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Rote Nummer 06 möglich?

Themenstarteram 5. März 2014 um 21:25

Hi,

überlege eventuell ein Gewerbe anzumelden. Ich habe die Idee alte Opel Motoren zu revidieren und ggf. auch zu tunen. Je nach Kundenwunsch. Da die Motoren auch eingefahren werden müssen und es auch Kunden gibt, die z.b: von 2,0 auf 2,4 umrüsten, kann ich also nicht mit deren Autos die Probefahrten machen.

Meine Idee:

Ich nehme einen von meinen Opels und setze dort die Maschinen rein und fahre sie, teste sie usw.

Dafür müsste ich dann eine rote Nummer haben. Einen alten habe ich noch in der Ecke stehen, der ist nicht mehr angemeldet, den würde ich dann dafür her nehmen.

Wäre das so erst mal möglich? Bekomme ich überhaupt ein rotes Kennzeichen? Wie viel Umsatz brauche ich im Jahr, damit mir mein Gewerbe und die rote Nummer nicht aberkannt wird? Was wird das so ungefähr kosten im jahr?

In dem abgemeldeten Opel sind z.B. auch Rennsitze, die damals nicht eingetragen worden sind, die kann ich aber drin lassen?

Wie sieht es mit anderen Änderungen aus am Fahrzeug? z.B. Fahrwerk usw.?

Brauch ich dafür auch Eintragungen oder ABE's?

Muss ich auf Rad-reifen Kombinationen aufpassen? Oder kann ich alles drauf machen was "passt"?

Brauch ich eine reifenfreigabe wenn ich die auf breiteren Felgen fahre oder sowas?

Wie gesagt geht dann um die "06er Händler" Nummer, nicht die 07 Oldtimer!

Jetzt mal weit gesponnen: Ein Kunde aus Österreich möchte nen getunten Motor und will damit auch Bergpässe fahren, zwecks richtiger Motorabstimmung müsste ich dafür natürlich auch mit dem Motor auf einen Pass um zu schauen, was der Motor auf 2500m macht. Dazu müsste ich zwangsläufig auch nach Österreich oder Schweiz um da hoch zu kommen. In wie weit wäre das möglich?

Danke!

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2014 um 4:28

So, hatte jetzt 3 mal angefangen einen elend langen Text zu schreiben. Hab ihn mir durchgelesen und wieder geloescht. Kurz und knapp, das sollte der TE mit seinem Vorhaben auch machen. Ich stell mir schon wieder alles Bildlich vor von seiner Idee und Beschreibung das ich mir wieder auf die Finger hauen muss. Ich fahr jetzt lieber Arbeiten :D

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Welche Auflagen dir deine zuständige Zulassungsstelle im Rahmen der Erteilung der roten Kennzeichen macht, kann hier niemand voraussagen. Die ganze Geschichte ist auch nicht umsatzabhängig. Allerdings wird das Kennzeichen gem. FZV bei Bedarf zugeteilt. Wenn du jetzt nur zwei Fahrten im Jahr machst, dann kann man dich bspw. auch auf Kurzzeitkennzeichen verweisen.

Dennoch müssen die Fahrzeuge vollumfänglich verkehrssicher sein. Ein Verstoß dagegen kann richtig Ärger bedeuten. Gegen Umbauten, ggf. auch mehrere, spricht per se erstmal nichts.

Kosten sind abhängig von der Versicherung, aber die ist für rote Kennzeichen nicht ganz billig, da ja relativ viel abgedeckt sein muss. Ebenfalls kommt natürlich der Pauschalbetrag für die Steuern dazu.

Die Kennzeichen sind grds. auch im Ausland gültig, ob allerdings nicht doch Probleme auftauchen, kann hier ebenfalls niemand sagen.

Nicht zuletzt solltest du aber zuerst mal über ein tragfähiges Konzept für dein Vorhaben verfügen. Die Kennzeichen kommen da allerdings nicht an erster Stelle, damit beschäftigt man sich relativ zum Schluss...

Gruß Tecci

am 6. März 2014 um 3:02

Moin,

Zur Ergänzung eventuell noch, aus §16FZV, die roten Kennzeichen können - d.h. du hast keinen Anspruch auf die Zuteilung - zuverlässsigen - das musst du auch erstmal glaubhaft machen, 1 Flens-Punkt ist bei so was schon wenig hilfreich :D - u.a. KFZ -Werkstätten zugeteilt werden.

Wenn du sie einmal hast, sind sie auch -bei Verfehlungen oder auch mal einfach nur so- ganz flott weg.

Das ganze Vorhaben wird - mit Verlaub - als Hinterhofschrauber -> Zitat : "ich hab da noch was in der Ecke stehen ;)" schwierig bis unmöglich.

Nicht zu Unterschätzen sind die Kosten für die Kennzeichen.

Es wird dir kaum keine Versicherung mal eben die ´rote Nummer´ versichern.

Das läuft üblicherweise nur als Komplettpaket ( Geschäfts- und Private Versicherungen) zu entsprechenden Konditionen .........................

Noch ein Randgedanke..

Du hast aber auch bedacht, das das Motortuning und der Umbau mit Hubraumveränderung, sollte das Fahrzeug jemals wieder legal auf deutschen Straßen gefahren werden können, abgenommen/eingetragen werden muss?

Abgasgutachten, Leistungsmessungen, ggf. andere Bremsen etc., möglicherweise Verlust der H-Zulassung.

Als Gewerbetreibender ham se dich da ganz schnell am Hintern, wenn irgendwas nicht koscher läuft.

Das wird sich alles nicht rechnen, wenn du den Motor noch zig mal hin und her bauen willst, soviel Kohle steckt niemand in einen alten OPEL :eek: und du willst ja auch noch ein Paar Mark für dich.

Das scheint mir ne Schnapsidee zu sein :rolleyes:

am 6. März 2014 um 4:28

So, hatte jetzt 3 mal angefangen einen elend langen Text zu schreiben. Hab ihn mir durchgelesen und wieder geloescht. Kurz und knapp, das sollte der TE mit seinem Vorhaben auch machen. Ich stell mir schon wieder alles Bildlich vor von seiner Idee und Beschreibung das ich mir wieder auf die Finger hauen muss. Ich fahr jetzt lieber Arbeiten :D

rein von der Kostenseite hört sich die Idee, Motoren erst einmal in einem Auto einzubauen, Probe zu fahren, wieder auszubauen und dann erst in das Kundenauto einzubauen komplett irrsinnig an. Opel mag über ein Baukastensystem verfügen, aber ein Auto für verschiedene Motorvarianten - der Anpassungsaufwand ist immens.

Besser ist es, die Motoren direkt im Kundenauto zu testen. Dann kannst Du auch gleich die Eintragung machen, musst Du eh.

Abgesehen davon kostet allein die Versicherungsprämie für die rote 06 satt vierstellig im Jahr, das lohnt sich im Leben nicht. Rechne lieber je Auto, wenn es nicht eh zugelassen ist, einmalig Kurzzeitkennzeichen. Das kostet 100.- €, die Du dem Kunden weiterberechnen kannst.

Kann es sein, dass Du die rote 06 eher als Spaßkennzeichen für Dich zum rumfahren siehst?

Themenstarteram 6. März 2014 um 10:02

Klar muss es erst mal ein Konzept geben, aber wenn das mit dem Nummernschild nicht geht, kann ich es eh gleich ganz vergessen, wie soll ich sonst die Motoren einfahren?

Verkehrssicher sind die Autos auf jeden Fall, ist sogar ein alter rallye Wagen mit Käfig.

Bremse und co wird dann natürlich alles wieder fit gemacht.

Zig mal hin und her will ich den ja nicht bauen. Es geht wenn dann eh nur um die 4 Zylinder cih, die werden ja gerade auch in Wettbewerbsautos sehr viel gefahren. Bei Gerent muss man zum Teil Jahre warten bis man von ihm ein Motor bekommt, daher auch die Idee.

Die Autos werden dann auch nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Mein problem ist ja nur, dass ich sie testen muss, da kann ich schlecht immer auf ein abgesperrtes Gelände.

Motor aus Kunden auto (fällt oft auch weg, wenn es ein komplett "neuer" sein soll), ins Testfahrzeug mit roter Nummer und dann in das Kundenauto.

Bei den alten Opels geht nen Motorwechsel recht zügig ;)

 

 

Als zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstatt oder -Händler hast Du einen berechtigten Anspruch auf das rote 06er-Kennzeichen, möglicherweise zunächst befristet. Die Behörde kann deine Zuverlässigkeit prüfen (Registerauszüge usw.) Sollte die Behörde dich als "unzuverlässig" ansehen, kannst Du dagegen klagen.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Als zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstatt oder -Händler hast Du einen berechtigten Anspruch auf das rote 06er-Kennzeichen,

Nein, hat er nicht. Er hat lediglich einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung bei der Prüfung der Zuteilungsvoraussetzungen.

am 6. März 2014 um 11:53

Zitat:

......... hast Du einen berechtigten Anspruch.........

Moralisch vielleicht.

Gesetzlich hast du nach 16 FZV genau Anspruch auf nichts.

Klagen kann man natürlich gegen alles und jeden.

Ein weiteres Problem sehe ich bei der Definition KFZ Werkstatt und dem Vorhaben des TE, denn nur eine solche kann, neben Händlern, (Teile-) Herstellern diese Kennzeichen beantragen.

Wenn die Ermessensentscheidung fehlerfrei war und die Zuverlässigkeit und sonstige Voraussetzungen ergeben hat, dann hat er Anspruch, oder spalten wir Haare?

Hier steht alles: http://www.zulassung-ulm.de/rotes-kennzeichen.php

ist es nicht so das das ganze ein Luftschloß ist

Gruß

Moin,

 

ein Rotes Kennzeichen wird von dem Versicherer (der Versicherer, der auch gewerbliche Tarife im Angebot hat) im Rahmen der Handel-/Handwerkversicherung (inkl. im Verwahrung genommene oder zu Verkauf auf dem Gewerbegrundstück stehende KFZ) gegeben (inkl. eVB).

 

Allerdings ist die HHV nicht ganz günstig (wie auch schon Jemand oben geschrieben hat) und wird tarifiert nach vorhandenen KFZs bzw nach nach dem gewünschten Leistungsumfang.

Alle 3 Monate kommt ein Fragebogen, der zum Stichtag die vorhandenen KFZ abfragt, dann wird die Police und der Beitrag angepaßt.

 

Also keine Sache für Privatpersonen, sondern nur für den gewerblichen Betrieb.

Und richtig, dieses Risiko nehmen die entsprechenden Versicherer nur ungern in Deckung, nur für Kunden, die die guten Risiken auch dort versichert haben und sich in der Vergangenheit dort als relativ schadenfrei gegeben haben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_Hansel

Klar muss es erst mal ein Konzept geben, aber wenn das mit dem Nummernschild nicht geht, kann ich es eh gleich ganz vergessen, wie soll ich sonst die Motoren einfahren?

Hi,

wie wäre es mit einem kleinen Prüfstand? Sollte für Probeläufe locker ausreichen.

GRuß Tobias

am 6. März 2014 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Günter

ist es nicht so das das ganze ein Luftschloß ist

Gruß

Statt einen sinnfreien Beitrag zu verfassen, wäre es nicht sinnvoller gewesen, den TE darauf hin zu weisen, das an zugelassenen Fahrzeugen, keine Überführungskennzerichen montiert werden dürfen?

Er hat geschrieben, daß der olle Test-Opel abgemeldet ist.

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