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Rote Ampeln gelten nicht mehr für Radfahrer -- ADAC macht nichts
Liebe Gemeinde,
die Grünen haben wieder zugeschlagen.
Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.
Ich wundere mich, warum der ADAC nichts dagegen unternimmt. Hat bereits jemand Klage eingereicht oder lassen wir uns jetzt von den Radfahrern, auf der Nase herumtanzen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@RH SH schrieb am 3. Januar 2017 um 18:43:54 Uhr:
Liebe Gemeinde,
die Grünen haben wieder zugeschlagen.
Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.
Laber doch nicht so einen ungefilterten Dünnschiss.
Was du schreibst ist schlicht und einfach falsch.
Hier für alle, die nicht nur Bildzeitung lesen, die komplette Wahrheit:
https://www.derwesten.de/.../...b-2017-nicht-beachtet-id209125749.html
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45 Antworten
Wir sollten das den Radfahrern einfach nicht sagen. Oder darauf hoffen, dass sie sich auch hier nicht an Regeln halten.
Das Rechts abbiegen wird jetzt gefährlich, habe ich auch schon gedacht.
Zitat:
@RH SH schrieb am 3. Januar 2017 um 18:43:54 Uhr:
Liebe Gemeinde,
die Grünen haben wieder zugeschlagen.
Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.
Laber doch nicht so einen ungefilterten Dünnschiss.
Was du schreibst ist schlicht und einfach falsch.
Hier für alle, die nicht nur Bildzeitung lesen, die komplette Wahrheit:
https://www.derwesten.de/.../...b-2017-nicht-beachtet-id209125749.html
Mal etwas licht in deinen Beitrag bringe :
An vielen Ampeln ist unklar, ob sie auch für Rad Fahrende gelten, z.B. in Fällen, wo die Ampel links vom Radweg steht.
§ 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO bestimmt, dass Rad Fahrende grundsätzlich die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten haben. Auf Radverkehrsführungen sind die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Fehlen dort besondere Lichtzeichen, müssen Rad Fahrende die Lichtzeichen der zu Fuß Gehenden beachten, sofern die Radfahrerfuhrt an die Fußgängerfurt grenzt. Dies gilt allerdings nur bis zum 31. Dezember 2016. Ab dem 1. Januar 2017 gelten dann auch auf Radverkehrsführungen – sofern keine besonderen Lichtzeichen vorhanden sind – die Lichtzeichen für den Fahrverkehr.
Eine rote Ampel ordnet an: Halt vor der Kreuzung, egal ob eine Haltelinie vorhanden ist oder nicht. Das Umfahren einer Ampel über den Gehweg ist ein Rotlichtverstoß und zusätzlich werden Fußgänger gefährdet. (§ 37 StVO)
halte ich auch für ausgemachten Schwachsinn - es sei denn, es gibt ne verlinkbare Quelle dazu
Bin Auto- UND Radfahrer und find's ok :-)
Und der ADFC auch :
http://www.adfc.de/.../adfc-statement-zu-rechtsabbiegen-bei-rot
Nachtrag/Antwort zu unten :
Also doch (noch) nicht grün bei rot ? . . . schade . . . denn die Überlegungen des ADFC find ich wie gesagt ok.
Und die holländischen Radverkehrs(aus)führungen meist auch.
Gab hier ja auch schon mal was Interessantes in der Richtung :
http://www.motor-talk.de/.../...en-ampeln-halten-muessen-t5402948.html
Aber die Eingangsfrage/-aussage war ja dann schon falsch !
Also alles nochmal auf NULL und mal korrigieren/präzisieren bitte !
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 3. Januar 2017 um 18:59:35 Uhr:
Bin Auto- UND Radfahrer und find's ok :-)
Und der ADFC auch :
http://www.adfc.de/.../adfc-statement-zu-rechtsabbiegen-bei-rot
Das Statement ist vom Sommer und hat nichts mit der Änderung vom 1.1.2017 zu tun.
Das heißt "Fake News".
Nein, das heißt "Dummheit".
Zitat:
@cocker schrieb am 3. Januar 2017 um 18:57:51 Uhr:
halte ich auch für ausgemachten Schwachsinn - es sei denn, es gibt ne verlinkbare Quelle dazu
Die Behauptung des Themenerstellers ist ausgemachter Schwachsinn.
Es wurde aber in Wahrheit versucht, die verwirrenden Regeln zu vereinfachen:
oder einfach nur "verdrückt ausgekehrt"
Die Überschrift ist mal wieder totataler Populismus.
Natürlich gilt weiterhin für Radfahrer auch Rotlicht an Ampeln.
Geändert wurde nur, welche Ampeln (für Kraftfahrzeuge, oder Fußgänger), wenn es für Radfahrer keine seperaten Ampeln gibt. Ursprünglich war es die Fußgängerampel, jetzt ist die für Fahrzeuge.
Einzig "problematisch" könnte es werden, wenn der Radweg nicht direkt am Bordstein grenzt, sondern einige Meter daneben verläuft und es keine gesonderte Ampel für Radfahrer gibt.
Das dürfte für den Radfahrer etwas schwierig sein, sich nach der Ampel zu richten, die sich drei Meter und mehr links von ihm befindet.
Ansonsten sehe ich da persönlich überhaupt kein Problem.
Wenn ich bei Grün rechts abbiege, beachte ich grundsätzlich geradeausfahrende Radfahrer rechts neben mir. Einzige Außnahme, sie haben eine für Radfahrer gekennzeichnete Ampelschaltung. Dann weiß ich, das ich, wenn diese Rot ist, ungehindert rechts abbiegen kann.
Ohne diese gesonderte Ampelschaltung habe ich nämlich keine Ahnung, ob der Radfahrer denn nun genau bescheid weiß, ob er sich nach der Fahrzeug-, oder Fußgängerampel richten muss.
Ergo, schaue ich nur darauf, ob er anhält, oder weiterfährt.
PS:
Der Themenstarter sollte sich in Trumps Beraterstab berufen lassen.
Denn der braucht solche einfach gestrickten Logikverweigerer.
Nochmal PS:
Natürlich achte ich auch darauf, wenn die Radfahrerampel Rot ist, ob die Radfahrer anhalten.
Vorfahrt für Radfahrer ist für Radfahrer ein zweischneidiges Schwert, oft können die Erben auch nicht richtig von dem Starrsinn profitieren:
Ich fahre auch Fahrrad (Pedelec) und würde nie und nimmer auf die Idee kommen, mir die Vorfahrt zu erzwingen. Wenn Leute so was wollen und machen, werden sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein LKW stabiler als sie ist. Früher war die natürliche Auslese was mit Wölfen (kommt ja wieder) und Bären, heute ist es der LKW...
Es sind nicht die Intelligenten (Radfahrer), die was falsch verstehen und unter dem Auto landen...
Ich fahre auch Auto und erzwinge auch im Auto nicht das Rechtsabbiegen vor dem Radfahrer, egal ob er noch fahren darf oder nicht.
Wenn er weiterfährt, bleibe ich stehen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 3. Januar 2017 um 18:56:25 Uhr:
Zitat:
@RH SH schrieb am 3. Januar 2017 um 18:43:54 Uhr:
Liebe Gemeinde,
die Grünen haben wieder zugeschlagen.
Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.
Laber doch nicht so einen ungefilterten Dünnschiss.
Was du schreibst ist schlicht und einfach falsch.
Sprechdurchfall nennt man das.