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Rote Ampel - zu Unrecht beschuldigt
Hallo Community,
ich wurde heute morgen von der Polizei angehalten, weil ich angeblich über eine rote Ampel gefahren bin.
Tatsächlich stand ich hinter einem weiteren Auto an der besagten Ampel (mit der Fahrzeugfront allerhöchstens 10m hinter der Ampel, eher 7-8m), bin bei GRÜN losgefahren und gerade, als ich ins Rollen gekommen war, wurde die Ampel GELB. Ich bin dann zügig drüber gefahren, habe die Ampel allerdings nicht mehr im Blick gehabt.
Zwei Blöcke später war die Polizei hinter mir und hat mich rausgewunken. Sie werfen mir vor, bei rot (länger als eine Sekunde!) über die Ampel gefahren zu sein. Selbst die Fußgänger hätten laut den beiden Polizisten schon grün gehabt.
Das ist völlig unmöglich. Demnach hätte ich MINDESTENS 5 Sekunden gebraucht, um die 7-8m über die Ampel zu fahren (1 Sekunde Grün, 3 Sekunden gelb, mindestens 1 Sekunde rot)....und ich bin recht zügig angefahren.
Mit einem Bußgeld, weil ich bei gelb nicht gehalten habe, obwohl es noch möglich gewesen wäre bzw einer Strafe BIS 1 Sekunde rot, hätte ich mich ja noch abfinden können. Mit dem, was die Polizisten mir vorwerfen allerdings definitiv nicht.
Ich habe 2 Zeugen, die bezeugen können, dass die Fußgängerampel noch nicht grün war und zur Not auch, dass ich noch nicht rot hatte.
Wie seht ihr meine Chancen, aus der Sache wieder raus zu kommen?
Ich muss beruflich täglich 100Km fahren (Öffis sind keine Option, da bräuchte ich mindestens 4h pro Strecke), ein Fahrverbot, und dann auch noch zu Unrecht, wäre das letzte, auf das ich aktuell Lust habe.
PS: Die Polizisten haben weder Foto-, noch Videobeweis.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Aus eigener Erfahrung:
Vor Gericht hat die Aussage der Polizeibeamten einen hohen Stellenwert.
Das Fahrverbot, wenn es den dazu kommen sollte, kannst du in Absprache mit dem Richter auch an Weihnachten absitzen.
MfG kheinz
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33 Antworten
Aus eigener Erfahrung:
Vor Gericht hat die Aussage der Polizeibeamten einen hohen Stellenwert.
Das Fahrverbot, wenn es den dazu kommen sollte, kannst du in Absprache mit dem Richter auch an Weihnachten absitzen.
MfG kheinz
Was sie dir vorwerfen ist sowas von egal.
Wollen bzw. haben sie dieses angebliche Vergehen zur Anzeige gebracht?
Es ist nur interessant, ob sie die Sache zur Anzeige bringen,
ich werfe meinen Mitmenschen auch gern etwas vor
und kein juckts, weil es ohne Folgen bleibt.
Im Bundestag wirft auch jeder, jeden irgendwas vor, lol.
Wart ab ob was kommt und werde dan aktiv.
Zitat:
@HalbesHaehnchen schrieb am 1. März 2018 um 20:33:19 Uhr:
Die Polizisten haben weder Foto-, noch Videobeweis.
Deine Zeugen auch nicht, also steht Aussage gegen Aussage. Und in solchen Fällen hat die Aussage von Beamten mehr Gewicht. Zumal die Aussage deiner Zeugen ja eine reine Gefälligkeit sein können, was sich auch schwer entkräften lassen würde.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 1. März 2018 um 20:45:57 Uhr:
Aus eigener Erfahrung:
Vor Gericht hat die Aussage der Polizeibeamten einen hohen Stellenwert.
Das Fahrverbot, wenn es den dazu kommen sollte, kannst du in Absprache mit dem Richter auch an Weihnachten absitzen.
MfG kheinz
Weihnachten sind halt maximal 2 Wochen. Das hilft nur bedingt. Ich muss da irgendwie raus kommen..
Zitat:
Was sie dir vorwerfen ist sowas von egal.
Wollen bzw. haben sie dieses angebliche Vergehen zur Anzeige gebracht?
Es ist nur interessant, ob sie die Sache zur Anzeige bringen,
ich werfe meinen Mitmenschen auch gern etwas vor
und kein juckts, weil es ohne Folgen bleibt.
Im Bundestag wirft auch jeder, jeden irgendwas vor, lol.
Wart ab ob was kommt und werde dan aktiv.
Naja, sie haben meine und die Daten vom Fahrzeug aufgenommen und gemeint, dass ich Post bekomme. Somit bringen sie das ganze wohl schon zur Anzeige?
Ich hasse das. Bisher habe ich wirklich größten Respekt vor Polizisten gehabt....wenn ich nun aber wieder so eine Scheiße erleben muss, dann ändert sich das gewaltig. Die habe nichts in der Hand. NICHTS.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 1. März 2018 um 20:51:19 Uhr:
Zitat:
@HalbesHaehnchen schrieb am 1. März 2018 um 20:33:19 Uhr:
Die Polizisten haben weder Foto-, noch Videobeweis.
Deine Zeugen auch nicht, also steht Aussage gegen Aussage. Und in solchen Fällen hat die Aussage von Beamten mehr Gewicht. Zumal die Aussage deiner Zeugen ja eine reine Gefälligkeit sein können, was sich auch schwer entkräften lassen würde.
Man kann doch nicht einfach annehmen, dass Zeugenaussagen aus Gefälligkeit getätigt werden.
Wenn man nach dem geht, was die Polizisten sagen, hätte ich höchstens 5,76Km/h fahren dürfen. Schon im Leerlauf im ersten Gang fährt das Auto exakt 10Km/h...und ich habe noch beschleunigt.
Ich bin schon versehentlich über rote Ampeln gerutscht...wenn man mich da erwischt hätte, hätte ich nichts gesagt. In diesem speziellen Fall war es aber einfach 100%ig nicht der Fall...das kann doch nicht sein, dass man für sowas 2 Punkte, einen Monat und 200€ bekommt...
Zitat:
Deine Zeugen auch nicht, also steht Aussage gegen Aussage. Und in solchen Fällen hat die Aussage von Beamten mehr Gewicht.
Wieder mal so ein Internetmärchen, ähnlich
wie die ominöse Beamtenbeleidigung.
Vor Gericht gilt die Freie Beweiswürdigung.
einfach mal abwarten, ob wirklich was kommt, schauen, was genau vorgeworfen wird und dann reagieren.
Du hast hoffenltich die Adressen der Zeugen, die zu deinen Gunsten aussagen können.
Ja, die habe ich.
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 1. März 2018 um 21:20:11 Uhr:
Zitat:
Deine Zeugen auch nicht, also steht Aussage gegen Aussage. Und in solchen Fällen hat die Aussage von Beamten mehr Gewicht.
Wieder mal so ein Internetmärchen, ähnlich
wie die öminöse Beamtenbeleidigung.
Vor Gericht gilt die Freie Beweiswürdigung.
Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung frei, ja. Aber wenn zwei Beamte aussagen, man sei bei Rot gefahren und zwei Spezis von einem das Gegenteil behaupten, dann hast Du schlechte Karten - sofern man eben nicht erhebliche Zweifel an der Aussage der Beamten wecken kann. Das wäre z.B. der Fall, wenn die aussagen, man sei relativ schnell über die Kreuzung gefahren, man aber aufgrund der Ampelschaltung selbst in langsamer Fahrt gar nicht in die Rotphase kommen kann. Aber ob es da Ansatzpunkte gibt, das muss ein Anwalt mit entsprechender Kenntnis und Erfahrung beurteilen.
Wenn das Beamte aus Berlin waren, hast Du eventuell doch eine Chance:
siehe Foto
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 1. März 2018 um 21:20:11 Uhr:
Zitat:
also steht Aussage gegen Aussage. Und in solchen Fällen hat die Aussage von Beamten mehr Gewicht.
Wieder mal so ein Internetmärchen, ähnlich
wie die ominöse Beamtenbeleidigung.
Dieses Internetmärchen habe ich vor Gericht selbst erlebt, und zwar zu einer Zeit, als das Internet noch nicht so verbreitet war wie heute. In der Verkehrssache stand meine Behauptung gegen die eines einzelnen Beamten, der außer seiner Beobachtung und Erinnerung sonst keinerlei Beweise vortragen könnte. 3x darfst du raten, wem der Richter mehr geglaubt hat.
Dem Beamten wurde eher geglaubt weil seine
Aussage für den Richter glaubwürdiger war!
Nicht weil er Beamter war.
So einfach ist das.
Man kann sich seine Sichtweise, aber auch so
zurechtbiegen wie es am besten past.
Die haben nichts in der Hand? DU hast nichts in der Hand...
Sorry, wenn du hier die Wahrheit sagst, aber das hilft dir hier nix.
Nicht deswegen habe ich schon seit Jahren ne' Dashcam mitlaufen, aber da hätt ich gegrinst, und gesagt - macht ihr mal...
TE, mach dir mal den Spaß und stelle dich mit dem Auto so weit vor einer Linie auf, wie du meinst vor der Sperrlinie gestanden zu haben. Sagen wir 8 m. Fahr genauso los wie in der strittigen Situation und miss die Zeit. Du wirst wahrscheinlich erstaunt sein, denn du wirst ca. 3 s bis zur Linie brauchen und eine weitere, bis du drüber bist.
Probier's mal wirklich aus! Man kann sich da leicht verschätzen.