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Rote Ampel umfahren - verboten?
Hallo,
gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.
An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.
Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.
Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.
Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.
Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?
Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.
Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.
Beste Antwort im Thema
TE, entschuldige bitte.
Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.
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232 Antworten
Warum hast du die durchgezogene Linie mit schwarzem Filzstift unsichtbar gemacht?
TE, entschuldige bitte.
Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.
Genial!
Ohne Kenntnis der Rechtslage sagt mir mein Verstand, daß das Umfahren nicht erlaubt sein kann.
Bild ist von google Maps und ich habe die Straßenname durchgestrichen
Ich wette darauf, daß an der Straße, welche der TE zur Umfahrung der Ampel genutzt hat, ein entsprechendes Schild nur das Rechtsabbiegen gestattet.
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 23. Februar 2017 um 21:54:09 Uhr:
Bild ist von google Maps und ich habe die Straßenname durchgestrichen
Straßennamen sind Gemeingut und brauchen daher nicht unkenntlich gemacht werden.
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 23. Februar 2017 um 21:54:09 Uhr:
Bild ist von google Maps und ich habe die Straßenname durchgestrichen
Auch das posten von Google-Maps-Screenshots ist nicht erlaubt, besser einfach den link zu google-maps posten.
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 23. Februar 2017 um 21:44:48 Uhr:
Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.
Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.
Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?
Ja, definitiv.
Wie du ja schon selbst festgestellt hast, hattest du hier "Pech".
Wäre dieses Ausweichen erlaubt, würde es ja den Sinn der Ampel ad absurdum führen.
Wenn an der Kreuzung beim Zebrastreifen kein Zeichen 209 (nur nach rechts abbiegen) steht, ist das durchaus vor Gericht diskussionswürdig. Die rote Ampel sagt ja nicht, dass man nicht in irgendeine Richtung fahren soll, sondern dass der Kreuzungsbereich hinter der Ampel geschützt ist. Der geschützte Bereich wird beim Umfahren ja nicht verletzt, genauso wie es sich beim allseits bekannten Tankstellen-Urteil verhält: https://www.anwalt.de/.../...-man-eine-rote-ampel-umfahren_049466.html
So einfach und defintiv wie es einige hier darstellen, ist es nicht. Aber da wird dir nur ein versierter Verkehrsrechtler weiterhelfen können, ein Forum bietet nur subjektive und meist falsche Meinungen.
Die Gefahr, die bei der hier vorgestellten Variante besteht, liegt darin, daß man den von links kommenden Querverkehr, der ja dabei Grün und somit freie Fahrt hat, schlecht bzw. spät einsehen kann.
100% so wie birscherl sagt. Wenn das ein freilaufender Rechtsabbieger ist, der von der Ampel nicht erfasst wird, dann hast Du den geschützten Bereich gar nicht tangiert und damit auch keinen Rotlichtverstoß begangen. Dann war vielleicht das linksabbiegen danach verboten, aber das ist eine wesentlich günstigere Owi.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen kannst Du auch ohne Anwalt.
Es wäre noch zu klären, ob da nicht auch eine durchgezogene Linie unkenntlich gemacht wurde...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 23. Februar 2017 um 21:54:43 Uhr:
Ich wette darauf, daß an der Straße, welche der TE zur Umfahrung der Ampel genutzt hat, ein entsprechendes Schild nur das Rechtsabbiegen gestattet.
Dadurch wird es aber nicht zum Rotlichtverstoß.