:

@JReCa schrieb am 25. November 2014 um 20:39:48 Uhr:

Macht es Sinn, dagegen vorzugehen?

Wenn überhaupt, dann müßtest du für einen Einspruch eine Begründung liefern können. Wie schaut's damit aus?

Themenstarteram 25. November 2014 um 20:01

Ich - und die beiden Mitfahrer - war mit ziemlich sicher, dass es unter 1 Sekunde sein würde. Darauf hatte ich mich auch schon eingestellt, 90 Euro und 1 Punkt.

Beim Suchen im Internet bin ich nun gerade eben auf folgenen Abschnitt gestoßen:

"Maßgeblich für die Zeitmessung ist die Überquerung der Haltelinie. Liegen die Induktionsschleifen, wie es in der Praxis vielfach üblich ist, nicht auf der Haltelinie, ergeben sich bei Nichtberücksichtigung dieses Umstandes fehlerhafte Messwerte zuungunsten des Betroffenen. Insbesondere bei sehr langsamer Fahrt werden längere Rotlichtzeiten ausgewiesen. Dies wird oft übersehen. Der Einwand kann insbesondere bei Rotlichtzeiten von knapp über eine Sekunde zur abwendung des Fahrverbotes führen."

Deswegen wollte ich mich mal umhören, ob evtl hier jemand Erfahrungen damit hat, weil ich auch keine Zeit und Lust auf einen unnützen und aussichtslosen Rechtsstreit habe..

am 25. November 2014 um 20:47

Schwierige Sache so etwas nachzuweisen.

Generell gilt: Wenn du ein Verfahren anfechten willst, musst auch du bzw. dein Anwalt die Gegenbeweise an Land bringen.

Da die Zeitmessung sehr wahrscheinlich amtlich geeicht war (ähnlich wie Blitzgeräte, sonst dürfen sie dir ja gar nichts ankreiden), wirst du nicht beweisen können dass die 1,1 Sekunden nicht wahr sind.

Vielleicht könntest du nachweisen (was du eben schon geschrieben hast), dass die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde. Sprich: Die gemessene Zeit von 1,1 Sekunden an sich ist korrekt, aber die Art und Weise wie gemessen wurde nicht.

Aber ich weiß nicht wie einfach oder kompliziert das geht, die baulichen Details zu dieser Messanlage zu recherchieren. Da sehe ich eher geringe Chancen, denn letztlich wurde das Ding von der Stadt bzw. der Gemeinde errichtet, und das sind ja genau die Leute die dich jetzt zur Kasse bitten. Denke kaum dass die auf Nachfrage deinerseits sagen "oh Sie haben Recht, diese Messanlage ist nicht korrekt errichtet". Da müsstest du schon mit einem Anwalt o.Ä. daherkommen, aber ob der diesen Aufwand betreibt ist fraglich, da der Fall an sich erstmal nach einer klaren Sache aussieht.

Bist du zufällig ein ADAC Premium-Mitglied?

Da ist eine Verkehrsrechtsschutz inbegriffen. Die haben mich erst dieses Jahr vor einem zweimonatigen Fahrverbot gerettet.

am 25. November 2014 um 21:02

Gibt es ein Bild vom Fahrer?

Wurdest du direkt angehalten?

Hast du RSV für Verkehr?

Möglicherweise lohnt sich der Gang zum Anwalt, ich konnte mir so schon zweimal ein Fahrverbot ersparen. Der Anwalt konnte immer Messfehler nachweisen.

Wenn es die Messung einer stationären Blitzanlage war, dann wird berücksichtigt, wo die Schleifen verlegt sind. Wie wurde die Zeit denn "gemessen"?

Zitat:

@JReCa schrieb am 25. November 2014 um 21:01:49 Uhr:

Ich - und die beiden Mitfahrer - war mit ziemlich sicher, dass es unter 1 Sekunde sein würde. Darauf hatte ich mich auch schon eingestellt, 90 Euro und 1 Punkt.

Beim Suchen im Internet bin ich nun gerade eben auf folgenen Abschnitt gestoßen:

"Maßgeblich für die Zeitmessung ist die Überquerung der Haltelinie. Liegen die Induktionsschleifen, wie es in der Praxis vielfach üblich ist, nicht auf der Haltelinie, ergeben sich bei Nichtberücksichtigung dieses Umstandes fehlerhafte Messwerte zuungunsten des Betroffenen. Insbesondere bei sehr langsamer Fahrt werden längere Rotlichtzeiten ausgewiesen. Dies wird oft übersehen. Der Einwand kann insbesondere bei Rotlichtzeiten von knapp über eine Sekunde zur abwendung des Fahrverbotes führen."

Deswegen wollte ich mich mal umhören, ob evtl hier jemand Erfahrungen damit hat, weil ich auch keine Zeit und Lust auf einen unnützen und aussichtslosen Rechtsstreit habe..

Ja, das ist ein Ansatzpunkt. Allerdings muss die Bußgeldstelle und/oder der Amtsrichter Bock haben, dem nachgehen zu wollen. Wenn sie - wie leider fast reflexmäßig - einwenden, es gebe keinerlei Anhaltspunkte für eine nicht komplett ordnungsgemäße Messung der Zeit, dann musst du ein Sachverständigengutachten beantragen, das in aller Regel richtig ins Geld geht und oftmals nicht das gewünschte Ergebnis zeitigt. Gelingt dir dennoch die Abwendung des Fahrverbots, dann musst du die Kosten des Verfahrens trotzdem tragen, denn in der Sache selbst wurdest du ja "verknackt", nur nicht so hoch.

Üblicherweise sind die Kontakte etwas hinter der Haltelinie, was zeitlich ein Vorteil für den Erwischten ist.

Sorry, aber so Verblödet sind weder Behörden noch Hersteller solcher Anlagen das Sie die Kontakte so anbringen das man dagegen erfolgreich klagen kann.

Wenn die Kontakte ausgelöst werden ist man bei Rot über die Haltelinie gefahren und 1m hinter der Linie Auslösung des Blitzers bringt zeitlich eine Vorteil gegenüber zb 0,5m.

;) Ausserdem gibt es zwei Fotos so das auch noch die Geschwindigkeit ermittelt werden kann wenn nötig.

Bei genau 50km/h warst Du noch 15,28m vor der Kontaktschleife als auf Rot umgeschaltet wurde und wenn man die min 3 Sekunden Gelb bei 50Limit dazu nimmt hattest Du rund 56m um vor der roten Ampel anzuhalten, reicht dicke.

Das Problem ist das die Behörde Das auch weiss und deswegen ein Einspruch ohne klare Fakten die für einen Meßfehler sprechen ziemlich Aussichtslos.

Sind Wir mal Ehrlich, es gibt zwei Möglichkeiten.

1. Die Ampel komplett verpeilt und

2. beim Umschalten auf Gelb verzockt und bei Rot drüber.

Sei froh das nichts passierte, denn nach der Zeit hatten Andere Grün.

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 25. November 2014 um 21:47:12 Uhr:

Bist du zufällig ein ADAC Premium-Mitglied?

Da ist eine Verkehrsrechtsschutz inbegriffen. Die haben mich erst dieses Jahr vor einem zweimonatigen Fahrverbot gerettet.

1. Gibt es kein ADAC-Premium-Mitglied, sondern nur eine normale und eine Plus-Mitgliedschaft.

2. Ist auch bei der Plus kein Verkehrsrechtschutz inbegriffen, sondern lediglich eine kostenfreie erste Rechtsberatung!

Ein Verkehrsrechtschutz muss auch beim ADAC zusätzlich abgeschlossen werden.

am 26. November 2014 um 17:38

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. November 2014 um 16:35:25 Uhr:

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 25. November 2014 um 21:47:12 Uhr:

Bist du zufällig ein ADAC Premium-Mitglied?

Da ist eine Verkehrsrechtsschutz inbegriffen. Die haben mich erst dieses Jahr vor einem zweimonatigen Fahrverbot gerettet.

1. Gibt es kein ADAC-Premium-Mitglied, sondern nur eine normale und eine Plus-Mitgliedschaft.

2. Ist auch bei der Plus kein Verkehrsrechtschutz inbegriffen, sondern lediglich eine kostenfreie erste Rechtsberatung!

Ein Verkehrsrechtschutz muss auch beim ADAC zusätzlich abgeschlossen werden.

1. Premium, Plus ... auf jeden Fall meinte ich das. ;)

2. Tatsächlich, da habe ich mich vertan. Hab eben nochmal auf der letzten Abrechnung nachgesehen, das war getrennt. Hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, ist schon etliche Jahre her wo ich alles zusammen abgeschlossen habe ... dachte das war im Paket.

Such dir einen Anwalt, ohne geht hier gar nichts.

Ein "guter" ( oder eher einer der alle Tricks und Kniffe kennt) Anwalt wird hingehen und die Strassenbeschaffenheit ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Ein kleiner Huppel und die ganze Sache kann schon anderst aussehen.

Zitat:

@JReCa schrieb am 25. November 2014 um 21:01:49 Uhr:

Ich - und die beiden Mitfahrer - war mit ziemlich sicher, dass es unter 1 Sekunde sein würde. Darauf hatte ich mich auch schon eingestellt, 90 Euro und 1 Punkt.

Ach so... Du und deine Mitfahrer haben den Unterschied zwischen 0,9 und 1,1 Sekunden im Gefühl - Respekt!!

Mit dieser wohl einzigartigen Fähigkeit sollte es natürlich ein leichtes sein, einen Prozess zu führen und zu gewinnen.

am 27. November 2014 um 4:18

Zitat:

@JReCa schrieb am 25. November 2014 um 21:01:49 Uhr:

Ich - und die beiden Mitfahrer - war mit ziemlich sicher, dass es unter 1 Sekunde sein würde. Darauf hatte ich mich auch schon eingestellt, 90 Euro und 1 Punkt.

Rot bedeutet anhalten!!!

Wenn du damit überfordert bist, dann hast du im Straßenverkehr nichts zu suchen.

/Henrik

Genau! Fehler sind hier total verabscheuungswürdig, am besten gleich vierteilen und teeren. Wie gut, dass Henrik stets völlig fehlerfrei durchs Leben schleicht. Meine Güte ...

am 27. November 2014 um 6:19

Zitat:

@S HKE 438 schrieb am 27. November 2014 um 05:18:16 Uhr:

Zitat:

@JReCa schrieb am 25. November 2014 um 21:01:49 Uhr:

Ich - und die beiden Mitfahrer - war mit ziemlich sicher, dass es unter 1 Sekunde sein würde. Darauf hatte ich mich auch schon eingestellt, 90 Euro und 1 Punkt.

Rot bedeutet anhalten!!!

Wenn du damit überfordert bist, dann hast du im Straßenverkehr nichts zu suchen.

/Henrik

Bezüglich deines oberlehrerhaften, moralapostelmässigen Postings, les dir doch einfach nochmal die "neuen Spielregeln für Verkehr und Sicherheit" durch.

Vielleicht merkst du ja dann selbst, dass dein dümmlicher Kommentar nicht nur überflüssig war, sondern auch noch gegen die Forenregeln verstösst.

Man man man!

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