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Rote Blinker hinten bei US-Oldtimern - gibts da was Verbindliches?
Liebe Kollegen,
da gibt's ja immer wieder Diskussionen, der eine kriegt's eingetragen, der andere nicht - gibt's da keine schriftlichen verbindlichen TÜV-Anweisungen?
Oder ist das wirklich immer auf's neue Ermessenssache des Prüfers?
Mir geht es hier nur um Autos älter als 30 Jahre.
Es kann doch nicht sein, dass man die Autos so verhunzen muss?
http://suchen.mobile.de/.../details.html?...
Beste Antwort im Thema
Der Grund warum die da so pingelig sind ist, daß bei der anordnung der Blinker so dicht an der Mittelachse des Wagens auf einige Distanz die angezeigte Fahrtrichtung nicht eindeutig auszumachen ist.
Der Einwand ist sicher durchaus berechtigt, aber dann umso schwerer nachvollziehbar wenn man sich vor Augen führt, daß dafür ja die funktionierenden und eindeutig zu erkennenden roten Blinker außer Kraft gesetzt werden, nur um fragwürdige Deppenlösungen zu finden!
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68 Antworten
Jein sage ich mal.
Also Bj. vor 1970 ist eigentlich kein Problem, da die STVZO erst seit 1970 gelbe Blinker vorschreibt.
Danach ist es wohl ein Problem da Einzelabnahmen nicht mehr erlaubt sind und somit keine Abweichung zu STVO zugelassen seit, bedeutet Gelbe Blinker.
Das bedeutet wenn eine Abnahme bereits durchgeführt wurde ist es OK. Wenn der Wagen jetzt erst nach Deutschland geholt wird geht es wohl nicht mehr.
Natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr, da ich aufgehört habe mich damit zu beschäftigen da meiner gerade geprüft wird und er Bj. 63 ist.
MfG
Mike
Beantwortet jetzt nicht ganz deine Frage, aber es muss einfach gesagt werden: Also wer sein Prachtstück derart grässlich umrüsten , äh verhunzen lässt, ..da fehlen einem die Worte. Der Werkstatt die so Autos umrüstet müsste man sofort dichtmachen und den Mechaniker ohrfeigen.
Ich glaube ich würde eher ohne Kennzeichen rumfahren als meinen Lincoln jeden Tag so ansehen zu müssen. Ein Schlag ins Gesicht, aua!
Wozu sollen die denn vorne an dem gezeigten Auto sein? Der hat doch vorne orange Blinkerbirnen. Oder war da einer ganz streng und hat gesehen, daß auf den Fenderblinkern keine E-Zeichen sind und daher Treckerblinker verlangt?
Urteil: Wer sowas macht oder verlangt gehört aus dem Verkehr gezogen. Komplett unfähig!
@Spechti:
kann mich ja täuschen, aber ich glaube er meint die nachträglich montierten hinteren Blinker.
Sind doch nachträglich montiert, oder?
MfG
Schlittenschieber
Hier ein allgemein hilfreicher Link (der mir aber zum Thema Blinker nichts nützt).
Gefunden hat das Phillip im Lincolnforum.
Wichtige Übergangsvorschriften für Pkw laut ADAC
Rote Blinker hinten gem. §54 StVZO nur bis Zulassung 01.01.1970 erlaubt.
Beim H-Kennzeichen kann von einer Umrüstung dennoch abgesehen werden, wenn es a) keine gelben Blinker für den Wagen gibt oder b) sich durch den Umbau die Originalität verschlechtert. Also generell beim H-Kennz. werden i.d.R. rote Blinker akzeptiert.
Ist der Prüfer ein ganz "spezieller", dann für den Tüv die Rückfahrscheinwerfer zum Blinker umbauen, denn Rückfahrscheinwerfer sind erst ab 01.01.1987 (§52A StVZO) Pflicht.
Zitat:
Original geschrieben von mrsb
Rote Blinker hinten gem. §54 StVZO nur bis Zulassung 01.01.1970 erlaubt.
Beim H-Kennzeichen kann von einer Umrüstung dennoch abgesehen werden, wenn es a) keine gelben Blinker für den Wagen gibt oder b) sich durch den Umbau die Originalität verschlechtert. Also generell beim H-Kennz. werden i.d.R. rote Blinker akzeptiert.
Ist der Prüfer ein ganz "spezieller", dann für den Tüv die Rückfahrscheinwerfer zum Blinker umbauen, denn Rückfahrscheinwerfer sind erst ab 01.01.1987 (§52A StVZO) Pflicht.
Danke, guter Ansatzpunkt.
Rückfahrscheinwerfer hat er...
http://www.abload.de/img/dsc08928tfrm.jpg
Zitat:
Original geschrieben von mrsb
Rote Blinker hinten gem. §54 StVZO nur bis Zulassung 01.01.1970 erlaubt.
Beim H-Kennzeichen kann von einer Umrüstung dennoch abgesehen werden, wenn es a) keine gelben Blinker für den Wagen gibt oder b) sich durch den Umbau die Originalität verschlechtert. Also generell beim H-Kennz. werden i.d.R. rote Blinker akzeptiert.
Ist der Prüfer ein ganz "spezieller", dann für den Tüv die Rückfahrscheinwerfer zum Blinker umbauen, denn Rückfahrscheinwerfer sind erst ab 01.01.1987 (§52A StVZO) Pflicht.
Da ist nix verwertbares bei, habs gerade durch. Trotz Zusage von der Zulassungsstelle für eine Ausnahmegenehmigung und Kostenvoranschlag über die Umbaukosten von ca.1400€ lies den TÜV Süd eiskalt und bestand auf gelbe Blinker.
@Alfred
die Rückfahrleuchten sind zu weit in der Mitte, max. 40cm von aussen, kannst sie dafür also nicht nutzen.
Gruß
@Alfred
Such dir doch schonmal ne gute US-Car Werkstatt raus und frag explizit nach den Blinkern.
Zitat:
Original geschrieben von V8-Triker
@Alfred
die Rückfahrleuchten sind zu weit in der Mitte, max. 40cm von aussen, kannst sie dafür also nicht nutzen.
Gruß
Hallo,
eine kurze Zwischenfrage: woher hast Du die Info mit den 40 cm? Ich habe bei meinem Park Avenue auch die Blinker im Rückfahrscheinwerfer, und die sind unmittelbar neben der US Kennzeichenmulde. (mit TÜV). Ich kenne lt. Zulassungsverordnung nur die Mindesthöhe und bei Motorräderen den Mindestabstand der Blinker von einander.
Gruß,
Richard
Zitat:
Original geschrieben von Zin-Azshari
@Alfred
Such dir doch schonmal ne gute US-Car Werkstatt raus und frag explizit nach den Blinkern.
Heute hat mir einer eine Werkstatt in einem Nachbardorf empfohlen. Ich war schon dort - der Chef war nicht da, obwohl ein Kunde auf ihn wartete, der einen Termin hatte.
Schaut bisserl wild aus, die Werkstatt, aber beeindruckendce Autos gibt's da.
In der Werkstatt steht ein (ca.) 1970er Dodge Challenger und in einem Schuppen steht ein weißer (1966er?) Lincoln Continental Convertible mit den Selbstmord-Türen!!
Hallo,
eine kurze Zwischenfrage: woher hast Du die Info mit den 40 cm? Ich habe bei meinem Park Avenue auch die Blinker im Rückfahrscheinwerfer, und die sind unmittelbar neben der US Kennzeichenmulde. (mit TÜV). Ich kenne lt. Zulassungsverordnung nur die Mindesthöhe und bei Motorräderen den Mindestabstand der Blinker von einander.
Gruß,
Richard
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das habe ich von diesem ,,TÜV-Mensch,, und der hat sogar noch nachgemessen bei der Nachuntersuchung.
Konnte deshalb meine Rückfahrleuchten nicht nutzen.
Gruß
Und woher hat der TÜV-Mensch das ?
Da muss es doch ein Paragraphnen in der Straßenverkehrs/Fahrzeugzulassungsverordnung geben.
Er kann sich das ja nicht ausdenken.
Genau das tun sie aber nur zu gerne...