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Rote Kennzeichen: Fahrzeugart und Führerschein

Themenstarteram 15. August 2009 um 9:22

Hallo,

ich habe da mal eine Frage bezüglich der Überführung von Fahrzeugen mittels rotem Kennzeichen.

Ich bin im Besitz des FS Klasse C, allerdings ohne die Schlüsselnummer, die es mir erlaubt leere Kraftomnibusse zu "Zwecken der Überprüfung des technischen Zustandes" zu fahren.

Wenn ich ein abgemeldetes Fahrzeug habe und dieses mit roten Nummern bewegen möchte, gilt dann die Fahrzeugart, die bei Abmeldung gültig war?

Wie sieht es bei Fahrzeugen aus, die gar keine Papiere haben, weil sie vielleicht noch nie zugelassen waren, da ist ja dann nirgendwo hinterlegt, um was für eine Fahrzeugart es sich handelt, womit auch nicht möglich ist zu sagen, welche FS-Klasse man zum Fahren benötigt.

Ich würde nämlich gerne einen abgemeldeten Bus überführen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 896er

Wie sieht es bei Fahrzeugen aus, die gar keine Papiere haben, weil sie vielleicht noch nie zugelassen waren, da ist ja dann nirgendwo hinterlegt, um was für eine Fahrzeugart es sich handelt, womit auch nicht möglich ist zu sagen, welche FS-Klasse man zum Fahren benötigt.

Das ist ja was ganz schickes.

Also wenn du ein Fahrzeug bewegst, welches noch nicht definiert ist, nehmen wir mal an ein Rahmen mit Lenkung und Fahrersitz vorn und Motor, ob nun vorn oder hinter oder mitte sch..egal, handelt es sich ja nur um ein Fahrgestell mit Motor und nicht um einen Bus.

Also brauchst du meiner Meinung dafür keinen Busgenehmigung, sondern nur den Führerschein für die entsprechende Fahrzeuggewichtsklassifizierung.

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Natürlich bleibt ein Bus ein Bus,auch wenn er abgemeldet ist.Das Abmelden unterbindet nur die Teilnahme am Straßenverkehr,ändert aber nicht die Fahrzeugart.Also in deinem Fall:kein D=kein Busfahren.

Und noch so nebenbei...Check die Versicherung von den Roten Kennzeichen...

Es gibt dort Unterschiede in der Versicherung, wie zb. Haftpflicht PKW, Lkw u. Motorrad !

Ich könnte zb. mit meinen Roten kein LKW oder Motorrad fahren, da nur Haftpflicht Pkw !

Könnte bei einem Unfall probleme geben.

Grüße Dennis

Zitat:

Original geschrieben von gezzi

Und noch so nebenbei...Check die Versicherung von den Roten Kennzeichen...

Es gibt dort Unterschiede in der Versicherung, wie zb. Haftpflicht PKW, Lkw u. Motorrad !

Ich könnte zb. mit meinen Roten kein LKW oder Motorrad fahren, da nur Haftpflicht Pkw !

Könnte bei einem Unfall probleme geben.

Grüße Dennis

Das Problem stellt sich nicht für ihn da ja die FE fehlt und er nicht fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Natürlich bleibt ein Bus ein Bus,auch wenn er abgemeldet ist.

Nun, man könnte ihn ja als Wohnmobil umbauen wollen ... vor der Überführung alle Sitze bis auf 8 plus Fahrer abmontieren - dann ist es kein Bus mehr, der "D" erfordert, sondern ein FZ über 7,5 t und das ist mit C bewegbar.

 

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Natürlich bleibt ein Bus ein Bus,auch wenn er abgemeldet ist.

Nun, man könnte ihn ja als Wohnmobil umbauen wollen ... vor der Überführung alle Sitze bis auf 8 plus Fahrer abmontieren - dann ist es kein Bus mehr, der "D" erfordert, sondern ein FZ über 7,5 t und das ist mit C bewegbar.

Nein,wenn du ihn umbaust mußt du ihn vorführen und abnehmen lassen.Dann mit dem erstellten Gutachten die Papiere ändern und jetzt erst ist es ein WoMo das mit C gefahren werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von 896er

Wie sieht es bei Fahrzeugen aus, die gar keine Papiere haben, weil sie vielleicht noch nie zugelassen waren, da ist ja dann nirgendwo hinterlegt, um was für eine Fahrzeugart es sich handelt, womit auch nicht möglich ist zu sagen, welche FS-Klasse man zum Fahren benötigt.

Das ist ja was ganz schickes.

Also wenn du ein Fahrzeug bewegst, welches noch nicht definiert ist, nehmen wir mal an ein Rahmen mit Lenkung und Fahrersitz vorn und Motor, ob nun vorn oder hinter oder mitte sch..egal, handelt es sich ja nur um ein Fahrgestell mit Motor und nicht um einen Bus.

Also brauchst du meiner Meinung dafür keinen Busgenehmigung, sondern nur den Führerschein für die entsprechende Fahrzeuggewichtsklassifizierung.

An beide Türen und in die Windschutzscheibe ein Schild:

"Überführungsfahrt! NICH zusteigen!"

<Dann darsfte!

am 17. August 2009 um 17:22

Gibt es dafür eine quelle? Wäre für mich auch sehr interessant.... kann das aber irgendwie nicht glauben...

...dann ist es aber immernoch ein Bus und den darf er ja nicht fahren, wenn er nicht die 172 hinterm C stehen hat.

Vermutlich bekommt man da kaum eine brauchbare verlässliche Auskunft, die ausreichende Rechtssicherheit gibt.

Was den Bus zum Bus macht ist die Anzahl der Sitzplätze. Und bei einer Überführungsfahrt, vorgeblich dem Zweck dient, das FZ umzubauen und zur Umschreibung vorzuführen, dürfte wohl kaum ein halbwegs vernünftiger Beamter auf die Klasse D bestehen.

Abschliessende Antwort erteilt die zuständige Führerscheinstelle, der am besten schriftlich der Sachverhalt zur Anfrage vorgetragen wird. Daraufhin gibt es auch eine schriftliche Antwort, die bei der Überführungsfahrt mitreisen sollte. Falls sich der zuständige Beamte nicht aus dem Fenster lehnen möchte, wird er einfach sagen, dass es nicht geht.

Ich würde jedenfalls mit den ausgebauten Sitzen argumentieren und dass es deswegen kein Bus mehr ist, auch wenn er noch nicht umgetragen wurde.

Ein Schild an der Tür ändert nichts daran, dass es ein Bus ist - auch wenn keiner mitfährt, ist es ein D-pflichtiges FZ.

Wenn allerdings die Sitze drin und der Bus ein Bus bleiben soll, suche einen Bekannten mit dem entsprechenden FS und gib ihm ne Kiste Bier fürs rumfahren. Ist sicher spassiger als der Behördenärger, wenn irgendwas schief laufen sollte...

Themenstarteram 17. August 2009 um 19:14

Danke euch für die Antworten!

Wie richtig erkannt worden ist, ist das Problem an der Sache, als was dieses Fahrzeug definiert ist, wenn es abgemeldet ist.

Kann ich einfach sagen, ich habe keinen Brief und keinen Schein, trage die Fahrgestellnummer in das Begleitheft ein und fahre? Ein LKW, der zum Aufbauer überführt wird, ist ja auch noch nicht zugelassen gewesen, wer sagt also, dass es ein LKW ist und nicht einen Container-Aufbau für den Personentransport bekommt und danach als Bus zugelassen wird? Genau anders herum könnte ich das mit dem Bus ja auch machen. Überführung zum Zwecke des Umbaus zum LKW...

Wenn ich ein Fahrzeug aus dem Ausland importiere habe ich ja auch noch keine gültigen deutschen Papiere, die festlegen, ob es ein Bus, ein LKW oder ein PKW ist... Das passiert ja erst bei der Zulassung. Da wird amtlich festgelegt, als was das Fahrzeug zugelassen wird.

Das sind jetzt nur meine Gedankengänge, ich kann auch total auf dem Holzweg sein.

Grüße.

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Wenn allerdings die Sitze drin und der Bus ein Bus bleiben soll, suche einen Bekannten mit dem entsprechenden FS und gib ihm ne Kiste Bier fürs rumfahren. Ist sicher spassiger als der Behördenärger, wenn irgendwas schief laufen sollte...

Jetzt weiß ich mal was die 172 in meinem FS bedeutet!!

Wenn es im Raume Frankfurt ist, fahre ich Dir die Schüssel auch mal ohne Bier ums Eck.

Aber hier steht auch noch 171, 174 und 175.

Was ist denn damit möglich??

Wie war das doch früher einfach.

schrauber

gut das mit der 172 hat sich erledigt da ich ja alles an klasse habe auf dem olle plasteteil ausser die zwei motoräder*sieht ja doof aus*gg

andy

am 19. August 2009 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von Dodge Anti

An beide Türen und in die Windschutzscheibe ein Schild:

"Überführungsfahrt! NICH zusteigen!"

<Dann darsfte!

das ist definitiv nicht korrekt !

Zitat:

Original geschrieben von schrauber10

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Wenn allerdings die Sitze drin und der Bus ein Bus bleiben soll, suche einen Bekannten mit dem entsprechenden FS und gib ihm ne Kiste Bier fürs rumfahren. Ist sicher spassiger als der Behördenärger, wenn irgendwas schief laufen sollte...

Jetzt weiß ich mal was die 172 in meinem FS bedeutet!!

Wenn es im Raume Frankfurt ist, fahre ich Dir die Schüssel auch mal ohne Bier ums Eck.

Aber hier steht auch noch 171, 174 und 175.

Was ist denn damit möglich??

Wie war das doch früher einfach.

schrauber

171=Fahrzeuge der KL.D mit max.7500Kg Gesamtmasse jedoch ohne Fahrgäste.

174=Zugm.mit bbH max 32Km/H,auch mit einachsigem Anhänger,sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen wenn sie mit max 25Km/h geführt werdenund,sofern die bbH des Zugfahrzeuges mehr als 25Km/h beträgt,die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25Km/h in der durch §58 StvZo vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

175=Kl.L auch gültig zum Führen von Kfz mit bbH max 25Km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Kl.A,A1 und M gehörenden,mit einem Hubraum max.50ccm

Gruß

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